kuwait - Religionsfreiheit weltweit

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KUWAIT
KUWAIT
Buddhisten
(2,8 %)
Christen
(14,3 %)
*Katholiken (8,5 %)
*Orthodoxe (4,7 %)
*Protestanten (1,1 %)
Hindus
(8,5 %)
Muslime
(74,1 %)
Sonstige Religionen
(0,3 %)
Einwohner:
Fläche:
Flüchtlinge (int.)*:
2
3.370.000
17.800 km
534
* Ausländische Flüchtlinge in diesem Land
Flüchtlinge (ext.)**:
Binnenflüchtlinge:
935
–
** Ins Ausland geflohene Bürger dieses Landes
Rechtliche Aspekte
Die Verfassung aus dem Jahre 1962, die noch immer in Kraft ist, erklärt den Islam
zur Staatsreligion und die Scharia zur „Hauptquelle des Rechts“ (Artikel 2). Sie
besagt auch: „Alle Menschen sind im Hinblick auf die Würde des Menschen und auf
die staatsbürgerlichen Rechte vor dem Gesetz gleich, ohne Unterscheidung nach Rasse,
Herkunft, Sprache oder Religion“ (Artikel 29). Sie verkündet außerdem, dass „die
Gewissensfreiheit uneingeschränkt gewährleistet“ ist und dass „der Staat die Ausübung
religiöser Kulthandlungen entsprechend den vorherrschenden Usancen garantiert, sofern dies der öffentlichen Ordnung und den Sitten nicht zuwiderläuft“ (Artikel 35). Diese Gewissensfreiheit beinhaltet jedoch nicht die Freiheit für Muslime, sich vom Islam
loszu­sagen.
Das Emirat von Kuwait wird von einer sunnitischen Dynastie regiert, deren aktueller
Vertreter der Emir Sabah El-Ahmed El-Jaber El-Sabah ist. Doch gibt es im Land auch
eine schiitische Minderheit, die ungefähr 30 % der Einwohner ausmacht und das Recht
hat, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen und im Besonderen im Parlament vertreten zu sein, das insgesamt über 50 Sitze verfügt. Bei den letzten Parlamentswahlen im
Juli 2013 erhielten die Schiiten acht Sitze. Bei den vorangehenden Parlamentswahlen
hatten sie dagegen 17 Sitze erhalten.1
Schätzungen zufolge belaufen sich die Christen, die mehrheitlich nicht kuwaitische
Staatsbürger sind, auf über 450.000.2 Nahezu alle sind Einwanderer. Vier christliche
1
2
Le Monde, 28. Juli 2013.
U.S. International Religious Freedom Report 2012.
© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014
Kirchen werden vom Staat offiziell anerkannt, und zwar die Katholische Kirche, die
Protestantische Kirche, die Nationale Evangelische Kirche und die Anglikanische
Kirche. Die katholische Gemeinde in Kuwait City verfügt über eine große Kathedrale,
die der Heiligen Familie geweiht ist. Vier weitere Kirchen bzw. Kirchengemeinden sind
de facto zugelassen. Die Verantwortungsträger dieser Kirchen haben das Recht, Baugenehmigungen für Kultstätten zu beantragen und auch Ordenspersonal aus dem Ausland kommen zu lassen. Kirchen haben das Recht, eigene Schulen zu führen, sind aber
gehalten, Islam-Kurse anzubieten, selbst wenn nur ein einziger muslimischer Schüler
eingeschrieben ist. Es ist verboten, Christen nach Katechismus zu unterrichten.3
Jüngste Entwicklungen
Am 16. Februar 2012 legte eine Gruppe islamistischer Parlamentarier, angeführt vom
Abgeordneten Osama El-Munawer, einen Gesetzesentwurf vor, nach dem der Bau von
Kirchen und anderen nichtislamischen Gotteshäusern im Land verboten sein sollte, mit
der Begründung, dass „Kuwait bereits zu viele Kirchen im Verhältnis zur christlichen
Minderheit des Landes hat.“ 4 El-Munawer hatte anfangs gefordert, dass alle christlichen Kirchen auf kuwaitischem Staatsgebiet beseitigt werden sollten (doch wurde er
später gezwungen, diesen Vorschlag zurückzunehmen). Sein Vorschlag wurde öffentlich vom Großmufti von Saudi-Arabien, dem Scheich Abdul-Aziz ibn Abdullah, in einer Ansprache vor einer Delegation aus Kuwait gutgeheißen. Scheich Abdullah forderte, dass alle christlichen Kirchen auf der Arabischen Halbinsel zerstört werden sollten.
Er behauptete, dass die Beseitigung dieser Kirchen dem alten Grundsatz entsprechen
würde, wonach der Islam die einzige Religion sei, deren Ausübung auf der Arabischen
Halbinsel gestattet sei.5 Am 3. Mai 2012 brachte die Kuwaitische Nationalversammlung einen Gesetzesentwurf
zur Änderung des Strafgesetzbuches ein, der die Auferlegung schwerer Strafen, einschließlich der Todesstrafe, für öffentliche Lästerungen (Blasphemie) gegen Gott, den
Qur’an oder die Propheten (vor allem gegen den Propheten Mohammed oder dessen
Frauen) vorsah. Die infolge dieser Änderung zu verhängenden Strafen würden nicht
weniger als lebenslängliche Haft für Muslime bzw. 10 Jahre für Nichtmuslime betragen. Die Gesetzesänderung, welche die Todesstrafe nur für Muslime vorsah, wurde von
40 Abgeordneten befürwortet, sechs waren dagegen – etwas mehr als bei der vorher­
gehenden Vorlage. Doch am 6. Juni 2012 wies der Emir von Kuwait, dessen Einverwww.zenit.org/en/articles/retired-nuncio-west-needs-to-better-understand-islam
Website: AED, 17. Oktober 2012.
5
Fides news agency, 28. September 2013.
3
4
© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014
ständnis erforderlich ist, damit Gesetze in Kraft treten, die Änderungsvorschläge zurück.6
Das Anwachsen des Islamismus unter der sunnitischen Bevölkerung des Landes lässt eine
Radikalisierung befürchten, die auch für die Christen nichts Gutes verheißt. Laut Bischof
Paul Hinder, dem Leiter des Apostolischen Vikariats Südliches Arabien, ist „die Lage der
Christen in Kuwait recht kritisch. Sicherlich stehen wir alle unter Beobachtung.“7
Im August 2012 verkündete die Katholische Kirche, dass sie den Hauptsitz des Vikariats Nördliches Arabien (das Kuwait, Bahrain, Katar und Saudi-Arabien umfasst und die
2,5 Millionen Katholiken in der Region betreut) aus Kuwait verlegen werde. Bischof
Camillo Ballin, der weiter dem Vikariat vorstehen wird, erklärte: „Nach reiflicher Überlegung und dem Abschluss des Baus einer neuen katholischen Kirche im Königreich
Bahrain wird das Vikariat als Zeugnis der religiösen und kulturellen Offenheit des Königreichs seinen Sitz in dieses Land verlegen.“8
Ein junger Schiit, Hamad El-Naqi, 23, wurde im März 2012 verhaftet und im Oktober
2013 rechtskräftig zu 10 Jahren Haft verurteilt, weil er Tweets gepostet hatte, die als
„blasphemisch“ angesehen wurden und „möglicherweise sektiererische Spannungen
provozieren können“. Ein Richter befand ihn für schuldig, Lästerungen gegen den Propheten Mohammed, dessen Frauen und die Gefährten des Propheten ausgesprochen zu
haben, sich über den Islam lustig gemacht und sektiererische Spannungen provoziert
sowie außerdem die Obrigkeiten von Saudi Arabien und Bahrain beleidigt zu haben.9
Am 18. November 2013 wurde Mussab Shamsah rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt, weil er gegen den Propheten Mohammed auf Twitter gelästert haben soll. Sein
Anwalt, Khalil Ahmed, berichtete Reuters, dass Shamsah nicht vorhatte, den Propheten
zu beleidigen. „Es ist ein sehr hartes Strafurteil und wir werden dagegen Berufung einlegen“, erklärte er.10 Einen Monat vorher hatte das kuwaitische Berufungsgericht das
Strafurteil bestätigt, mit dem der Blogger Hamad al-Naqi zu 10 Jahren Haft verurteilt
worden war, weil er für schuldig befunden wurde, den Propheten und die Könige von
Saudi-Arabien und Bahrain auf Twitter beleidigt zu haben.11
U.S. Library of Congress, 18. Juni 2012, www.loc.gov/lawweb/servlet/lloc_news?disp3_l205403199_
text; Reuters, 3. Mai 2012, www.reuters.com
7
APIC news agency, 30. April 2012.
8
DOHA News, 15. August 2012.
9
Le Monde, 28. Oktober 2013.
10
Reuters, 19. November 2013.
11
BBC Online news, 20. November 2013.
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© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014
Im Dezember 2013 rief der kuwaitische Abgeordnete Hamdan al-Azmi zu Maßnahmen
gegen die Weihnachtsfeiern im Land auf, denn er behauptete, dass die Werbung für
ausländische Feste im Staat zu einem „Anlass des Spotts“ gegen die islamische Kultur
werden. Er betonte, dass „Aktivitäten zuzulassen, die Anlässe fördern, die unserer islamischen Kultur fremd sind, lächerlich ist und ein Affront gegenüber unseren religiösen
Prinzipien“. Er fügte außerdem hinzu, dass die Begehung solcher Feste in einem islamischen Staat „unangemessen“ sei, und warnte die Behörden, jedem zu untersagen, von
solchen Aktivitäten zu profitieren.12
12
Al Arabiya News, 16. Dezember 2013.
© KIRCHE IN NOT – Religionsfreiheit weltweit – Bericht 2014
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