GESTALTU NGSSATZU NG CRIVITZ Fortschreibung und Neufassung ... Auftraggeber: GOS mbH Ludwigslust Treuhänderisch.er Sanierungsträger der Stadt Crivitz Platz des Friedens 2 19288 Ludwigslust Auftragnehmer : Architekturbüro Jawi Hubertusstraße 9 19059 Schwerin Bearbeitung: Dipl.-Ing. Architektin G. Dietrich Stand: Juli 2005 t GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ INHALTSVERZEICHNIS Hinweise 1 § 1 Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich 2 §2 Allgemeine Anforderungen 2 §3 Baukörper 4 §4 Dächer 6 §5 Fassaden 8 §6 Fenster, Türen, Tore 12 §7 Sonsti,ge Bauteile 14 §8 Werbeanlagen 16 §9 Ausnahmen 18 § 10 Ordnungswidrigkeiten 18 § 11 Inkrafttreten 18 Anlage zur Gestaltungssatzung Anlage 1 Fenster 19 Anlage 2 Haustüren 20 Anlage 3 Tordurchfahrten 21 Anlage 4 Dachgauben 22 Anlage 5 Quellenverzeichnis 23 Anlage 6 Impressum 24 Anlage 7 Formular zur Antragstellung 25 t . GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ BEG RÜNDU NG UND ERLÄUTERUNG 1 HINWEISE ---~----- - Wer wendet die Gestaltungssatzung an? Die Gestaltungssatzung wird von der Amtsverwaltung Crivitz auf Grund des § 86 LBauO M-V angewendet. Wann gilt die Gestaltungssatzung? Die Vorschriften der Gestaltungssatzung haben Gültigkeit für alle baulichen Maßnahmen und Veränderungen - gleich welcher Art - die an Gebäuden und baulichen Anlagen im räumlichen Geltungsbereich der Satzung vorgenommen werden. Da zahlreiche Gebäude unter Denkmalschutz stehen , sind neben der Anwendung dieser Satzung in vielen Fällen Auflagen des Amtes für Denkmalpflege zu beachten . Wann muß ein Antrag gestellt werden? Da die Gestaltungssatzung im Bereich der Erhaltungssatzung und der Sanierungssatzung liegt, muß auch für genehmigungsfreie Baumaßnahmen ein Antrag (siehe Hinweise) gestellt werden . Handelt es sich um genehmigungspflichtige Bauvorhaben , muß ein Bauantrag gestellt werden. Was passiert bei Verstößen? Verstöße gegen die Satzungsbestimmungen können mit Mitteln des Verwaltungszwanges verfolgt werden . Grundsätzlich gi lt: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Genehmigung bauliche Anlagen errichtet, ändert, benutzt oder abbricht (§ 84 LBauO M-V). Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße gemäß§ 84 LBauO Absatz 3 geahndet werden. Hinweise zur Antragstellung fü r bau genehmigungsfreie, aber nach Erhaltungssatzung, Sanierungssatzung bzw. Denkmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtige Vorhaben . Eine Antragstellung auf beiliegendem Formular kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein baugenehmigungsfreies Vorhaben handelt. Zur Klärung , ob für Ihr Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muß oder ob Ihr Vorhaben nach einer Erhaltungs-, der Gestaltungs-, der Sanierungssatzung oder dem Den kmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtig ist, wenden Sie sich bitte mit den unten aufgeführten Unterlagen an die Amtsverwaltung Crivitz. Dort erhalten Sie einen gebührenfreien Bescheid über die Baugenehmigungsfreiheit sowie weitere Aus künfte zur Genehmigungsbedürftigkeit. Bei Baugenehm igungsfreiheit ist das beiliegende Formular vollständig ausgefüllt bei der Antragsteile für Bauvorhaben einzureichen. Unter Beschreibung des Vorhabens sind die beantragten Maßnahmen zu erläutern . Dazu gehören Angaben zu den verwendeten Materialien , Bausystemen, zu r Farbigkeit, Oberflächenstru ktur usw. und es muß dargestellt werden, welche Teile geändert oder erneuert werden sollen . Bei der Erneuerung von Fenstern und Türen sind Fassadenzeichnungen oder Fotos erforderlich , um den Bestand und die Planung darzustellen. Für neue Bauteile (speziell Fenster und Türen) sind die Konstruktionszeichnungen des Herstellers vorzulegen. Diese müssen z.B. bei Fenstern Angabe i"i zu den Maßen für Rahmen , Kämpfer, Sprossenstärke usw. beinhalten , eventuelle Profilierungen darstellen und Aussagen dazu treffen, wie viele Flügel ausgebildet werden. Zur Beachtung : Es besteht die Möglichkeit, für die Finanzierung geplanter Baumaßnahmen Zuwendungen im Rahmen der S ädtebauförderungsrichtlinie zu beantragen. Anfragen hierzu sind zu stellen an: Amt Crivitz Amtsverwaltung: Bauamt Amtstraße 5 19089 Crivitz Tel. 03863/5454-0 GOS mbH Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Crivitz Platz des Friedens 2 19288 Ludwigslust Tel. 03874/5708-0 GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ 2 § 1 RÄUMLICHER UND SACHLICHER GELTUNGSBEREICH Die Satzung gilt für das im anliegenden Plan mit einer schwarz gestrichelten Linie umrandete Gebiet. Der Plan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil dieser Satzung . Er liegt bei der Amtsverwaltung Crivitz während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Homepage: amtcrivitz.de ------------- §2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN (1) Die Satzung gilt für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen , soweit sie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen berühren . (2) Alle Maßnahmen sollen hinsichtlich des Gebäudetyps, der Mischung verschiedener Gebäudetypen , der Art und Größe des Baukörpers, der Dachausbildung , der Gliederung der Straßenfassaden , des Verhältnisses von Wandflächen zu Öffnungen , der Ausbildung der Öffnungen , des Materials der Oberflächen, der Farbgebung , der zusätzlichen Bauteile und der Werbeanlagen und Warenautomaten nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in der Weise ausgeführt werden , daß die geschichtliche, architektonische und städtebauliche Eigenart des Stadtbildes gesichert und gefördert wird . BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG zu§ 1 3 RÄUMLICHER UND SACHLI CHER GELTUN GSBERE ICH Der Geltungsbereich umfaßt den ältesten Teil des Altstadtgrundrisses zwischen Crivitzer See, entlang der Mauerstraße und der Parchimer Straße bis zur Breiten Straße, entlang der Amtsstraße bis zum Uferbereich des Crivitzer Sees. In diesem Bereich gilt es , die historisch gewachsene Bebauung und die gewachsene Stadtstruktur der ehemaligen Ackerbü rgerstadt zu erhalten , und zugleich Rahmenbedingungen für die Entstehung von Neuem zu schaffen , das sich sensibel in den vorhandenen Bestand einfügt. Der besondere Charakter der Crivitzer Altstadt ist geprägt durch eine seh r geschlossene, überwiegend traufenständ ige Bebauung . Vorherrschend ist die Kleinteiligkeit der Bebauung mit einbis zweigeschossigen Gebäuden zum Wohnen und zum Teil mit geschäftlicher Nutzung im Erdgeschoß. zu§ 2 ALLGEMEINE ANFORD ERUNGE N Die Festsetzungen dieser Satzung gelten nicht für Bauten , die unter Denkmalschutz stehen . Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden dürfen nur unter Beachtung des Denkmalschutzes erfolgen . Bauliche Veränderungen und Neubauten müssen sich hinsichtlich der Gebäude- und Dachform, Größe und Proportionen , Ausbildung der Wandflächen mit Öffnungen und Reliefausbildung , in Struktur und Farbe in das Straßenbild des Gestaltungsbereiches einfügen, ohne daß die gestalterische Vielfalt verloren geht. •• GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ §3 4 BAUKÖRPER (1) Baukörper sind nach Trauf-, Zwerchgiebel- oder Giebeltyp zu errichten. (2) Sofern drei oder mehr gleiche Gebäudetypen nebeneinander stehen, soll diese Reihung gleicher Gebäudetypen erhalten werden. (3) Giebeltypen sind in einer Reihe von mehr als zwei Giebeln nicht auszuführen. Vorhandene Giebeltypen sollen erhalten werden. Anbauten sollen sich dem Hauptgebäude unterordnen . Die folgenden Skizzen zeigen , welche Anbauten zu den Hauptgebäuden passen. (4) Anbauten und Nebengebäude sollen sich in Baukörperform vom Hauptgebäude absetzen und sich durch einen deutlichen Größenunterschied proportional zu dem Hauptgebäude von diesem unterscheiden. (5) Bei allen Um- und Neubauten ist die vorhandene Bauflucht auf der gesamten Fassadenbreite und über die gesamte Fassadenhöhe einzuhalten . Abweichend hiervon sind Auskragungen , die je Geschoß bis zu 20 cm, insgesamt aber nicht mehr als 60 cm betragen dürfen. (6) Die Traufhöhe und die Firsthöhe der benachbarten Gebäude soll aufgenommen werden, wenn das Gebäude Teil einer Reihung von drei oder mehr Gebäuden mit gleicher Trauf- und Firsthöhe ist. Bei der Ermittlung dieser Höhen der Nachbargebäude ist, soweit feststellbar, vom Ursprungszustand dieser Gebäude auszugehen. Historischer Anbau gut proportioniert Diese Anbauten unterscheiden sich durch den Größenunterschied deutlich vom Hauptgebäude und sind gut gestaltet Unproportionaler Anbau ~-L_v~' ----~h-_±223 3 Möglichkeiten zum Verlauf der Bauflucht Die historischen Baufluchten sollen weitgehend erhalten bleiben. Dieses bedeutet das Verdeutlichen und Nachzeichnen der historischen Bauflucht durch Schl ießen der fehlenden Raumkanten und Baulücken. Neubauten, Einfriedung en, in Einzelfällen auch Bäume, sind möglich. Mit den Festsetzungen zur Bauflucht soll der typische, das Bild der Straßen und Plätze prägende Raumeindruck bewah rt bzw. wieder hergestellt werden . BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG zu§ 3 5 BAUKÖRPER First Satteldach Krüppelwalm Kehle Zwerchgiebel Ortgang Traufe Giebel Rudolf- Breitseheid- Straße 2 zweigeschossiger Trauftyp mit Krüppelwalm Bergstraße 20 eingeschossiger Trauftyp In Crivitz sind überwiegend Gebäude mit Satteldach , dessen Traufe parallel zur Straße verläuft (Trauftyp ), vorhanden . Dabei gibt es Straßenzüge , in denen über weite Bereiche zusätzlich auch noch gleiche Trauf- und Firsthöhen vorherrschen und andere Straßenzüge, in denen das Straßenbild durch den Wechsel dieser Höhen und einzelne andere Gebäudetypen aufgelockert wird. Diese beiden Arten von Straßenzügen sind typisch für die Stadt und sollen erhalten bleiben . Die Gebäude, die typisch für Crivitz sind, können hinsichtlich ihrer Grundform und Ausgestaltung zu Typen zusammengefaßt werden. Alle Gebäude eines Typus entsprechen sich in ihren Grundzügen, unterscheiden sich aber in den Einzelheiten der Details. Für die Gestaltungssatzung ist es entscheidend, daß die hier dargestellten Gebäudetypen innerhalb des Satzungsrahmens und der Typenmerkmale weiterentwickelt werden können. Zur Unterscheidung der Gebäudetypen werden hier nur die grundlegenden und eindeutigen Gestaltmerkmale bestimmt. Trauftyp Die Grundform des Trauftyps ist ein Gebäude mit Satteldach , dessen Traufe parallel zur Straße verläuft. Die Dachneigung beträgt in der Regel 45-60°. Parchimer Straße 40 Zwerchgiebeltyp mit sehr guten Fensterproportionen Parchimer Straße 53 Zwerchgiebel symmetrisch angeordnet Zwerchgiebeltyp Der Zwerchgiebeltyp ist eine Weiterentwicklung des Trauftyps. Das Zwerchdach steht mit dem First quer zum Hauptdach . Der Zwerchgiebel ist fl1 der reinen Form mittig am Gebäude angeordnet, erscheint aber in Varianten auch seitlich versetzt. Giebeltyp Die Grundform des Giebeltyps ist ein Gebäude mit Satteldach, das mit dem Giebel zur Straße steht. Giebeltypen besitzen eine eigenständige Fassade. Jedes Gebäude ist deutlich als Einzelbaukörper ablesbar. Bei Giebeltypen sind Schaufenster sehr sorgfältig zu planen, damit das Erdgeschoß nicht überbetont oder aufgelöst wird. Wichtig ist das Erhalten der stehenden Proportionen , die diesen Gebäudetyp charakterisieren . Rosenstraße 1 Backsteingiebel mit Zierelementen Am Markt 1 zweigeschossiger Giebeltyp mit Krüppelwalmdach GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ §4 6 DÄCHER (1) Dächer sind symmetrisch mit einer (1 0) Dachbalkone, Staffelgeschosse Dachneigung von 43° bis 50° auszubil- und Dacheinschnitte sind nur in Dachflächen zulässig , die von der öffentlichen den. (2) Über Nebengebäuden im Hofbereich Verkehrsfläche nicht einsehbar sind . sind auch Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 15° zulässig . (3) Die geneigten Dachflächen sind mit Biberschwanzdeckungen oder S-förmigen Pfannen in den Farben gelbbraun bis rotbraun/ziegelrot einzudecken . Glasierte Dachsteine sind unzulässig. Von dieser Festsetzung ausgenommen ist die Erneuerung von Dachdeckungen bestehender Gebäude. Diese können auch in der ursprünglich vorhandenen Art einFledermausgaube gedeckt werden . Ebenso ausgenommen sind die Dächer von Nebengebäuden im Hofbereich, wenn deren Dachneigung weniger als 25° beträgt. (4) Dachaufbauten sind Dachgauben , Dachflächenfenster, Antennen und Solarenergieanlagen, die auf der Dachoberfläche angebracht sind und die von der öffentlichen Verkehrsfläche sichtbar sind. (5) Dachaufbauten dürfen jeweils höchstens 2 m breit sein. Ihr Abstand untereinander, zum First, zum Ortgang und zur Traufe hat jeweils mindestens b + b = maximal ~ B 80 cm zu betragen. Auf Dachflächen von Satteldachgaube giebelständigen Gebäuden sind Dach- zu (6) aufbauten, die von der Straße aus sichtbar sind, erst nach 4 m Abstand zum straßenseitigen Ortgang zulässig. (6) Dachaufbauten dürfen insgesamt in ihrer Breite 1/3 der Trauflänge des dazugehörigen Daches nicht überschreiten . (7) Dachgauben sind als Giebel-, Fledermaus- oder Schleppgauben auszubilden. Ihre Traufhöhe darf höchstens 1,70 m betragen. (8) Dachflächenfenster zur öffentlichen Verkehrsfläche sind nur zulässig , wenn a • b = max. 0,5 m2 a = max. 1,70m sie sich in Größe und Material dem hisSchleppgaube torischen Bestand anpassen und eine zu (8) Fläche von je 0,5 m2 nicht überschreiten . Die Dachflächenfenster sind in Fensteroder Türachse anzuordnen. Ausnahmen sind zulässig , wenn das Gebäude durch andere Achsen bestimmt wird . (9) Antennen sollen von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht sichtbar angebracht sein. Sie sind an der Straßenfassade und auf der der Straße zugewandten Dachfläche unzulässig. Parabolantennen sollen die Firsthöhe nicht überschreiten. Bei giebelständigen Häusern sind Antennen nur auf dem von der Hof Straße abgewandten hinteren Drittel der Vom Straßenraum nicht sichtbare Dachfläche zulässig. Anbringung und Häufung von m ITT 1 ffi EB ·11r ITT 1 EB ffi Antennenanlagen stören das Stadtbild Anbringung einer Antennenanlage 7 BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG zu§ 4 DÄCHER Die Gestaltung des Daches bestimmt den Charakter eines Gebäudes mit, und zwar durch seine Form und seine und Neigung, durch seine OrtgangTraufausbildung , sowie die Weite des Dachüberstandes. Die Gesamtwirkung der einzelnen Hausdächer wiederum prägt die Dachlandschaft, die in Crivitz auf Grund der Fernwirkung der Stadt gut einsehbar ist. Die Oberflächen der Dächer sind für das Erscheinungsbild des einzelnen Gebäudes ebenso wie für das Straßen- und Platzbild prägend . Damit das bisherige ungestörte Bild fortgeführt wird , sollen nicht vollkommen neue Dachziegel oder Dachsteine verwendet werden. Empfehlungen: ' Lebendiges Farbspiel bei einer Dachdeckung aus Tondachsteinen Fledermausgauben Der Dachausbau wird bei Modernisierung und Neubau ein wichtiges Thema , um die geringe Wohnfläche der kleinen Häuser zu vergrößern . Dachaufbauten und Dacheinschnitte können das Bild des Daches entscheidend prägen. Bei den historischen Gebäuden von Crivitz sind Dachaufbauten sehr oft klein gehalten , so daß die gesamte Dachfläche sehr geschlossen und ruhig wirkt. Diese Geschlossenheit würde beeinträchtigt, wenn beispielsweise die Dachränder, der First und die Traufe, durch Anbauten oder Einschnitte unterbrochen würden oder diese in Material und Farbe nicht angepaßt wären. Zu viele und zu große Dachaufbauten und Dacheinschnitte können das Dach in kleine Einzelflächen zertrennen . Dieses sollte angesichts der bestehenden Dachlandschaft von Crivitz vermieden werden. Beispielhafte Dachgauben siehe Anlage 4. Dachflächenfenster sind untypisch für stören Sie Gebäude. historische genauso wie unverhältnismäßig große Dachgauben das Erscheinungsbild des Daches. Wenn sie zur Belichtung angeordnet werden , sollten sie vorzugsweise auf der dem öffentlichen Straßenraum abgewandten Dachfläche angeordnet werden. Dachlandschaft Crivitz GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ §5 8 FASSADEN (1) Bauten, die sich über mehrere Parzellen erstrecken, müssen in Fassadenabschnitte gegliedert werden. Die Breite dieser Abschnitte hat zwischen 6 und 15 m zu betragen . Die Gliederung hat durchgehend durch alle Geschosse zu erfolgen. Sie kann durch Vor- und Rücksprünge , eine vertikal durchgehende Fuge oder auf andere Weise erfolgen, wenn dadurch eine durchgehende optische Trennung erzielt wird. (2) Die Straßenfassade ist in den Obergeschossen als Lochfassade mit überwiegendem Wandanteil auszubilden . Im Erdgeschoß soll der Wandanteil mindestens 30 % betragen. Typische Lochfassade in Crivitz (3) Die Ober- und Unterkanten der Fensteröffnungen innerhalb eines Geschosses sollen auf gleicher Höhe angeordnet sein. In jeder Straßenfassade sind in allen Geschossen Öffnungen vorzusehen, die regelmäßig verteilt über die gesamte Fassade anzuordnen sind. (4) Für Öffnungen sind stehend rechteckige Formate zu verwenden . Ausgenommen hiervon sind Schaufenster in der Erdgeschoßzone und einzelne Öffnungen in den Obergeschossen , wenn deren Größe jeweils 0,5 m2 nicht überschreitet. Negativbeispiel: Das liegende Format im Obergeschoß ist nicht zulässig Beispielhafte Fassadengliederung, Bergstraße 20 Unschöne Fassadengliederung, die Fenster liegen nicht übereinander Beispielhafte symmetrische Fassadengliederung , Rosenstraße 1 (5) Öffnungen in der Fassade müssen allseitig von Wandflächen umgeben sein. Die Wandflächen müssen eine Mindestbreite von 50 cm aufweisen. (6) Öffnungen und Bauteile der Fassade sollen auf vertikalen Achsen übereinander angeordnet oder auf solche Achsen bezogen werden . Öffnungen über mehrere Geschosse sind unzulässig . (7) Die Straßenfassaden sind in Erdgeschoß- und Obergeschoßzonen zu gliedern und mit einem Sockel auszubilden . Die Sockelhöhe sollte 0,5 m nicht überschreiten und im Material der Fassade angepaßt sein. (8) Historisch vorhandene Gliederungselemente wie Gesimse, Bekrönungen und Faschen sind zu erhalten . ~-----~~...... ~~ L ' ~ -- •• „--·~f'-r~,-~~ ~-~ Stuckdetails sollen bei einer Sanierung erhalten bleiben bzw. erneuert werden Fassade mit reichen Gliederungselementen wie Gesimsen , Faschen u. a. BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG zu § 5 9 FASSADEN Backsteinfassade Fachwerkfassade • Putzfassade Die Parzellenstruktur ist die für einen Stadtgrundriß typische, oft regelmäßige Anordnung der einzelnen Grundstücksparzellen mit relativ gleichmäßigen Frontbreiten zur Straße. Die Parzellenstruktur stellt ein städtebauliches Ordnungsmuster dar, das die Fassadenbreite der Einzelgebäude bestimmt. Das Bild der Kleinteiligkeit der Bebauung, die ursprünglich der Parzellenstruktur folgt, soll erhalten bleiben. Bei neuen großflächigen Nutzungen sollte die alte Parzellenstruktur ablesbar erhalten bleiben. Lange, gleichförmige Fassaden zerstören die abwechslungsreiche Struktur der Straßenzüge. Daher sollen auch bei der gemeinsamen Überbauung mehrerer Flurstücke (Parzellen) gestalterische Abschnitte gebildet werden . Lochfassade Eine Lochfassade ist dadurch gekennzeichnet, dass jede Öffnung allseitig von Wandflächen umgeben ist. Die Öffnungen sind regelmäßig angeordnet, der Wandanteil überwiegt deutlich. Daher sind bestimmte Mindestwandanteile festgesetzt. Die flächige Lochfassade ist ein wichtiges Merkmal der Fassadengestalt. Dieses geht verloren, wenn beispielsweise die Wand in ein Stützenraster oder andere Einzelteile aufgelöst oder aber die Fassade durchgehend verkleidet werden würde. Neben der Bewahrung und Wiederherstellung historisch gewachsener Bebauung und Stadtstruktur müssen Rahmenbedingungen für die Entstehung von neuer Bausubstanz in Baulücken geschaffen werden. Neubauten sollen in ihrer Gestaltung ihr Entstehungsjahr nicht leugnen, das Stadtbild von Crivitz soll durch Bauten Zeitgenössischer Architektur einen Gegenwartsbezug erhalten . Dennoch sollen Neubauten nicht zu individuellen Einzelattraktionen werden. Sie müssen die standortprägende Gebäudetypologie und die am Ort gegebenen charakteristischen Gestaltungsmerkmale aufnehmen und zugleich den heutigen Nutzungsanforderungen gerecht werden . Fassaden sind als in sich abgeschlossene Einheiten zu gestalten, um das städtebauliche Element „Einzelgebäude" auch in der Gebäudeabfolge eindeutig ablesbar zu machen . Die Horizontal- und Vertikalgliederung von Fassaden muß bestimmten Gestaltungsregeln folgen, um ein ausgewogenes Erscheinungsbild zu erhalten. Es dürfen z. B. Fensterober- und Fensterunterkante·n im gleichen Geschoß nicht unterschiedlich sein. Auch müssen alle Öffnungen sich auf vertikale Achsen beziehen. GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ §5 10 FASSADEN (9) Wandflächen, die von der öffentlichen Verkehrsfläche aus einsehbar sind , sind als Holzfachwerk oder vollflächig in ungemustertem Feinputz, geschlämmtem Mauerwerk oder Sichtmauerwerk mit einer Steinhöhe von unter 10 cm herzustellen. Im Sockelbereich und für Zierbauteile sind Natursteine zulässig. Sichtmauerwerk ist bündig mit dem Stein zu verfugen . (10) Sichtmauerwerk ist in gelbbrauner bis rotbrauner / ziegelroter Farbe auszuführen , glasierte Ziegel sind nicht zulässig . (11) Sonstige Wandoberflächen müssen in weiß oder in hellen Farben behandelt werden. Unzulässig und untypisch für das Stadtbild von Crivitz sind die mit Riemchen verkleideten Fassaden (12) Intensiv-Farbtöne und Leuchtfarben (Neon-Farben) sind unzulässig. (13) Für senkrechte Wetterschutzverkleidungen sind andere Oberflächen zulässig, sofern sie nicht glänzen oder metallisch wirken. Buntsteinputz und Riemchenverkleidungen sind unzulässig . (14) Vorhandenes Fachwerk soll erhalten werden . Bei früheren Umbauten entfernte Elemente der Fachwerkkonstruktion innerhalb einer bestehenden Fachwerkfassade sind wieder herzustellen. Parchimer Straße 43 Sehr schöne wiederhergestellte Backsteinfassade aber schlechte Gestaltung der Tordurchfahrt und unpassende Kunststofffenster mit Rollläden Vor der Sanierung sollte anhand der Bauakte geprüft werden , wie die ursprüngliche Gestalt der Fassade aussah. Die Fachwerkkonstruktion im Erdgeschoß müßte wieder hergestellt werden. BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG zu§ 5 11 FASSADEN 1Hauptachse , \ Achse ,_,,_„.~ J Femte~~~de 1 J ~ Gesims / Attika o------- Innerhalb einer Fassade sollen Fassadenzonen und einzelne Geschosse untereinander differenziert werden, sie dürfen jedoch nicht so unterschiedlich sein, daß der Zusammenhang in der Gesamtfassade verloren geht. Empfehlungen: Bei Sanierung der Bausubstanz sollten Fassaden auf ihre ursprüngliche Gestaltung geprüft werden. Frühere Bausünden mit unsensiblen Veränderungen der Fassadengestaltung sollten rückgängig gemacht werden. Zum Beispiel sollten bei früheren Umbauten entfernte Fachwerkkonstruktionen innerhalb einer bestehenden Fassade wieder hergestellt werden . Historisch vorhandene Stuckelemente , wie Faschen, Gesimse oder Fensterbekrönungen, sollten wieder hergestellt werden. Durch die Art der Oberflächen , die bestimmt werden durch Material, Struktur und Farbe wird das Straßen- und Platzbild wesentlich geprägt. Für die Crivitzer Häuser sind je nach ihrer Entstehungszeit folgende Oberflächen charakteristisch und sollten auch in Zukunft verwendet werden: Mauerwerk, Feinputz, gestrichenes oder geschlämmtes Mauerwerk, Fachwerk. Empfehlungen: Die vorhandenen typischen Materialien von Crivitz sollen erhalten bleiben bzw. wieder verstärkt zum Einsatz kommen. Für die Altstadt untypische Materialien , wie Kunststoff, Buntsteinputz und Riemchenverkleidungen, sollen nicht mehr verwendet werden , um eine weitere ungewollte Veränderung der Altstadt entgegenzuwirken. Die Farben einer Fassade sind Bestandteil der Oberfläche , entweder als Eigenschaft des Materials oder als Oberflächenbehandlung. Die Farbe einer Fassade, einer Fassadenabfolge einer Straße und die Farbstimmung eines Stadtbildes"" sind von besonderer städtebaulicher Bedeutung . Im Hinblick auf das Stadtbild ist die Farbe zusammen mit der Maßstäblichkeit des Baukörpers und dem Gebäudetyp das wichtigste Gestaltungsmerkmal eines Gebäudes. Genaue historische Farbherleitungen lassen sich ohne kostenaufwendige Gutachten nicht festlegen. Deshalb ist bei der Farbauswahl eine Beratung durch den Sanierungsträger und eine Absprache mit der Amtsverwaltung notwendig. Empfehlungen: Die für die Stadt Crivitz charakteristischen Sichtmauerwerksfassaden sollten erhalten bleiben. Die typische Ziegelfarbe für die Stadt Crivitz ist ein gelbbrauner Stein aus heimischen Tonsorten. Dieser Farbe sollte auch bei Ziegelneubauten der Vorzug gegeben werden . Fensterbekronung ~~~ 1-------- Stichbogen '6 .c ü (/) Q) (J) "E iiii:i';.a-- - - - Sohlbank Feldsteinsockel w JJ Lochfassade Mauerstraße 31 Positives Beispiel einer Fassadensanierung Am Markt 5 - traufständiges , zweigeschossiges Fachwerkhaus. Die Fachwerkfassade sollte im Erdgeschoß wieder hergestellt werden. GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ §6 12 FENSTER, TÜREN, TORE (1) Glasflächen in Fenstern und Türen, die breiter als 1 m sind, sind mindestens einmal durch einen senkrecht stehenden Pfosten symmetrisch zu untergliedern . Glasflächen , die höher als 1,50 m sind , müssen im oberen Drittel durch einen waagerechten feststehenden Kämpfer unterteilt sein . Im Scheibenzwischenraum liegende Sprossen sind nicht zulässig . tro UD (2) Als zulässige Flügelrahmenbreite werden <= 68 mm festgesetzt. Die zulässige Sprossenbreite beträgt <= 28 mm . 0 Stichbogen Winkelband Kämpfer I Kämpferprofil D Rahmen DD 1 Flügel Sprosse 1 Pfosten rsL J Sohlbank (3) Fenster sind mit einem Farbanstrich zu behandeln. (4) Fensterflächen in Fachwerkfassaden sollen außen bündig mit der Fassade angeordnet werden ; Rücksprünge bis zu 5 cm sind zulässig . DD DD DD E 0 ~ II v (5) Es soll Flachglas verwendet werden. (6) Einfahrtstare sind mehrflügelig auszuführen . Die Flügel sollen seitlich angeschlagen sein . l 1 </= 1.00 m l J, 1 > 1.00 m E 0 l() D DD DD DD DD /\ J > 1.00 m J </=1 .00m J (7) Schaufenster sind nur im Erdgeschoß zulässig . (8) Schaufenster sind in ihrer Breite und Aufteilung aus der Gliederung der Gesamtfassade zu entwickeln . Schaufenster sind durch Oberlichter und vertikale Sprossen zu gliedern . Dabei sind nur stehend rechteckige Scheibenformate zulässig . (9) Die Breite der Schaufensteröffnungen zwischen den Wandpfeilern soll die Breite von zwei Obergeschoßfenstern einschließlich dazwischenliegendem Pfeiler nicht überschreiten . Mehrere Schaufenster sind durch Pfeiler zu teilen , deren Abstand und Größe der Fassadengliederung entspricht. II 111 1 111 1 11 D rno= rno - Beispiele für Gliederung der Schaufenste r in stehende, rechteckige Scheibenform ate (10) Das Schaufenster darf nicht über die Fassadenflucht hervortreten . Gut gestaltetes Schaufenster mit 2 Pfosten , Kämpfer und Sprossen im Oberlicht Die Schaufenste r passen sich gut in die Gesamtgestaltung der Fassade ein „ 13 BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG zu§ 6 FENSTER, TÜREN, TORE Drehflügel ohne aber auch mit Pfosten sind möglich . Mit einer aufgesetzten Leiste läßt sich der breite Flügelrahmen profilieren . Die Rahmenansicht kann durch eine aufgeleimte Holzleiste profiliert werden . Der dadurch entstehende Schatten belebt die breite Rahmenansicht. Fenster und Türen prägen ganz wesentlich das Gesicht des Hauses. Bei einfachen und schlichten Fassaden wie in Crivitz, sind sie meistens das einzige besondere Gestaltungselement. Deshalb kommt ihrer Ausbildung auch besondere Bedeutung zu . Profilierte Fensterrahmen und Fensterflügel mit Sprossen gleichen die dunkle Wirkung der Glasflächen in der Fassade aus und beleben das Fassadenbild durch feine Zeichnungen von Licht und Schatten . Die historischen Fachwerkhäuser haben zum Teil noch heute einfache Drehflügel in Blockrahmen. Ihre Kleinmaßstäblichkeit ist dem Fachwerk angepaßt. Eine besondere Art von Öffnungen in einer Fassade sind die Schaufenster. Vielfach wird heute die Größe des Schaufensters als ein entscheidendes Qualitätsmerkmal angesehen . Daß aber ein Schaufenster, um Aufmerksamkeit zu erzeugen, nicht unbedingt groß sein muß, sondern auch ein von innen gut beleuchtetes Schaufenster sehr wohl eine Attraktion sein kann, wird oft nicht erkannt. Ein Gestaltungsziel ist es, die Schaufenster gut auf die Gesamtfassade abzustimmen. Schaufenster reißen häufig allzu große horizontale Löcher in die Fassaden und trennen das Erdgeschoß vom Obergeschoß ab. Empfehlungen Empfehlungen: Die eventuell noch vorhandenen historischen Holzfenster mit Kämpfer und Sprossen sollten, soweit es möglich ist, repariert oder wieder aufgearbeitet werden . Müssen neue Fenster eingebaut werden, sollte den Holzfenstern gegenüber den Kunstofffenstern der Vorzug gegeben werden. Ursprüngliche Wandöffnungen und wichtige Fensterteile (Kämpfer, Mittelpfosten) sollen erhalten bzw. wieder aufgenommen werden . Die notwendig größeren Öffnungen sollen den Fassadenachsen angepaßt werden. Das konstruktive Gerüst eines Gebäudes muß ablesbar bleiben. Bei der Neuanfertigung von Norm-Holzfenstern entstehen sehr häufig breite Profile. Mit geringem Aufwand können Fensterrahmen und Fensterflügel durch Aufsetzen von Leisten, Minimierung der Querschnitte und Reduzierung der Ansichtsflächen profiliert werden . Regenschienen und weitere Abdeckungen sind in der Fensterfarbe auszuführen . Beispielhafte Fenstergestaltung siehe Anlage 1. Der aufgeleimte Wetterschenkel profiliert die Ansichtenbreite des Kämpfers. Das "Dänische (Bauernhaus- ) Fenster" hat einen rechteckigen Rahmenquerschnitt. Die Rahmenansicht ist ca. 30 mm breit. Der Fensterflügel öffnet nach außen. Alte Türen sollen , wenn möglich, repariert werden. Bei Ersatz von alten Türen sollten die neuen Türen dem historischen Vorbild nachgebaut werden. Kunststoff- oder Aluminiumtüren sollten nicht eingebaut werden . Einfahrtstore sollen als zweiflüglige Holzrahmentür mit Füllung gebaut wt rden. Einflügelige Roll- oder Klapptore sind unzulässig, denn sie zerstören mit ihrer Großflächigkeit den kleinteiligen Charakter der Crivitzer Altstadt. Jedes Gebäude erhält nur ein Tor. Beispielhafte Haustüren und Garagentore siehe Anlage 2 und 3. Wandpfeiler und Fachwerkstützen müssen erhalten bleiben bzw. sollten bei größeren Umbauten wieder hergestellt werden . Die Ladenbesitzer sollten vor dem Hintergrund dieser Festsetzung nicht vergessen: Der Kunde schaut nicht nur auf die Auslagen im Schaufenster. Auch das Umfeld zählt dazu. Mehr noch als ein großes, dekoriertes Schaufenster kann ein passendes Schaufenster in einer gut gestalteten Fassade sein und als Visitenkarte und Kundenwerbung für den Laden gelten. 14 GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ §7 SONSTIGE BAUTEILE (1) An der Straßenfassade dürfen Vordächer, feststehende Markisen, Loggien und Windfänge nicht angebracht werden. (2) Bewegliche Markisen und Sonnenschutzanlagen sind nur im Erdgeschoß zulässig und dürfen jeweils nur über ein Fenster reichen. Der seitliche Überstand darf höchstens 20 cm , die Ausladung maximal 1,00 m betragen. Rollladenkasten 1 20 cm (3) Rolladenkästen dürfen in der Fassade nicht sichtbar sein . (4) Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind als lebende Laubgehölzhecken , Ziegelmauerwerk bis 1,70 m Höhe sowie als Zaun aus vertikalen und horizontalen Holzelementen zulässig. Geschlossene Holzwände sind als Einfriedung unzulässig. zu (2) Der seitliche überstand der Markisen darf maximal cm betragen 20 zu (3) Rolladenkasten innenliegend 1 (5) Erneuerung von Hauseingangstreppen an historischen Gebäuden ist nur entsprechend der durch Befund belegten historischen Form und Gestaltung zulässig. Die Verwendung von Fliesen als Stufenbelag und metallische Oberflächen sind unzulässig. Vordächer sind nicht typisch für die Crivitzer Altstadt Historische Mauer in der Bergstraße Neu errichtete Mauer in der Turmgasse als positives Beispiel BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG zu§ 7 15 SONSTI GE BAUTEILE Einrichtungen über Schaufenstern und Eingängen zum Schutz vor Wind und Wetter sind häufig wünschenswert. In einigen Bereichen ist es auch notwendig , die im Schaufenster ausgestellten Waren gegen eine direkte Sonneneinstrahlung zu schützen. Vordächer, Loggien und Windfänge sind untypisch für die Altstadt von Crivitz. Um das charakteristische Stadtbild nicht zu zerstören , sind sie unzulässig . Im Erdgeschoß dürfen bewegliche Sonnenschutzeinrichtungen unter Einhaltung bestimmter Bedingungen angebracht werden. Empfehlungen : Markiesen sollen nur über eine Fensterbreite reichen. Die Werbung über Eingangsbereich überdeckt das Oberlicht der Tür und ist gestalterisch mangelhaft. dem Eingangsstufe aus Granit, beispielhaft gestaltel Negatives Beispiel einer Eingangstreppe durch Verwendung von untypischen Materialien Eingangsstufen aus Granit sollten ebenso erhalten bleiben wie das Schuhkratzeisen Negatives Beispiel einer Eingangsstufe Fliesen sind nicht zulässig - Größe, Form und Farbe von Markisen müssen auf die Fassadengliederung abgestimmt sein . Die kleinmaßstäblichen Gebäude sollen nicht überfrachtet werden . 16 GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ - - -- - - - §8 -- - - WERBEANLAGEN Werbeanlagen und Warenautomaten sind so zu errichten und zu unterhalten, daß sie nach Form, Maßstab, Material, Farbe und Gliederung das Erscheinungsbild der baulichen Anlagen, mit denen sie verbunden sind, sowie das Straßenbild nicht beeinträchtigen sowie den historischen , architektonischen und städtebaulichen Charakter nicht stören. (1) Werbeanlagen sind nur auf der der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Gebäudefassade anzubringen . Sie sind auf das Erdgeschoß bis zur Höhe der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses zu beschränken. (2) Auf Hausvorflächen, in Vorgärten und an Einfriedungen dürfen Werbeanlagen und Warenautomaten weder aufgestellt noch angebracht werden . Ausgenommen hiervon sind Hinweisschilder für Beruf und Gewerbe bis zu einer Größe von 0,25 m2 . (9) Sich bewegendes , wechselndes und reflektiertes Licht durch Spiegel ist unzulässig . /[ (10) Kabelzuführungen müssen so verlegt sein, dass sie nicht sichtbar sind. (11) Senkrecht zur Fassade angeordnete Werbeanlagen (Nasenschilder) dürfen nicht mehr als 1,00 m aus der Fassadenflucht hervorragen. Dies gilt nicht für handwerklich hergestellte Berufsund lnnungsschilder. (12) Werpeanlagen oder Hinterklebungen an Schaufenstern sind bis zu einer Größe von 20 % der Schaufensterfläche zulässig . Die Flächen dieser Werbeanlagen werden auf die höchstzulässigen Flächen nach Absatz 1 angerechnet. 0[ DDDD IBUNG l wER l WER 1 zu (1), (7) (13) Beschriftungen sollen waagerecht erfolgen. Die Schrifthöhe darf 40 cm nicht übersteigen. Brüstung 1. OG (3) Werbeanlagen dürfen plastische Gliederungselemente von Fassaden weder überdecken noch überschneiden . D (4) Schaukästen mit einer Größe von mehr als 0,25 m2 dürfen nicht aus der Fassadenflucht hervortreten . zu (1) I (5) Warenautomaten dürfen nicht an der der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Fassade angebracht werden. (6) Die Gesamtfläche der Werbeanlagen darf höchstens 10 % der Fläche der Erdgeschoßfassade betragen. Hiervon ausgenommen sind die senkrecht zur Fassade angeordneten Werbeanlagen. Als Fläche der Werbeanlage gilt das sie umschreibende Rechteck. Die Fläche der Erdgeschoßfassade berechnet sich aus ihrer Länge an der öffentlichen Verkehrsfläche und ihrer Höhe zwischen Oberkante Geländehöhe und Oberkante Erdgeschoßdecke. II !WERBUNG 1 DDDDD D- ~----------~ B J A " zu (6) A • B = C, Werbeflächenanteil (7) Werbeanlagen dürfen nicht seitlich über die darunterliegenden Schaufenster hinwegreichen . Zur Hauskante ist ein Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten . C • 0, 1 .f.--+ 50 cm max. zu (7) zu lässig! unzulässig! • WERBUNG (8) Die mögliche Beleuchtung der Werbeanlagen ist mit weißem bis gelbweißem Licht vorzunehmen. Ausgenommen sind selbstleuchtende Einzelbuchstaben . 1 00 m 1 00 m zu (11) zu (11) BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG 17 --------- zu§ 8 WERBE ANLAGE N ----- - -- --- --------- ------Werbeanlagen sind wichtige Ortsbildelemente für lebendige, wirtschaftlich florierende Ortsteile. Sie sind jedoch den Fassaden anzupassen. „Marktschreierische" Reklameflächen sind Zeichen von Kurzlebigkeit. Sie zerstören empfindlich die gewachsene, ortstypische Gebäudestruktur. Ein ausgewogenes und in sich harmonisches Stadtbild hat einen beachtlichen Eigenwert als übergeordneter Werbeträger, der werbewirksamer als jede ,,laute" Werbeanlage ist. Vom Image der Altstadt, von ihren Erlebnisqualitäten und ihrer Gestaltung profitieren die Einkaufsatmosphäre der Stadt und der Erfolg des einzelnen Ladengeschäftes. Beispiel für gut eingepaßte W erbung Sparkasse als positives gestaltete Werbung Beispiel Die sichtbaren Kabelzuführungen sind nicht zulässig (10) für gut Zurückhaltende Werbung gut in die Fassade eingeordnet Nicht zulässige Werbeanalge nach Absatz 7 Die Werbeanlage darunterliegenden nicht zulässig reicht seitlich über die Schaufenster, dies ist 18 GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ § 9 AUSNAHMEN ----- -- ----- - - - --- - ----- Ausnahmen zu den Festsetzungen der Satzung sind möglich, wenn erhebliche Gründe dafürsprechen , die allgemein von Bedeutung sind und städtebauliche sowie gestalterische Gründe nicht dage· gen stehen . Anträge auf Ausnahmen sind (mit Begründung) an die Amtsverwaltung zu stellen . § 10 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN Ordnungswidrig nach § 84 Abs. 1 der Landesbauordnung M-V handelt, wer gegen die Bestimmungen der §§ 3 - 8 verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße gemäß § 84 Ab satz 3 LBauO geahndet werden . ------- - - - - -- § 11 INKRAFTTRETEN Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ... ,/. I I /. (: Crivitz, den 21.07.2005 - (·S ~ ~. · -~' ANLAGE 1 ZUR GESTAL TUNGSS ATZUNG CRIVITZ 19 FENSTER --------------------- ------------------------ - --- Historische Beispiele ---- --- ---..-- ·- J.~„".i - . -_„. --. ·~·),, 't_J_ Die Fensterflügel schlugen früher meistens nach außen auf. Die Glasscheiben waren grundsätzlich in Kittfalze eingelegt. Bei Sprossengliederungen handelt es sich um echte Teilungen der Glasscheiben, die ein sehr schlankes Profil aufweisen . l -„ ~--:~ •• • . ·, - --.- ..... -"; , Neue Fenster: beispielhaft gut gestaltet Holzfenster mit Stichbogen und Kämpfer, Fensterflügel nach außen öffnend Holzfenster mit Kämpfer und Sprossen im unteren Fensterflügel , Flügel nach außen öffnend Holzfenster mit Holzbekleidung am Fachwerk , Fensterflügel nach innen öffnend Farbiges Holzfenster mit Stichbogen und Kämpfer, Fensterflügel nach innen öffnend ... Neue Fenster: negative Beispiele 1 111 Kunststofffenster ohne Stichbogen und mit breiten Rahmen Nachträglich angebrachte Rollladenkästen verändern die Proportion des Fensters Kunststofffenster mit Sprossen in "Aspik" (im Scheibenzwischenraum), untypisch für Crivitz Proportionen falsch , zu breiter Kämpfer und zu schmales Oberlicht ANLAGE2 20 ZUR GESTAL TUNGSSATZU NG CRIVITZ HAUSTÜREN Historische Beispiele Kirchenstraße 8 Parchimer Straße 13 Große Straße 45 Am Markt 4 Kirchenstraße 18 Rudolf-Breitseheid- Straße 3 Die geschwungenen Formen sind untypisch für Crivitzer Haustüren Farbgebung nicht typisch , unproportionoiertes Oberlicht Positives Beispiel einer neugestalteten Tür, Parchimer Straße 2 Große Straße 8 Erneuerte oder reparierte Haustüren Kirchenstraße 2 Neue Haustüren ' . .. .... -~ Asymmetrische Aufteilung ist untypisch ANLAGE 3 ZUR GESTAL TUNGSS ATZUNG CRIVITZ 21 TORDURCHFAHRTEN Historische Tordurchfahrten Seestraße Mauerstraße 31 Große Straße 8 ., Aufgearbeitete Tore: empfehlenswerte Beispiele Seestraße 2 Am Markt 4 Parchimer Straße 34 ... Neue untypische Tore: nach Gestaltungssatzung unzulässig Breite Straße 4 Kirchenstraße 4 - 6 Mauerstraße 35 ANLAGE4 22 ZUR GESTALTUNG SSATZUNG CRIVITZ DACHGAUBEN Historische Beispiele Kirchenstraße 2 Gaube mit Tonnendach Fledermausgaube Große Straße 16 Flachgaube Neue Dachgauben: empfehlenswerte Beispiele Am Markt 4 Erneuerte Satteldachgaube nach historischem Vorbild Große Straße 23 neue Schleppgauben Große Straße 27 neue Fledermausgaube Lindenstraße 10 Diese vielen Dachgauben stören das Erscheinungsbild des Daches Parchimer Straße 19 Bei der Sanierung sollten in die Dachgauben zweiflügelige Holzfenster eingebaut werden Neue untypische Dachgauben Große Straße 14 Die Gauben sind überdimensioniert und entsprechen nicht dem historischen Vorbild (siehe oben, 3. Bild) GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ 23 QUELLENVERZEICHNIS - - - -------- --- • Stadterneuerung und Stadtentwicklung im Wandel der Zeit Crivitz, Ein Beitrag zur 750-Jahr-Feier der Stadt Crivitz , herausgegeben von der Stadt Crivitz und ihrem Treuhänderischen Sanierungsträger, der GOS mbH, im Juni 2001 • Städtebauliche Erneuerung Crivit z" Altstadt" Objektkartei 2002 • Gestaltungssatzung für den Stadtkern, Crivitz im September 1993 • Städtebaulicher Rahmenplan, Crivitz im Juni 1994 • Sanierungsgebietskarte Norbert Böttcher, N Point Weitlingstraße 78, 10317 Berlin • 24 GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ IMPRESSUM Herausgeber: Stadt Crivitz Amtsverwaltung: Bauamt, Herr Wacker Amtsstraße 5 Tel. 03863- 54540 Fax 03863- 545414 Email: k.-u [email protected] GOS mbH , Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Crivitz Herr Wiese Platz des Friedens 2 19288 Ludwigslust Tel . 03874-570823 Fax 03874-47346 Email: [email protected] Bearbeiter: Architekturbü ro Jawi Frau Dietrich Hubertusstraße 9 19059 Schwerin Tel. 0385-734196 Fax 0385- 71 4697 Email: [email protected] Weiterer Ansprechpartner: als Rahmenplaner AC Schmidt und Ehlers Planergruppe Rostock GmbH Frau Schmidt Alter Markt 12 • 18055 Rostock Tel. 0381- 3756780 Fax 0381- 37567820 Email: [email protected] 25 Formular zur Antragstellung Antragsteile für Bauvorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Antrag auf Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für baugenehmigungsfreie, aber nach : D D D D Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB Sanierungssatzung gem. § 144 BauGB Gestaltungssatzung Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern genehmigungspflichtige Vorhaben. Für das nachstehend und in den Anlagen näher beschriebene Vorhaben wird die Genehmigung beantragt. 1. 2. Bauherr Entwurfsverfasser genaue Anschrift genaue Anschrift Telefon Telefon Grundstück -ge naue Bezeichnung- Gemarkung genaue Ansch rift Flur(en) Flurstück(e) <1 Eigentümer Bemerkungen • .. 26 3. Beschreibung des Vorhabens „ • Anlagen Ort, Datum, Unterschrift