Folien Biologische Arbeitsstoffe Inhalt Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen 1 2 3 4 Herzlich willkommen zur Ausbildung! 5 6 7 8 9 10 74p.de 11 12 13 14 15 16 17 Foto: Dräger 1 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ABC-Schutz HILFE ENDE Folien Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen Inhalt Einführung 1 2 3 Ziel des B-Einsatzes: Bekämpfung von Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe 4 5 6 7 Biologische Arbeitsstoffe Infektionen 74p.de Mikroorganismen mit Wirkungen auf Menschen sensibilisierende Wirkungen 8 9 10 11 12 13 14 toxische Wirkungen gentechnisch veränderte Mikroorganismen 15 16 17 Zellkulturen Parasiten Mikroorganismen Bakterien und Viren, die zur Vermehrung/Weitergabe ihrer Gene fähig sind 2 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ABC-Schutz HILFE ENDE Folien Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen Inhalt Biostoffverordnung 1 2 3 4 74p.de 5 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV) 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Unterscheidung der verschiedenen Arbeitsstoffe 16 nach Infektionsrisiko Zuordnung der biologischen Arbeitsstoffe 17 in Risikogruppen 3 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ABC-Schutz HILFE ENDE Folien Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen Inhalt Risikogruppen 1 2 Risikogruppe 1 Risiko der Stoffe für Menschen (nach jetzigem Erkenntnisstand) Erkrankung des Menschen unwahrscheinlich 74p.de 6 7 eher keine Verbreitung in der Bevölkerung wirksame Vorbeugung bzw. Behandlung möglich laut RL 90/679/EWG Anhang III Risikogruppe 3 3** 4 5 Erkrankung des Menschen möglich 2 3 8 9 10 11 12 13 keine Übertragung der Stoffe über den Luftweg, 14 deshalb Infektionsrisiko geringer als bei Risikogruppe 3 15 16 lösen schwere Erkrankung des Menschen aus 3 17 Gefahr der Verbreitung in der Bevölkerung Vorbeugung und Behandlung sind möglich lösen schwere Erkrankung des Menschen aus 4 hohes Verbreitungspotenzial in der Bevölkerung Vorbeugung und Behandlung sind nicht möglich 4 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ABC-Schutz HILFE ENDE Folien Biologische Arbeitsstoffe – Grundlagen Inhalt Gefahrgutverordnung Straße/Schiene 1 2 3 Kennzeichnung laut Vorschriften der Gefahrgutverordnung bei Transporten Grundlage ist ADR/RID 2005 4 5 6 7 Biologische Arbeitsstoffe Gefahrklasse 6 8 9 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Kennzeichnung 10 74p.de 11 12 13 Arbeitsstoffe laut Biostoffverordnung 14 mindestens Risikogruppe 2 15 16 17 bei Transporten grundsätzliches Vorgehen: nach den Vorgaben der Gefahrengruppe IIB Sonderausrüstung erforderlich sachgemäße Hygiene und Dekontamination permanente Überwachung der Einsatzkräfte 5 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG ABC-Schutz HILFE X ENDE