Völkerrechtsgeschichte – Mitschrift

Werbung
Völkerrechtsgeschichte – Mitschrift
Völkerrecht












mit Geschichte verbunden (Gewohnheitsrecht!)
wesentlich zwischenstaatliches Recht
ius inter gentes
so alt wie Menschheit -> organisierte souveräne Verbände -> haben Außenbeziehungen
Doppelcharakter
Geschichtswissenschaft/Rechtswissenschaft
Europäisches Völkerrecht: historische Kontinuität im Lauf des 19. Jahrhunderts globalisiert
Grenzen, Begrifflichkeiten sind historisch gewachsen -> „lebende relikte der Vergangenheit“
Zwecke der Völkerrechtsgeschichte? Größte historische Räume
Schwierigkeiten: Zugang zu historischen Quellen, Stand der Überlieferung unterschiedlich
(mündlich, schriftlich, Bilder, dingliche Quellen wie z.B. Kunst)
Periodisierung: standort- und kriterienabhängig, dauernde völkerrechtliche Ordnung seit
Spätmittelalter
Methodik: besondere Berücksichtigung der völkerrechtlichen Praxis
1. Kapitel – Vorklassische Antike






Wende vom 4. Zum 3. Jahrhundert v. Chr.: Beginn der höheren Menschheitsgeschichte
Erfindung der Schrift, Einführung der Zeitrechnung
Hochkulturen der Ägypter & Sumerer (Mesopotamien)
Ägypten: Einheitsstaat, göttliche Verehrung des Pharao, Hieroglyphen
Mesopotamien: Mehrzahl von Stadtstaaten, Keilschrift
Unterhielten Beziehungen zueinander & zu anderen Zentren (Bsp.: Stadtstaat Ebla)

Reich von Akkad (etwa 2350-2170 v. Chr.)
o Mesopotamien in einer staatlichen Hülle vereinigt
o König der vier Weltgegenden -> Idee der Weltherrschaft
o Machtkämpfe zwischen Stadtfürsten
Hammurabi (1728-1686 v.Chr.)
o Codex Hammurabi (18. Jahrhundert v.Chr.)
Hethiter
o Indogermanen, Schriftkultur


Zwischenstaatliche Beziehungen







Vertragliche Abmachungen
Freundschafts- und Handelsabkommen
Staatsvertrag -> Freund-Feind-Klausel
Bündnisvertrag -> schriftlich fixiert, mündlicher Eidschwur
Zwischenstaatliche Kontakte durch Boten und Unterhändler
Noch keine völkerrechtliche Ordnung, aber hohe Kultur geschriebenen Rechts
Zwischenmächtenormativität statt Völkerrecht




Fünf Großmächte als Träger (Hethiter Reich, Mitannerreich)
Gleichberechtigte und ebenbürtige Souveräne - > „Bruderschaft“
Gleichberechtigung ohne Ebenbürtigkeit -> „Vassallität“
Politisches Heiraten






Staatsverträge: Zweiteilung in getroffene Abmachungen und Eid
Vertragsurkunden: Niederlegung in Tempeln
Diplomatie (Gesandte) und internationale Sprache (Akkadisch)
Kriegsrecht: Götter verleihen den Sieg
Kriegsgefangenschaft einer der Gründe für Sklaverei
Rechtliche Gesinnung (halten an Verträge)








Internationale Instabilität
Palästina: alt-israelitisches Großreich Davids
9. Jahrhundert v. Chr.: Assyrien: Vormacht Alter Orient
Religiös fundierter Weltherrschaftsanspruch
Barbarische Kriegsführung, Vasallenverträge
Untergang Assyrerreich -> neue Mächtekonstellation
Fluchformel gegen Vertragsbrüchige
AT: Spuren und Reflexe internationalen Rechts
o Schutz der Fremden
o „Heiliger Krieg“ und/oder Friedenssehnsucht
2. Kapitel – Die Altgriechische-Persische Zeit







Von der Frühgeschichte zur Poleis
Kretisch-mykenische Kulturenwelt – Beziehungen zu Syrien – Vorderasien und Ägypten
Völkerrechtliche Vorstellung in Homerischen Epen: Ilias und Odysee
o Verhaltensweisen in Krieg und Frieden
8. Jahrhundert v. Chr.: Beginn der griechischen Kolonisation
Staatsform: Polis (autonom, nach außen souveräne Stadt oder Gemeindestaaten)
Griechische Kolonien = selbstständige Saatswesen
Beziehungen untereinander und zu nicht-griechischen Mächten (Lyderreich, Karthago,
Etrusker)
Einrichtung des zwischenstaatlichen Verkehrs = Vereinigung der Amphiktyonien
o Zusammenschluss von Stämme/Stadtstaaten
o Bund mit Gebots- und Verbotsnormen
Die völkerrechtliche Ordnung



Dichtes Netz zwischenstaatlicher Beziehungen
Internationales Vertragswesen
Entwicklung von formularmäßigen Klauseln





Doppelschwur
Terminologische Scheidung von Vertragsinhalt
Entwicklung eines zwischenstaatlichen Schiedsgericht
Kriegserklärung nicht nötig
Versuche, unbeschränkte Kriegsführung einzuschränken

Verträge unter Kriegsführenden
o
o

Vereinbarungen über Waffenruhe, Waffenstillstand und Kapitulation
Abkommen über freien Abzug von militärischen Einheiten, über Austausch von
Gefangenen
Fremdenrecht
o Proxenie: Vorläufer unseres Konsulates
o Asylie: sakral- oder staatsrechtlicher Schutz vor Gewaltmaßnahmen gegen Personen
und Eigentum
o Isopolitie: „gleiches Bürgerrecht“
Rechtsüberzeugung




Bereitschaft, zwischenstaatliche Verpflichtungen einzuhalten
Keine VR-Wissenschaft, aber Beginn der Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und
Politikwissenschaft
Griechische Wurzeln des Begriffs „Europa“ und der Idee des Naturrechts
Fortleben in der hellenistischen und römischen Welt
3. Kapitel – Römisch-Hellenistische Zeit






Vom Stadtstaat zum Römischen Weltreich (Imperium Romanum)
Gemeindestaat Rom -> Populus Romanus
Ursprünge des Völkerrechts: Epoche von Stadtstaaten
Fetiale (Staatspriester) bei Kriegserklärung und Vertragsabschluss
Überschneidung mit altgriechischer VR-Epoche
3. Jahrhundert v.Chr. Verschmelzung der römischen & hellenistischen VR-Ordnung



168 v. Chr.: Römische Weltherrschaft
Römische Republik = Stadtstaat Rom -> vielfältige rechtliche Beziehungen
508/507 v.Chr.: Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen Rom und Karthago

256 v. Chr.: Italischer Bund
Neue Großmächte neben Karthago, Makedonien, Ägypten, Syrien-Asien
Hellenistische Staatenwelt und römische Republik -> Verschleierung der
Herrschaftsverhältnisse durch völkerrechtliche Formen
Imperium Romanum unbestrittene Vormacht des Westens nach Punischen Kriegen
Sicherheit durch Expansion



Der zwischenstaatliche Verkehr





Amicitia: hospitium publicum (Gastverhältnis oder Gastrecht), amicus populi Romani
Foedus (förmlicher, römischer Staatsvertrag)
o Bundesschluss nach Fetialritus
o Zwei Elemente: Vertragsinhalt und Schwurhandlung
o Beurkundung (Beweis)
Dedition (förmliche Unterwerfung unter absolute Herrschaftsgewalt) -> kein Staatsvertrag
Friedensvertrag: foedus oder sponsio
Unverletzlichkeit fremder Gesandter – bindende Regel, Verletzung = Kriegsgrund
Krieg als Rechtsvorgang





Gerechter Krieg (bellum iustum) –> Formvoraussetzungen (30 Tage Zeit für Genugtuung,
danach Kriegserklärung)
ABER: schrankenlose Kriegsführung
Recht des einzelnen auf Kriegsbeute
Kriegsgefangenschaft <-> Sklaverei
Kriegsverträge
o Waffenstillstand .> kein kriegsbeendender Vertrag
o 2. Jahrhundert n. Chr. Gellius
o Kapitulationsverträge
Völkerrecht nach der Begründung der römischen Weltherrschaft (nach 168 v.Chr. – etwa 400
n.Chr.)








Im 2. & 1. Jahrhundert v.Chr. -> innere Schwierigkeiten der römischen Republik
(Bürgerkriege, Sklavenaufstände)
Partherreich als einzige unabhängige Großmacht
Römische Kaiserzeit (27 v.Chr. – 284 n.Chr.) -> neue völkerrechtliche Ordnung
Anerkennung des Patherreiches als souveräne Großmacht -> diplomatisches Zeremoniell
Neupersisches Reich wird ebenbürtiger weltpolitischer Gegenspieler
Friedensvertrag -> Anrede als „Bruder“
Anerkennung als gleichwertiger und ebenbürtiger Souverän
Förmliche Teilung Armeniens (389 n.Chr.) -> neue völkerrechtliche Ordnung
Rechtsgesinnung und Rechtstheorie


Cicero (106-43 v.Chr.)
o Philosophische Neubegründung/ethische Vertiefung des römischen Fetialrechts und
völkerrechtliche Tradition
o „bellum iustum“
Livius (50 v.Chr. – 17 n.Chr.)
o „sunt et belli sicut pacis uira“
Zum Fortbestehen der römischen Völkerrechtstradition








Naturrecht und Idee des gerechten Krieges (bellum iustum)
Unverletzlichkeit völkerrechtlicher Gesandter
Bruderschaft der Herrscher
Corpus Iuris Civilis (Justinian, 528-534)
Legistik (Mittelalter)
Neuzeit: europäischer Humanismus
Cicero -> Hugo Grotius „de uire belli ac pacis libri tres“
Richard Zouche „iuris et ludicii Fecialis, Sive, Iuris Inter Gentes, et Quaestionum de Eodem
Explicatio“ (1650) „Das Buch für das Recht zwischen den völkern“ -> 1. Buch mit dem Titel
„Völkerrecht“
4. Kapitel – Die Übergangszeit zwischen Antike und Mittelalter




Frage nach Periodisierung
Alleinherrschaft Constantin des Großen
Tod von Beda Venerabilis
Islam, 7. Jahrhundert n.Chr.
Eigenständige Epoche
Weltgeschichtliche Wandlungen







Geteiltes Imperium Romanum (bleibt auch so)
Völkerwanderung
o Zerfall des Römischen Reiches
o Siegeslauf des Islam
Einnahme Roms durch Westgoten 410 n. Chr.
Staatsgründungen
Ende des Weströmischen Reiches 476 n. Chr.
Expansion des Islam
Ende des 8. Jahrhunderts: 3 Großmächte Ostrom, Kalifen-Reich, Frankenreich
Zur Grundlegung des mittelalterlichen VR in der Übergangszeit




Trennung der christlichen Welt: lateinischer Westen und griechischer Osten
Byzanz: christliche Großmacht, Vermittler und politischer Puffer
Entwicklung des Papsttums: oberste geistliche Autorität, territoriale Herrschaftsgrundlage
Tradition des römischen Rechts: Imperium Romanum und lateinische Kirche
Subjekte des VR: Rom, Persien und die „Barbaren“

Ostrom und Perserreich
o Bruderschaft, diplomatisches Zeremoniell, künstliche Familienbeziehungen
o 562 n. Chr. : 50 jähriger Friede zwischen Justinian und Khosrau I.


Rom und Germanenstaaten
o Staatsvertrag (foedus)
o Politische Gleichheit, aber protokollarische Ungleichheit, „Vater“ und nicht „Bruder“
o Diplomatische Titulatur
 Basileus, reges, rhex, Imperator, König der Könige, Bruder, imperator
Persarum
Untergang des Perserreiches (Mitte des 7. Jahrhunderts)
o Arabische Khalifen
Der zwischenstaatliche Verkehr





West- und Ostrom
o Amicitia, foedus
Beurkundungswesen
Diplomatie
o Unverletzlichkeit, römische Reichspost, Befreiung von Zollpflichten und
Handelsbeschränkungen
Kriegsrecht
o Kriegsverträge, Waffenstillstand, Kapitulation
Fremdenrecht
Rechtsgesinnung und Rechtstheorie




Rechtstreue und internationale Anarchie
Grundzüge einer christlichen Völkerrechtslehre
Aurelius Augustinus (354 -430): bellum iustum
Isidor von Sevilla (etwa 570-636): ius gentium (Kriegsgefangenschaft, Waffenstillstand,
Sklaverei)
Entstehung und Ausdehnung des islamischen Weltreichs




Begründer des Islam: Mohammed (570-632)
Göttliche Offenbarung: Koran
Eroberungen
Gescheiterte Belagerung Konstantinopels 717/718 n. Chr.
Islamische VR-Lehre





Verbindung von Recht und Religion
„Schrift-Gelehrte“ (Theologen und Juristen)
Rechtsquellen: Koran, hadith
Sunna, Scharia, Hanafiten (Rechtsschule)
Zwei Macht- und Rechtssphären: „daral-islam“ (Bereich des Islam) und „dar alharb“ (Bereich
des Krieges = nicht-muslimische Welt)





Kampf gegen Ungläubige = dschihad („Heiliger Krieg“), Christen und Juden politisch
unterwerfen
„Götzendiener“ vs „Leute des Buches“ (ad al-kitab)
Keine Gleichberechtigung, aber religiöser Minderheitenschutz
Kriegsführung unterlag Schranken
Kein innerislamisches Völkerrecht
Königreiche und Fürstentümer im lateinischen Westen





Christianisierung der angelsächsischen Königreiche
Diverse Formen zwischenstaatlichen Rechtsverkehrs:
o Fränkische Schwurfreundschaft
o Gesandtschaftswesen, Kriegsrecht, Fremdenrecht, internationaler Fernhandel
Aufstieg des Frankreich
753 n.Chr. Bündnis zwischen Papst Stephan II und König Pippin
o Pippin: patricius Romanorum
o Geburtsstunde des Kirchenstaates
800 n.Chr.: Kaiserkrönung Karls des Großen (Augustus Imperator)
Völkerrechtliche Bedeutung der römischen Kurie





Kirchenstaat = einer der Ursprünge der späteren westlichen Macht der Päpste
Geistige Autorität
Friedensvermittler, Friedensstifter
Kulturelle Bedeutung der Kirche
Christlich geprägte Völkerrechtslehre
800 n.Chr. -> Krönung Karl des Großen
Weltgeschichtliche Wandlung







Zerfall des Karolingerreiches (9./10. Jahrhundert)
Weltliches Kaisertum -> renovatio imperii
Christianisierung
1. Kreuzzug (1096-1099): Erstürmung Jerusalems, Kreuzfahrerstaaten
Lateinischer Westen, griechischer Osten
Bis Trennung
Mongolisches Weltreich (13. Jahrhundert mongolischer Westfeldzug)
o Nördlich von China
o Rivalisieren mit China um Asien
o China baut chinesische Mauer um sich zu schützen
Die Völkerrechtssubjekte








Im Westen: Kaiser und Papst
o Beide beanspruchen Weltherrschaft
o Sie können keine völkerrechtlichen Verträge abschließen (theoretisch -> weil ja
Weltherrschaftsanspruch)
In Praxis: Zusammenarbeit mit anderen Herrschern
Universalgewalten: Anspruch auf Weltherrschaft
Investiturstreit
Höhepunkt des mittelalterlichen Kaisertums
Schwächung des Kaisertums im Mittelalter durch Reichsfürsten
Heiliges Römisches Reich deutscher Nation wird dadurch untergehen
Weltherrschaftsansprüche der Päpste
o In Praxis nicht durchsetzbar
Das Problem der Souveränität
Definition: Befugnis, Krieg zu führen, Bündnisse und Friedensverträge zu schließen



Zweischwertlehre
Weltherrschaftsidee vs. Geschichte und Bibel: mehrere Souveräne sind möglich
Ab 13. Jahrhundert: „souverän“ als Rechtsbegriff
Die Bedeutung des Lehenswesens




Lehensband: Herr (dominus) und Lehensmann (vasallus)
o -> völkerrechtliche und staatsrechtliche Elemente
International-rechtliche Seite
Nach Belehrung ist man verpflichtet zu Heer- und Hoffahrtspflichten
o Problem, bei zwei Herren -> diese führen Krieg, man ist beiden zu Beistand
verpflichtet
Doppelvasalität -> Neutralität
o 1830 belgischer Neutralitätsvertrag -> nicht beachtet durch Deutsche (Hummer)
Die Anerkennung nichtchristlicher Staatswesen



Doktrinäre Vorbehalte
Dennoch Vertragspraxis
Rechtsbeziehungen häufig prekär
Zwischenstaatlicher Verkehr

Vertragswesen
o Reiches internationales Vertragswesen
o Staatsverträge
 Mündlich erklärte Vereinbarungen, feierlicher Schwur
 Verhandlungen durch Gesandte, Ratifikationen
Gesandtschaftswesen





Bund und vielgestaltig
Beziehung vielfältig: legatus…
Vollmachtsurkunde
Höfische Pracht
Unverletzlichkeit auch der Herolden (nur für Ansage des Krieges zuständig, Friede
vereinbaren)
Friedenssicherung



Weltherrschaft und Weltfriede als Herrscheraufgabe
Friede heute: Abwesenheit von Krieg zwischen Völkerrechtssubjekten
o Auch innerstaatlicher Frieden: durch Polizei gesichert, Fehdeverbot 1495
o Sozialfrieden (zwischen AG und AN)
Friede im Mittelalter: Friede ist sehr viel (Kirche,…)
Heute hauptsächlich völkerrechtlich.






Friede verengt sich auf Außenpolitik
Heute sprechen wir von Sicherheit
Waffenruhe: Gottesfrieden, Reichslandfrieden
Gegen Fehderecht
Blühende Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Fürsten
o Andere Instanz soll entscheiden und wir unterwerfen uns -> Schiedsvertrag ->
Schiedsspruch soll befolgt werden
Papst oft „Schiedsrichter“
Kriegsrecht


Krieg zwischen Staaten <-> nichtstaatliche Fehde
Thomas von Aquin, 1270, „summa theologiae“
Drei Erfordernisse eines gerechten Krieges (bellum iustum)
1. Autoritas principes (Ermächtigung)
2. Iusta causa (Ursache)
3. Intentio recta (richtige Absicht)
Verteidigungs- und Angriffskrieg können gerecht sein, wenn ich mich gegen erlittenes Unrecht räche.


Kirchliche Verbote vs. Praxis der Kriegsführung
Fremdenrecht
Rechtsgesinnung und Rechtstheorie

Moraltheologie und Rechtswissenschaft
o Rechtswissenschaft statt Rechtskunde
o Naturrecht und Scholastik
o Bologna (um 1100)
o Weltliche Rechtswissenschaft -> Legistik
o Kirchliche Rechtswissenschft -> Kanonistik
 Gratian, Decretum Gratiani
 Corpus Iuris canonici
 Liber extra
Die byzantinische Staatenwelt




Weltherrschaft Ostroms
„byzantinische Staatenhierarchie“
Völkerrechtsgemeinschaft des byzantinisch-orthodoxen Osteuropa
Beziehungen zu Russland und dem Islam
Rechtsgesinnung und Theorie internationaler Beziehungen in Byzanz





Brutale Kriegsführung, dürftiges Kriegsrecht
Hohe Rechtskultur
„Kaiserbücher (Basiliken)
Römisches Völkerrecht nie völlig vergessen
Keine juristische Moraltheorie
Die islamische Welt im frühen und hohen Mittelalter
-> vom Weltreich der Kalifen zum Pluralismus islamischer Staaten



Einheit der Gemeinde der Gläubigen (umma)
Aber Staatszerfall des Kalifenreiches
Reconquista
Zur islamischen Völkerrechtspraxis




Fülle von Verträgen mit christlichen Mächten
Rudimentäres Völkerrecht
Erstarrung
Recht der siyar (Muslime gegen nichtmuslimische Außenwelt) und des dschihad (Heiliger
Krieg) für „Außenbeziehungen“ -> Grenzen religiös-dogmatischer Betrachtungsweisen
Herunterladen