UNIVERSITÄT DES SAARLANDES FRAGEBOGEN 3.1 Amt für Arbeits- und Umweltschutz -AAUSaarbrücken, Gebäude C1 1 Homburg, Gebäude 63 zur Gefährdungsbeurteilung Kostenstelle: (Anforderungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz) Raum – Nummern: Gebäude: Etage: Institution: Anzahl der Arbeitsplätze: Anzahl der Räume: Bereichsbeauftragte/r: Datum: Elektrotechnik Für jeden Arbeitsplatz sollte ein Arbeitsblatt ausgefüllt werden. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen ist ein gemeinsames Arbeitsblatt möglich. Bei auftretenden Mängeln ( nein ) bitte Raum- Nr. angeben. Vorgaben 1 entfällt ja nein Raum-Nr.: Grundsätze 1.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und in Stand gehalten. 1.2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben. 1.3 Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, wird dieser umgehend behoben bzw. wird die Anlage oder das Betriebsmittel nicht verwendet. 1.4 Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird grundsätzlich ein spannungsfreier Zustand hergestellt. 1.5 Es werden nur „erlaubte Arbeiten“ an unter Spannung stehenden Teilen ausgeführt. 1.6 Benachbarte unter Spannung stehende Teile werden abgedeckt. 1.7 Bereiche, in denen sich elektrische Anlagen befinden sind entsprechend gekennzeichnet (Warnung vor elektrischer Spannung). 1.8 Geeignete persönliche Schutzausrüstung ist vorhanden und wird benutzt. 1.9 Elektrische Anlagen werden wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft. 1.10 Es werden Mess- und Prüfgeräte benutzt, die entsprechend VDE 0413 ausgeführt sind. 2 Brand- und Explosionsschutz 2.1 Vor Aufnahme von Tätigkeiten in explosionsgefährdeten Räumen wird Rücksprache mit den Verantwortlichen vor Ort und den Vorgesetzten gehalten. 2.2 Elektrostatische Aufladungen werden durch geeignete PSA vermieden. 2.3 Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereich steht geeignetes Werkzeug zur Verfügung. Weitere relevante Fragebögen: 5.2 Arbeitsmittel, 5.4 sonstige Gefährdungen, 5.5 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Kenntnis genommen, der/die Vorgesetzte Fragebogen 3.1 Stand: 12/2011 Seite 1 von 1