Aktuell Neuzulassung für Silberchlorid Die Behandlung mit Silberchlorid wurde aktuell mit der EU-Verordnung 246/2015 in die Liste der zulässigen oenologischen Verfahren aufgenommen. Ab dem 30. September 2015 ist Silberchlorid als zusätzliches Mittel zur Böckserbehandlung zugelassen. Ercofid Ercofid besteht aus Silberchlorid, das auf ein inertes Trägermaterial aufgetragen ist. Die Bindung an das Trägermaterial stellt eine gute Verteilung und damit einen intensiven Kontakt mit dem Wein sicher. Behandlungsziel Die Beseitigung jeglicher Arten von böckserartigen Fremdtönen im Wein, die durch schwefelhaltige Verbindungen (Schwefelwasserstoff (H2S), Disulfide, Mercaptane, Thioacetate) verursacht werden. Ercofid besitzt eine hohe Selektivität und weist insbesondere bei der Behandlung „verhockter“ Böckser eine hohe Effizienz auf. Anwendung Ercofid wird direkt oder nach Anteigen unter ständigem Rühren dem vorfiltrierten Wein zugegeben. Nach einigen Stunden sollte der Wein erneut gemischt werden. Die Abtrennung erfolgt durch Filtration spätestens zwei Tage nach der Anwendung. Zur Ermittlung der exakten Einsatzmenge sind Vorversuche notwendig. Böckserbehandlung von Biowein Die Böckserbehandlung von biologisch zertifiziertem Wein ist zur Zeit nur mit Kupfercitrat (Kupzit®) möglich. Sowohl Kupfersulfat (Kupfat®) als auch Silberchlorid (Ercofid) sind gemäß Verordnung (EG) 203/2012 nicht zugelassen.