MERKBLATT Nutzungsvorschriften zur Vernetzung bei Mähwiesen und Weiden Grundsätzliche Anforderungen bei extensiv genutzten Wiesen EXWI, wenig intensiv genutzten Wiesen WIGW, Streueflächen STFL und Uferwiesen entlang von Fliessgewässern Erfüllung BFF I: Min. 1 Schnitt/Jahr; kein Dünger (auf WIGW Mist gestattet); Schnittgut abführen; Mulchen und Steinbrechmaschinen verboten. Schnitttermine nach DZV: Tal- und Hügelzone: 15. Juni; Bergzone I+II: 1. Juli; Bergzone III+IV: 15. Juli; STFL: 1. Sept.; Uferwiese: frei. Keinen Mähaufbereiter einsetzen und Schnitthöhe möglichst hoch einstellen. Empfehlung: auf streifenförmigen Elementen mit Balkenmäher arbeiten. Bis Ende August kein Silieren, nur Heu und Emd herstellen; Ausnahmen nur nach Vereinbarung mit der Abteilung Naturförderung ANF. Bei Trockenstandorten TS oder Feuchtgebieten FG gilt ausschliesslich der Vertrag mit der Abteilung für Naturförderung ANF (keine Variantenwahl möglich!). • • • • • Spezielle Bewirtschaftungsvorschriften (EXWI und WIGW, Uferwiese und EXWE/WAWE) WIESEN generell nur Mähnutzung Weidenutzung erst ab 1. September gestattet! Variante 1: normal1,2,3) Variante 2: gestaffelt1) TZ HZ 1.Schnitt frühestens am 15. Juni und 5-10% ungemähter Rückzugsstreifen pro Schnitt 1.Schnitt frühestens am 5. Juni auf max.1/2 der Fläche Rest frühestens 20 Tage nach 1. Schnitt BZ I BZ II 1.Schnitt frühestens am 1. Juli und 5-10% ungemähter Rückzugsstreifen pro Schnitt 1.Schnitt frühestens am 20. Juni auf max.1/2 der Fläche Rest frühestens 20 Tage nach 1. Schnitt BZ III BZ IV 1.Schnitt frühestens am 15. Juli 1.Schnitt frühestens am 5. Juli auf max.1/2 der Fläche Rest frühestens 20 Tage nach 1. Schnitt Variante 3: flexibel1,2) WEIDEN1,2) nur Weidenutzung nur Säuberungsschnitt! 1. Schnittzeitpunkt frei wählbar und 5-10% ungemähter Rückzugsstreifen pro Schnitt (keine Ausnahmen) und immer 8 Wochen Abstand zwischen jedem Schnitt Alle Zonen: min. 20 Aren Termin frei min. 5% Kleinstrukturen Stand- oder Ätzen (Frühjahrsweide) nur in BZ I- IV Umtriebsweide nur mit Nutzungsvereinbarung mit ANF 5-10% unternutzte Fläche und 5-10% Rückzugsstreifen auszäunen (evtl. Auszäunen) Alle Zonen: Uferwiese (min. 6 – max. 12 m breit): Schnitttermin frei und 5-10% ungemähter Rückzugsstreifen1,2) pro Schnitt 1) Fläche: Die Vorschrift bezieht sich auf eine GeoID-Fläche, die als eine BFF(=Einheit) eines Bewirtschafters in einem Arbeitsgang bewirtschaftet werden. 2) Lage des Rückzugsstreifens für Kleintiere: Die Lage des Rückzugsstreifens soll von Schnitt zu Schnitt gewechselt werden (empfohlen), kann aber max. 2 Jahre am gleichen Ort belassen werden (nicht empfohlen). Der Rückzugsstreifen muss für die Herbstweide nicht ausgezäunt werden (Achtung: evtl. andere Regelung in Label-Verträgen). 3) • • Ausnahmen Variante 1 (TZ – BZ II): kein Rückzugsstreifen, wenn die Fläche BBF II erreicht (es werden Qualitätsbeiträge auf der ganzen Fläche ausgerichtet) oder eine STFL ist witterungsbedingt min.14 Tage nach dem frühesten Schnitttermin gemäht wird (Tal- und Hügelzone ab 1. Juli, Bergzone I + II ab 15. Juli, Bergzone III + IV ab 1. August). Nur noch bis Ende 2016 bei bestehendem Vertrag möglich Claudia Schatzmann, Landschaftberatung, Regionalkonferenz Oberland-Ost, 3807 Iseltwald; 079 562 70 41; [email protected] Dr. Roland Luder, Biologe, Panorama 5, 3601 Thun; 033 222 78 91; [email protected] 10.02.2016 Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Landschaft und Gewässer Departement Finanzen und Ressourcen Abteilung Landwirtschaft Projekt Bewirtschaftungsverträge Naturnahe Landwirtschaft (Beve) Beve-Merkblatt: Rückzugsstreifen für Kleintiere Wozu Rückzugsstreifen für Kleintiere? Für Wiesen bewohnende Kleintiere stellt jeder Schnitt eine existentielle Gefährdung dar. Ihr Lebensraum wird plötzlich stark verändert und viele Kleintiere werden durch den Ernteprozess getötet. Mit den «Rückzugsstreifen für Kleintiere» können diese negativen Auswirkungen gemildert und die Überlebenschancen erhöht werden. Rückzugsmöglichkeit, Schutz & Deckung: Ungemähte Streifen bieten für die mobileren Arten eine Rückzugsmöglichkeit, für die wenig mobilen Schutz vor den Erntemaschinen und für alle Deckung vor Fressfeinden. Bild: Markus Staub Nahrungsgrundlage: Dank den Rückzugsstreifen ist auf der Wiese immer ein gewisses Blütenangebot vorhanden. So finden Kleintiere wie Wildbienen, Schmetterlinge, Schwebefliegen oder Vögel auch nach der Ernte noch Futter und bleiben darum weiterhin in diesem Lebensraum. Lebenszyklus und Fortpflanzung: In den Rückzugsstreifen können sich Eier, Raupen oder Puppen von Insekten und Spinnen ungestört entwickeln. Bewirtschaftung gemäss Richtlinien Bei jedem Schnitt werden mind. 5% und max. 10% als ungemähte Streifen von 1 bis 6 m Breite stehen gelassen. Der Standort der Rückzugsstreifen muss bei jedem Schnitt gewechselt werden. Beim 1. Schnitt Beim 2. Schnitt Beim 3. Schnitt Wiese mit Rückzugsstreifen von oben gesehen Bei ausschliesslicher Schnittnutzung bleiben die Rückzugsstreifen für Kleintiere über den Winter stehen. Bei der Herbstweide müssen sie nicht ausgezäunt werden. Zusätzliche Bewirtschaftungsempfehlung: Optimal für Kleintiere Zum Schutz der Kleintiere ist es empfehlenswert, zu den Rückzugsstreifen hin zu mähen (siehe Pfeilrichtung im Bild rechts). Die Kleintiere fliehen vor dem Mähwerk und gelangen auf diese Weise in die Rückzugsstreifen, wo sie die Ernte überleben. Aarau/Frick, März 2009