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Gemeinsame Pressemitteilung
FacharztProgramm Baden-Württemberg: Ärzte und Psychotherapeuten bestätigen Vorteile in der Therapie
Stuttgart, 06.03.2014 – Das FacharztProgramm in Baden-Württemberg bietet Betroffenen
mit psychischen Erkrankungen einen schnelleren Zugang zur Therapie als die
Regelversorgung. Damit wird hier mit großem Erfolg schon seit Juli 2012 ein Konzept
umgesetzt, das von anderen Teilnehmern an der Versorgung regelmäßig – zuletzt vom
GKV-Spitzenverband im November 2013 – eingefordert wird. Durch den Wegfall des
Gutachterverfahrens ist die Antragspflicht gelockert und das Stundenkontingent
flexibilisiert; darüber hinaus wird die Gruppentherapie gefördert. Zugang zum
FacharztProgramm, das gemeinsam mit MEDI Baden-Württemberg, ärztlichen und
psychotherapeutischen Berufsverbänden initiiert wurde, haben Versicherte der AOK
Baden-Württemberg und der Bosch BKK.
Der GKV-Spitzenverband hat im November 2013 in einem Positionspapier zur Reform
der ambulanten Psychotherapie angeregt, den zeitnahen Zugang zum
Psychotherapeuten zu ermöglichen, die Antragspflicht zu lockern, die
Stundenkontingente zu flexibilisieren und die Gruppentherapie zu fördern, die in der
Regelversorgung meist an bürokratischen Hindernissen scheitert. Weitere Vorschläge
betreffen eine verbesserte Basisdiagnostik, die engere Abstimmung des
psychotherapeutischen Angebots mit anderen Versorgungsbereichen sowie eine mehr
an den Behandlungsbedarf angepasste Vergütung.
In Baden-Württemberg werden diese Forderungen bereits seit knapp zwei Jahren umgesetzt, nachdem die Vertragspartner den Facharztvertrag
Psychiatrie/Neurologie/Psychotherapie nach Paragraf 73c SGB V, kurz PNP-Vertrag,
unterzeichnet haben. Dort können Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der
Bosch BKK teilnehmen, die auch in die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach
Paragraf 73b SGB V eingeschrieben sind.
Der Hausarzt wird in seiner Lotsenfunktion gestärkt
Als erste Anlaufstelle des Patienten diagnostiziert der Hausarzt die beginnende
Depression. „Hausärzte, die an der HZV teilnehmen, werden regelmäßig und
flächendeckend in den Qualitätszirkeln zum Krankheitsbild Depression fortgebildet“,
berichtet Dr. Franz Ailinger, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Lichtenstein. Die
Teilnahme an Qualitätszirkeln ist für alle Allgemeinmediziner, die sich in die HZV
eingeschrieben haben, verpflichtend. Dabei wird das Augenmerk der Hausärzte auch
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auf psychische Störungen gelenkt. Damit wird der Empfehlung des GBA-Berichts vom
Februar 2011 Rechnung
getragen, nach der eine nicht adäquate und leitlinienkonforme Diagnostik unmittelbar
in einer Unter-, Über- und Fehlversorgung resultieren kann. Die Vergütungsstruktur ist
so aufgebaut, dass sich Ailinger und seine Kollegen genügend Zeit für ein ausführliches
Gespräch mit dem Patienten nehmen können – ein wichtiger Punkt, denn die Diagnose
Depression kann zu 80 Prozent durch ein Gespräch mit den richtigen Fragen gestellt
werden.
„Wir haben mit allen unseren Direktverträgen, also auch hier, den Patienten endlich in
den Mittelpunkt gerückt. Es ist dann nur schlüssig, dass Therapeuten, die sich viel
intensiver um ihre Patienten kümmern, dafür auch angemessen honoriert werden“, so
der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann.
Gewinnt der Hausarzt den Eindruck, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist, überweist er den Patienten schnellstmöglich zu einem Psychotherapeuten,
Psychiater oder Nervenarzt, der am FacharztProgramm teilnimmt. Dort erhalten die
Patienten in der Regel innerhalb von 14 Tagen einen Termin – in Notfällen sogar noch
am gleichen Tag. „Bei psychischen Erkrankungen ist es sehr wichtig, dass die
Betroffenen schnell einen Termin bekommen“, erklärt der Diplom-Psychologe Rolf
Wachendorf aus Esslingen, Chef der Freien Liste der Psychotherapeuten in BadenWürttemberg. „Menschen mit psychischen Erkrankungen sind häufig weniger
belastbar. In meine Praxis kommen inzwischen mehr Patienten, die früher wegen der
Wartezeiten und der Nichterreichbarkeit der Psychotherapeuten aufgegeben hätten“,
sagt er und fügt hinzu: „Wenn die Behandlung erst nach einem längeren Zeitraum
beginnt, sind die Patienten häufig bereits chronifiziert, was eine Behandlung erschwert
und die Aussicht auf vollständige Heilung schmälert.“
Der Landesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung Dr. Alessandro
Cavicchioli betont: „Durch diesen bahnbrechenden Vertrag können erstmalig Patienten
eine optimale, maßgeschneiderte Behandlung ohne unnötige bürokratische Hindernisse
erhalten. Gerade Patienten mit schweren chronischen Verläufen profitieren von einem
schnellen Zugang, einer verbesserten Diagnostik, einer erleichterten Teilnahme an der
Gruppentherapie und können zudem niederfrequent behandelt werden.“
Strukturierte Zusammenarbeit unterstützt die bedarfsorientierte Therapie
Die Behandlung selbst ist dank des Wegfalls des in der Regelversorgung
festgeschriebenen starren Stundenkontingents flexibler und kann individuell auf den
Patienten abgestimmt werden. „Der Facharzt kann sich darauf konzentrieren, den
Patienten über
einen angemessenen und gegebenenfalls auch längeren Zeitraum zu begleiten, ohne
ständig auf Stundenvorgaben und Budgets Rücksicht nehmen zu müssen“, beschreibt
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Dr. Thomas Hug, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Heidelberg, die
Vorteile für die Therapie. Hinzu kommt, dass der PNP-Vertrag die Gruppentherapie
fördert, die insbesondere bei Depressionen sinnvoll sein kann. „Die Patienten kommen
aus ihrer Zurückgezogenheit heraus und können von den Bewältigungsstrategien und
Kompetenzen der anderen Patienten in der Gruppe profitieren“, erklärt Hug. „Aufgrund
des großen Aufwands und der bürokratischen Hürden werden ambulante
Gruppentherapien in der Regelversorgung weniger angeboten“, bedauert er.
Schließlich profitieren Patienten mit psychischen Erkrankungen von der strukturierten
Zusammenarbeit von Psychiatern, Psychotherapeuten, Haus- oder Betriebsärzten. Zudem werden Patienten durch weiterführende Angebote des Sozialdienstes der AOK
Baden-Württemberg und der Patientenbegleiter der Bosch BKK sowie ergänzende Programme – zum Beispiel zu körperlicher Bewegung durch AOK-Sportfachkräfte – unterstützt. „In der Regelversorgung ist die Vernetzung von Ärzten de facto nicht so gut
organisiert“, sagt Dr. Michael Ruland, Vize von MEDI Baden-Württemberg und Facharzt
für Allgemeinmedizin und Psychotherapie mit Sitz in Korntal-Münchingen, dazu. „In der
hausarztzentrierten Versorgung leben wir dank der angeschlossenen Facharztverträge
in einer anderen Welt; hier ist die Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Facharzt
vertraglich festgelegt und damit strukturiert“, lobt Ruland. Die Fachärzte und
Therapeuten erhalten Vorabinformationen durch ein Begleitschreiben des Hausarztes,
der wiederum durch strukturierte Arztbriefe der weiterbehandelnden Ärzte und
Therapeuten über den aktuellen Stand der Therapie informiert wird.
Im Ergebnis wird dadurch gewährleistet, dass der Patient so weit wie möglich in
ambulanter Behandlung und damit in seiner gewohnten Umgebung verbleiben und ihn
sein familiäres Umfeld unterstützen kann. Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken
werden so weitgehend vermieden und die Zahl krankheitsbedingter Fehltage gesenkt.
Dies hat auch wirtschaftliche Bedeutung: Mit einem Durchschnittsalter von 41 (Frauen)
bis 43 (Männer) Jahren sind hauptsächlich Menschen im erwerbsfähigem Alter
betroffen.
Ansprechpartner AOK Baden-Württemberg:
Kurt Wesselsky (Pressesprecher)
Telefon: 0711 2593-231
[email protected]
Ansprechpartner MEDI Baden-Württemberg:
Angelina Schütz (Pressesprecherin)
Telefon: 0711 806079-223
[email protected]
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Ansprechpartner Bosch BKK:
Sonja Feihle (Pressesprecherin)
Telefon: 0711 811-30790
[email protected]
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