gestaltu ngssatzu ng crivitz

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GESTALTU NGSSATZU NG
CRIVITZ
Fortschreibung und Neufassung
...
Auftraggeber:
GOS mbH Ludwigslust
Treuhänderisch.er Sanierungsträger der Stadt Crivitz
Platz des Friedens 2
19288 Ludwigslust
Auftragnehmer :
Architekturbüro Jawi
Hubertusstraße 9
19059 Schwerin
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Architektin G. Dietrich
Stand:
Juli 2005
t
GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ
INHALTSVERZEICHNIS
Hinweise
1
§ 1 Räumlicher und Sachlicher Geltungsbereich
2
§2
Allgemeine Anforderungen
2
§3
Baukörper
4
§4
Dächer
6
§5
Fassaden
8
§6
Fenster, Türen, Tore
12
§7
Sonsti,ge Bauteile
14
§8
Werbeanlagen
16
§9
Ausnahmen
18
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
18
§ 11 Inkrafttreten
18
Anlage zur Gestaltungssatzung
Anlage 1
Fenster
19
Anlage 2
Haustüren
20
Anlage 3
Tordurchfahrten
21
Anlage 4
Dachgauben
22
Anlage 5
Quellenverzeichnis
23
Anlage 6
Impressum
24
Anlage 7
Formular zur Antragstellung
25
t
.
GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ
BEG RÜNDU NG UND ERLÄUTERUNG
1
HINWEISE
---~-----
-
Wer wendet die Gestaltungssatzung an?
Die Gestaltungssatzung wird von der Amtsverwaltung Crivitz auf Grund des § 86 LBauO M-V angewendet.
Wann gilt die Gestaltungssatzung?
Die Vorschriften der Gestaltungssatzung haben
Gültigkeit für alle baulichen Maßnahmen und
Veränderungen - gleich welcher Art - die an
Gebäuden und baulichen Anlagen im räumlichen
Geltungsbereich der Satzung vorgenommen werden.
Da zahlreiche Gebäude unter Denkmalschutz stehen , sind neben der Anwendung dieser Satzung in
vielen Fällen Auflagen des Amtes für Denkmalpflege
zu beachten .
Wann muß ein Antrag gestellt werden?
Da die Gestaltungssatzung im Bereich der Erhaltungssatzung und der Sanierungssatzung liegt, muß
auch für genehmigungsfreie Baumaßnahmen ein
Antrag (siehe Hinweise) gestellt werden .
Handelt es sich um genehmigungspflichtige Bauvorhaben , muß ein Bauantrag gestellt werden.
Was passiert bei Verstößen?
Verstöße gegen die Satzungsbestimmungen können
mit Mitteln des Verwaltungszwanges verfolgt werden .
Grundsätzlich gi lt: Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche
Genehmigung bauliche Anlagen errichtet, ändert,
benutzt oder abbricht (§ 84 LBauO M-V). Derartige
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße
gemäß§ 84 LBauO Absatz 3 geahndet werden.
Hinweise zur Antragstellung fü r bau genehmigungsfreie, aber nach Erhaltungssatzung, Sanierungssatzung bzw. Denkmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtige Vorhaben .
Eine Antragstellung auf beiliegendem Formular
kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein
baugenehmigungsfreies Vorhaben handelt.
Zur Klärung , ob für Ihr Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muß oder
ob Ihr Vorhaben nach einer Erhaltungs-, der Gestaltungs-, der Sanierungssatzung oder dem Den kmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtig ist, wenden Sie sich bitte mit den unten aufgeführten Unterlagen an die Amtsverwaltung Crivitz. Dort erhalten
Sie einen gebührenfreien Bescheid über die Baugenehmigungsfreiheit sowie weitere Aus künfte zur Genehmigungsbedürftigkeit.
Bei Baugenehm igungsfreiheit ist das beiliegende
Formular vollständig ausgefüllt bei der Antragsteile
für Bauvorhaben einzureichen.
Unter Beschreibung des Vorhabens sind die beantragten Maßnahmen zu erläutern . Dazu gehören
Angaben zu den verwendeten Materialien , Bausystemen, zu r Farbigkeit, Oberflächenstru ktur usw. und
es muß dargestellt werden, welche Teile geändert
oder erneuert werden sollen . Bei der Erneuerung
von Fenstern und Türen sind Fassadenzeichnungen
oder Fotos erforderlich , um den Bestand und die
Planung darzustellen.
Für neue Bauteile (speziell Fenster und Türen) sind
die Konstruktionszeichnungen des Herstellers vorzulegen. Diese müssen z.B. bei Fenstern Angabe i"i zu
den Maßen für Rahmen , Kämpfer, Sprossenstärke
usw. beinhalten , eventuelle Profilierungen darstellen
und Aussagen dazu treffen, wie viele Flügel ausgebildet werden.
Zur Beachtung :
Es besteht die Möglichkeit, für die Finanzierung
geplanter Baumaßnahmen Zuwendungen im Rahmen der S ädtebauförderungsrichtlinie zu beantragen. Anfragen hierzu sind zu stellen an:
Amt Crivitz
Amtsverwaltung: Bauamt
Amtstraße 5
19089 Crivitz
Tel. 03863/5454-0
GOS mbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Crivitz
Platz des Friedens 2
19288 Ludwigslust
Tel. 03874/5708-0
GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ
2
§ 1 RÄUMLICHER UND SACHLICHER
GELTUNGSBEREICH
Die Satzung gilt für das im anliegenden
Plan mit einer schwarz gestrichelten
Linie umrandete Gebiet. Der Plan im
Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil dieser
Satzung . Er liegt bei der Amtsverwaltung
Crivitz während der Dienststunden zu
jedermanns Einsicht aus.
Homepage: amtcrivitz.de
-------------
§2
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
(1) Die Satzung gilt für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle
sonstigen baulichen oder farblichen
Veränderungen , soweit sie die äußere
Gestaltung von baulichen Anlagen berühren .
(2)
Alle Maßnahmen sollen hinsichtlich
des Gebäudetyps,
der Mischung verschiedener Gebäudetypen ,
der Art und Größe des Baukörpers,
der Dachausbildung ,
der Gliederung der Straßenfassaden ,
des Verhältnisses von Wandflächen zu Öffnungen ,
der Ausbildung der Öffnungen ,
des Materials der Oberflächen,
der Farbgebung ,
der zusätzlichen Bauteile und
der Werbeanlagen und Warenautomaten
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in der Weise ausgeführt werden , daß die geschichtliche, architektonische und städtebauliche Eigenart des
Stadtbildes gesichert und gefördert wird .
BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG
zu§ 1
3
RÄUMLICHER UND SACHLI CHER
GELTUN GSBERE ICH
Der Geltungsbereich umfaßt den ältesten Teil des Altstadtgrundrisses zwischen Crivitzer See, entlang der Mauerstraße und der Parchimer Straße bis zur
Breiten Straße, entlang der Amtsstraße
bis zum Uferbereich des Crivitzer Sees.
In diesem Bereich gilt es , die historisch
gewachsene Bebauung und die gewachsene Stadtstruktur der ehemaligen
Ackerbü rgerstadt zu erhalten , und zugleich Rahmenbedingungen für die Entstehung von Neuem zu schaffen , das
sich sensibel in den vorhandenen Bestand einfügt.
Der besondere Charakter der Crivitzer
Altstadt ist geprägt durch eine seh r
geschlossene, überwiegend traufenständ ige Bebauung . Vorherrschend ist
die Kleinteiligkeit der Bebauung mit einbis zweigeschossigen Gebäuden zum
Wohnen und zum Teil mit geschäftlicher
Nutzung im Erdgeschoß.
zu§ 2
ALLGEMEINE ANFORD ERUNGE N
Die Festsetzungen dieser Satzung gelten nicht für Bauten , die unter Denkmalschutz stehen . Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden dürfen nur
unter Beachtung des Denkmalschutzes
erfolgen .
Bauliche Veränderungen und Neubauten müssen sich hinsichtlich der Gebäude- und Dachform, Größe und Proportionen , Ausbildung der Wandflächen mit
Öffnungen und Reliefausbildung , in
Struktur und Farbe in das Straßenbild
des Gestaltungsbereiches einfügen, ohne daß die gestalterische Vielfalt verloren geht.
••
GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ
§3
4
BAUKÖRPER
(1) Baukörper sind
nach
Trauf-,
Zwerchgiebel- oder Giebeltyp zu errichten.
(2) Sofern drei oder mehr gleiche Gebäudetypen nebeneinander stehen, soll
diese Reihung gleicher Gebäudetypen
erhalten werden.
(3) Giebeltypen sind in einer Reihe
von mehr als zwei Giebeln nicht auszuführen. Vorhandene Giebeltypen sollen
erhalten werden.
Anbauten sollen sich dem Hauptgebäude
unterordnen . Die folgenden Skizzen zeigen ,
welche Anbauten zu den Hauptgebäuden
passen.
(4) Anbauten und Nebengebäude sollen sich in Baukörperform vom Hauptgebäude absetzen und sich durch einen
deutlichen Größenunterschied proportional zu dem Hauptgebäude von diesem
unterscheiden.
(5) Bei allen Um- und Neubauten ist
die vorhandene Bauflucht auf der gesamten Fassadenbreite und über die gesamte Fassadenhöhe einzuhalten . Abweichend hiervon sind Auskragungen ,
die je Geschoß bis zu 20 cm, insgesamt
aber nicht mehr als 60 cm betragen
dürfen.
(6) Die Traufhöhe und die Firsthöhe
der benachbarten Gebäude soll aufgenommen werden, wenn das Gebäude
Teil einer Reihung von drei oder mehr
Gebäuden mit gleicher Trauf- und
Firsthöhe ist. Bei der Ermittlung dieser
Höhen der Nachbargebäude ist, soweit
feststellbar, vom Ursprungszustand dieser Gebäude auszugehen.
Historischer Anbau gut proportioniert
Diese Anbauten unterscheiden sich durch
den Größenunterschied deutlich vom
Hauptgebäude und sind gut gestaltet
Unproportionaler Anbau
~-L_v~'
----~h-_±223
3 Möglichkeiten zum Verlauf der
Bauflucht
Die historischen Baufluchten sollen weitgehend erhalten bleiben. Dieses bedeutet das Verdeutlichen und Nachzeichnen
der historischen Bauflucht durch Schl ießen der fehlenden Raumkanten und
Baulücken. Neubauten, Einfriedung en,
in Einzelfällen auch Bäume, sind möglich.
Mit den Festsetzungen zur Bauflucht soll
der typische, das Bild der Straßen und
Plätze prägende Raumeindruck bewah rt
bzw. wieder hergestellt werden .
BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG
zu§ 3
5
BAUKÖRPER
First
Satteldach
Krüppelwalm
Kehle
Zwerchgiebel
Ortgang
Traufe
Giebel
Rudolf- Breitseheid- Straße 2
zweigeschossiger Trauftyp mit Krüppelwalm
Bergstraße 20
eingeschossiger Trauftyp
In Crivitz sind überwiegend Gebäude mit
Satteldach , dessen Traufe parallel zur
Straße verläuft (Trauftyp ), vorhanden .
Dabei gibt es Straßenzüge , in denen
über weite Bereiche zusätzlich auch
noch gleiche Trauf- und Firsthöhen vorherrschen und andere Straßenzüge, in
denen das Straßenbild durch den Wechsel dieser Höhen und einzelne andere
Gebäudetypen aufgelockert wird. Diese
beiden Arten von Straßenzügen sind
typisch für die Stadt und sollen erhalten
bleiben .
Die Gebäude, die typisch für Crivitz sind,
können hinsichtlich ihrer Grundform und
Ausgestaltung zu Typen zusammengefaßt werden. Alle Gebäude eines Typus entsprechen sich in ihren Grundzügen, unterscheiden sich aber in den
Einzelheiten der Details. Für die Gestaltungssatzung ist es entscheidend, daß
die hier dargestellten Gebäudetypen
innerhalb des Satzungsrahmens und der
Typenmerkmale weiterentwickelt werden
können.
Zur Unterscheidung der Gebäudetypen
werden hier nur die grundlegenden und
eindeutigen Gestaltmerkmale bestimmt.
Trauftyp
Die Grundform des Trauftyps ist ein
Gebäude mit Satteldach , dessen Traufe
parallel zur Straße verläuft. Die Dachneigung beträgt in der Regel 45-60°.
Parchimer Straße 40
Zwerchgiebeltyp mit sehr guten Fensterproportionen
Parchimer Straße 53
Zwerchgiebel symmetrisch angeordnet
Zwerchgiebeltyp
Der Zwerchgiebeltyp ist eine Weiterentwicklung des Trauftyps. Das Zwerchdach steht mit dem First quer zum
Hauptdach . Der Zwerchgiebel ist fl1 der
reinen Form mittig am Gebäude angeordnet, erscheint aber in Varianten auch
seitlich versetzt.
Giebeltyp
Die Grundform des Giebeltyps ist ein
Gebäude mit Satteldach, das mit dem
Giebel zur Straße steht. Giebeltypen besitzen eine eigenständige Fassade. Jedes Gebäude ist deutlich als Einzelbaukörper ablesbar.
Bei Giebeltypen sind Schaufenster sehr
sorgfältig zu planen, damit das Erdgeschoß nicht überbetont oder aufgelöst
wird. Wichtig ist das Erhalten der stehenden Proportionen , die diesen Gebäudetyp charakterisieren .
Rosenstraße 1
Backsteingiebel mit Zierelementen
Am Markt 1
zweigeschossiger Giebeltyp mit Krüppelwalmdach
GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ
§4
6
DÄCHER
(1) Dächer sind symmetrisch mit einer (1 0) Dachbalkone,
Staffelgeschosse
Dachneigung von 43° bis 50° auszubil- und Dacheinschnitte sind nur in Dachflächen zulässig , die von der öffentlichen
den.
(2) Über Nebengebäuden im Hofbereich Verkehrsfläche nicht einsehbar sind .
sind auch Pultdächer mit einer Neigung
von mindestens 15° zulässig .
(3) Die geneigten Dachflächen sind mit
Biberschwanzdeckungen oder S-förmigen Pfannen in den Farben gelbbraun
bis rotbraun/ziegelrot einzudecken . Glasierte Dachsteine sind unzulässig. Von
dieser Festsetzung ausgenommen ist
die Erneuerung von Dachdeckungen bestehender Gebäude. Diese können auch
in der ursprünglich vorhandenen Art einFledermausgaube
gedeckt werden . Ebenso ausgenommen
sind die Dächer von Nebengebäuden im
Hofbereich, wenn deren Dachneigung
weniger als 25° beträgt.
(4) Dachaufbauten sind Dachgauben ,
Dachflächenfenster, Antennen und Solarenergieanlagen, die auf der Dachoberfläche angebracht sind und die von
der öffentlichen Verkehrsfläche sichtbar
sind.
(5) Dachaufbauten
dürfen
jeweils
höchstens 2 m breit sein. Ihr Abstand
untereinander, zum First, zum Ortgang
und zur Traufe hat jeweils mindestens
b + b = maximal ~ B
80 cm zu betragen. Auf Dachflächen von
Satteldachgaube
giebelständigen Gebäuden sind Dach- zu (6)
aufbauten, die von der Straße aus sichtbar sind, erst nach 4 m Abstand zum
straßenseitigen Ortgang zulässig.
(6) Dachaufbauten dürfen insgesamt
in ihrer Breite 1/3 der Trauflänge des
dazugehörigen Daches nicht überschreiten .
(7) Dachgauben sind als Giebel-, Fledermaus- oder Schleppgauben auszubilden. Ihre Traufhöhe darf höchstens 1,70
m betragen.
(8) Dachflächenfenster zur öffentlichen
Verkehrsfläche sind nur zulässig , wenn
a • b = max. 0,5 m2
a = max. 1,70m
sie sich in Größe und Material dem hisSchleppgaube
torischen Bestand anpassen und eine zu (8)
Fläche von je 0,5 m2 nicht überschreiten .
Die Dachflächenfenster sind in Fensteroder Türachse anzuordnen. Ausnahmen
sind zulässig , wenn das Gebäude durch
andere Achsen bestimmt wird .
(9) Antennen sollen von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht sichtbar angebracht sein. Sie sind an der Straßenfassade und auf der der Straße zugewandten Dachfläche unzulässig. Parabolantennen sollen die Firsthöhe nicht
überschreiten. Bei giebelständigen Häusern sind Antennen nur auf dem von der
Hof
Straße abgewandten hinteren Drittel der
Vom Straßenraum nicht sichtbare
Dachfläche zulässig.
Anbringung und Häufung von
m
ITT
1
ffi EB
·11r
ITT
1
EB ffi
Antennenanlagen stören das Stadtbild
Anbringung einer Antennenanlage
7
BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG
zu§ 4
DÄCHER
Die Gestaltung des Daches bestimmt
den Charakter eines Gebäudes mit, und
zwar durch seine Form und seine
und
Neigung, durch seine OrtgangTraufausbildung , sowie die Weite des
Dachüberstandes.
Die Gesamtwirkung der einzelnen
Hausdächer wiederum prägt die Dachlandschaft, die in Crivitz auf Grund der
Fernwirkung der Stadt gut einsehbar ist.
Die Oberflächen der Dächer sind für das
Erscheinungsbild des einzelnen Gebäudes ebenso wie für das Straßen- und
Platzbild prägend . Damit das bisherige
ungestörte Bild fortgeführt wird , sollen
nicht vollkommen neue Dachziegel oder
Dachsteine verwendet werden.
Empfehlungen:
'
Lebendiges Farbspiel bei einer Dachdeckung aus Tondachsteinen
Fledermausgauben
Der Dachausbau wird bei Modernisierung und Neubau ein wichtiges
Thema , um die geringe Wohnfläche der
kleinen Häuser zu vergrößern .
Dachaufbauten und Dacheinschnitte
können das Bild des Daches entscheidend prägen. Bei den historischen
Gebäuden von Crivitz sind Dachaufbauten sehr oft klein gehalten , so daß
die gesamte Dachfläche sehr geschlossen und ruhig wirkt.
Diese Geschlossenheit würde beeinträchtigt, wenn beispielsweise die Dachränder, der First und die Traufe, durch
Anbauten oder Einschnitte unterbrochen
würden oder diese in Material und Farbe
nicht angepaßt wären. Zu viele und zu
große Dachaufbauten und Dacheinschnitte können das Dach in kleine
Einzelflächen zertrennen . Dieses sollte
angesichts der bestehenden Dachlandschaft von Crivitz vermieden werden.
Beispielhafte Dachgauben siehe
Anlage 4.
Dachflächenfenster sind untypisch für
stören
Sie
Gebäude.
historische
genauso wie unverhältnismäßig große
Dachgauben das Erscheinungsbild des
Daches. Wenn sie zur Belichtung
angeordnet werden , sollten sie vorzugsweise auf der dem öffentlichen Straßenraum abgewandten Dachfläche angeordnet werden.
Dachlandschaft Crivitz
GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ
§5
8
FASSADEN
(1)
Bauten, die sich über mehrere
Parzellen erstrecken, müssen in Fassadenabschnitte gegliedert werden. Die
Breite dieser Abschnitte hat zwischen 6
und 15 m zu betragen . Die Gliederung
hat durchgehend durch alle Geschosse
zu erfolgen. Sie kann durch Vor- und
Rücksprünge , eine vertikal durchgehende Fuge oder auf andere Weise
erfolgen, wenn dadurch eine durchgehende optische Trennung erzielt wird.
(2)
Die Straßenfassade ist in den
Obergeschossen als Lochfassade mit
überwiegendem Wandanteil auszubilden . Im Erdgeschoß soll der Wandanteil
mindestens 30 % betragen.
Typische Lochfassade in Crivitz
(3)
Die Ober- und Unterkanten der
Fensteröffnungen innerhalb eines Geschosses sollen auf gleicher Höhe
angeordnet sein.
In jeder Straßenfassade sind in allen
Geschossen Öffnungen vorzusehen, die
regelmäßig verteilt über die gesamte
Fassade anzuordnen sind.
(4) Für Öffnungen sind stehend rechteckige Formate zu verwenden . Ausgenommen hiervon sind Schaufenster in
der Erdgeschoßzone und einzelne
Öffnungen in den Obergeschossen ,
wenn deren Größe jeweils 0,5 m2 nicht
überschreitet.
Negativbeispiel: Das liegende Format im
Obergeschoß ist nicht zulässig
Beispielhafte Fassadengliederung,
Bergstraße 20
Unschöne Fassadengliederung, die Fenster
liegen nicht übereinander
Beispielhafte symmetrische
Fassadengliederung , Rosenstraße 1
(5)
Öffnungen in der Fassade müssen
allseitig von Wandflächen umgeben
sein. Die Wandflächen müssen eine
Mindestbreite von 50 cm aufweisen.
(6) Öffnungen
und
Bauteile
der
Fassade sollen auf vertikalen Achsen
übereinander angeordnet oder auf
solche Achsen bezogen werden .
Öffnungen über mehrere Geschosse
sind unzulässig .
(7) Die Straßenfassaden sind in
Erdgeschoß- und Obergeschoßzonen zu
gliedern und mit einem Sockel auszubilden . Die Sockelhöhe sollte 0,5 m nicht
überschreiten und im Material der
Fassade angepaßt sein.
(8)
Historisch
vorhandene
Gliederungselemente wie Gesimse, Bekrönungen und Faschen sind zu erhalten .
~-----~~...... ~~
L
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••
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~-~
Stuckdetails sollen bei einer Sanierung
erhalten bleiben bzw. erneuert werden
Fassade mit reichen Gliederungselementen
wie Gesimsen , Faschen u. a.
BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG
zu § 5
9
FASSADEN
Backsteinfassade
Fachwerkfassade
•
Putzfassade
Die Parzellenstruktur ist die für einen
Stadtgrundriß typische, oft regelmäßige
Anordnung der einzelnen Grundstücksparzellen mit relativ gleichmäßigen
Frontbreiten zur Straße. Die Parzellenstruktur stellt ein städtebauliches Ordnungsmuster dar, das die Fassadenbreite der Einzelgebäude bestimmt. Das
Bild der Kleinteiligkeit der Bebauung, die
ursprünglich der Parzellenstruktur folgt,
soll erhalten bleiben. Bei neuen großflächigen Nutzungen sollte die alte
Parzellenstruktur
ablesbar
erhalten
bleiben. Lange, gleichförmige Fassaden
zerstören die abwechslungsreiche Struktur der Straßenzüge. Daher sollen auch
bei der gemeinsamen Überbauung mehrerer Flurstücke (Parzellen) gestalterische Abschnitte gebildet werden .
Lochfassade
Eine Lochfassade ist dadurch gekennzeichnet, dass jede Öffnung allseitig von
Wandflächen
umgeben
ist.
Die
Öffnungen sind regelmäßig angeordnet,
der Wandanteil überwiegt deutlich.
Daher sind bestimmte Mindestwandanteile festgesetzt. Die flächige Lochfassade ist ein wichtiges Merkmal der
Fassadengestalt. Dieses geht verloren,
wenn beispielsweise die Wand in ein
Stützenraster oder andere Einzelteile
aufgelöst oder aber die Fassade durchgehend verkleidet werden würde. Neben
der Bewahrung und Wiederherstellung
historisch gewachsener Bebauung und
Stadtstruktur müssen Rahmenbedingungen für die Entstehung von neuer
Bausubstanz in Baulücken geschaffen
werden. Neubauten sollen in ihrer
Gestaltung ihr Entstehungsjahr nicht
leugnen, das Stadtbild von Crivitz soll
durch Bauten Zeitgenössischer Architektur einen Gegenwartsbezug erhalten .
Dennoch sollen Neubauten nicht zu
individuellen Einzelattraktionen werden.
Sie müssen die standortprägende Gebäudetypologie und die am Ort gegebenen charakteristischen Gestaltungsmerkmale aufnehmen und zugleich den
heutigen Nutzungsanforderungen gerecht werden . Fassaden sind als in sich
abgeschlossene Einheiten zu gestalten,
um das städtebauliche Element „Einzelgebäude" auch in der Gebäudeabfolge
eindeutig ablesbar zu machen . Die
Horizontal- und Vertikalgliederung von
Fassaden muß bestimmten Gestaltungsregeln folgen, um ein ausgewogenes Erscheinungsbild zu erhalten. Es
dürfen z. B. Fensterober- und Fensterunterkante·n im gleichen Geschoß nicht
unterschiedlich sein. Auch müssen alle
Öffnungen sich auf vertikale Achsen
beziehen.
GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ
§5
10
FASSADEN
(9) Wandflächen, die von der öffentlichen Verkehrsfläche aus einsehbar
sind , sind als Holzfachwerk oder
vollflächig in ungemustertem Feinputz,
geschlämmtem Mauerwerk oder Sichtmauerwerk mit einer Steinhöhe von
unter 10 cm herzustellen. Im Sockelbereich und für Zierbauteile sind Natursteine zulässig. Sichtmauerwerk ist
bündig mit dem Stein zu verfugen .
(10) Sichtmauerwerk ist in gelbbrauner
bis rotbrauner / ziegelroter Farbe auszuführen , glasierte Ziegel sind nicht
zulässig .
(11) Sonstige Wandoberflächen müssen in weiß oder in hellen Farben behandelt werden.
Unzulässig und untypisch für das Stadtbild von Crivitz sind die mit Riemchen verkleideten
Fassaden
(12) Intensiv-Farbtöne
und
Leuchtfarben (Neon-Farben) sind unzulässig.
(13) Für
senkrechte Wetterschutzverkleidungen sind andere Oberflächen
zulässig, sofern sie nicht glänzen oder
metallisch wirken. Buntsteinputz und
Riemchenverkleidungen
sind
unzulässig .
(14) Vorhandenes Fachwerk soll erhalten werden . Bei früheren Umbauten entfernte Elemente der Fachwerkkonstruktion innerhalb einer bestehenden Fachwerkfassade sind wieder herzustellen.
Parchimer Straße 43
Sehr schöne
wiederhergestellte
Backsteinfassade aber
schlechte Gestaltung
der Tordurchfahrt und
unpassende Kunststofffenster mit Rollläden
Vor der Sanierung sollte anhand der Bauakte geprüft werden , wie die ursprüngliche Gestalt
der Fassade aussah.
Die Fachwerkkonstruktion im Erdgeschoß müßte wieder hergestellt werden.
BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG
zu§ 5
11
FASSADEN
1Hauptachse
,
\ Achse
,_,,_„.~
J
Femte~~~de 1
J
~
Gesims / Attika
o-------
Innerhalb einer Fassade sollen Fassadenzonen und einzelne Geschosse
untereinander differenziert werden, sie
dürfen jedoch nicht so unterschiedlich
sein, daß der Zusammenhang in der
Gesamtfassade verloren geht.
Empfehlungen:
Bei Sanierung der Bausubstanz sollten
Fassaden auf ihre ursprüngliche Gestaltung geprüft werden. Frühere Bausünden mit unsensiblen Veränderungen der
Fassadengestaltung sollten rückgängig
gemacht werden. Zum Beispiel sollten
bei früheren Umbauten entfernte Fachwerkkonstruktionen innerhalb einer bestehenden Fassade wieder hergestellt
werden . Historisch vorhandene Stuckelemente , wie Faschen, Gesimse oder
Fensterbekrönungen, sollten wieder hergestellt werden. Durch die Art der Oberflächen , die bestimmt werden durch
Material, Struktur und Farbe wird das
Straßen- und Platzbild wesentlich
geprägt. Für die Crivitzer Häuser sind je
nach ihrer Entstehungszeit folgende
Oberflächen charakteristisch und sollten
auch in Zukunft verwendet werden:
Mauerwerk, Feinputz, gestrichenes oder
geschlämmtes Mauerwerk, Fachwerk.
Empfehlungen:
Die vorhandenen typischen Materialien
von Crivitz sollen erhalten bleiben bzw.
wieder verstärkt zum Einsatz kommen.
Für die Altstadt untypische Materialien ,
wie Kunststoff, Buntsteinputz und Riemchenverkleidungen, sollen nicht mehr
verwendet werden , um eine weitere
ungewollte Veränderung der Altstadt
entgegenzuwirken. Die Farben einer
Fassade sind Bestandteil der Oberfläche , entweder als Eigenschaft des
Materials oder als Oberflächenbehandlung. Die Farbe einer Fassade, einer
Fassadenabfolge einer Straße und die
Farbstimmung eines Stadtbildes"" sind
von besonderer städtebaulicher Bedeutung . Im Hinblick auf das Stadtbild ist die
Farbe zusammen mit der Maßstäblichkeit des Baukörpers und dem Gebäudetyp das wichtigste Gestaltungsmerkmal eines Gebäudes. Genaue
historische Farbherleitungen lassen sich
ohne kostenaufwendige Gutachten nicht
festlegen. Deshalb ist bei der Farbauswahl eine Beratung durch den Sanierungsträger und eine Absprache mit der
Amtsverwaltung notwendig.
Empfehlungen:
Die für die Stadt Crivitz charakteristischen Sichtmauerwerksfassaden sollten erhalten bleiben. Die typische Ziegelfarbe für die Stadt Crivitz ist ein
gelbbrauner Stein aus heimischen Tonsorten. Dieser Farbe sollte auch bei
Ziegelneubauten der Vorzug gegeben
werden .
Fensterbekronung
~~~ 1-------- Stichbogen
'6
.c
ü
(/)
Q)
(J)
"E
iiii:i';.a-- - - - Sohlbank
Feldsteinsockel
w
JJ
Lochfassade
Mauerstraße 31
Positives Beispiel einer Fassadensanierung
Am Markt 5 - traufständiges , zweigeschossiges Fachwerkhaus. Die Fachwerkfassade sollte im
Erdgeschoß wieder hergestellt werden.
GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ
§6
12
FENSTER, TÜREN, TORE
(1) Glasflächen in Fenstern und Türen,
die breiter als 1 m sind, sind mindestens
einmal durch einen senkrecht stehenden
Pfosten symmetrisch zu untergliedern .
Glasflächen , die höher als 1,50 m sind ,
müssen im oberen Drittel durch einen
waagerechten feststehenden Kämpfer
unterteilt sein . Im Scheibenzwischenraum liegende Sprossen sind nicht zulässig .
tro
UD
(2) Als zulässige Flügelrahmenbreite
werden <= 68 mm festgesetzt. Die zulässige Sprossenbreite beträgt <= 28
mm .
0
Stichbogen
Winkelband
Kämpfer I Kämpferprofil
D
Rahmen
DD
1
Flügel
Sprosse
1
Pfosten
rsL J
Sohlbank
(3) Fenster sind mit einem Farbanstrich zu behandeln.
(4) Fensterflächen in Fachwerkfassaden sollen außen bündig mit der Fassade angeordnet werden ; Rücksprünge bis
zu 5 cm sind zulässig .
DD
DD
DD
E
0
~
II
v
(5) Es soll Flachglas verwendet werden.
(6) Einfahrtstare sind
mehrflügelig
auszuführen . Die Flügel sollen seitlich
angeschlagen sein .
l
1
</= 1.00 m
l
J,
1
> 1.00 m
E
0
l()
D DD
DD
DD
DD
/\
J
> 1.00 m
J </=1 .00m J
(7) Schaufenster sind nur im Erdgeschoß zulässig .
(8) Schaufenster sind in ihrer Breite
und Aufteilung aus der Gliederung der
Gesamtfassade zu entwickeln . Schaufenster sind durch Oberlichter und vertikale Sprossen zu gliedern . Dabei sind
nur stehend rechteckige Scheibenformate zulässig .
(9) Die Breite der Schaufensteröffnungen zwischen den Wandpfeilern soll die
Breite von zwei Obergeschoßfenstern
einschließlich
dazwischenliegendem
Pfeiler nicht überschreiten . Mehrere
Schaufenster sind durch Pfeiler zu
teilen , deren Abstand und Größe der
Fassadengliederung entspricht.
II
111 1
111 1
11
D
rno= rno
-
Beispiele für Gliederung der Schaufenste r in stehende, rechteckige Scheibenform ate
(10) Das Schaufenster darf nicht über
die Fassadenflucht hervortreten .
Gut gestaltetes Schaufenster mit 2 Pfosten ,
Kämpfer und Sprossen im Oberlicht
Die Schaufenste r passen sich gut in die
Gesamtgestaltung der Fassade ein
„
13
BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG
zu§ 6
FENSTER, TÜREN, TORE
Drehflügel ohne aber auch mit Pfosten sind
möglich . Mit einer aufgesetzten Leiste läßt
sich der breite Flügelrahmen profilieren .
Die Rahmenansicht
kann durch eine
aufgeleimte Holzleiste profiliert werden . Der
dadurch entstehende Schatten belebt die
breite Rahmenansicht.
Fenster und Türen prägen ganz wesentlich das Gesicht des Hauses. Bei einfachen und schlichten Fassaden wie in
Crivitz, sind sie meistens das einzige
besondere Gestaltungselement. Deshalb kommt ihrer Ausbildung auch besondere Bedeutung zu .
Profilierte Fensterrahmen und Fensterflügel mit Sprossen gleichen die dunkle
Wirkung der Glasflächen in der Fassade
aus und beleben das Fassadenbild
durch feine Zeichnungen von Licht und
Schatten .
Die historischen Fachwerkhäuser haben
zum Teil noch heute einfache Drehflügel
in Blockrahmen. Ihre Kleinmaßstäblichkeit ist dem Fachwerk angepaßt.
Eine besondere Art von Öffnungen in
einer Fassade sind die Schaufenster.
Vielfach wird heute die Größe des
Schaufensters als ein entscheidendes
Qualitätsmerkmal angesehen . Daß aber
ein Schaufenster, um Aufmerksamkeit
zu erzeugen, nicht unbedingt groß sein
muß, sondern auch ein von innen gut
beleuchtetes Schaufenster sehr wohl
eine Attraktion sein kann, wird oft nicht
erkannt.
Ein Gestaltungsziel ist es, die Schaufenster gut auf die Gesamtfassade abzustimmen. Schaufenster reißen häufig
allzu große horizontale Löcher in die
Fassaden und trennen das Erdgeschoß
vom Obergeschoß ab.
Empfehlungen
Empfehlungen:
Die eventuell noch vorhandenen historischen Holzfenster mit Kämpfer und
Sprossen sollten, soweit es möglich ist,
repariert oder wieder aufgearbeitet werden .
Müssen neue Fenster eingebaut werden, sollte den Holzfenstern gegenüber
den Kunstofffenstern der Vorzug gegeben werden.
Ursprüngliche Wandöffnungen und wichtige Fensterteile (Kämpfer, Mittelpfosten)
sollen erhalten bzw. wieder aufgenommen werden .
Die notwendig größeren Öffnungen sollen den Fassadenachsen angepaßt werden. Das konstruktive Gerüst eines Gebäudes muß ablesbar bleiben.
Bei der Neuanfertigung von Norm-Holzfenstern entstehen sehr häufig breite
Profile. Mit geringem Aufwand können
Fensterrahmen und Fensterflügel durch
Aufsetzen von Leisten, Minimierung der
Querschnitte und Reduzierung der Ansichtsflächen profiliert werden . Regenschienen und weitere Abdeckungen sind
in der Fensterfarbe auszuführen .
Beispielhafte Fenstergestaltung siehe
Anlage 1.
Der aufgeleimte Wetterschenkel profiliert die
Ansichtenbreite des Kämpfers.
Das "Dänische (Bauernhaus- ) Fenster" hat
einen rechteckigen Rahmenquerschnitt. Die
Rahmenansicht ist ca. 30 mm breit. Der
Fensterflügel öffnet nach außen.
Alte Türen sollen , wenn möglich, repariert werden.
Bei Ersatz von alten Türen sollten die
neuen Türen dem historischen Vorbild
nachgebaut werden.
Kunststoff- oder Aluminiumtüren sollten
nicht eingebaut werden .
Einfahrtstore sollen als zweiflüglige
Holzrahmentür mit Füllung gebaut wt rden. Einflügelige Roll- oder Klapptore
sind unzulässig, denn sie zerstören mit
ihrer Großflächigkeit den kleinteiligen
Charakter der Crivitzer Altstadt.
Jedes Gebäude erhält nur ein Tor.
Beispielhafte Haustüren und Garagentore siehe Anlage 2 und 3.
Wandpfeiler und Fachwerkstützen müssen erhalten bleiben bzw. sollten bei
größeren Umbauten wieder hergestellt
werden .
Die Ladenbesitzer sollten vor dem Hintergrund dieser Festsetzung nicht vergessen: Der Kunde schaut nicht nur auf
die Auslagen im Schaufenster. Auch das
Umfeld zählt dazu. Mehr noch als ein
großes, dekoriertes Schaufenster kann
ein passendes Schaufenster in einer gut
gestalteten Fassade sein und als Visitenkarte und Kundenwerbung für den
Laden gelten.
14
GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ
§7
SONSTIGE BAUTEILE
(1) An der Straßenfassade dürfen Vordächer, feststehende Markisen, Loggien
und Windfänge nicht angebracht werden.
(2) Bewegliche Markisen und Sonnenschutzanlagen sind nur im Erdgeschoß
zulässig und dürfen jeweils nur über ein
Fenster reichen. Der seitliche Überstand
darf höchstens 20 cm , die Ausladung
maximal 1,00 m betragen.
Rollladenkasten
1 20 cm
(3) Rolladenkästen dürfen in der Fassade nicht sichtbar sein .
(4)
Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind als lebende Laubgehölzhecken , Ziegelmauerwerk bis 1,70
m Höhe sowie als Zaun aus vertikalen
und horizontalen Holzelementen
zulässig.
Geschlossene Holzwände sind als Einfriedung unzulässig.
zu (2)
Der seitliche überstand der Markisen
darf maximal
cm betragen
20
zu (3)
Rolladenkasten innenliegend
1
(5) Erneuerung von Hauseingangstreppen an historischen Gebäuden ist
nur entsprechend der durch Befund belegten historischen Form und Gestaltung zulässig. Die Verwendung von
Fliesen als Stufenbelag und metallische
Oberflächen sind unzulässig.
Vordächer sind nicht typisch für die Crivitzer
Altstadt
Historische Mauer in der Bergstraße
Neu errichtete Mauer in der Turmgasse als
positives Beispiel
BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG
zu§ 7
15
SONSTI GE BAUTEILE
Einrichtungen über Schaufenstern und
Eingängen zum Schutz vor Wind und
Wetter sind häufig wünschenswert. In
einigen Bereichen ist es auch notwendig , die im Schaufenster ausgestellten
Waren gegen eine direkte Sonneneinstrahlung zu schützen. Vordächer,
Loggien und Windfänge sind untypisch
für die Altstadt von Crivitz. Um das
charakteristische Stadtbild nicht zu
zerstören , sind sie unzulässig .
Im Erdgeschoß dürfen bewegliche
Sonnenschutzeinrichtungen unter Einhaltung bestimmter Bedingungen angebracht werden.
Empfehlungen :
Markiesen sollen nur über eine Fensterbreite reichen. Die Werbung über
Eingangsbereich überdeckt das Oberlicht der Tür und ist gestalterisch mangelhaft.
dem
Eingangsstufe aus Granit, beispielhaft gestaltel
Negatives Beispiel einer Eingangstreppe
durch Verwendung von untypischen Materialien
Eingangsstufen aus Granit sollten ebenso
erhalten bleiben wie das Schuhkratzeisen
Negatives Beispiel einer Eingangsstufe
Fliesen sind nicht zulässig
-
Größe, Form und Farbe von Markisen
müssen auf die Fassadengliederung abgestimmt sein . Die kleinmaßstäblichen
Gebäude sollen nicht überfrachtet werden .
16
GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ
- - -- - - -
§8
-- - -
WERBEANLAGEN
Werbeanlagen und Warenautomaten
sind so zu errichten und zu unterhalten,
daß sie nach Form, Maßstab, Material,
Farbe und Gliederung das Erscheinungsbild der baulichen Anlagen, mit
denen sie verbunden sind, sowie das
Straßenbild nicht beeinträchtigen sowie
den historischen , architektonischen und
städtebaulichen Charakter nicht stören.
(1) Werbeanlagen sind nur auf der der
öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Gebäudefassade anzubringen . Sie
sind auf das Erdgeschoß bis zur Höhe
der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses zu beschränken.
(2) Auf Hausvorflächen, in Vorgärten
und an Einfriedungen dürfen Werbeanlagen und Warenautomaten weder aufgestellt noch angebracht werden . Ausgenommen hiervon sind Hinweisschilder
für Beruf und Gewerbe bis zu einer
Größe von 0,25 m2 .
(9) Sich bewegendes , wechselndes
und reflektiertes Licht durch Spiegel ist
unzulässig .
/[
(10) Kabelzuführungen müssen so verlegt sein, dass sie nicht sichtbar sind.
(11) Senkrecht zur Fassade angeordnete Werbeanlagen (Nasenschilder) dürfen nicht mehr als 1,00 m aus der Fassadenflucht hervorragen. Dies gilt nicht
für handwerklich hergestellte Berufsund lnnungsschilder.
(12) Werpeanlagen oder Hinterklebungen an Schaufenstern sind bis zu einer
Größe von 20 % der Schaufensterfläche
zulässig . Die Flächen dieser Werbeanlagen werden auf die höchstzulässigen
Flächen nach Absatz 1 angerechnet.
0[
DDDD
IBUNG
l wER l
WER
1
zu (1), (7)
(13) Beschriftungen sollen waagerecht
erfolgen. Die Schrifthöhe darf 40 cm
nicht übersteigen.
Brüstung 1. OG
(3) Werbeanlagen dürfen plastische
Gliederungselemente von Fassaden weder überdecken noch überschneiden .
D
(4) Schaukästen mit einer Größe von
mehr als 0,25 m2 dürfen nicht aus der
Fassadenflucht hervortreten .
zu (1)
I
(5) Warenautomaten dürfen nicht an
der der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Fassade angebracht werden.
(6) Die Gesamtfläche der Werbeanlagen darf höchstens 10 % der Fläche
der Erdgeschoßfassade betragen. Hiervon ausgenommen sind die senkrecht
zur Fassade angeordneten Werbeanlagen. Als Fläche der Werbeanlage gilt
das sie umschreibende Rechteck. Die
Fläche der Erdgeschoßfassade berechnet sich aus ihrer Länge an der öffentlichen Verkehrsfläche und ihrer Höhe
zwischen Oberkante Geländehöhe und
Oberkante Erdgeschoßdecke.
II
!WERBUNG
1
DDDDD D-
~----------~
B
J
A
"
zu (6) A • B = C,
Werbeflächenanteil
(7) Werbeanlagen dürfen nicht seitlich
über die darunterliegenden Schaufenster hinwegreichen . Zur Hauskante ist ein
Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten .
C • 0, 1
.f.--+ 50 cm
max.
zu (7)
zu lässig!
unzulässig!
•
WERBUNG
(8) Die mögliche Beleuchtung der
Werbeanlagen ist mit weißem bis gelbweißem Licht vorzunehmen. Ausgenommen sind selbstleuchtende Einzelbuchstaben .
1 00 m
1 00 m
zu (11)
zu (11)
BEGRÜNDUNG UND ERLÄUTERUNG
17
---------
zu§ 8
WERBE ANLAGE N
----- -
--
---
---------
------Werbeanlagen sind wichtige Ortsbildelemente für lebendige, wirtschaftlich
florierende Ortsteile. Sie sind jedoch den
Fassaden anzupassen. „Marktschreierische" Reklameflächen sind Zeichen
von Kurzlebigkeit. Sie zerstören empfindlich die gewachsene, ortstypische
Gebäudestruktur.
Ein ausgewogenes und in sich harmonisches Stadtbild hat einen beachtlichen
Eigenwert als übergeordneter Werbeträger, der werbewirksamer als jede
,,laute" Werbeanlage ist. Vom Image der
Altstadt, von ihren Erlebnisqualitäten
und ihrer Gestaltung profitieren die
Einkaufsatmosphäre der Stadt und der
Erfolg des einzelnen Ladengeschäftes.
Beispiel für gut eingepaßte W erbung
Sparkasse als positives
gestaltete Werbung
Beispiel
Die sichtbaren Kabelzuführungen sind nicht
zulässig (10)
für gut
Zurückhaltende Werbung gut in die Fassade
eingeordnet
Nicht zulässige Werbeanalge nach Absatz 7
Die Werbeanlage
darunterliegenden
nicht zulässig
reicht seitlich über die
Schaufenster, dies ist
18
GESTAL TUNGSSATZUNG CRIVITZ
§ 9 AUSNAHMEN
----- --
----- -
-
-
--- -
-----
Ausnahmen zu den Festsetzungen der
Satzung sind möglich, wenn erhebliche
Gründe dafürsprechen , die allgemein
von Bedeutung sind und städtebauliche
sowie gestalterische Gründe nicht dage·
gen stehen .
Anträge auf Ausnahmen sind (mit Begründung) an die Amtsverwaltung zu
stellen .
§ 10 ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Ordnungswidrig nach § 84 Abs. 1 der
Landesbauordnung M-V handelt, wer
gegen die Bestimmungen der §§ 3 - 8
verstößt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer
Geldbuße gemäß § 84 Ab satz 3 LBauO
geahndet werden .
-------
- - - - --
§ 11 INKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
...
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I
I
/.
(:
Crivitz, den 21.07.2005
- (·S ~ ~. ·
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ANLAGE 1
ZUR GESTAL TUNGSS ATZUNG CRIVITZ
19
FENSTER
---------------------
------------------------ - ---
Historische Beispiele
---- ---
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J.~„".i
- . -_„. --. ·~·),,
't_J_
Die Fensterflügel schlugen früher meistens nach außen auf. Die Glasscheiben
waren grundsätzlich in Kittfalze eingelegt. Bei
Sprossengliederungen handelt es sich um echte Teilungen der Glasscheiben, die
ein sehr schlankes Profil aufweisen .
l
-„
~--:~
••
•
.
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--.-
.....
-";
,
Neue Fenster: beispielhaft gut gestaltet
Holzfenster mit Stichbogen und
Kämpfer, Fensterflügel nach
außen öffnend
Holzfenster mit Kämpfer und
Sprossen im unteren
Fensterflügel , Flügel nach außen
öffnend
Holzfenster mit Holzbekleidung
am Fachwerk , Fensterflügel
nach innen öffnend
Farbiges Holzfenster mit
Stichbogen und Kämpfer,
Fensterflügel nach innen öffnend
...
Neue Fenster: negative Beispiele
1
111
Kunststofffenster ohne
Stichbogen und mit breiten
Rahmen
Nachträglich angebrachte
Rollladenkästen verändern die
Proportion des Fensters
Kunststofffenster mit Sprossen in
"Aspik" (im Scheibenzwischenraum), untypisch für Crivitz
Proportionen falsch , zu breiter
Kämpfer und zu schmales
Oberlicht
ANLAGE2
20
ZUR GESTAL TUNGSSATZU NG CRIVITZ
HAUSTÜREN
Historische Beispiele
Kirchenstraße 8
Parchimer Straße 13
Große Straße 45
Am Markt 4
Kirchenstraße 18
Rudolf-Breitseheid- Straße 3
Die geschwungenen Formen
sind untypisch für Crivitzer
Haustüren
Farbgebung nicht typisch ,
unproportionoiertes Oberlicht
Positives Beispiel einer
neugestalteten Tür, Parchimer
Straße 2
Große Straße 8
Erneuerte oder reparierte Haustüren
Kirchenstraße 2
Neue Haustüren
'
.
..
....
-~
Asymmetrische Aufteilung ist
untypisch
ANLAGE 3
ZUR GESTAL TUNGSS ATZUNG CRIVITZ
21
TORDURCHFAHRTEN
Historische Tordurchfahrten
Seestraße
Mauerstraße 31
Große Straße 8
., Aufgearbeitete Tore: empfehlenswerte Beispiele
Seestraße 2
Am Markt 4
Parchimer Straße 34
...
Neue untypische Tore: nach Gestaltungssatzung unzulässig
Breite Straße 4
Kirchenstraße 4 - 6
Mauerstraße 35
ANLAGE4
22
ZUR GESTALTUNG SSATZUNG CRIVITZ
DACHGAUBEN
Historische Beispiele
Kirchenstraße 2
Gaube mit Tonnendach
Fledermausgaube
Große Straße 16
Flachgaube
Neue Dachgauben: empfehlenswerte Beispiele
Am Markt 4
Erneuerte Satteldachgaube nach
historischem Vorbild
Große Straße 23
neue Schleppgauben
Große Straße 27
neue Fledermausgaube
Lindenstraße 10
Diese vielen Dachgauben stören das
Erscheinungsbild des Daches
Parchimer Straße 19
Bei der Sanierung sollten in die Dachgauben
zweiflügelige Holzfenster eingebaut werden
Neue untypische Dachgauben
Große Straße 14
Die Gauben sind überdimensioniert und
entsprechen nicht dem historischen Vorbild
(siehe oben, 3. Bild)
GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ
23
QUELLENVERZEICHNIS
- - - -------- ---
• Stadterneuerung und Stadtentwicklung im Wandel der
Zeit
Crivitz, Ein Beitrag zur 750-Jahr-Feier der Stadt Crivitz ,
herausgegeben von der Stadt Crivitz und ihrem
Treuhänderischen Sanierungsträger, der GOS mbH,
im Juni 2001
• Städtebauliche Erneuerung Crivit z" Altstadt"
Objektkartei 2002
• Gestaltungssatzung für den Stadtkern, Crivitz im
September 1993
• Städtebaulicher Rahmenplan, Crivitz im Juni 1994
• Sanierungsgebietskarte
Norbert Böttcher, N Point
Weitlingstraße 78, 10317 Berlin
•
24
GESTALTUNGSSATZUNG CRIVITZ
IMPRESSUM
Herausgeber:
Stadt Crivitz
Amtsverwaltung: Bauamt, Herr Wacker
Amtsstraße 5
Tel. 03863- 54540
Fax 03863- 545414
Email: k.-u [email protected]
GOS mbH , Treuhänderischer Sanierungsträger
der Stadt Crivitz
Herr Wiese
Platz des Friedens 2
19288 Ludwigslust
Tel . 03874-570823
Fax 03874-47346
Email: [email protected]
Bearbeiter:
Architekturbü ro Jawi
Frau Dietrich
Hubertusstraße 9
19059 Schwerin
Tel. 0385-734196
Fax 0385- 71 4697
Email: [email protected]
Weiterer Ansprechpartner:
als Rahmenplaner
AC Schmidt und Ehlers
Planergruppe Rostock GmbH
Frau Schmidt
Alter Markt 12
•
18055 Rostock
Tel. 0381- 3756780
Fax 0381- 37567820
Email: [email protected]
25
Formular zur Antragstellung
Antragsteile für Bauvorhaben
Eingangsvermerk
Aktenzeichen
Antrag auf Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für baugenehmigungsfreie,
aber nach :
D
D
D
D
Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB
Sanierungssatzung gem. § 144 BauGB
Gestaltungssatzung
Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
genehmigungspflichtige Vorhaben.
Für das nachstehend und in den Anlagen näher beschriebene Vorhaben wird die Genehmigung
beantragt.
1.
2.
Bauherr
Entwurfsverfasser
genaue Anschrift
genaue Anschrift
Telefon
Telefon
Grundstück
-ge naue Bezeichnung-
Gemarkung
genaue Ansch rift
Flur(en)
Flurstück(e)
<1
Eigentümer
Bemerkungen
•
..
26
3.
Beschreibung des Vorhabens
„
•
Anlagen
Ort, Datum, Unterschrift
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