Infoservice_Prävention sex. Missbrauch 2_2017

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Deutscher
Caritasverband e.V.
Informationsservice
Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen
Prävention Sexueller Missbrauch Infoservice Nr. 2/2017
1. Aktuelles
2. Veranstaltungen / Fortbildungen
3. Publikationen / Literaturhinweise / Medien
1. Aktuelles
Bundesteilhabegesetz
(BTHG)
Erfordernis
Erweitertes
Führungszeugnis
Zum 01.01.2017 ist die Erfordernis des erweiterten Führungszeugnisses bei Beschäftigten und
ehrenamtlichen Personen (§ 75 Abs.2 S. 2 SGB XII-BTHG) in Kraft getreten. Die Änderung des
§ 75 Absatz 2 SGB XII durch Artikel 11 des BTHG gilt seit 01.01.2017 für alle Träger von Einrichtungen und Diensten (siehe § 75 Absatz 1 Satz 2 SGB XII), die Vereinbarungen nach § 75
Absatz 3 SGB XII (Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen) abgeschlossen haben oder abschließen wollen. Was somit bisher bereits im Zusammenhang mit der Betreuung
von Kindern und Jugendlichen galt, wurde jetzt auch auf die Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ausgeweitet. Demzufolge dürfen Träger von Einrichtungen haupt- und
ehrenamtliche Personen, die Kontakt mit Leistungsberechtigten der Eingliederungshilfe haben,
nicht beschäftigten, wenn sie rechtskräftige wegen bestimmter Straftaten verurteilt sind. Als Anlage finden Sie eine Arbeitshilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg.
Schulen sollen Schutzraum für betroffene Kinder und Jugendliche sein
Der Beitritt Hessens zur Initiative des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, ist ein besonders wichtiger Schritt: Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Schülerinnen und Schüler sowie alle weiteren an Schule beteiligten Personen sollen sensibilisiert werden für die Gefahren übergroßer Nähe und mangelnder
Distanz zu den Heranwachsenden. Sie müssten zu Kompetenz- und Schutzorten entwickelt
werden, an denen Kinder und Jugendliche sicher seien, und den Umgang mit Gefahren im
physischen Umfeld wie auch im Internet vermitteln. Das Projekt "Trau Dich!" ist ein Beispiel für
eine erfolgreiche Präventionsinitiative. "Schweigen zu sexueller Gewalt hilft nur den Tätern",
sagte Johannes-Wilhelm Rörig am Dienstag in Wiesbaden. Gemeinsam möchten wir erreichen,
dass Schulen zu Kompetenzorten werden, an denen Mädchen und Jungen Schutz und Hilfe bei
sexueller Gewalt finden. Auf diesem Fundament kann jede hessische Schule ein Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt entwickeln und in ihr Gewaltpräventionskonzept einpassen. Quelle/Mehr:http://gratis-mmorpg.com/2017/02/22/sexueller-missbrauch-schulen-sollen-schutzraum-fur/
Erstes öffentliches Hearing der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung
Am 31.01.2017 fand in Berlin das erste öffentliche Hearing der Unabhängigen Kommission zur
Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs statt. Daneben führt die Kommission kontinuierlich
vertrauliche Anhörungen, die in einem sicheren und nicht öffentlichen Rahmen stattfinden,
Herausgegeben vom
Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen
der Zentrale des
Deutschen Caritasverbandes
Karlstr. 40
79104 Freiburg
Tel.: 0761 200 – 222
[email protected]
Datum: 24.02.2017
Lfd. Nr.: 02/2017
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durch. Ziel ist die Aufarbeitung von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, bei den Betroffenen, die ihr Schweigen brechen und einen Schritt in Richtung Aufarbeitung ihrer eigenen
Geschichte gehen. Unter dem Leitsatz „Geschichten, die zählen“ wurde Betroffenen die Gelegenheit gegeben, von ihren Erfahrungen zu berichten und Forderungen zu formulieren. Ziel
dieser Anhörungen, aber auch das der noch folgenden, ist es, aus den Erkenntnissen Handlungsempfehlungen an die Politik zu übermitteln und in die Gesellschaft einzubringen, damit
sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen zukünftig besser verhindert und ihnen schneller geholfen werden kann. Als Themenschwerpunkte, die in öffentlichen Hearings genauer untersucht
werden sollen, sind festgelegt:1. Sexueller Missbrauch im familiären Kontext (hat am 31.01.17
stattgefunden) 2. Sexueller Missbrauch in der DDR (im Februar finden dazu die vertraulichen
Anhörungen statt und das Hearing wahrscheinlich im Herbst). Weitere Themenschwerpunkte,
u.a. zu Missbrauch in Institutionen und in der Kirche, werden folgen.
Folgende Forderungen bzw. Problempunkte wurden von den Betroffenen dabei genannt:
- die Hilfefonds sind zwar verlängert, reichen aber allein nicht aus, um das erlittene Unrecht wieder gut zu machen; es bedarf darüber hinaus die Anerkennung der erlittenen
Schäden durch strukturell verankerte Entschädigungsansprüche; dazu müsse das Opferentschädigungsrecht stärker ausgearbeitet werde; Herr Röhrig wies daraufhin, dass
auch in der jetzigen Legislatur eine Reform dieses Rechtes ausgeblieben wäre
- die Antragstellung bzgl. Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz ist zu umfangreich und führt zu einer Re-Traumatisierung; es bedarf niedrigschwelliger Hilfen;
- neben Opfer und Täter sollte auch das soziale Umfeld (z.B. die wegschauende Mutter
und die Geschwister, die alles mitbekommen) in den Blick genommen werden; dazu
fehle es an fundierten Forschungen;
- die Opfer müssen Gehör finden, um ihre Verletzungen aufzuarbeiten und um Anerkennung spürbar zu erfahren;
- Fachberatungsstellen sind nicht ausreichend finanziert und kommunal unterschiedlich
aufgestellt. Mehr:: / https://www.tagesschau.de/inland/kommission-kindesmissbrauch-101.html
Erzbistum Berlin berichtet zu sexuellem Missbrauch Neue Vorwürfe
Das Erzbistum Berlin berichtet von neuen Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Kirchenmitarbeiter. Im vergangenen Jahr seien vier neue Vorwürfe erhoben worden, teilte das Erzbistum
in einer Stellungnahme mit. Insgesamt lagen dem Erzbistum 2016 damit 53 Meldungen über
Vorwürfe sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe an Minderjährigen und erwachsenen
Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige und anderen Mitarbeitern im kirchlichen
Dienst vor. Verdachtsfälle, die bei Orden im Bereich des Erzbistums eingingen, wurden dabei
nicht erfasst. Das Erzbistum legte zugleich einen neuen Zwischenbericht vor. Verdachtsfälle
sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Berlin werden den Angaben zufolge seit 2002 systematisch erfasst. Die Vorwürfe reichten bis in das Jahr 1947 zurück, einige der Beschuldigten seien
bereits gestorben. Derzeit sei in einem Fall noch ein staatliches beziehungsweise kirchliches
Verfahren anhängig. Ein anderes laufendes Verfahren aus dem Jahr 2015 sei 2016 abgeschlossen worden, hieß es. Zudem wurde im vergangenen Jahr ein weiteres Verfahren neu
aufgenommen und ebenfalls bereits abgeschlossen. 2016 habe das Erzbistum Berlin 5.000 Euro an Opfer gezahlt, hieß es weiter. Insgesamt belaufe sich die Summe der geleisteten Zahlungen damit auf rund 85.000 Euro. Quelle domradio.de
Österreich - Studie über „Gewalt und sexueller Missbrauch an Menschen mit Behinderungen“ in Einrichtungen
Die Studie soll aktuelle und wissenschaftlich fundierte Daten aus Österreich liefern. Schon im
Jahr 2014 befasste sich das Parlament auf Initiative der GRÜNEN mit dem Thema. Die Vorlage
des Abschlussberichtes ist für Anfang 2019 geplant, informiert das Sozialministerium. „Men2
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schen mit Behinderungen, besonders behinderte Frauen, werden häufiger Opfer von sexuellem
Missbrauch oder Gewalt als nicht behinderte Frauen und Männer. Menschen mit intellektueller
Behinderung, Kommunikationsbeeinträchtigungen und Mehrfachbehinderungen stellen dabei
die am häufigsten betroffenen Personengruppen da“, ist daher auch in einem Entschließungsantrag „Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen
(94/A(E))“ zu lesen. Geplant war, eine Studie durchzuführen. Die erste Ausschreibung war
mangelhaft und musste wiederholt werden.
Quelle/ Mehr: https://www.bizeps.or.at/studie-ueber-gewalt-und-sexueller-missbrauch-an-menschen-mit-behinderungen-ineinrichtungen/
Fast 2000 katholische Geistliche in Australien belastet
Die Rede ist von einem „massiven Scheitern“ der katholischen Kirche in Australien: Gegen sieben Prozent der Priester wurden zwischen 1950 und 2010 Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs erhoben – in einem Orden ist der Anteil noch viel höher. Eine Regierungskommission
hat zum ersten Mal umfangreiche Daten über das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs von
Kindern in der katholischen Kirche in Australien veröffentlicht. Nach Angaben der Kommission
vom Montag wurden in den Jahren von 1950 bis 2010 Missbrauchsvorwürfe gegen sieben Prozent der katholischen Priester in Australien erhoben. Insgesamt seien gegen 1880 mutmaßliche
Täter Anschuldigungen vorgebracht worden. In einigen Orden sei der Anteil der Beschuldigten
besonders hoch, darunter die „Christian Brothers“ mit 22 Prozent der Ordensmitglieder und die
„St. John of God Brothers“ mit 40,4 Prozent. Die Kommission, die nach einem Vorbild in Irland
gebildet worden war, begann am Montag ihre letzte Anhörung. Sie ist auf drei Wochen angesetzt. Mehrere Erzbischöfe sollen gehört werden. Die Aussagen sollen bewertet und Schlüsse
gezogen werden, wie sexueller Missbrauch verhindert werden kann. Der Abschlussbericht der
Kommission wird in diesem Jahr erwartet.Quelle/ Mehr http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/kinder-sexuellmissbraucht-fast-2000-katholische-geistliche-in-australien-belastet-14859309.html
Fristverlängerung - Interessenbekundungsverfahrens der Bundesinitiative
„Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“
Im Rahmen der bereits im Jahr 2015 gemeinsam mit UNICEF gestarteten Initiative fördert das
Ministerium im Jahr 2017 bundesweit 75 Koordinationsstellen zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften. Ziel der Bundesinitiative ist es, die Sicherheit von Frauen,
Kindern, Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern und alle Beschäftigten in Fragen des Kinderschutzes zu schulen
und für Gewalt- und Gefährdungssituationen zu sensibilisieren. Bezuschusst wird pro Antragsteller eine Personalstelle zur Koordination der (Weiter-)Entwicklung und Implementierung eines Schutzkonzepts. Der Förderbetrag für die Personalausgaben beträgt maximal 40.000,00 €.
Die Koordinationsstelle ist grundsätzlich als Vollzeitstelle zu definieren. Alle relevanten Informationen zur Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ sowie Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren sind unter www.gewaltschutzgu.de zu finden. Bitte bewerben Sie sich gegebenenfalls direkt bei der Servicestelle [email protected]..
2. Fortbildungen / Tagungen
Seminar "Sexuelle Gewalt - sexueller Missbrauch Grundlagenwissen" am
03.03.2017 in Frankfurt am Main
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Familienzentren und Kitas, Erziehungs- und
Familienberatungsstellen, Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung, Fachkräfte, die Eltern
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und Kinder in den ersten Jahren begleiten sowie andere Interessierte. Ziel: Grundlagenwissen
zu sexueller Gewalt erlangen, Täterstrategien erkennen, im pädagogischen Alltag Handlungskompetenz und Sicherheit im Umgang mit Betroffenen von sexueller Gewalt gewinnen Kontakt:
[email protected]
Fachtagung ‚Sexualität und Heimerziehung‘ der Forschungsgruppe ‚Heimerziehung‘ der Universität Siegen am 17.03.2016 (9:00h- 16:30h)
Die Themen der Fachvorträge, Workshops sowie weitere Informationen finden Sie auf der Tagungshomepage: http://www.uni-siegen.de/heimerziehungsforschung/fachtagung_sexualitaet_und_heimerziehung
3. Publikationen / Literaturhinweise / Medien
Projekt Unbreakable auf Instagram
Mit Project Unbreakable auf Instagram will die Fotografin Grace Brown Opfern von Missbrauch
ein Gesicht geben. Darunter sind auch viele Männer. http://www.lessentiel.lu/de/panorama/story/Sie-stehenhin-und-machen-den-Missbrauch-oeffentlich-14030626#showid=83931&index=14
Datenbank zeigt Hilfen gegen sexuelle Gewalt: in Ihrer Region
Professionelle Hilfen und Beratungsangebote haben Einfluss darauf, wie Betroffene, Angehörige oder das soziale Umfeld sexuelle Gewalt verarbeiten können. Wichtig ist dabei, die passende Therapie oder Beratung für sich zu finden. Das ist nicht immer einfach. Denn oft gibt es in
der näheren Umgebung zu wenig spezialisierte Fachberatungsstellen und freie Therapieplätze.
Hilfeportal Sexueller Missbrauch: https://www.hilfeportal-missbrauch.de/nc/adressen/hilfe-in-ihrernaehe/kartensuche.html
SkF - Internetberatungsangebot Hilfe bei Gewalt.
Das Internet-Beratungsangebot besteht seit 2005 und ist ein bundesweites Gemeinschaftsprojekt zahlreicher Ortsvereine des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF)/ Fachverband im
Deutschen Caritasverband. Bundesweit bietet der SkF Frauen, Familien und Kindern ein Hilfenetz in materiellen und psychosozialen Notlagen durch seine vielfältigen Dienste und Einrichtungen. http://gewaltlos.de/index.html
Besuchen Sie die Caritas Website Prävention gegen sexuellen Missbrauch:
Informationen und Materialien: https://www.caritas.de/material-missbrauch
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