Rückzugstreifen - Regionalkonferenz Oberland-Ost

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MERKBLATT
Nutzungsvorschriften zur Vernetzung bei Mähwiesen und Weiden
Grundsätzliche Anforderungen bei extensiv genutzten Wiesen EXWI, wenig intensiv genutzten Wiesen WIGW,
Streueflächen STFL und Uferwiesen entlang von Fliessgewässern
Erfüllung BFF I: Min. 1 Schnitt/Jahr; kein Dünger (auf WIGW Mist gestattet); Schnittgut abführen; Mulchen und Steinbrechmaschinen verboten.
Schnitttermine nach DZV: Tal- und Hügelzone: 15. Juni; Bergzone I+II: 1. Juli; Bergzone III+IV: 15. Juli; STFL: 1. Sept.; Uferwiese: frei.
Keinen Mähaufbereiter einsetzen und Schnitthöhe möglichst hoch einstellen. Empfehlung: auf streifenförmigen Elementen mit Balkenmäher arbeiten.
Bis Ende August kein Silieren, nur Heu und Emd herstellen; Ausnahmen nur nach Vereinbarung mit der Abteilung Naturförderung ANF.
Bei Trockenstandorten TS oder Feuchtgebieten FG gilt ausschliesslich der Vertrag mit der Abteilung für Naturförderung ANF (keine Variantenwahl möglich!).
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Spezielle Bewirtschaftungsvorschriften (EXWI und WIGW, Uferwiese und EXWE/WAWE)
WIESEN
generell nur Mähnutzung
Weidenutzung erst ab 1. September gestattet!
Variante 1: normal1,2,3)
Variante 2: gestaffelt1)
TZ
HZ
1.Schnitt frühestens am 15. Juni und
5-10% ungemähter Rückzugsstreifen
pro Schnitt
1.Schnitt frühestens am 5. Juni
auf max.1/2 der Fläche
Rest frühestens 20 Tage nach 1. Schnitt
BZ I
BZ II
1.Schnitt frühestens am 1. Juli und
5-10% ungemähter Rückzugsstreifen
pro Schnitt
1.Schnitt frühestens am 20. Juni
auf max.1/2 der Fläche
Rest frühestens 20 Tage nach 1. Schnitt
BZ III
BZ IV
1.Schnitt frühestens am 15. Juli
1.Schnitt frühestens am 5. Juli
auf max.1/2 der Fläche
Rest frühestens 20 Tage nach 1. Schnitt
Variante 3: flexibel1,2)
WEIDEN1,2)
nur Weidenutzung
nur Säuberungsschnitt!
1. Schnittzeitpunkt frei wählbar und
5-10% ungemähter Rückzugsstreifen
pro Schnitt (keine Ausnahmen) und
immer 8 Wochen Abstand zwischen
jedem Schnitt
Alle Zonen:
min. 20 Aren
Termin frei
min. 5% Kleinstrukturen
Stand- oder
Ätzen (Frühjahrsweide) nur in BZ I- IV
Umtriebsweide
nur mit Nutzungsvereinbarung mit ANF 5-10% unternutzte Fläche
und 5-10% Rückzugsstreifen auszäunen
(evtl. Auszäunen)
Alle Zonen: Uferwiese (min. 6 – max. 12 m breit): Schnitttermin frei und 5-10% ungemähter Rückzugsstreifen1,2) pro Schnitt
1)
Fläche: Die Vorschrift bezieht sich auf eine GeoID-Fläche, die als eine BFF(=Einheit) eines Bewirtschafters in einem Arbeitsgang bewirtschaftet werden.
2)
Lage des Rückzugsstreifens für Kleintiere: Die Lage des Rückzugsstreifens soll von Schnitt zu Schnitt gewechselt werden (empfohlen), kann aber
max. 2 Jahre am gleichen Ort belassen werden (nicht empfohlen). Der Rückzugsstreifen muss für die Herbstweide nicht ausgezäunt werden (Achtung: evtl.
andere Regelung in Label-Verträgen).
3)
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Ausnahmen Variante 1 (TZ – BZ II): kein Rückzugsstreifen, wenn die Fläche
BBF II erreicht (es werden Qualitätsbeiträge auf der ganzen Fläche ausgerichtet) oder eine STFL ist
witterungsbedingt min.14 Tage nach dem frühesten Schnitttermin gemäht wird (Tal- und Hügelzone ab 1. Juli, Bergzone I + II ab 15. Juli, Bergzone III + IV
ab 1. August). Nur noch bis Ende 2016 bei bestehendem Vertrag möglich
Claudia Schatzmann, Landschaftberatung, Regionalkonferenz Oberland-Ost, 3807 Iseltwald; 079 562 70 41; [email protected]
Dr. Roland Luder, Biologe, Panorama 5, 3601 Thun; 033 222 78 91; [email protected]
10.02.2016
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Landschaft und Gewässer
Departement Finanzen und Ressourcen
Abteilung Landwirtschaft
Projekt Bewirtschaftungsverträge Naturnahe Landwirtschaft (Beve)
Beve-Merkblatt: Rückzugsstreifen für Kleintiere
Wozu Rückzugsstreifen für Kleintiere?
Für Wiesen bewohnende Kleintiere stellt
jeder Schnitt eine existentielle Gefährdung
dar. Ihr Lebensraum wird plötzlich stark
verändert und viele Kleintiere werden durch
den
Ernteprozess
getötet.
Mit
den
«Rückzugsstreifen für Kleintiere» können
diese negativen Auswirkungen gemildert und
die Überlebenschancen erhöht werden.
Rückzugsmöglichkeit, Schutz & Deckung:
Ungemähte Streifen bieten für die mobileren
Arten eine Rückzugsmöglichkeit, für die
wenig mobilen Schutz vor den Erntemaschinen und für alle Deckung vor Fressfeinden.
Bild: Markus Staub
Nahrungsgrundlage: Dank den Rückzugsstreifen ist auf der Wiese immer ein gewisses
Blütenangebot vorhanden. So finden Kleintiere wie Wildbienen, Schmetterlinge, Schwebefliegen
oder Vögel auch nach der Ernte noch Futter und bleiben darum weiterhin in diesem Lebensraum.
Lebenszyklus und Fortpflanzung: In den Rückzugsstreifen können sich Eier, Raupen oder Puppen
von Insekten und Spinnen ungestört entwickeln.
Bewirtschaftung gemäss Richtlinien
Bei jedem Schnitt werden mind. 5% und max. 10% als ungemähte Streifen von 1 bis 6 m Breite
stehen gelassen. Der Standort der Rückzugsstreifen muss bei jedem Schnitt gewechselt werden.
Beim 1. Schnitt
Beim 2. Schnitt
Beim 3. Schnitt
Wiese mit Rückzugsstreifen von oben gesehen
Bei ausschliesslicher Schnittnutzung bleiben die Rückzugsstreifen für Kleintiere über den Winter
stehen. Bei der Herbstweide müssen sie nicht ausgezäunt werden.
Zusätzliche Bewirtschaftungsempfehlung:
Optimal für Kleintiere
Zum Schutz der Kleintiere ist es empfehlenswert, zu den
Rückzugsstreifen hin zu mähen (siehe Pfeilrichtung im Bild
rechts). Die Kleintiere fliehen vor dem Mähwerk und gelangen auf
diese Weise in die Rückzugsstreifen, wo sie die Ernte überleben.
Aarau/Frick, März 2009
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