Aktuell Neuzulassung für Silberchlorid

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Aktuell
Neuzulassung für Silberchlorid
Die Behandlung mit Silberchlorid wurde aktuell mit der
EU-Verordnung 246/2015 in die Liste der zulässigen
oenologischen Verfahren aufgenommen.
Ab dem 30. September 2015 ist Silberchlorid als
zusätzliches Mittel zur Böckserbehandlung zugelassen.
Ercofid
Ercofid besteht aus Silberchlorid, das auf ein inertes Trägermaterial aufgetragen ist. Die Bindung
an das Trägermaterial stellt eine gute Verteilung und damit einen intensiven Kontakt mit dem Wein
sicher.
Behandlungsziel
Die Beseitigung jeglicher Arten von böckserartigen Fremdtönen im Wein, die durch schwefelhaltige
Verbindungen (Schwefelwasserstoff (H2S), Disulfide, Mercaptane, Thioacetate) verursacht werden.
Ercofid besitzt eine hohe Selektivität und weist insbesondere bei der Behandlung „verhockter“
Böckser eine hohe Effizienz auf.
Anwendung
Ercofid wird direkt oder nach Anteigen unter ständigem Rühren dem vorfiltrierten Wein zugegeben.
Nach einigen Stunden sollte der Wein erneut gemischt werden. Die Abtrennung erfolgt durch
Filtration spätestens zwei Tage nach der Anwendung. Zur Ermittlung der exakten Einsatzmenge
sind Vorversuche notwendig.
Böckserbehandlung von Biowein
Die Böckserbehandlung von biologisch
zertifiziertem Wein ist zur Zeit
nur mit Kupfercitrat (Kupzit®) möglich.
Sowohl Kupfersulfat (Kupfat®) als auch
Silberchlorid (Ercofid) sind gemäß Verordnung
(EG) 203/2012 nicht zugelassen.
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