Positionspapier zu den Wahlen

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POSITIONSPAPIER ANLÄSSLICH DER WAHL DES
NATIONALRATES
Standort Slowakei braucht verlässliche Rahmenbedingungen
Die Investitionstätigkeit von Unternehmen trägt maßgeblich zum Wirtschaftswachstum
in der Slowakei bei. Die Wirtschaftspolitik beeinflusst mit ihren Maßnahmen die
Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und damit letztlich auch die Entscheidung über
Investitionen von Unternehmen. Sieben bilaterale Handelskammern in der Slowakei
haben die wichtigsten Handlungsfelder ermittelt, welche die Politik nach den
Nationalratswahlen unverzüglich anpacken sollte.
1. Angemessene Steuer- und Abgabenbelastung
Steuererhöhungen sowie häufige Kurswechsel in der Steuerpolitik gefährden den
Wirtschaftsstandort Slowakei.
Die Slowakei weist im Vergleich mit den anderen Visegrad-Staaten den höchsten
Körperschaftssteuersatz auf. Auch die Lohnnebenkosten sind gemessen am europäischen
Durchschnitt sehr hoch und stehen dem Aufbau von Beschäftigung entgegen.
Notwendig sind daher eine grundsätzlich niedrigere Steuerbelastung und eine damit
einhergehende Senkung der Lohnnebenkosten.
2. Flexibilität im Arbeitsrecht
Ein höheres Maß an Vertragsfreiheit bei Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse würde
es
Unternehmen
ermöglichen,
flexibel
auf
sich
ändernde
Kundenanforderungen,
Marktschwankungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter zu reagieren.
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Der parallele Anspruch auf Kündigungsfrist und Abfindung erhöht die Personalkosten der
Arbeitgeber und vermindert Anreize zum Beschäftigungsaufbau.
Bedarf besteht bei der Beschleunigung der Verfahrensdauern bei Arbeitsgerichten und der
Vorhersagbarkeit der Gerichtsentscheidungen. Nur so können Arbeitnehmer und –geber
effektiv zu ihren Rechten kommen.
Die Generalausweitung von Tarifverträgen bedeutet einen Verstoß gegen die Tariffreiheit.
3. Praxisorientiertes Bildungssystem
Es besteht ein hoher Fachkräftebedarf in allen Sektoren der Wirtschaft, der nicht
vollständig über den Arbeitsmarkt gedeckt werden kann. Absolventen sind häufig
unzureichend auf die Praxis vorbereitet.
Es ist notwendig, dass dem Schulsystem eine zentrale Schlüsselrolle der Regierung
zukommt. Eine komplette und effektive Umgestaltung des slowakischen Bildungswesens
sollte mit dem Ziel gestartet werden, die Zahl der Jobangebote für Absolventen zu
erhöhen und dabei die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ideal zu bedienen.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, die duale Berufsausbildung weiter voranzutreiben. Es
gilt, die Rahmenbedingungen für ausbildende Unternehmen praktikabler zu gestalten
sowie stärkere Anreize für Jugendliche und Berufsschulen zu schaffen.
Das Hochschulstudium erfolgt fernab der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Um mehr
Praxisnähe zu erreichen, bedarf es der Kooperation zwischen Hochschulen und
Unternehmen. Durch die Überarbeitung des Hochschulgesetzes soll auch ein duales
Universitätsstudium ermöglicht werden.
4. Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
Die schlecht ausgebaute Verkehrsinfrastruktur in der Mittel- und Ostslowakei stellt ein
Hindernis
für
Investitionen
dar.
Kapazitätsengpässe
treten
mittlerweile
im
Wirtschaftsraum Bratislava und seiner Peripherie immer häufiger auf.
Notwendig ist eine langfristige und bedarfsorientierte Strategie, die im Dialog mit der
Wirtschaft entwickelt wird.
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Auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen müssen die wichtigsten Verkehrsprojekte zügig
voran getrieben werden.
5. Abbau von Bürokratie
Um mehr Freiräume für unternehmerisches Handeln zu schaffen, bedarf es einer
allgemeinen Reduzierung bürokratischer Hürden.
Die Priorität beim Ausbau des E-Governments sollte in einem raschen Systemwechsel bei
der Informatisierung der öffentlichen Verwaltung liegen, da die vorhandene Plattform die
Bedürfnisse der Wirtschaft gegenwärtig nicht erfüllt. Notwendig sind eine flächendeckende
Verbreitung sowie eine vereinfachte Benutzung.
Das Ziel muss sein, eine stärkere Integration von öffentlichen Dienstleistungen, eine
Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie deren Ausrichtung nach dem One-StopShop-Prinzip zu erreichen.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen ist es wünschenswert, die Herangehensweise
des Staates bezüglich einem hohen Digitalisierungsgrad der öffentlichen Verwaltungen zu
verändern, um die Transparenz dabei zu gewährleisten.
6. Verantwortung der Behörden und Korruptionsbekämpfung
Die Mängel bei der Rechtsdurchsetzung, insbesondere die langen Verfahrensdauern und die
Unvorhersehbarkeit der Urteile, bereiten Unternehmen Probleme.
Abhilfe können eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und eine Erhöhung der
Transparenz in der Entscheidungsfindung schaffen.
Die Unabhängigkeit der Gerichts-, Staatsanwalts- und Polizeiorgane ist zu stärken und frei
von politischen Einflüssen zu halten.
Daher ist es notwendig, objektive und unabhängige Auswahlverfahren sowie einen
funktionierenden Sanktionsmechanismus einzuführen, um sich vor Amtsmissbrauch zu
schützen.
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Ein weiterer Faktor ist die stärkere Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung, die
insbesondere
Fachkompetenz,
Kontinuität
und
transparente
Auswahlverfahren
zu
gewährleisten hat.
Aufgedeckte Korruptionsfälle müssen ausnahmslos eine entsprechende Strafverfolgung
nach sich ziehen.
7. Öffentliche Ausschreibungen: fair und transparent
Bei öffentlichen Ausschreibungen muss ein fairer Wettbewerb herrschen, um eine
Beteiligung möglichst vieler Bieter einschließlich klein und mittelständischer Unternehmen
zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, sämtliche Praktiken in der öffentlichen Vergabe
zu beseitigen, die eine bevorzugte Behandlung bestimmter Kandidaten ermöglichen. Dies
schließt maßgeschneiderte Ausschreibungstexte ein.
Voraussetzung für einen sicheren Ablauf ist es, dass alle Grundprinzipien und Richtlinien
der öffentlichen Beschaffung tatsächlich in der Praxis angewandt werden. Um
Interessenkonflikte effektiv vorzubeugen und die Transparenz zu erhöhen, muss der
Vergabeprozess öffentlicher Aufträge kontrolliert und überwacht werden. Es ist
notwendig,
effektive
Revisionsmechanismen
mit
niedrigeren
Gebühren
und
Sofortmaßnahmen durch die Justiz zu gestalten.
Der Rechtsschutz für Interessenten und Bieter am elektronischen Marktplatz ist zu
verbessern,
da
bei
dessen
Nutzung
im sogenannten
Unterschwellenbereich keine
Einspruchsmöglichkeit beim Vergabeamt vorgesehen ist.
Die sieben bilateralen Handelskammern (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande,
Österreich, Schweden und Spanien) vertreten die Interessen von über 1.000
Mitgliedsunternehmen, die in der Slowakei mehr als 180.000 Mitarbeiter beschäftigen.
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