zu Zl. 61.120/7-4/98 INFORMATION zur VERORDNUNG BIOLOGISCHE ARBEITSSTOFFE (VbA) TEIL I Begriffsbestimmungen Inhaltsverzeichnis: I.1 Arbeitsstoffe I.2 Verwenden I.3 Infektiöse Arbeitsstoffe I.4 Biologische Arbeitsstoffe I.4.1 Mikroorganismen I.4.1.1 Pilze I.4.1.2 Bakterien I.4.1.3 Viren I.4.2 Zellkulturen I.4.3 Humanendoparasiten I.4.4 Unkonventionelle Agenzien I.5 Wirkungen von biologischen Arbeitsstoffen § 1 Abs. 1 VbA: Diese Verordnung gilt für die Verwendung (§ 2 Abs. 6 ASchG) von biologischen Arbeitsstoffen (§ 40 Abs. 4 ASchG) einschließlich unkonventioneller Agenzien, die mit transmissiblen spongiformen Enzephalopathien assoziiert sind. I.1 Arbeitsstoffe sind biologische Agenzien nur dann, wenn sie bei der Arbeit verwendet werden (§ 2 Abs. 6 ASchG). "Verwenden bei der Arbeit" indiziert, daß das "Verwenden" arbeitsbedingt ist, also in Zusammenhang mit der Tätigkeit bzw. den Arbeitsvorgängen steht. Daher ist nicht jedes am Arbeitsplatz vorhandene biologische Agens auch ein biologischer "Arbeitsstoff", denn die mögliche Exposition muß durch die Art der Arbeit bedingt sein. Beispiel: Mikrobiologische Verunreinigungen in Lüftungs- und Klimaanlagen stellen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Büro keine Arbeitsstoffe dar, in diesem Fall liegt daher auch keine Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen vor. Anders stellt sich die Situation für jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen dar, die diese Anlagen warten oder reinigen müssen. Für sie ist aufgrund ihrer Arbeitsaufgabe - nämlich die Reinigung bzw. Wartung der Rohrleitungssysteme oder Schächte, Kontrolle etwaiger Düsen, Wechseln von kontaminierten Filtern u.ä. - eine Exposition möglich oder sogar wahrscheinlich, es handelt sich hier um eine arbeitsbedingte Exposition und damit um eine (unbeabsichtigte) Verwendung von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der VbA. I.2 Verwenden Als Verwenden von Arbeitsstoffen gilt gemäß § 2 Abs. 6 ASchG auch deren Gewinnen, Erzeugen, Anfallen, Entstehen, Gebrauchen, Verbrauchen, Bearbeiten, Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Beseitigen, Lagern, Aufbewahren, Bereithalten zur Verwendung und das innerbetriebliche Befördern. I.3 Infektiöse Arbeitsstoffe Die Bestimmungen der AAV über "Infektiöse Arbeitsstoffe" sind außer Kraft getreten. Für alle Bereiche, für die bisher die Bestimmungen der AAV über "Infektiöse Arbeitsstoffe" anzuwenden waren, gilt nunmehr die VbA. Als "infektiös" wurden Arbeitsstoffe bezeichnet, die mit Krankheitserregern behaftet sind, die beim Menschen Krankheiten hervorrufen können. Infektiöse Arbeitsstoffe sind beispielsweise Blut, infektiöser Abfall aus medizinischen Einrichtungen, Körperausscheidungen von Menschen oder Tieren. Diese Krankheitserreger sind aber nichts anderes als biologische Arbeitsstoffe. Der Begriff "Infektiöse Arbeitsstoffe" ist zwar in § 40 Abs. 6 ASchG noch enthalten, hat jedoch keine praktische Bedeutung mehr. Durch die VbA sind nunmehr die Krankheitserreger selbst, und nicht die "Stoffe, die mit ihnen behaftet sind", zu berücksichtigen. I.4 Biologische Arbeitsstoffe Gemäß § 40 Abs. 4 ASchG sind biologische Arbeitsstoffe: − Mikroorganismen (einschließlich genetisch veränderter Mikroorganismen); das sind Pilze Bakterien und Viren − Zellkulturen und − Humanendoparasiten, sowie − Unkonventionelle Agenzien (siehe dazu I.4.4), die mit transmissiblen spongiformen Enzephalopathien assoziiert sind (§ 1 Abs. 1 VbA) die folgende Wirkungen hervorrufen könnten: Infektionen, Allergien oder toxische (giftige) Wirkungen 1.4.1 Mikroorganismen Mikroorganismen sind lebende Organismen, die in der Natur sehr weit verbreitet sind, beispielsweise in der Luft, im Boden und im Wasser, im menschlichen Verdauungssystem, auf der Haut oder in Nahrungsmitteln. Der Mensch ist also einer Vielzahl unterschiedlicher Mikroorganismen ausgesetzt, wobei einige Arten pathogen (krankmachend) wirken, andere hingegen lebensnotwendig sind, z.B. zur Erhaltung der menschlichen Darmflora. Es gibt eine unglaublich große Vielzahl an Mikroorganismen, bis jetzt ist nur ein geringer Teil davon identifiziert oder charakterisiert. Zu den Mikroorganismen zählen hier Pilze, Bakterien und Viren. Trotz der Vielfalt und Unterschiede sind folgende Eigenschaften allen Mikroorganismen gemeinsam: • Sie sind mikroskopisch klein, d.h. sie sind mit freiem Auge nur in großen Ansammlungen, sog. "Kolonien", sichtbar. • Sie sind im Vergleich zu anderen Organismen, wie etwa Pflanzen oder Tieren, sehr einfach aufgebaut. • Wenn sie in den Körper des Menschen gelangen, können sie die unterschiedlichsten Symptome und Krankheiten hervorrufen. • Schnelles Wachstum und Vermehrung im Vergleich zu anderen Lebewesen. Genetisch veränderte Mikroorganismen zählen, wie bereits erwähnt, ebenfalls zu den biologischen Arbeitsstoffen und sind daher vom Geltungsbereich der VbA miterfaßt. Diese Mikroorganismen werden beispielsweise in der wissenschaftlichen Grundlagenforschung, oder zur Erzeugung von Arzneimitteln oder Lebensmitteln eingesetzt. Arbeiten mit bzw. an genetisch veränderten Pflanzen oder Tieren fallen dagegen nicht in den Geltungsbereich der VbA; hier kommen das Gentechnikgesetz (und die dazu gehörigen Verordnungen) zur Anwendung, die jedoch nicht von der Arbeitsinspektion zu vollziehen sind. I.4.1.1 Pilze Hierbei handelt es sich um eine sehr vielfältige Gruppe von Organismen. Derzeit sind ca. 70.000 unterschiedliche Arten von Pilzen bekannt, Schätzungen von Experten gehen dahin, daß es bis zu 1.5 Millionen unterschiedliche Arten gibt. Im allgemeinen handelt es sich um ein- oder mehrzellige Organismen, die weitgehend bewegungsunfähig sind. Pilze leben überwiegend vom Abbau toter organischer Substanzen oder als Parasiten. Eine bestimmte Gruppe von Pilzen bildet Fruchtkörper, dabei handelt es sich dann um Pilze im herkömmlichen Sprachgebrauch. Pilze oder Pilzsporen können bei Menschen Mykosen, Allergien oder Vergiftungen hervorrufen. Mykosen sind von Pilzen verursachte Krankheiten, z.B. der Haut oder der Lunge. Pilzsporen dienen der Fortpflanzung von Pilzen. Beispiele: Backhefe, Brotschimmel, Mauerschimmel, Kefirpilze I.4.1.2 Bakterien Bakterien sind einzellige Lebewesen, die meist stäbchen- oder kugelförmiges Aussehen haben und im Gegensatz zu den Pilzen beweglich sind. Bakterien kommen in der Natur sehr weit verbreitet (Boden, Wasser, Luft, Haut u.v.m.) vor, sie werden aber auch in der LebensmittelProduktion oder in der wissenschaftlichen Forschung eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerschutz sind Bakterien v.a. als Infektionserreger, in geringerem Ausmaß als Produzenten von Toxinen (u.a. Endotoxine, die nur beim Abbau von bestimmten Bakterien, den gramnegativen, freigesetzt werden) zu beachten. Viele Bakterien haben Mechanismen entwickelt, um gegen Hitze, Austrocknung oder Strahlung unempfindlich zu werden, was v.a. bei Hygienemaßnahmen eine Rolle spielt. Beispiele: Darmbakterien, Salmonellen, Tetanus-Erreger, Tuberkulose-Erreger I.4.1.3 Viren Ein Virus stellt die einfachste Form eines Organismus dar. Viren sind extrem klein (10-300 Nanometer, das entspricht einer Größenordnung von 10-300 millionstel millimeter), sie haben keinen eigenen Stoffwechsel und brauchen immer einen Wirtsorganismus, in den sie eindringen müssen, um sich vermehren zu können. Viren sind bei allen Arten von Lebewesen als Parasiten und Krankheitserreger zu finden, wobei sie jeweils auf bestimmte Lebewesen spezialisiert sind. Beispiele: Hepatitis-Virus, AIDS-Virus, Schnupfenvirus, Rötelnvirus Vergleich der Größenordnungen: Bei den kleinsten Viren haben ca. 100.000 auf 1 mm Platz. Bei den kleinsten Bakterien sind es immerhin noch 2000. I.4.2 Zellkulturen Damit ist die In-vitro (künstliche; im Labor) Züchtung und Vermehrung von isolierten, einzelnen Zellen gemeint, die aus einem vielzelligen Organismus stammen (also aus Pflanze, Tier oder Mensch). Zellkulturen können zum Ersatz von Tierversuchen, zum Test von Arzneimitteln, in der Lebensmittelindustrie, bei der Produktion von Impfstoffen u.ä. zum Einsatz kommen. Zellkulturen können Krankheitserreger oder Toxine (Gifte) enthalten, d.h. sie können v.a. mit Viren, aber auch mit Bakterien, Pilzen oder Parasiten vom Spenderorganismus behaftet sein. Weiters besteht die Wahrscheinlichkeit, daß Bestandteile von Zellkulturen Allergien hervorrufen. I.4.3 Humanendoparasiten Parasiten können sich auf oder in ihren Wirten entweder vermehren oder Nachkommenschaft in Form von Eiern oder Larven hervorbringen. Humanendoparasiten leben parasitisch (als Schmarotzer) im Körper des Menschen und können viele Erkrankungen auslösen. Parasitosen (durch Parasiten hervorgerufene Krankheiten) können auch tödlich verlaufen. Unter Humanendoparasiten versteht man besonders Protozoen (mikroskopisch kleine tierische Einzeller) und Würmer (Helminthen). Beispiele: Malaria-Erreger, Rinderbandwurm, Hundebandwurm I.4.4 Unkonventionelle Agenzien Unter dem Begriff der unkonventionellen Agenzien versteht man jene Krankheitserreger, die die Rinderseuche BSE (bovine spongiforme Enzephalopathie) und ähnliche tierische und menschliche Krankheiten auslösen. Als "spongiforme Enzephalopathien" werden Erkrankungen bezeichnet, bei denen das Gehirn schwammartig (spongiform) zersetzt wird. Diese Erkrankungen, die bei Menschen z.B. unter dem Namen "Creutzfeld-Jakob-Krankheit" bekannt sind, enden immer tödlich. Ob es sich bei diesen Krankheitserregern um Mikroorganismen im herkömmlichen Sinn handelt, ist derzeit noch nicht klar. Aufgrund der Infektionsfähigkeit, d.h. aufgrund der Übertragbarkeit (transmissibel) dieser Erreger von einem Organismus auf einen anderen, werden diese unkonventionellen Agenzien als biologische Arbeitsstoffe betrachtet. Sie sind in den Organismenlisten in der Rubrik der Viren unter dem Begriff "Unkonventionelle Agenzien" eingestuft. I.5 Wirkungen von biologischen Arbeitsstoffen Der wesentliche Unterschied zwischen biologischen Arbeitsstoffen und anderen bisher erfaßten Einwirkungen am Arbeitsplatz besteht darin, daß es sich bei biologischen Arbeitsstoffen um lebendes Material handelt. Sie können über verschiedene Pfade auf den menschlichen Organismus übertragen werden, nämlich über • den Atemweg (als Aerosole, Staubteilchen u.ä.), • Haut- oder Schleimhautkontakt (z.B. über die Schleimhäute der Augen, der Nase oder der Mundhöhle), • Stich-, Schnitt- oder Bißverletzungen oder • den Magen-Darm-Trakt (z.B. Verschlucken, Essen oder Trinken ohne vorhergehende Reinigung der Hände). Die von biologischen Arbeitsstoffen ausgehenden Wirkungen treten entweder am Gesamtorganismus oder auch an einzelnen Organsystemen, z.B. Atemwegen, Magen-Darm-Trakt und der Haut, auf. D.h. allergische Reaktionen können sich sowohl auf der Haut als auch am Atemtrakt zeigen. Infektionskrankheiten können durch Pilze, Bakterien, Viren oder Parasiten verursacht werden und betreffen entweder den ganzen Organismus oder einzelne Organe. Diese Erkrankungen treten besonders beim Umgang mit infizierten Menschen oder Tieren auf. Beispiele sind die Tuberkulose oder die Virushepatitis. Viele Erreger tierischer Krankheiten können auf den Menschen übergehen. In diesem Fall spricht man von Zoonosen (Infektionskrankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragbar sind). Allergien können von Eiweißstoffen, Enzymen, Stoffwechselprodukten oder Zellbestandteilen von Mikroorganismen, hier v.a. von Pilzen, ausgelöst werden; d.h. die Gefahr einer allergenen Wirkung besteht auch dann, wenn ein Mikroorganismus nicht mehr lebens- oder vermehrungsfähig fähig ist. Beispielsweise führen allergische Hauterkrankungen aufgrund einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen zu Ausschlägen und Ekzemen. Toxische Wirkungen können v.a. durch Pilzgifte (Mykotoxine) oder bakterielle Toxine, die beispielsweise Tetanus ausgelöst. Das Tetanustoxin ist ein sogenanntes Exotoxin, diese werden von lebenden Bakterien ausgeschieden. Endotoxine hingegen werden erst nach dem Absterben des bakteriellen Organismus freigesetzt. Das Endotoxinfieber ist bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in der Landwirtschaft ein bekanntes Symptom. Viele dieser Belastungen und Erkrankungen beginnen mit sehr allgemeinen Symptomen, wie Kurzatmigkeit, Husten, Übelkeit und Brechreiz, Kopfschmerzen, Durchfall, Hautreizungen oder Juckreiz. Diese unspezifischen gesundheitlichen Belastungen werden oftmals übergangen oder übersehen, teilweise bessern sich die körperlichen Beschwerden auch während des Wochenendes bzw. in den Phasen, in denen keine Exposition stattfindet.