Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung Informationsbeschaffung, Tätigkeitszuordnung 1. Grundinformationen 1.1 Name und Anschrift der Dienststelle Die Gefährdungsbeurteilung wurde durchgeführt am (Datum): 1.2 Allgemeine Bezeichnung der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen 1.3 Verantwortliche Personen Name, Vorname: Funktion: Name, Vorname: Funktion: Name, Vorname: Funktion: Bemerkungen: 1.4 Beteiligte Personen an der Gefährdungsbeurteilung Fachkraft für Arbeitssicherheit: Betriebsarzt: Personal-/Betriebsrat: Sonstige: Unfallkasse des Bundes Stand 12/2010 Seite 1 von 3 1.5 Bezeichnung, Lage und räumlicher Umfang der betroffenen Arbeitsplätze Bezeichnung: Gebäude: Räume: 1.6 Zulassungen/Genehmigungen zur Durchführung von Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Werden zulassungspflichtige Arbeiten durchgeführt? Ja Nein Wenn ja: Rechtsgrundlage § 13 BioStoffV § 49 IfSG § 11/12 GenTG Aktenzeichen des Bescheides/der Anzeige Datum 2 Informationen gemäß § 5 BioStoffV 2.1 Biologische Arbeitsstoffe Identität der Mikroorganismen Organismus Risikogruppe/ Quelle1) Pathogenität Mensch Übertragungsweg2) Tier / / / Humanmaterial Bezeichnung Infektionsstatus bekannt Ja positiv negativ Risikogruppe/ Quelle 1) Nein Vollblut Serum/Plasma Gewebe Zellen, primär etablierte Zelllinien Unfallkasse des Bundes Kontaminanten / / / / / / Stand 12/2010 Seite 2 von 3 Tiere/tierisches Material – pflanzliches Material Bezeichnung Infektionsstatus bekannt positiv Ja negativ Kontaminanten Risikogruppe/ Quelle1) Nein / / / Sensibilisierende/Toxische Wirkungen Sind weitere Gefährdungen/Erkrankungen z.B. über sensibilisierende/toxische Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe bekannt? Ja Nein Nicht bekannt Wenn ja, welche? 2.2 Tätigkeiten Machen Sie Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeiten, Übertragungswegen, Ausmaß der Exposition. 3. Zuordnung der Tätigkeiten Ausgehend von den Informationen nach Punkt 2, erfolgt die Zuordnung der Tätigkeiten gemäß § 2 (5) BioStoffV als: Gezielte Tätigkeiten Nicht gezielte Tätigkeiten *Bemerkung: Mensch/Maus Hybridzellen 1) EU-Liste= EU, B-Merkblätter= BM, ZKBS-Liste= ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE 2) Stich- und Schnittverletzungen = 1, aerogen = 2, Ingestion = 3, unbekannt = 4 Unfallkasse des Bundes Stand 12/2010 Seite 3 von 3