Völkerrechtsgeschichte – Mitschrift Völkerrecht mit Geschichte verbunden (Gewohnheitsrecht!) wesentlich zwischenstaatliches Recht ius inter gentes so alt wie Menschheit -> organisierte souveräne Verbände -> haben Außenbeziehungen Doppelcharakter Geschichtswissenschaft/Rechtswissenschaft Europäisches Völkerrecht: historische Kontinuität im Lauf des 19. Jahrhunderts globalisiert Grenzen, Begrifflichkeiten sind historisch gewachsen -> „lebende relikte der Vergangenheit“ Zwecke der Völkerrechtsgeschichte? Größte historische Räume Schwierigkeiten: Zugang zu historischen Quellen, Stand der Überlieferung unterschiedlich (mündlich, schriftlich, Bilder, dingliche Quellen wie z.B. Kunst) Periodisierung: standort- und kriterienabhängig, dauernde völkerrechtliche Ordnung seit Spätmittelalter Methodik: besondere Berücksichtigung der völkerrechtlichen Praxis 1. Kapitel – Vorklassische Antike Wende vom 4. Zum 3. Jahrhundert v. Chr.: Beginn der höheren Menschheitsgeschichte Erfindung der Schrift, Einführung der Zeitrechnung Hochkulturen der Ägypter & Sumerer (Mesopotamien) Ägypten: Einheitsstaat, göttliche Verehrung des Pharao, Hieroglyphen Mesopotamien: Mehrzahl von Stadtstaaten, Keilschrift Unterhielten Beziehungen zueinander & zu anderen Zentren (Bsp.: Stadtstaat Ebla) Reich von Akkad (etwa 2350-2170 v. Chr.) o Mesopotamien in einer staatlichen Hülle vereinigt o König der vier Weltgegenden -> Idee der Weltherrschaft o Machtkämpfe zwischen Stadtfürsten Hammurabi (1728-1686 v.Chr.) o Codex Hammurabi (18. Jahrhundert v.Chr.) Hethiter o Indogermanen, Schriftkultur Zwischenstaatliche Beziehungen Vertragliche Abmachungen Freundschafts- und Handelsabkommen Staatsvertrag -> Freund-Feind-Klausel Bündnisvertrag -> schriftlich fixiert, mündlicher Eidschwur Zwischenstaatliche Kontakte durch Boten und Unterhändler Noch keine völkerrechtliche Ordnung, aber hohe Kultur geschriebenen Rechts Zwischenmächtenormativität statt Völkerrecht Fünf Großmächte als Träger (Hethiter Reich, Mitannerreich) Gleichberechtigte und ebenbürtige Souveräne - > „Bruderschaft“ Gleichberechtigung ohne Ebenbürtigkeit -> „Vassallität“ Politisches Heiraten Staatsverträge: Zweiteilung in getroffene Abmachungen und Eid Vertragsurkunden: Niederlegung in Tempeln Diplomatie (Gesandte) und internationale Sprache (Akkadisch) Kriegsrecht: Götter verleihen den Sieg Kriegsgefangenschaft einer der Gründe für Sklaverei Rechtliche Gesinnung (halten an Verträge) Internationale Instabilität Palästina: alt-israelitisches Großreich Davids 9. Jahrhundert v. Chr.: Assyrien: Vormacht Alter Orient Religiös fundierter Weltherrschaftsanspruch Barbarische Kriegsführung, Vasallenverträge Untergang Assyrerreich -> neue Mächtekonstellation Fluchformel gegen Vertragsbrüchige AT: Spuren und Reflexe internationalen Rechts o Schutz der Fremden o „Heiliger Krieg“ und/oder Friedenssehnsucht 2. Kapitel – Die Altgriechische-Persische Zeit Von der Frühgeschichte zur Poleis Kretisch-mykenische Kulturenwelt – Beziehungen zu Syrien – Vorderasien und Ägypten Völkerrechtliche Vorstellung in Homerischen Epen: Ilias und Odysee o Verhaltensweisen in Krieg und Frieden 8. Jahrhundert v. Chr.: Beginn der griechischen Kolonisation Staatsform: Polis (autonom, nach außen souveräne Stadt oder Gemeindestaaten) Griechische Kolonien = selbstständige Saatswesen Beziehungen untereinander und zu nicht-griechischen Mächten (Lyderreich, Karthago, Etrusker) Einrichtung des zwischenstaatlichen Verkehrs = Vereinigung der Amphiktyonien o Zusammenschluss von Stämme/Stadtstaaten o Bund mit Gebots- und Verbotsnormen Die völkerrechtliche Ordnung Dichtes Netz zwischenstaatlicher Beziehungen Internationales Vertragswesen Entwicklung von formularmäßigen Klauseln Doppelschwur Terminologische Scheidung von Vertragsinhalt Entwicklung eines zwischenstaatlichen Schiedsgericht Kriegserklärung nicht nötig Versuche, unbeschränkte Kriegsführung einzuschränken Verträge unter Kriegsführenden o o Vereinbarungen über Waffenruhe, Waffenstillstand und Kapitulation Abkommen über freien Abzug von militärischen Einheiten, über Austausch von Gefangenen Fremdenrecht o Proxenie: Vorläufer unseres Konsulates o Asylie: sakral- oder staatsrechtlicher Schutz vor Gewaltmaßnahmen gegen Personen und Eigentum o Isopolitie: „gleiches Bürgerrecht“ Rechtsüberzeugung Bereitschaft, zwischenstaatliche Verpflichtungen einzuhalten Keine VR-Wissenschaft, aber Beginn der Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Politikwissenschaft Griechische Wurzeln des Begriffs „Europa“ und der Idee des Naturrechts Fortleben in der hellenistischen und römischen Welt 3. Kapitel – Römisch-Hellenistische Zeit Vom Stadtstaat zum Römischen Weltreich (Imperium Romanum) Gemeindestaat Rom -> Populus Romanus Ursprünge des Völkerrechts: Epoche von Stadtstaaten Fetiale (Staatspriester) bei Kriegserklärung und Vertragsabschluss Überschneidung mit altgriechischer VR-Epoche 3. Jahrhundert v.Chr. Verschmelzung der römischen & hellenistischen VR-Ordnung 168 v. Chr.: Römische Weltherrschaft Römische Republik = Stadtstaat Rom -> vielfältige rechtliche Beziehungen 508/507 v.Chr.: Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen Rom und Karthago 256 v. Chr.: Italischer Bund Neue Großmächte neben Karthago, Makedonien, Ägypten, Syrien-Asien Hellenistische Staatenwelt und römische Republik -> Verschleierung der Herrschaftsverhältnisse durch völkerrechtliche Formen Imperium Romanum unbestrittene Vormacht des Westens nach Punischen Kriegen Sicherheit durch Expansion Der zwischenstaatliche Verkehr Amicitia: hospitium publicum (Gastverhältnis oder Gastrecht), amicus populi Romani Foedus (förmlicher, römischer Staatsvertrag) o Bundesschluss nach Fetialritus o Zwei Elemente: Vertragsinhalt und Schwurhandlung o Beurkundung (Beweis) Dedition (förmliche Unterwerfung unter absolute Herrschaftsgewalt) -> kein Staatsvertrag Friedensvertrag: foedus oder sponsio Unverletzlichkeit fremder Gesandter – bindende Regel, Verletzung = Kriegsgrund Krieg als Rechtsvorgang Gerechter Krieg (bellum iustum) –> Formvoraussetzungen (30 Tage Zeit für Genugtuung, danach Kriegserklärung) ABER: schrankenlose Kriegsführung Recht des einzelnen auf Kriegsbeute Kriegsgefangenschaft <-> Sklaverei Kriegsverträge o Waffenstillstand .> kein kriegsbeendender Vertrag o 2. Jahrhundert n. Chr. Gellius o Kapitulationsverträge Völkerrecht nach der Begründung der römischen Weltherrschaft (nach 168 v.Chr. – etwa 400 n.Chr.) Im 2. & 1. Jahrhundert v.Chr. -> innere Schwierigkeiten der römischen Republik (Bürgerkriege, Sklavenaufstände) Partherreich als einzige unabhängige Großmacht Römische Kaiserzeit (27 v.Chr. – 284 n.Chr.) -> neue völkerrechtliche Ordnung Anerkennung des Patherreiches als souveräne Großmacht -> diplomatisches Zeremoniell Neupersisches Reich wird ebenbürtiger weltpolitischer Gegenspieler Friedensvertrag -> Anrede als „Bruder“ Anerkennung als gleichwertiger und ebenbürtiger Souverän Förmliche Teilung Armeniens (389 n.Chr.) -> neue völkerrechtliche Ordnung Rechtsgesinnung und Rechtstheorie Cicero (106-43 v.Chr.) o Philosophische Neubegründung/ethische Vertiefung des römischen Fetialrechts und völkerrechtliche Tradition o „bellum iustum“ Livius (50 v.Chr. – 17 n.Chr.) o „sunt et belli sicut pacis uira“ Zum Fortbestehen der römischen Völkerrechtstradition Naturrecht und Idee des gerechten Krieges (bellum iustum) Unverletzlichkeit völkerrechtlicher Gesandter Bruderschaft der Herrscher Corpus Iuris Civilis (Justinian, 528-534) Legistik (Mittelalter) Neuzeit: europäischer Humanismus Cicero -> Hugo Grotius „de uire belli ac pacis libri tres“ Richard Zouche „iuris et ludicii Fecialis, Sive, Iuris Inter Gentes, et Quaestionum de Eodem Explicatio“ (1650) „Das Buch für das Recht zwischen den völkern“ -> 1. Buch mit dem Titel „Völkerrecht“ 4. Kapitel – Die Übergangszeit zwischen Antike und Mittelalter Frage nach Periodisierung Alleinherrschaft Constantin des Großen Tod von Beda Venerabilis Islam, 7. Jahrhundert n.Chr. Eigenständige Epoche Weltgeschichtliche Wandlungen Geteiltes Imperium Romanum (bleibt auch so) Völkerwanderung o Zerfall des Römischen Reiches o Siegeslauf des Islam Einnahme Roms durch Westgoten 410 n. Chr. Staatsgründungen Ende des Weströmischen Reiches 476 n. Chr. Expansion des Islam Ende des 8. Jahrhunderts: 3 Großmächte Ostrom, Kalifen-Reich, Frankenreich Zur Grundlegung des mittelalterlichen VR in der Übergangszeit Trennung der christlichen Welt: lateinischer Westen und griechischer Osten Byzanz: christliche Großmacht, Vermittler und politischer Puffer Entwicklung des Papsttums: oberste geistliche Autorität, territoriale Herrschaftsgrundlage Tradition des römischen Rechts: Imperium Romanum und lateinische Kirche Subjekte des VR: Rom, Persien und die „Barbaren“ Ostrom und Perserreich o Bruderschaft, diplomatisches Zeremoniell, künstliche Familienbeziehungen o 562 n. Chr. : 50 jähriger Friede zwischen Justinian und Khosrau I. Rom und Germanenstaaten o Staatsvertrag (foedus) o Politische Gleichheit, aber protokollarische Ungleichheit, „Vater“ und nicht „Bruder“ o Diplomatische Titulatur Basileus, reges, rhex, Imperator, König der Könige, Bruder, imperator Persarum Untergang des Perserreiches (Mitte des 7. Jahrhunderts) o Arabische Khalifen Der zwischenstaatliche Verkehr West- und Ostrom o Amicitia, foedus Beurkundungswesen Diplomatie o Unverletzlichkeit, römische Reichspost, Befreiung von Zollpflichten und Handelsbeschränkungen Kriegsrecht o Kriegsverträge, Waffenstillstand, Kapitulation Fremdenrecht Rechtsgesinnung und Rechtstheorie Rechtstreue und internationale Anarchie Grundzüge einer christlichen Völkerrechtslehre Aurelius Augustinus (354 -430): bellum iustum Isidor von Sevilla (etwa 570-636): ius gentium (Kriegsgefangenschaft, Waffenstillstand, Sklaverei) Entstehung und Ausdehnung des islamischen Weltreichs Begründer des Islam: Mohammed (570-632) Göttliche Offenbarung: Koran Eroberungen Gescheiterte Belagerung Konstantinopels 717/718 n. Chr. Islamische VR-Lehre Verbindung von Recht und Religion „Schrift-Gelehrte“ (Theologen und Juristen) Rechtsquellen: Koran, hadith Sunna, Scharia, Hanafiten (Rechtsschule) Zwei Macht- und Rechtssphären: „daral-islam“ (Bereich des Islam) und „dar alharb“ (Bereich des Krieges = nicht-muslimische Welt) Kampf gegen Ungläubige = dschihad („Heiliger Krieg“), Christen und Juden politisch unterwerfen „Götzendiener“ vs „Leute des Buches“ (ad al-kitab) Keine Gleichberechtigung, aber religiöser Minderheitenschutz Kriegsführung unterlag Schranken Kein innerislamisches Völkerrecht Königreiche und Fürstentümer im lateinischen Westen Christianisierung der angelsächsischen Königreiche Diverse Formen zwischenstaatlichen Rechtsverkehrs: o Fränkische Schwurfreundschaft o Gesandtschaftswesen, Kriegsrecht, Fremdenrecht, internationaler Fernhandel Aufstieg des Frankreich 753 n.Chr. Bündnis zwischen Papst Stephan II und König Pippin o Pippin: patricius Romanorum o Geburtsstunde des Kirchenstaates 800 n.Chr.: Kaiserkrönung Karls des Großen (Augustus Imperator) Völkerrechtliche Bedeutung der römischen Kurie Kirchenstaat = einer der Ursprünge der späteren westlichen Macht der Päpste Geistige Autorität Friedensvermittler, Friedensstifter Kulturelle Bedeutung der Kirche Christlich geprägte Völkerrechtslehre 800 n.Chr. -> Krönung Karl des Großen Weltgeschichtliche Wandlung Zerfall des Karolingerreiches (9./10. Jahrhundert) Weltliches Kaisertum -> renovatio imperii Christianisierung 1. Kreuzzug (1096-1099): Erstürmung Jerusalems, Kreuzfahrerstaaten Lateinischer Westen, griechischer Osten Bis Trennung Mongolisches Weltreich (13. Jahrhundert mongolischer Westfeldzug) o Nördlich von China o Rivalisieren mit China um Asien o China baut chinesische Mauer um sich zu schützen Die Völkerrechtssubjekte Im Westen: Kaiser und Papst o Beide beanspruchen Weltherrschaft o Sie können keine völkerrechtlichen Verträge abschließen (theoretisch -> weil ja Weltherrschaftsanspruch) In Praxis: Zusammenarbeit mit anderen Herrschern Universalgewalten: Anspruch auf Weltherrschaft Investiturstreit Höhepunkt des mittelalterlichen Kaisertums Schwächung des Kaisertums im Mittelalter durch Reichsfürsten Heiliges Römisches Reich deutscher Nation wird dadurch untergehen Weltherrschaftsansprüche der Päpste o In Praxis nicht durchsetzbar Das Problem der Souveränität Definition: Befugnis, Krieg zu führen, Bündnisse und Friedensverträge zu schließen Zweischwertlehre Weltherrschaftsidee vs. Geschichte und Bibel: mehrere Souveräne sind möglich Ab 13. Jahrhundert: „souverän“ als Rechtsbegriff Die Bedeutung des Lehenswesens Lehensband: Herr (dominus) und Lehensmann (vasallus) o -> völkerrechtliche und staatsrechtliche Elemente International-rechtliche Seite Nach Belehrung ist man verpflichtet zu Heer- und Hoffahrtspflichten o Problem, bei zwei Herren -> diese führen Krieg, man ist beiden zu Beistand verpflichtet Doppelvasalität -> Neutralität o 1830 belgischer Neutralitätsvertrag -> nicht beachtet durch Deutsche (Hummer) Die Anerkennung nichtchristlicher Staatswesen Doktrinäre Vorbehalte Dennoch Vertragspraxis Rechtsbeziehungen häufig prekär Zwischenstaatlicher Verkehr Vertragswesen o Reiches internationales Vertragswesen o Staatsverträge Mündlich erklärte Vereinbarungen, feierlicher Schwur Verhandlungen durch Gesandte, Ratifikationen Gesandtschaftswesen Bund und vielgestaltig Beziehung vielfältig: legatus… Vollmachtsurkunde Höfische Pracht Unverletzlichkeit auch der Herolden (nur für Ansage des Krieges zuständig, Friede vereinbaren) Friedenssicherung Weltherrschaft und Weltfriede als Herrscheraufgabe Friede heute: Abwesenheit von Krieg zwischen Völkerrechtssubjekten o Auch innerstaatlicher Frieden: durch Polizei gesichert, Fehdeverbot 1495 o Sozialfrieden (zwischen AG und AN) Friede im Mittelalter: Friede ist sehr viel (Kirche,…) Heute hauptsächlich völkerrechtlich. Friede verengt sich auf Außenpolitik Heute sprechen wir von Sicherheit Waffenruhe: Gottesfrieden, Reichslandfrieden Gegen Fehderecht Blühende Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Fürsten o Andere Instanz soll entscheiden und wir unterwerfen uns -> Schiedsvertrag -> Schiedsspruch soll befolgt werden Papst oft „Schiedsrichter“ Kriegsrecht Krieg zwischen Staaten <-> nichtstaatliche Fehde Thomas von Aquin, 1270, „summa theologiae“ Drei Erfordernisse eines gerechten Krieges (bellum iustum) 1. Autoritas principes (Ermächtigung) 2. Iusta causa (Ursache) 3. Intentio recta (richtige Absicht) Verteidigungs- und Angriffskrieg können gerecht sein, wenn ich mich gegen erlittenes Unrecht räche. Kirchliche Verbote vs. Praxis der Kriegsführung Fremdenrecht Rechtsgesinnung und Rechtstheorie Moraltheologie und Rechtswissenschaft o Rechtswissenschaft statt Rechtskunde o Naturrecht und Scholastik o Bologna (um 1100) o Weltliche Rechtswissenschaft -> Legistik o Kirchliche Rechtswissenschft -> Kanonistik Gratian, Decretum Gratiani Corpus Iuris canonici Liber extra Die byzantinische Staatenwelt Weltherrschaft Ostroms „byzantinische Staatenhierarchie“ Völkerrechtsgemeinschaft des byzantinisch-orthodoxen Osteuropa Beziehungen zu Russland und dem Islam Rechtsgesinnung und Theorie internationaler Beziehungen in Byzanz Brutale Kriegsführung, dürftiges Kriegsrecht Hohe Rechtskultur „Kaiserbücher (Basiliken) Römisches Völkerrecht nie völlig vergessen Keine juristische Moraltheorie Die islamische Welt im frühen und hohen Mittelalter -> vom Weltreich der Kalifen zum Pluralismus islamischer Staaten Einheit der Gemeinde der Gläubigen (umma) Aber Staatszerfall des Kalifenreiches Reconquista Zur islamischen Völkerrechtspraxis Fülle von Verträgen mit christlichen Mächten Rudimentäres Völkerrecht Erstarrung Recht der siyar (Muslime gegen nichtmuslimische Außenwelt) und des dschihad (Heiliger Krieg) für „Außenbeziehungen“ -> Grenzen religiös-dogmatischer Betrachtungsweisen