Wurzelbehandlung 2016

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Wurzelbehandlung – Endodontie
Bei Ihnen ist eine Wurzelbehandlung notwendig. Eine Wurzelbehandlung wird dann bei einem
Zahn vorgenommen wenn das Innenleben des Zahnes (Nervgewebe) abgestorben ist. Diese tote
Substanz kann nicht im Zahn verbleiben da sich sonst krankhafte Veränderungen an der Wurzel
oder im Knochen bilden. Seit 2004 haben die Krankenkassen die Möglichkeit zur Vornahme
einer Wurzelbehandlung insofern eingeschränkt, als nicht mehr alle Zähne und nur noch unter
bestimmten Voraussetzungen behandelt werden dürfen. Grundsätzlich bestehen zwei
Möglichkeiten eine Wurzelbehandlung durchzuführen.
1. Die Wurzelbehandlung nach Krankenkassenstandard
Diese Behandlungsweise soll bei den Zähnen angewendet werden, für welche die
Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dabei werden die Wurzeln per Hand mittels Feilen aus
Stahl gesäubert und eine Füllung in Pastenform eingebracht. Diese Behandlungsweise gilt auch
unter Hochschullehrern aufgrund der preisgünstigeren Materialien (Stahl) und der damit
verbundenen Frakturgefahr der Feilen als erheblich risikobehafteter als es der Stand der
Wissenschaft erlaubt.
2. Die Wurzelbehandlung nach neuestem Stand der Wissenschaft
Die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft anerkannte und aufwändigere Technik sieht
vor, dass nach maschineller Aufbereitung mit Nickel-Titan-Feilen und elektronischer
Längenbestimmung eine Füllungsmethode angewandt wird, bei der die Wurzel mit erwärmten
plastischen Füllstoffen gefüllt wird. Die Erfolgsquote bei dieser Technik liegt durch die höhere
Präzision und dem geringen Frakturrisiko der Feilen deutlich höher als bei der unter Punkt 1.
erwähnter Standardmethode. Auf Grund des größeren zeitlichen und technischen Aufwandes
ist diese Art der Wurzelbehandlung nicht zum Kassensatz zu erbringen und ist mit folgenden
Kosten verbunden: Info bei der Beratung.
Sprechen Sie uns an; wir beraten Sie gerne, welche Methode für welchen Zahn notwendig und
sinnvoll ist.
Ihr Praxisteam
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