Rektorat Der Kanzler Arbeits·, Gesundheits· und Umweltschutz AGUS Ansprechpartner: Telefon: Telefax-Nr.: E-Mail: Raum-Nr.: Az..: Frau Katharina Drechsler 106-3342 106-153342 [email protected] U5-117 Bielefeld, 03.09.2015 Dekan(in} der Fakultät für Leiter( in )/Geschäftsführer( in 1Norsitzende( r) Biologie Chemie Erziehungswissenschaft einschließlich WE Laborschule WE Oberstufenkolleg Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie Gesundheitswissenschaften Linguistik und Literaturwissenschaft Mathematik Physik Psychologie und Sportwissenschaft einschl. Betriebseinheit Hochschulsport Rechtswissenschaft Soziologie Technische FakulUlt Wirtschaftswissenschaften Zentrum fOr Asthetik BGHS BGTS BiSEd CeBiTec CIAS CITEC CoR-Lab Fachsprachenzentrum FSPPK Institut fOr Mathematische Wirtschafts.. forschung (IMW) Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) tnterdisziplinares Zentrum für Frauenund Geschlechterforschung (IFF) Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW) SFB673 Lili SFB 701 Mathematik SFB 882 Soziologie Zentrum für interdisziplinare Foischung (ZiF) Studierendenvertretung (ASTA) Vertretung der wiss. Mitarb. Gleichstellungsbeauftragte Personalrat Personalrat der wiss. Mitarb. Schwerbehindertenvertretung Hochschulrechenzentrum (HRZ) Universitätsbibliothek CIOIT Referat für Kommunikation Rektor, Prorektoren, Kanzler, Ständige Vertreterin des Kanzlers. Referent des Rektors SLK Zentrale Universitätsverwaltung: Dez. 1 Dez. II, Abt. II. 1, 11.2, 11.3 Dez. 111,Abt. 111.1, 111.2, 111.3, 111.4 Dez. F, Abt. F.1, F.2, F.3 Dez. FM, Abt. FM.1, FM.2, FM.3, FM.4, FM.5 Dez. FFT, Abt. FFT.1 Dez. IT/Orga, Abt. IT/Orga.1, Abt. IT/Orga.2 Innenrevision und Organisationsberatung Arbeitssicherheit Justitiariat Konsum von E-Zigaretten in den Gebäuden der Universität Bielefeld Sehr geehrte Damen und Herren, der Konsum von E-Zigaretten (.Dampfenu) ist, im Gegensatz zum Konsum herkömmlicher Zigaretten, durch das Nichtraucherschutzgesetz NRW nicht eindeutig geregelt; auch die Rechtsprechung (Verwaltungsgericht Köln, Oberverwaltungsgericht Münster) sieht bislang keine direkte Vergleichbarkeit. Gleichwohl können auch beim (Passiv-)Konsum von E-Zigaretten Gesundheitsgefahren bestehen. Diese Tatsache hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch zu der Empfehlung veranlasst, E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und dementsprechend den Konsum in diesen Bereichen zu untersagen (Stellungnahme Nr. 016/2012 des BfR vom 24. Februar 2012, ergänzt am 21 . Januar 2013). Zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der Universität Bielefeld ist daher ab dem 1. September 2015 der Konsum von E-Zigaretten in allen Gebäuden der Universität Bielefeld - die gemäß NiSchG NRW Nichtraucherbereiche sind - untersagt. Dies betrifft auch die vom Studierendenwerk Bielefeld genutzten Bereiche der Universitätsgebäude. Ich bitte um Bekanntgabe und Umsetzung in Ihrem Bereich. Dr. Stephan Becker