Wurzelbehandlung – Endodontie Bei Ihnen ist eine Wurzelbehandlung notwendig. Eine Wurzelbehandlung wird dann bei einem Zahn vorgenommen wenn das Innenleben des Zahnes (Nervgewebe) abgestorben ist. Diese tote Substanz kann nicht im Zahn verbleiben da sich sonst krankhafte Veränderungen an der Wurzel oder im Knochen bilden. Seit 2004 haben die Krankenkassen die Möglichkeit zur Vornahme einer Wurzelbehandlung insofern eingeschränkt, als nicht mehr alle Zähne und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen behandelt werden dürfen. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten eine Wurzelbehandlung durchzuführen. 1. Die Wurzelbehandlung nach Krankenkassenstandard Diese Behandlungsweise soll bei den Zähnen angewendet werden, für welche die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dabei werden die Wurzeln per Hand mittels Feilen aus Stahl gesäubert und eine Füllung in Pastenform eingebracht. Diese Behandlungsweise gilt auch unter Hochschullehrern aufgrund der preisgünstigeren Materialien (Stahl) und der damit verbundenen Frakturgefahr der Feilen als erheblich risikobehafteter als es der Stand der Wissenschaft erlaubt. 2. Die Wurzelbehandlung nach neuestem Stand der Wissenschaft Die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft anerkannte und aufwändigere Technik sieht vor, dass nach maschineller Aufbereitung mit Nickel-Titan-Feilen und elektronischer Längenbestimmung eine Füllungsmethode angewandt wird, bei der die Wurzel mit erwärmten plastischen Füllstoffen gefüllt wird. Die Erfolgsquote bei dieser Technik liegt durch die höhere Präzision und dem geringen Frakturrisiko der Feilen deutlich höher als bei der unter Punkt 1. erwähnter Standardmethode. Auf Grund des größeren zeitlichen und technischen Aufwandes ist diese Art der Wurzelbehandlung nicht zum Kassensatz zu erbringen und ist mit folgenden Kosten verbunden: Info bei der Beratung. Sprechen Sie uns an; wir beraten Sie gerne, welche Methode für welchen Zahn notwendig und sinnvoll ist. Ihr Praxisteam