Informationsabend zum Thema „Organspende pro und contra“

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Informationsabend zum Thema „Organspende pro und contra“
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rotz Halbfinale und Regenwetter fanden viele Interessierte den Weg ins Pfarrgemeindezentrum nach
Zeilsheim, zu einer Einladung des Pastoralen Raumes zum Thema „Organspende pro und contra“.
Herr Prof Dr. Bechstein, Klinikdirektor der Allgemein und Viszeralchirurgie der Johann-WolfgangGoethe-Universität, Frankfurt, berichtete anschaulich und leidenschaftlich, wie segensreich es für
Menschen ist, ein neues Organ zu erhalten, wie Niere und Leber, aber auch Herz oder Lunge. Wir
erfuhren auch von der „Lebendspende“, das heißt, Organe werden von Verwandten oder sehr nahe
stehenden Menschen gespendet. Dies ist in einigen Ländern deutlich weiter verbreitet als in Deutschland
und kann bis zu 50 Prozent der gespendeten Organe ausmachen. Für Leber und Nieren ist dies für den
Spender weitgehend risikolos. Häufiger in Deutschland ist die Organspende nach dem Tod, d. h., einem
hirntoten Menschen werden die Organe entsprechend seiner Verfügung oder der Entscheidung der
Angehörigen entnommen und über ein geregeltes Verfahren weitergeleitet und verpflanzt.
Von Herrn Oberarzt Dr. Lindenberg, dem
Leiter der Intensivstation im Klinikum FrankfurtHöchst GmbH, konnten wir hören, wie klar die
Regeln sind, das Vorliegen eines Hirntodes
festzustellen. Er betonte gleichzeitig die
Schwierigkeit mit Angehörigen zu sprechen, aber
auch wie gut es ist, wenn ein Spenderausweis
vorliegt. Voraussetzung für die Organspende ist
in jedem Fall die Feststellung des Hirntodes,
dies kann die Folge einer schweren
Kopfverletzung oder eines Schlaganfalles sein.
Für das Alter des Organspenders gibt es
generell keine Obergrenze.
Herr Dr. Aach, Klinikseelsorger des Klinikums Frankfurt-Höchst GmbH, machte deutlich, dass der Wille
des Patienten an erster Stelle steht. Falls kein Organspenderausweis vorliegt, werden die Angehörigen
befragt, was der „vermutete“ Wille des Verstorbenen hätte sein können. Dies kann natürlich eine sehr
belastende Situation sein, wenn die Angehörigen nicht über dessen Einstellung zur Organspende
informiert sind. Es gibt keine Willkür, ein Organ zu entnehmen, deshalb ist für eine Organspende der
Organspenderausweis eine wichtige Voraussetzung oder wenigstens eine entsprechende Information der
nächsten Angehörigen, die es ermöglicht, Leben zu retten und die Angehörigen eines hirntoten Patienten
liebevoll zu begleiten. Menschen die sich für eine Organspende entscheiden, sollten eine
Patientenverfügung auf jeden Fall mit einem Mediziner besprechen, um zwischen diesen Verfügungen
keinen Widerspruch zu erzeugen.
Der Jesuitenpater Prof. Josef Schuster SJ, Moraltheologie St. Georgen, hielt sich mit klaren Aussagen
der katholischen Kirche zurück. Er sagte, es sei die Entscheidung jedes einzelnen und verwies auf ein
päpstliches Schreiben von 1968, in dem es klar heißt „ex cadavere“ - also dem „toten Leib“ entnommen.
Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe
und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten.
In der Diskussion, die sich anschloss, führte Herr Dr. Wolfgang Knirsch geschickt als Moderator durch
den Abend und wir konnten viel und klar fragen, was uns bewegte, so dass unser Wissen aufgefrischt
oder erweitert wurde. Deutlich wurde der Wunsch, Organspender zu sein, aber auch ein richtiger Umgang
mit einer Patientenverfügung war immer wieder Thema.
Die Gastgeber, Herr Dr. Knirsch und Herr Pfarrer Martin Sauer, bedankten sich mit Bistumswein bei den
Rednern.
M. Aßmann
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