Rundschreiben - Universität Bielefeld

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Rektorat
Der Kanzler
Arbeits·, Gesundheits· und Umweltschutz AGUS
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax-Nr.:
E-Mail:
Raum-Nr.:
Az..:
Frau Katharina Drechsler
106-3342
106-153342
[email protected]
U5-117
Bielefeld, 03.09.2015
Dekan(in} der Fakultät für
Leiter( in )/Geschäftsführer( in 1Norsitzende( r)
Biologie
Chemie
Erziehungswissenschaft
einschließlich WE Laborschule
WE Oberstufenkolleg
Geschichtswissenschaft, Philosophie
und Theologie
Gesundheitswissenschaften
Linguistik und Literaturwissenschaft
Mathematik
Physik
Psychologie und Sportwissenschaft
einschl. Betriebseinheit Hochschulsport
Rechtswissenschaft
Soziologie
Technische FakulUlt
Wirtschaftswissenschaften
Zentrum fOr Asthetik
BGHS
BGTS
BiSEd
CeBiTec
CIAS
CITEC
CoR-Lab
Fachsprachenzentrum
FSPPK
Institut fOr Mathematische Wirtschafts..
forschung (IMW)
Institut für interdisziplinäre Konflikt- und
Gewaltforschung (IKG)
tnterdisziplinares Zentrum für Frauenund Geschlechterforschung (IFF)
Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW)
SFB673 Lili
SFB 701 Mathematik
SFB 882 Soziologie
Zentrum für interdisziplinare Foischung
(ZiF)
Studierendenvertretung (ASTA)
Vertretung der wiss. Mitarb.
Gleichstellungsbeauftragte
Personalrat
Personalrat der wiss. Mitarb.
Schwerbehindertenvertretung
Hochschulrechenzentrum (HRZ)
Universitätsbibliothek
CIOIT
Referat für Kommunikation
Rektor, Prorektoren, Kanzler, Ständige Vertreterin
des Kanzlers. Referent des Rektors
SLK
Zentrale Universitätsverwaltung:
Dez. 1
Dez. II, Abt. II. 1, 11.2, 11.3
Dez. 111,Abt. 111.1, 111.2, 111.3, 111.4
Dez. F, Abt. F.1, F.2, F.3
Dez. FM, Abt. FM.1, FM.2, FM.3, FM.4, FM.5
Dez. FFT, Abt. FFT.1
Dez. IT/Orga, Abt. IT/Orga.1, Abt. IT/Orga.2
Innenrevision und Organisationsberatung
Arbeitssicherheit
Justitiariat
Konsum von E-Zigaretten in den Gebäuden der Universität Bielefeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Konsum von E-Zigaretten (.Dampfenu) ist, im Gegensatz zum Konsum herkömmlicher Zigaretten, durch
das Nichtraucherschutzgesetz NRW nicht eindeutig geregelt; auch die Rechtsprechung (Verwaltungsgericht
Köln, Oberverwaltungsgericht Münster) sieht bislang keine direkte Vergleichbarkeit.
Gleichwohl können auch beim (Passiv-)Konsum von E-Zigaretten Gesundheitsgefahren bestehen. Diese Tatsache hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auch zu der Empfehlung veranlasst, E-Zigaretten in
Nichtraucherbereichen wie herkömmliche Zigaretten zu behandeln und dementsprechend den Konsum in diesen Bereichen zu untersagen (Stellungnahme Nr. 016/2012 des BfR vom 24. Februar 2012, ergänzt am 21 .
Januar 2013).
Zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in der Universität Bielefeld ist daher ab dem 1. September 2015
der Konsum von E-Zigaretten in allen Gebäuden der Universität Bielefeld - die gemäß NiSchG NRW Nichtraucherbereiche sind - untersagt. Dies betrifft auch die vom Studierendenwerk Bielefeld genutzten Bereiche der
Universitätsgebäude.
Ich bitte um Bekanntgabe und Umsetzung in Ihrem Bereich.
Dr. Stephan Becker
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