Soziale Netzwerke sind längst nicht nur ein Spielplatz für die Jugend

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Soziale Netzwerke sind längst nicht nur ein Spielplatz für die Jugend
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03. März 2012 - 00:04 Uhr · Stefan Fröhlich · Karriere
Karriere
LINZ. 2,7 Millionen Österreicher surfen
zumindest einmal im Monat auf Facebook.
Neben privatem Vergnügen bergen die Sozialen
Netzwerke auch für die Wirtschaft großes
Potenzial. Eine Herausforderung für
Unternehmer und auch Mitarbeiter.
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„Wenn Sie Büffel jagen, dann müssen Sie dorthin
gehen, wo die Büffel sind und nicht warten, bis sie
Ihnen entgegenlaufen“, sagt Peter Huber, SocialMedia-Berater aus Linz. Bei dem von der
WIFI-Unternehmer-Akademie Oberösterreich und der
Wirtschaftskammer veranstalteten Workshop zum
Thema „Rechtliche Fallstricke in sozialen Medien“
sprach er vor allem über die vielfältigen
Möglichkeiten, die Facebook, Xing und Co. für
Unternehmen bieten.
Dass bereits 56 Prozent aller Internetnutzer in den
Sozialen Medien vertreten sind, heißt auch, dass
diese längst nicht nur ein Tummelplatz der Jugend
sind. Schon ein Viertel der österreichischen
Facebook-Benutzer ist älter als 40 Jahre, Tendenz
stark steigend. „Das ist keine soziale Parallelwelt,
sondern dient der Gestaltung und Organisation des
bestehenden sozialen Off-line-Netzwerks“, sagt
Huber.
Warten, bis der Social- Media-Zug vorbeigefahren ist,
das wird nicht funktionieren und ist nicht
zielführend.Peter HuberSocial-Media-Berater, New
Business Development
Das Vorurteil, dass Facebook und seine Ableger nur etwas für Computerfans wäre, die im stillen Kämmerlein die
Zweisamkeit mit ihrem blechernen Rechenknecht genießen, sei laut Huber völlig falsch. „Die kommunikativen
Leute in der Online-Welt sind diejenigen, die auch im normalen Leben gerne kommunizieren“, sagt der Berater.
Angesichts der rasanten Entwicklungen der vergangenen Jahre sind viele Unternehmen allerdings mit der Frage
des Umgangs mit Sozialen Netzwerken noch nicht hinreichend vertraut. Hier sieht Huber Handlungsbedarf: „Die
Augen schließen und warten, bis der Zug vorbeigefahren ist, das geht nicht.“ Der Einfluss der Netzwerke auf
unsere Kommunikation werde künftig noch größer werden. Unternehmen müssten sich „mit Selbstvertrauen dafür
oder dagegen entscheiden“.
Facebook-Sperren sinnlos
40 Minuten verbringt der durchschnittliche Benutzer pro Tag mit Facebook – eine Menge Zeit, die nicht selten
während der Arbeitszeit aufgebracht wird. Darum haben Unternehmen Seiten wie Facebook zum Teil gesperrt.
„Das ist nicht sonderlich effektiv. Fast ein Drittel steigt bereits über mobile Geräte wie Smartphones ein“, erklärt
Huber.
Viel besser sei es, die Mitarbeiter beim firmeneigenen Auftritt im Sozialen Netzwerk miteinzubeziehen und ihnen
auch Raum zu geben, sich mittels solcher Kanäle zu äußern. „Je weniger Gelegenheit geboten wird, sich im
Unternehmen zu äußern, desto mehr steigt das Risiko, dass alternative Kanäle gefunden werden“, sagt Huber.
Den Mitarbeiter einzubinden, steigert die Identifikation mit dem Auftritt und somit schlussendlich auch mit dem
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Arbeitgeber.
Erfahrungsgemäß würden bei der Erstellung von Social Media-Auftritten immer ähnliche Fehler gemacht: Zielund Konzeptlosigkeit genauso wie mangelnde Kreativität und fehlende Zielüberprüfung. Auch am Budget
scheitert es nicht selten. „Das Ding selbst ist zwar kostenlos, aber manche unterschätzen den Aufwand, der
dahintersteckt – vor allem den Personalaufwand“, sagt Huber.
Auch der Dialog mit den potenziellen Kunden sei wichtig. „Das ist der Gedanke, der für Soziale Netzwerke
essenziell ist. Bevor man Kommentare zu seinen Meldungen sperrt, wäre es als Unternehmen besser, wenn man
gleich auf Facebook verzichten würde“, sagt Huber.
„Auch im Internet gelten die Gesetze aus dem Offline-Leben“
- Im Vorjahr wurde das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch 200 Jahre alt, doch es ist selbst für das InternetZeitalter nach wie vor aktuell. „Auch im Internet gelten dieselben Gesetze wie im Offline-Leben“, sagt
Rechtsanwalt Martin Wakolbinger aus Enns. Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung – das weltweite Netz ist
keinesfalls der rechtsfreie Raum, für den es manche halten.
- In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist vor allem die Frage nach der privaten Internetnutzung spannend. „In vielen
Unternehmen gibt es aber gar keine Regelung“, sagt Wakolbinger. Dabei ist eine Nutzung eingeschränkt
möglich, solange diese nicht exzessiv oder gar schädigend für den Arbeitgeber betrieben wird und die
Dienstpflichten nicht vernachlässigt sowie der Arbeitsablauf nicht beeinträchtigt werden. Dies sei allerdings der
schlechtere Fall: Viel besser sei es, klare Regeln zu definieren. Solch ein Regelwerk kann vielerlei Gestalt
annehmen und von einer Erlaubnis der „nicht exzessiven“ Nutzung bis hin zu einem völligen Verbot gehen.
- Sollte der Dienstgeber ein absolutes Verbot der privaten Webnutzung aussprechen, ist das vom Dienstnehmer
einzuhalten. Verstößt dieser gegen die Regeln, warnt Wakolbinger allerdings vor Schnellschüssen: „Wenn
jemand ein bis zwei Scherzmails pro Woche verschickt, so ist kein Grund für eine sofortige Entlassung.“ In
solchen Fällen habe sich herausgestellt, dass die Gerichte zugunsten der Arbeitnehmer entscheiden. Eine
Verwarnung müsse in jedem Fall ausgesprochen werden, bevor es im Wiederholungsfall zu ernsteren
Konsequenzen kommt. Kontrolle dürfe auch nur mit Maß und Ziel betrieben werden. Eine lückenlose
Überwachung von Internet und E-Mail-Verkehr verstoße gegen den Datenschutz.
Quelle: OÖNachrichten Zeitung
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