Presterl_Gesundheitswesen

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Biologische Risiken im Gesundheitswesen
Prof. Dr. Elisabeth Presterl MBA
Universitätsklinik für Krankenhaushygiene &
Infektionskontrolle
Gesundheitswesen
• Patientenversorgung
– Krankenhaus – Rehabilitationszentrum – Langzeitpflegeeinrichtungen
– Ambulatorien
– Ordination – Ambulanz
• Diagnostik (Biologisches Material)
– Laboratorien
• „Chemie“
• Mikrobiologie
• Öffentliche Gesundheit
Mikroorganismen
• Prionen
• Viren
• Bakterien
– Sporenbildner
• Pilze
• Einzeller
• Helminthen, Insekten
aktuelle Beispiele
• Creutzfeld-Jakob
• Ebola, Zikavirus
• Meningokokken, multiresistente
Erreger
– Bacillus anthracis, Clostridium
• Coccidioides immitis
• Amöben
• Fuchsbandwurm, Läuse
Übertragung von Mikroorganismen
Infektionsquelle
Direkte
Übertragung
Vehikel
Infektionsziel
Indirekte
Übertragung
Schutzmaßnahmen
Art der Übertragung
• KONTAKT
– Blut, Sekretion
– Hände – Oberflächen
• „Streu-Übertragung
– Haut
– Diarrhoe, Erbrechen
– Tröpfchen
• ca. 1,5 m
• „AIRBORNE“
• Aerosol, verbleibt länger, „schwebend“
Hygiene und Schutzmaßnahmen
• Sollen die Übertragung auf andere Patienten, das Personal
(Arbeitsschutz) und der Allgemeinheit verhindern
• Welcher Erreger ?
– Bakterien oder Viren ?
– Infektion oder Besiedelung wo ?
• Streuquelle – Husten, Haut, Stuhl, …
– Welcher Patient ?
• Compliant oder nicht
• Mögliche Art der Übertragung, z.B. „airborne“
Infektionsrisiken im Gesundheitswesen
• Infektionsquellen
– Patienten mit infektiösen Krankheiten
• Biologisches Material von diesen Patienten „Laborproben“
– Kontaminierte Umgebung
– Kontaminierte Medizinprodukte
Maßnahmen
• Abstand und Barriere
– Isolation(sräume, Schleusen)
– Schutz(-kleidung)
– Impfungen, Prophylaxe
• (Betriebs)Organisation – Public Health
– Praxis, Krankenhaus
– Ver-, Entsorgung
– Abläufe (alle!: medizinisch, supportiv, Besucher)
• Asepsis, Antisepsis
– Reinigungs- und Desinfektionsplan
– Instrumente
– Medizinprodukte
• INFORMATION & KOMMUNIKATION
Jakob-Creutzfeld Erkrankung
• Instrumenten-Management
– Desinfektion
– Einmalprodukte
• Schutzmaßnahmen für Personal
– Kleidung inkl Handschuhe
– „Sicherheitsprodukte“
– Information
Sterilisation bei Kontamination mit Prionen
• Vorgehen gemäß Richtlinie des
Bundesministeriums für Gesundheit
(Fassung Januar 2016).
• Generell gilt: nicht wieder verwenden
• Einweginstrumente
• Dampfsterilisation bei 134°C, 18 Minuten
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Übertragung von Mikroorganismen
Infektionsquelle
Direkte
Übertragung
Vehikel
Infektionsziel
Indirekte
Übertragung
Epidemie, Ausbruch (outbreak)
= Auftreten einer Häufung von Infektionen
Ziel einer Outbreak Untersuchung: rasche
Erkennung der Ursache und Verhinderung
weitere Übertragungen.
Verzeichnis biologischer Arbeitsstoffe
(VBA)
Biologische Arbeitsstoffe können einzellige oder mehrzellige Organismen sein.
1. Mikroorganismen
• Bakterien (z.B. Staphylokokken, Streptokokken, Tuberkulose-Erreger)
• Viren (z.B. Hepatitisviren, Herpesviren)
• Humanendoparasiten (z.B. Malaria-Erreger)
• Pilze (z.B. Schimmelpilze)
2. Zellkulturen
• Künstliche Züchtung/Vermehrung von Zellen
3. Parasiten (z.B. Band- und Spulwürmer)
4. Unkonventionelle Agenzien (z.B. Erreger der Rinderseuche BSE)
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI
Biologische Arbeitsstoffe
Aufgrund des Infektionsrisikos werden 4 Risikogruppen unterschieden:
• Stoffe der Risikogruppe 1 rufen im allgemeinen beim Menschen keine Krankheiten hervor
(Methanbakterien, Bifidobakterien in der Molkerei, Essigsäurebakterien)
•
Stoffe der Risikogruppe 2 können beim Menschen Krankheiten hervorrufen und eine Gefahr
für Arbeitnehmer/innen darstellen (Legionellen, Tetanuserreger, Polioviren)
•
Stoffe der Risikogruppe 3 können beim Menschen schwere Krankheiten hervorrufen und
eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer/innen darstellen (Tuberkuloseerreger, AIDS-Erreger)
•
Stoffe der Risikogruppe 4 können beim Menschen schwere Krankheiten hervorrufen und
eine ernste Gefahr für Arbeitnehmer/innen darstellen (Ebola-Viren, Lassa-Viren)
Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist groß, normalerweise ist eine wirksame
Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.
Arbeitgeber/innen haben die biologischen Arbeitsstoffe entsprechend ihrem
Infektionspotential einer der Risikogruppen zuzuordnen.
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI
Wann gilt die Verordnung biologischer
Arbeitsstoffe?
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren bei beabsichtigter Verwendung
Dabei ist zu berücksichtigen:
1. die Risikogruppe der biologischen Arbeitsstoffe;
2. Art und Häufigkeit der Tätigkeit;
3. mögliche Infektionswege, z.B. durch Inhalation von Aerosolen oder Staub, durch direkten oder
indirekten Haut- oder Schleimhautkontakt, durch Verletzungen oder Bisse, durch orale Aufnahme;
4. die aus der Arbeit der Arbeitnehmer/innen resultierenden möglichen allergieauslösenden oder toxigenen Wirkungen
Je nach Risikogruppe müssen Arbeitgeber/innen für die Einhaltung bereichsspezifischer Hygienemaßnahmen sorgen
(Expositionsvermeidung, Ausstattung, persönliche Schutzausrüstung, sichere Handhabung) !
Personal protective equipment (PPE)
• Schutzausrüstung muss vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden
• Primäre Schutzmaßnahmen: Händewaschen, PPE (Kittel, Einmal-Handschuhe, Schutzbrillen,
geschlossenes Schuhwerk)
• Sekundäre Schutzmaßnahmen: Gebäudeauslegung, Dekontaminationseinrichtung (Autoklav),
Belüftungssystem, Schutzanzug (mit Maske & Filteraufsatz, Filtergebläse, gasdicht, PressluftAtmung)
Schutzstufen
• Die Biostoffverordnung ordnet den vier Risikogruppen vier Schutzstufen zu
 Orientiert sich nach Risikogruppen
Biosafety levels
Welche Schutzmaßnahmen sind für jede Risikogruppe notwendig/verpflichtend?
Ebola-Versorgung =
detaillierter Ebola-Plan
mit genauen Ablaufbeschreibungen,
Schulungen und Training
Ebola-Versorgung
• Räumliche Struktur mit Schleusen in
ausreichender Größe, Unterdruck, Nasszelle
• Ver- und Entsorgung
• Laborordnung,Probentransport
Basis: Verordnung für biologische
Arbeitsstoffe (VbA 1994)
Auswahl der Schutzkleidung
• Basis: VbA 1998 (TRBA 250/2014)
• Risikoabschätzung
–
–
–
–
Übertragungsweg
Zu erwartende Exposition
Strukturelle Gegebenheiten (Baulich, organisatorisch)
Vorgesehene Arbeiten
• Räumliche Voraussetzung (Barriere, Abstand)
• Arbeitsablauf
• Anforderungen an Material der Schutzkleidung
Probentransport
• Die Verpackung von Proben mit der Klassifizierung
UN 2814 richtet sich nach der Vorschrift P 620
(Verpackungsanweisung) des ADR*.
• Die Verpackungen sind mit der UN-Nummer 2814
und der Benennung „Ansteckungsgefährlicher Stoff,
gefährlich für Menschen“ zu beschriften.
• Für die Klasse 6.2 ist der vorgeschriebene
Gefahrzettel (Biohazard-Symbol) anzubringen.
*Europäisches Übereinkommen über die internationale
Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
Desinfektion
• Umweltlabiles Virus – Reinigung und Desinfektion
– Alle von der ÖGHMP oder VAH gelisteten Desinfektionsmittel mit
begrenzter Viruzidie sind wirksam
• Alkohole, Aldehyde, Sauerstoffabspalter, …
– KONZENTRATION UND EINWIRKUNGSDAUER des Herstellers
beachten!
Entsorgung
• Abfall:
– Thermische Aufbereitung (Autoklav)
– „Infektiöser Abfall“
• Leichen
– Versorgung von infektiösen Leichen
• In z.B. mit 10%-Aldehyd-Lösung getränkte Tücher
wickeln, Leichensack, versiegelter Sarg
• Vorzugsweise Kremation
Zikavirus
• Flavivirus (behülltes RNA-Virus), seit > 40 Jahren bekannt
– Afrika, Asien, und nun Amerika
• Übertragung
– Vektor: Aedes albopictus, Aedes aegypti
– Enger Kontakt, Mutter-Fetus, Blutprodukt, sexuell
• Erkrankung:
– „Virusinfektion“
• Schutzmaßnahmen:
– Lab Safety: CDC Klasse 2, WHO Klasse 2, UK Klasse 3
– Inaktivation durch Kaliumpermanganat 0.5%, Temperatur > 60°C,
Musso & Gubler, Clin Micro Rev 2016; 29: 489 ff
Infektionsübertragung
Infektionsquelle
Direkte Übertragung
Vehikel
Infektionsziel
Indirekte
Übertragung
Meningokokken
• Meningitis, Sepsis
– Waterhouse-Fridrichsen – sept. Schock, Mortalität 80%
– „Epidemische Genickstarre“
– SCHUTZ:
• Impfungen: Impfung gegen Meningokokken der Gruppen A,C,W135 und Y
(MEC-4), Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B
• Chemoprophylaxe
Multiresistente Erreger MRE im Krankenhaus
• Carbapenem-resistente
Enterobakterien CRE
• MRSA, VRE, XDR-TB, …
• Maßnahmen:
–
–
–
–
Screening
Isolation
Schutzkleidung
Umgebungshygiene – adäquate Reinigung und Desinfektion
Handschuhe sind kein
Universalschutz!
“Die 5 Momente für Händehygiene”
Flächendesinfektion
•
Die Reinigung und Desinfektion hat nach dem gültigen bereichsspezifischen Reinigungs- und Desinfektionsplan
zu erfolgen
•
Alle Desinfektionsmittel sind in geschlossenen Gebinden mit korrekter Beschriftung in feuerfesten Kästen
aufzubewahren (feuerpolizeiliche Auflagen)
•
•
Zur Wischdesinfektion werden generell Einmaltücher eingesetzt, die nach Gebrauch zu entsorgen sind.
Ein Versprühen oder Umfüllen von Desinfektionsmitteln ist nicht zulässig (gekennzeichnete Behälter!)
•
Die Verwendung von Einmal-Unterlagen ist als Kontaminationsschutz auf einen Arbeitsgang bezogen zeitlich
und örtlich begrenzt zu begrenzen. Generell ist aber die Durchführung einer regelmäßigen Wischdesinfektion
der Verwendung von Arbeitsunterlagen vorzuziehen.
Öffentliche Gesundheit Meldewesen
• SEUCHENGEFAHR
– Das Epidemiegesetz EpiG 1950 ist ausnahmslos umzusetzen
• MELDUNG
• ABSONDERUNG
• TOTENVERSORGUNG .
• ….
Basis für
Infektionskontrolle
• Epidemiegesetz (BGBl. Nr. 186/1950 idgF,
BGBl. 76/2008)
– Absonderungsverordnung BGBl. Nr. 39/1915 idgF, BGBl. II
Nr. 10/2006)
– VO über Beförderung von Personen, die mit übertragbaren
Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig
sind
• Verordnung für biologische Arbeitsstoffe (VbA
1994)
• [TRBA 250; 2014 (Deutschland)]
Zusammenfassung
Biologische Risiken im Gesundheitswesen
• Im Krankenhaus häufiger – Schutzvorhaltung durch
– Viele Schutzmaßnahmen
– Schulung und Training
• Seuchen und Epidemien
– Immer möglich
– Vorkehrung durch „Seuchenplan“
• Kommunikation
– Wissen und Training
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