Wurzelbehandlung

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Wurzelbehandlung - Endodontie
Bei Ihnen ist eine Wurzelbehandlung notwendig. Eine Wurzelbehandlung wird dann bei einem Zahn
vorgenommen wenn das Innenleben des Zahnes (Nervgewebe) abgestorben oder zerstört ist. Diese
tote Substanz kann nicht im Zahn verbleiben da sich sonst krankhafte Veränderungen an der Wurzel
oder im Knochen bilden. Seit 2004 haben die Krankenkassen die Möglichkeiten zur Vornahme einer
Wurzelbehandlung insofern eingeschränkt, als nicht mehr alle Zähne und nur noch unter bestimmten
Voraussetzungen behandelt werden dürfen. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten eine
Wurzelbehandlung durchzuführen.
1. Die Wurzelbehandlung nach Krankenkassenstandard
Diese Behandlungsweise soll bei den Zähnen angewendet werden, für welche die Krankkassen die
Kosten übernehmen. Dabei werden die Wurzeln per Hand mittels Feilen aus Stahl gesäubert und
eine Füllung in Pastenform eingebracht. Diese Behandlungsweise gilt auch unter Hochschullehrern
aufgrund der preisgünstigeren Materialien (Stahl) und der damit verbundenen Frakturgefahr der
Feilen als erheblich risikobehafteter als es der Stand der Wissenschaft erlaubt.
2. Die Wurzelbehandlung nach neuestem Stand der Wissenschaft
Die nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft anerkannte und aufwendigere Technik sieht vor,
dass nach maschineller Aufbereitung mit Nickel-Titanfeilen und elektronischer Längenbestimmung
eine Füllungsmethode angewandt wird, bei der die Wurzel mit erwärmten plastischen Füllstoffen
gefüllt wird. Die Erfolgsquote bei dieser Technik liegt durch die höhere Präzision und dem
geringeren Frakturrisiko der Feilen deutlich höher als bei der oben erwähnten Standardmethode. Auf
Grund des größeren zeitlichen und technischen Aufwandes ist diese Art der Wurzelbehandlung nicht
zum Kassensatz zu erbringen und ist mit Kosten von € 80 pro Wurzel verbunden. Bei Zähnen, für
die nach dem Kassenkatalog keine Kosten-übernahme besteht und die nach Kassenrichtlinien
entfernt werden müssten, werden wir zum Erhalt dieser Zähne diese Technik anwenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auch die unter 1. betroffenen Zähne nach der neuesten
Technik behandeln zu lassen, um das Beste für den Erhalt ihrer Zähne zu tun.
Sprechen Sie uns an; wir beraten Sie gerne, welche Methode für welchen Zahn notwendig und
sinnvoll ist.
Ihr Praxisteam Dr. Werner, Dr. Fischer und Dr. Bayer
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