Informationsabend zum Thema „Organspende pro und contra“ T rotz Halbfinale und Regenwetter fanden viele Interessierte den Weg ins Pfarrgemeindezentrum nach Zeilsheim, zu einer Einladung des Pastoralen Raumes zum Thema „Organspende pro und contra“. Herr Prof Dr. Bechstein, Klinikdirektor der Allgemein und Viszeralchirurgie der Johann-WolfgangGoethe-Universität, Frankfurt, berichtete anschaulich und leidenschaftlich, wie segensreich es für Menschen ist, ein neues Organ zu erhalten, wie Niere und Leber, aber auch Herz oder Lunge. Wir erfuhren auch von der „Lebendspende“, das heißt, Organe werden von Verwandten oder sehr nahe stehenden Menschen gespendet. Dies ist in einigen Ländern deutlich weiter verbreitet als in Deutschland und kann bis zu 50 Prozent der gespendeten Organe ausmachen. Für Leber und Nieren ist dies für den Spender weitgehend risikolos. Häufiger in Deutschland ist die Organspende nach dem Tod, d. h., einem hirntoten Menschen werden die Organe entsprechend seiner Verfügung oder der Entscheidung der Angehörigen entnommen und über ein geregeltes Verfahren weitergeleitet und verpflanzt. Von Herrn Oberarzt Dr. Lindenberg, dem Leiter der Intensivstation im Klinikum FrankfurtHöchst GmbH, konnten wir hören, wie klar die Regeln sind, das Vorliegen eines Hirntodes festzustellen. Er betonte gleichzeitig die Schwierigkeit mit Angehörigen zu sprechen, aber auch wie gut es ist, wenn ein Spenderausweis vorliegt. Voraussetzung für die Organspende ist in jedem Fall die Feststellung des Hirntodes, dies kann die Folge einer schweren Kopfverletzung oder eines Schlaganfalles sein. Für das Alter des Organspenders gibt es generell keine Obergrenze. Herr Dr. Aach, Klinikseelsorger des Klinikums Frankfurt-Höchst GmbH, machte deutlich, dass der Wille des Patienten an erster Stelle steht. Falls kein Organspenderausweis vorliegt, werden die Angehörigen befragt, was der „vermutete“ Wille des Verstorbenen hätte sein können. Dies kann natürlich eine sehr belastende Situation sein, wenn die Angehörigen nicht über dessen Einstellung zur Organspende informiert sind. Es gibt keine Willkür, ein Organ zu entnehmen, deshalb ist für eine Organspende der Organspenderausweis eine wichtige Voraussetzung oder wenigstens eine entsprechende Information der nächsten Angehörigen, die es ermöglicht, Leben zu retten und die Angehörigen eines hirntoten Patienten liebevoll zu begleiten. Menschen die sich für eine Organspende entscheiden, sollten eine Patientenverfügung auf jeden Fall mit einem Mediziner besprechen, um zwischen diesen Verfügungen keinen Widerspruch zu erzeugen. Der Jesuitenpater Prof. Josef Schuster SJ, Moraltheologie St. Georgen, hielt sich mit klaren Aussagen der katholischen Kirche zurück. Er sagte, es sei die Entscheidung jedes einzelnen und verwies auf ein päpstliches Schreiben von 1968, in dem es klar heißt „ex cadavere“ - also dem „toten Leib“ entnommen. Aus christlicher Sicht ist die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten. In der Diskussion, die sich anschloss, führte Herr Dr. Wolfgang Knirsch geschickt als Moderator durch den Abend und wir konnten viel und klar fragen, was uns bewegte, so dass unser Wissen aufgefrischt oder erweitert wurde. Deutlich wurde der Wunsch, Organspender zu sein, aber auch ein richtiger Umgang mit einer Patientenverfügung war immer wieder Thema. Die Gastgeber, Herr Dr. Knirsch und Herr Pfarrer Martin Sauer, bedankten sich mit Bistumswein bei den Rednern. M. Aßmann