Feuergefährdete Betriebsstätten 1. - VH

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Installation in feuergefährdeten Betriebsstätten
1.
Feuergefährdete Betriebsstätten
1.1
Allgemeines
Brände sind grundsätzlich in ihrem Verlauf und ihrer Auswirkung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie
können dementsprechend sehr schlecht exakt vorausgesagt werden. Allerdings ist es grundsätzlich möglich, ein
Modell zu entwickeln, das Hinweise über die kritischen
Aspekte in den Phasen von der Brandentstehung bis zum
Löschen gibt. In diesem Modell wird die Veränderung der
Temperatur über die Zeit dargestellt.
voll
entwickelter
Brand
Temperatur
Feuersprung
Brandentstehung
Brandbeginn
Zeit
Die Richtlinien zur Schadenverhütung VdS 2033 „Feuergefährdete Betriebsstätten und diesen gleichzustellende
Risiken“ enthalten entsprechende Fallbeispiele. Danach
sind feuergefährdete Betriebsstätten Räume oder Orte in
Räumen oder im Freien, bei denen die Gefahr besteht,
dass sich nach den örtlichen und betrieblichen Verhältnissen leicht entzündliche Stoffe in gefahrdrohender Menge
den elektrischen Betriebsmitteln so nähern können, dass
höhere Temperaturen an diesen Betriebsmitteln oder
Lichtbögen eine Brandgefahr bilden.
Hierunter können fallen: Arbeits-, Trocken- und Lagerräume, Heu-, Stroh-, Jute- und Flachslager sowie derartige Stätten im Freien, z. B. in Papier-, Textil- oder Holzverarbeitungsbetrieben.
Der Begriff „leicht entzündliche Stoffe“ ist wie folgt definiert: Leicht entzündliche Stoffe sind brennbare feste
Stoffe, die der Flamme eines Zündholzes 10 Sekunden
ausgesetzt werden und nach Entfernen der Zündquelle
von selbst weiterbrennen und weiterglimmen. Hierunter
können u.a. fallen: Heu, Stroh, Strohstaub, Hobelspäne,
lose Holzwolle, Magnesiumspäne, Reisig, loses Papier,
Baum- und Zellwollfasern.
Bild 1: Verlauf der Brandentwicklung
Aufgabe 1:
In der Phase der Brandentstehung steigt die Temperatur noch relativ langsam an, die Flammenentwicklung
ist noch begrenzt, infolge des Glimmens oder Schwelens
leicht entflammbarer Stoffe (z. B. Heu und Stroh) kann
aber bereits eine erhebliche Rauchentwicklung auftreten.
Mit steigender Temperatur kommt es zum Feuersprung,
und der Brand geht auch auf die normal entflammbaren
Stoffe über.
1.2
Ein landwirtschaftlicher Unternehmer, der einen
neuen Boxenlaufstall bauen möchte, kommt auf Sie
zu und fragt nach, wer für die Einstufung von feuergefährdeten Betriebsstätten zuständig ist.
Was antworten Sie?
Definition der feuergefährdeten
Betriebsstätten
Nach der DIN VDE 0100-482 sind „feuergefährdete
Betriebsstätten“ Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko. Dieses Brandrisiko besteht durch die Art der verarbeiteten oder gelagerten Materialien, Verarbeitung oder
Lagerung von brennbaren Materialien einschließlich der
Ansammlung von Staub, wie in Scheunen, Holzverarbeitungswerkstätten, Papier- und Textilfabriken oder Ähnlichem.
Hinweis
In Deutschland ist die Einstufung in feuergefährdete
Betriebsstätten vom Betreiber/Nutzer der elektrischen
Anlage vorzunehmen. Er sollte für die Einstufung einen
Sachkundigen oder Sachverständigen hinzuziehen. Ein
Verzeichnis von VdS-anerkannten Sachverständigen, die
bei Einstufung von feuergefährdeten Betriebsstätten
behilflich sind, ist im Internet unter http://www.vds.de
zu finden.
Aufgabe 2:
Nachdem Sie dem landwirtschaftlichen Unternehmer beschrieben haben, wer für die Festlegung
einer feuergefährdeten Betriebsstätte zuständig ist,
möchte dieser weiter wissen, warum sein Boxenlaufstall eine feuergefährdete Betriebsstätte ist.
Notieren Sie die Antwort mit einer ausführlichen
Begründung.
Installation in feuergefährdeten Betriebsstätten
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Leuchten, die mit einem der nachfolgend angegebenen
Symbole gekennzeichnet sind, erfüllen die Anforderung
der Oberflächentemperaturbegrenzung (natürlich nur,
wenn die vom Hersteller vorgegebenen Einbauanweisungen und Sicherheitsabstände eingehalten werden):
D
F
F
Wenn der Hersteller keine Angaben macht, müssen kleine
Scheinwerfer zu brennbaren Materialien einen Mindestabstand einhalten.
1.3
Auswahl der elektrischen Betriebsmittel
Elektrische Betriebsmittel müssen unter Berücksichtigung
äußerer Einflüsse so ausgewählt und errichtet werden,
dass ihre Erwärmung bei üblichem Betrieb und die vorhersehbare Temperaturerhöhung im Fehlerfall kein Feuer
verursachen können. Dieses wird durch eine geeignete
Bauart der Betriebsmittel oder durch zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Errichtung erreicht.
Zusätzliche Maßnahmen sind nicht gefordert, wenn es
unwahrscheinlich ist, dass durch die Oberflächentemperatur der Betriebsmittel eine Entzündung benachbarter
brennbarer Materialien verursacht werden kann.
Generell sind nur elektrische Betriebsmittel einzusetzen, die zum unmittelbaren Betrieb in feuergefährdeten
Betriebsstätten erforderlich sind. Ortsfeste elektrische
Betriebsmittel müssen dem Schutzgrad IP 5X (staubgeschützt) entsprechen.
Wo Staub und/oder Fasern nicht zu erwarten sind, müssen die elektrischen Betriebsmittel mindestens der Schutzart IP 4X entsprechen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3.
Entsprechend der Durchführungsanweisung zur BGV A3
ist bei der Auswahl der Betriebsmittel und der gesamten elektrischen Anlage darauf zu achten, dass ein ausreichender Schutz gegen Staub über die üblicherweise zu
erwartende Lebensdauer gewährleistet ist.
Leistung der
Scheinwerfer (Strahler)
Mindestabstand
zu brennbaren Materialien
bis 100 W
0,5 m
> 100 W bis 300 W
0,8 m
> 300 W bis 500 W
1,0 m
Tabelle 1:
Mindestabstand von Scheinwerfer (Strahler) zu
brennbaren Materialien
An Stellen, an denen mit mechanischer Beschädigung zu
rechnen ist, müssen Leuchten durch Vorrichtungen, z. B.
Schutzgitter oder Schutzkörbe, mechanisch geschützt
werden.
Es muss zusätzlich verhindert werden, dass Bauteile von
Leuchten, wie Lampen oder heiße Teile, aus der Leuchte
herausfallen können und somit einen Brand verursachen
können.
Motoren
Motoren sind generell durch Schutzeinrichtungen gegen
unzulässige Erwärmung zu schützen. Werden Motoren
automatisch gesteuert oder ferngesteuert oder nicht dauernd beaufsichtigt, müssen diese gegen unzulässig hohe
Temperaturen durch eine Einrichtung zum Schutz bei Überlast mit manueller Rückstellung oder einer gleichwertigen
Einrichtung zum Schutz bei Überlast geschützt werden.
Hinweis
Achtung!
Für landwirtschaftliche Betriebsstätten, die als feuergefährdet und zugleich als feuchte und nasse Betriebsstätten gelten, muss selbstverständlich auch der Feuchtigkeitsschutz berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich
die Notwendigkeit, elektrische Betriebsmittel einzusetzen, die mindestens der Schutzart IP 54 entsprechen.
Leuchten
In Betriebsstätten, in denen mit Feuergefahr infolge von
Staub und/oder Fasern gerechnet werden muss, dürfen nur
Leuchten verwendet werden, bei denen im Fehlerfall an
der Oberfläche nur eine begrenzte Temperatur auftritt.
Motoren, die mit Stern-Dreieck-Anlauf betrieben werden, sind auch in der Sternstufe gegen unzulässig hohe
Temperaturen zu schützen.
Leitungen
Wenn Kabel und Leitungen nicht vollständig in nicht
brennbaren Materialien, wie Putz oder Beton, eingebettet
oder anderweitig vor Feuer geschützt sind, müssen die
Kabel und Leitungen schwer entflammbare Eigenschaften
nach den Normen der Reihe DIN EN 50265-2-1 (VDE 0482265-2-1) besitzen. Die handelsüblichen PVC-ummantelten
Kabel und Leitungen, z. B. NYY und NYM, erfüllen diese
Anforderungen.
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