Elektrotechnik

Werbung
UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
FRAGEBOGEN 3.1
Amt für Arbeits- und Umweltschutz
-AAUSaarbrücken, Gebäude C1 1
Homburg, Gebäude 63
zur
Gefährdungsbeurteilung
Kostenstelle:
(Anforderungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz)
Raum – Nummern:
Gebäude: Etage:
Institution:
Anzahl der Arbeitsplätze:
Anzahl der Räume:
Bereichsbeauftragte/r:
Datum:
Elektrotechnik
Für jeden Arbeitsplatz sollte ein Arbeitsblatt ausgefüllt werden. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen ist ein
gemeinsames Arbeitsblatt möglich. Bei auftretenden Mängeln (
nein ) bitte Raum- Nr. angeben.
Vorgaben
1
entfällt
ja
nein
Raum-Nr.:
Grundsätze
1.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden den elektrotechnischen
Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand gehalten.
1.2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden den elektrotechnischen
Regeln entsprechend betrieben.
1.3 Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem Betriebsmittel ein Mangel
festgestellt worden, wird dieser umgehend behoben bzw. wird die Anlage
oder das Betriebsmittel nicht verwendet.
1.4 Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird
grundsätzlich ein spannungsfreier Zustand hergestellt.
1.5 Es werden nur „erlaubte Arbeiten“ an unter Spannung stehenden Teilen
ausgeführt.
1.6 Benachbarte unter Spannung stehende Teile werden abgedeckt.
1.7 Bereiche, in denen sich elektrische Anlagen befinden sind entsprechend
gekennzeichnet (Warnung vor elektrischer Spannung).
1.8 Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist vorhanden und wird
benutzt.
1.9 Elektrische Anlagen werden wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand geprüft.
1.10 Es werden Mess- und Prüfgeräte benutzt, die entsprechend VDE 0413
ausgeführt sind.
2
Brand- und Explosionsschutz
2.1 Vor Aufnahme von Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Räumen wird
Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort und den Vorgesetzten
gehalten.
2.2 Elektrostatische Aufladungen werden durch geeignete PSA vermieden.
2.3 Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereich steht geeignetes
Werkzeug zur Verfügung.
Weitere relevante Fragebögen: 5.2 Arbeitsmittel, 5.4 sonstige Gefährdungen, 5.5 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Kenntnis genommen, der/die Vorgesetzte
Fragebogen 3.1
Stand: 12/2011
Seite 1 von 1
Herunterladen