Fälle zum Vertragsrecht I Fall 1: Recht bekommen Der Erfurter Student K hat bei Buchhändler V ein juristisches Lehrbuch zum Preis von 19,90 € bestellt. V schickt ihm das Buch auf dem Postweg zu. K weigert sich aber, die beigefügte Rechnung zu bezahlen. Wie kann V seinen Anspruch durchsetzen? Fall 2: Unfall mit Folgen Student Sigurd (S) hat sich ein neues Fahrrad gekauft. Aus Unachtsamkeit übersieht er bei seiner ersten Fahrt mit dem Rad an einem Zebrastreifen Frau Oswald (O). Diese erleidet durch den Zusammenprall mit S einen Beinbruch und muss vier Tage stationär ins Krankenhaus. Für die Behandlung stellt das Krankenhaus O 3.000 € in Rechnung. O bezahlt die Rechnung und fragt, ob sie von S Schadensersatz in Höhe von 3.000 € verlangen kann. Fall 3: Der komplizierte Brötchenkauf K geht am Sonntagmorgen in die Bäckerei des V und kauft dort vier Brötchen für 2 €. V übergibt K die Brötchen, K zahlt mit einem 2 € Stück. Wie viele Rechtsgeschäfte beinhaltet dieser Vorgang? Fall 4: Die eifrige Haushaltshilfe Auf dem Schreibtisch des K liegt ein von ihm unterschriebenes Antwortschreiben an V, in welchem K das Angebot des V zum Kauf eines antiken Sekretärs zum Preis von 2.400 € annimmt. K ist sich aber noch nicht sicher, ob ihm der Sekretär wirklich gefällt. Er hält das Schreiben deshalb noch zurück. Die Haushaltshilfe H sieht den Brief beim Aufräumen des Schreibtischs und schickt ihn noch am selben Tag an V ab, um K einen Gefallen zu tun. Kann V von K die Zahlung von 2.400 € verlangen? Fall 5: Die Kündigung a) Der M möchte seine Wohnung bei Vermieter V zum 31.12. kündigen. Er schickt das Kündigungsschreiben am Dienstag den 2.10. ab, es geht mit der Post am Vormittag des 4.10. ein. V öffnet und liest es jedoch erst am darauffolgenden Tag. Ist die Kündigung rechtzeitig? b) Wie wäre es, wenn der M am Abend des 4.10. außerhalb der normalen Geschäftszeiten per E-Mail gekündigt hätte? c) M hat vergessen, den Brief zu frankieren, und V verweigert deshalb die Annahme. d) V rechnet mit der Kündigung und lässt seinen aggressiven Schäferhund Rex frei herumlaufen, so dass der Briefträger B das Schreiben nicht zustellen kann. e) Infolge einer Nachlässigkeit des Briefträgers B erhält V das Schreiben erst am 5.10. f) V befindet sich auf einer Amerikareise und nimmt erst nach seiner Rückkehr am 13.10. Kenntnis von dem Schreiben. g) M kündigt per Einschreiben. Da V am Morgen des 4.10. für kurze Zeit das Haus verlassen hat, wirft der Postbote einen Benachrichtigungszettel ein mit der Aufforderung, den Brief beim nahegelegenen Postamt abzuholen. V vergisst dies jedoch und holt den Brief erst am 5.10. ab. h) M bringt das Schreiben am Morgen des 4.10. persönlich zu V. Da dieser selbst nicht zu Hause ist, übergibt er es dessen vierzehnjährigen Sohn. Dieser reicht den Brief jedoch erst am nächsten Tag an seinen Vater weiter. i) Wie ist der Ausgangsfall zu beurteilen, wenn M am 03.10. geisteskrank wird? Fall 6: Das Hotelzimmer M ruft bei dem Erfurter Hotelier V an und bestellt ein Zimmer für die Nacht vom 14. auf den 15. März, das V zusagt. Als M am 14. März eintrifft, ist das Hotel vollständig belegt. Der schon etwas schwerhörige V hat nämlich verstanden, dass M ein Zimmer für den 24./25. März benötigt. M fragt, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Fall 7: Die übereilte Kündigung Mieter M will seinen Wohnraummietvertrag aus Ärger über den Vermieter V kündigen. Er schickt die Kündigung per Post ab, überlegt es sich aber am selben Abend dann aber anders. Was kann er tun? Fall 8: Das missverständliche Testament Der unverheiratete Millionär M verstirbt kinderlos im Alter von 89 Jahren. Gesetzlicher Alleinerbe ist sein Neffe N. Jedoch wird auch ein Testament gefunden, in dem M seine „Gartenlaube“ seiner langjährigen Haushälterin H vermacht. Wie ist das Testament auszulegen, wenn M seine Villa am Starnberger See immer als „Gartenlaube“ bezeichnet hat? Fall 9: Großbestellung (LG Hanau NJW 1979, 721) Die Konrektorin K einer Grundschule in Bückeburg nahm das Angebot des V über 25 Gros Rollen Toilettenpapier zum Stückpreis von 0,19 € an. Sie verstand aber darunter 25 große Rollen Toilettenpapier, während der Vertreter mit Gros die (branchenübliche) Bezeichnung 144 Stück meinte. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Fall 10: Der „Halve Hahn“ Der Erfurt Student K hat eine Städtereise nach Köln gewonnen. Nach einem anstrengenden Tag sitzt er in der Gaststätte des V am Rheinufer. Er lässt sich die Speisekarte geben und entscheidet sich für einen „halven Hahn“, den er bei V bestellt. Als V wenig später anstatt des erwarteten halben Hähnchens ein Roggenbrötchen mit einer dicken Scheibe holländischem Käse bringt, ist K völlig überrascht. Muss K den in der Speisekarte ausgewiesenen Preis von 3,50 € bezahlen? Fall 11: Unerwartete Rückkehr V verkauft an K seine Arztpraxis, um an einen anderen Ort zu ziehen. Nach einem halben Jahr kehrt er zurück und eröffnet eine Praxis direkt gegenüber den Räumen des K. V fragt, ob er dies hinnehmen muss. Fall 12: Der teure Teppichboden K lässt sich im Geschäft des V Teppichböden zeigen. Seine Wahl fällt auf ein honigfarbenes Muster. Er bittet den V, ihm für sein Wohnzimmer ein schriftliches Angebot zu machen. Das Angebot lautete: „80 qm Teppichboden, Marke Venedig zu 20 € pro qm“. Nachdem K den Auftrag erteilt hat, stellt V fest, dass er sich bei der Markenbezeichnung vertan hat. Beim Typ Venedig handelt es sich um eine besonders hochwertige Ware, die V für 40 € pro qm verkauft, während der von B gewählte (nur halb so teure) Teppichboden in Wirklichkeit die Markenbezeichnung Neapel trägt. K verlangt von V Lieferung des Teppichbodens Venedig für 20 €. Zu Recht? Fall 13: Flaschenpfand (BGH NJW 2007, 2912) A befasst sich mit der Sortierung von Getränkeflaschen. Er ist im Besitz von 120.000 Mineralwasserflaschen des Herstellers H. Dieser verwendet für den Vertrieb seines Mineralwassers 1,5 Liter PET-Einwegflaschen, die beim Verkauf des Wassers mit einem Pfandbetrag belegt; dieser Betrag wird auch auf den nachfolgenden Handelsstufen vom jeweiligen Käufer erhoben. Der Name des Wassers ist in die Flasche eingestanzt, das Wort „Pfandflasche“ aufgedruckt. Die Flaschen sind mit Banderolen versehen. Die Banderolen enthalten neben Angaben zu dem Mineralwasser und zu dem Hersteller unter anderem den Aufdruck „0,25 € Pfand“. A verlangt von H Auszahlung des Pfandgelds in Höhe von 30.000 € Zug um Zug gegen Herausgabe der 120.000 Flaschen. Zu Recht? Fall 14: Die günstigen CD-Player V inseriert in der Zeitung neue CD-Player zum Sonderpreis von 60 €. K geht noch am Abend desselben Tages in das Geschäft des V und erklärt, er nehme das Angebot über den CD-Player an. V antwortet, es seien leider bereits alle Stücke ausverkauft. K behauptet, er habe einen Anspruch auf Lieferung des CD-Players. Hat er Recht? Fall 15: Preiserhöhung K bestellt beim Versandhändler V nach dessen neuestem Katalog einen „347-KonyLabtop“. V teilt dem K mit, infolge einer Preiserhöhung durch den Hersteller könne er an K nur mit 25 € Aufpreis liefern. K meint, der Kaufvertrag sei zum Listenpreis abgeschlossen und verlangt die Lieferung der Kamera. Zu Recht? Fall 16: Das Ballkleid im Schaufenster Studentin K ist auf der Suche nach einem Ballkleid für den Universitätsball. Im Schaufenster des Händlers V entdeckt sie ein Modell, das genau ihren Vorstellungen entspricht. V lehnt es aber ab, das Kleid im Schaufenster zu veräußern. Ein zweites Stück sei im Moment nicht lieferbar. Kann K die Übereignung des Kleides verlangen? Abwandlung: Der Lehrling L hat das Kleid aus Versehen mit einem Preisschild mit der Angabe 399 € ausgewiesen. Als K das Geschäft betritt und erklärt, sie wolle es erwerben, teilt ihr V mit, er sei gerne bereit, das Kleid zu veräußern, der Kaufpreis betrage aber leider 999 €. K verlangt Übereignung des Kleides für 399 €. Fall 17: Streit im Supermarkt K geht in den Supermarkt des V und legt eine Flasche südafrikanischen Rotweins, der mit 3,99 € ausgezeichnet ist, in den Einkaufswagen. An der Kasse gibt V einen Betrag von 5,99 € ein. Dies bemerkt K und protestiert. V meint, die Flasche sei versehentlich leider falsch ausgezeichnet worden und koste 5,99 €. Der erboste K ist lediglich bereit, 3,99 € zu bezahlen. Wie ist die Rechtslage? Fall 18: Der geschäftstüchtige Gebrauchtwagenhändler Autohändler V bietet dem K schriftlich einen bestimmten Gebrauchtwagen zum Preis von 5.000 € an und teilt ihm gleichzeitig mit, er halte sich eine Woche an das Angebot gebunden. Am übernächsten Tag bietet B 6.000 € für das Auto. Darauf hin ruft V bei K an und erklärt ihm, er widerrufe sein Angebot. K, der das Schreiben des V bereits am Vortag erhalten hat, besteht auf Lieferung und Übereignung des PKW. Zu Recht? Abwandlung: K ruft sofort nach Erhalt des Angebots bei V an und erklärt sich bereit, 4.500 € zu zahlen, was V aber ablehnt. Später überlegt es sich K dann jedoch anders und ist mit einem Kaufpreis von 5.000 € einverstanden. Fall 19: Gemäldekauf Der Münchener Kunsthändler V bietet dem K mit Schreiben vom 01.02. ein wertvolles Gemälde für 15.000 € an. Der Brief geht am 02.02. bei K in Erfurt ein. Am Tag darauf schickt K an V ein Schreiben, in dem er das Angebot des V annimmt. Durch eine nicht vorhersehbare Verzögerung bei der Postzustellung geht das Schreiben dem V erst 12 Tage später zu. Das Schreiben des K ist auf den 03.02. datiert und auch der Poststempel vom 03.02. ist deutlich sichtbar. Als K am 20.02. nachfragt, will V von dem Vertrag nichts mehr wissen. Wie ist die Rechtslage? Fall 20: Rauenthaler Steinmächer V bietet schriftlich 100 Flaschen Rauenthaler Steinmächer zum Sonderpreis von 6,80 € je Flasche dem K an. Das Angebot soll zwei Wochen gültig sein. Drei Wochen nach Erhalt des Briefes schreibt K zurück: "Nehme Ihr Angebot zu den genannten Bedingungen an". Daraufhin liefert V 100 Flaschen Rauenthaler Steinmächer. K weigert sich aber später, die Rechnung über 680 € zu bezahlen. Fall 21: Die Geschäftsreise R bestellt am 08.07. per Telefax ein Hotelzimmer für den 09.07. bei Hotelier H. Dieser sucht daraufhin ein Zimmer für R aus und trägt die Reservierung in sein Gästebuch ein. Ist zwischen den beiden ein Vertrag zustande gekommen? Fall 22: Der nicht bestellte Kalender K erhält von dem ihm bis dahin nicht bekannten Verlag V einen Kunstkalender zugeschickt. In dem beigefügten Schreiben heißt es: „Wenn Sie den Kalender nicht innerhalb von 10 Tagen zurückschicken, gehen wir davon aus, dass Sie ihn zum Vorzugspreis von 29 € kaufen.“ K will den Kalender nicht und legt ihn in der Ablage ab. Nach einiger Zeit verlangt V Zahlung von 29 €. Zu Recht? Fall 23: Autowäsche mit Folgen Autofahrer A fährt zu der Autowaschanlage des B. An der Einfahrt ist ein gut lesbares Schild angebracht, auf dem es heißt: „Wir haften außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Beschädigungen der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen und Scheibenwischer.“ A achtet nicht weiter auf das Schild und fährt in die Waschanlage ein. Während des Waschvorganges wird ein Scheibenwischer von einer Bürste erfasst und abgerissen. Es stellt sich heraus, dass der Fehler auf eine unzureichende Wartung der Anlage zurückzuführen ist. A verlangt Schadensersatz, B lehnt dies unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Zu Recht? Fall 24: Geschäfte des täglichen Lebens Der 20-jährige Geschäftsunfähige G geht in den örtlichen Supermarkt und besorgt sich dort Süßigkeiten zum Preis von 9 €, die er bar bezahlt. Einen Teil der Süßigkeiten gibt er später gegen Zahlung von je 3 € an seinen gleichaltrigen, ebenfalls geschäftsunfähigen Freund F sowie den sechsjährigen K ab. Sind die von G getätigten Geschäfte wirksam? Fall 25: Der lediglich rechtliche Vorteil Kann der 14-jährige M ohne Zustimmung seiner Eltern a) dem 18-jährigen V dessen Fahrrad, das einen Wert von 500 € hat, für 150 € abkaufen? b) von V das Fahrrad für die Dauer der Sommerferien leihen? c) das Angebot seiner Tante T, ihm ein Fahrrad zu schenken, annehmen? Wie ist es, wenn die Schenkung unter der Auflage erfolgt, dass M während des Urlaubs der T deren Garten gießt und die Katzen regelmäßig füttert? d) in der unter a) geschilderten Situation von V das Eigentum an dem Fahrrad erwerben? Fall 26: Einwilligung Die 15-jährige M erhält von ihren Eltern 200 €, um sich mit dem Geld einen CDPlayer zu kaufen. Sie bestellt für diesen Preis bei Händler X ein Gerät. Wenig später entdeckt sie den gewünschten CD-Player im Geschäft des Y und erwirbt ihn gegen Barzahlung. X verlangt von M Zahlung und Abnahme des bestellten Geräts. Fall 27: Der fürsorgliche Neffe N will seiner todkranken Tante T eine Freude machen und schenkt ihr eine von seiner Mutter geerbten Brilliantring. Insgeheim will er die Schenkung nicht ernstlich, er möchte die T nur noch einmal glücklich sehen. Nach dem Tod der T streitet sich N mit dem Alleinerben der T darüber, ob die Schenkung wirksam ist. Fall 28: Grundstücksverkauf V und K wollen einen Kaufvertrag über ein Hausgrundstück zum Preis von 600.000 € schliessen. Im notariell beurkundetem Kaufvertrag wird ein Kaufpreis von nur 400.000 € angegeben; dadurch möchten V und K Kosten und Steuern sparen. K zahlt wie vereinbart 300.000 € bei Auflassung des Grundstücks an. Nach der Eintragung in das Grundbuch verlangt V von ihm weitere 300.000 €. Er ist nur zur Zahlung von 100.000 € bereit. Fall 29: Die scherzhafte Kündigung Ein Kunde beschwert sich über einen Angestellten und verlangt seine Entlassung. Der Geschäftsinhaber zitiert den Angestellten herbei und kündigt ihm. Dabei geht er davon aus, dass der Mitarbeiter merkt, dass die Kündigung nicht ernst gemeint ist, sondern zur Beschwichtigung des Kunden ausgesprochen wird. Der sensible Angestellte nimmt den Geschäftsinhaber jedoch beim Wort und bewirbt sich um eine neue Stelle. Wie ist die Rechtslage? Fall 30: Die günstige Vase I V will eine Vase Marke „Portugal“ für 900 € verkaufen, vertippt sich aber und schreibt in sein Angebot an den K 600 €. Dieser nimmt das Angebot an und verlangt nunmehr Lieferung und Übereignung zum Preis von 600 €. V verweigert dies. Zu Recht? Fall 31: Die günstige Vase II V hat einen Warenkatalog an alle Kunden verschickt. Als Preis für die Vase Marke „Portugal“ ist aufgrund eines Druckfehlers 600 € angegeben, an sich soll die Vase 900 € kosten. K schickt an V eine E-Mail mit folgendem Inhalt: „Bestelle eine Vase Marke Portugal aus ihrem Katalog“, V schreibt zurück: „Vielen Dank für Ihre Bestellung, Sie erhalten die Vase in den nächsten Tagen per Post.“ Wenig später wird die Vase geliefert, K will jedoch statt der in der Rechnung angegebenen 900 € unter Hinweis auf den Katalog nur 600 € zahlen. V akzeptiert das nicht und beharrt gegenüber K auf der Zahlung von 900 €, anderenfalls möchte er die Vase zurück. Wie ist die Rechtslage? Fall 32: Das nicht so preiswerte Abendkleid Im Modegeschäft des V ist im Schaufenster ein Abendkleid ausgestellt, das mit einem Preisschild zu 770 € ausgezeichnet ist. K, der das Kleid gefällt, betritt den Laden und bittet um eine Anprobe. V nimmt das Kleid aus dem Schaufenster. Bei der Anprobe versichert V der K, das Kleid stehe ihr hervorragend, er sei bereit ihr im Preis 70 € nachzulassen. K ist einverstanden. Als K an der Kasse das eingepackte Kleid erhält und 800 € bezahlen soll, stellt sich heraus, dass die Aushilfskraft A das Kleid versehentlich nicht mit 870 € - so die Anweisung des V - sondern mit 770 € ausgezeichnet hatte. V besteht auf dem Preis von 800 €. K verlangt die Aushändigung des Kleides gegen Zahlung von 700 €. Zu Recht? Fall 33: Klavierkauf Das Ehepaar Kronburg (K) suchte seit langem ein gebrauchtes Klavier für die 11jährige Tochter. Eines Abends kam Herr K strahlend nach Hause und verkündete, er habe bei seinem Arbeitskollegen V ein Klavier für 3.000 € aufgetrieben und den Vertrag perfekt gemacht. Frau K erbleichte, da sie gerade am Vormittag des gleichen Tages in einem Musikhaus ein Klavier für 2.500 € erstanden hatte. Herr K teilte am nächsten Tag V mit, er benötige das Klavier nicht mehr, da seine Frau bereits ein anderes gekauft habe. V besteht auf Zahlung. Zu Recht? Fall 34: Das Imitat V verkauft an K eine angeblich echte chinesische Vase für 900 €, später stellt sich heraus, dass es sich in Wirklichkeit nur um ein billiges Imitat handelt. Kann sich K von dem Vertrag lösen? Fall 35: Der unachtsame Lehrling Der Lehrling B soll telefonisch für den K eine Bestellung an den V durchgeben, bestellt aber versehentlich statt 10 Packungen 100 Packungen Büropapier. V verlangt Abnahme und Bezahlung von 100 Packungen. Wie ist die Rechtslage? Wie ist es, wenn sich V nach Aufdeckung des Versehens damit einverstanden erklärt, 10 Packungen Büropapier zu liefern? Fall 36: Der Unfallwagen K erwirbt von V einen Gebrauchtwagen. V hat bewusst wahrheitswidrig behauptet, das Fahrzeug sei unfallfrei. Als K dies erfährt, erklärt er dem V, er fechte den Vertrag an. V verlangt Zahlung des Kaufpreises, da der Wagen nach dem Unfall ordnungsgemäß repariert worden sei. Zu Recht? Abwandlung: Wie ist die Rechtslage, wenn V´s Angestellter A den K getäuscht hat, V aber davon nichts wusste? Fall 37: Die Glückwunschkarte In der Jahreshauptversammlung des Angelvereins Wiebelfingen soll auf Vereinskosten einem nicht anwesenden Ehrenmitglied eine Glückwunschkarte zum 75. Geburtstag gesendet werden. Gleichzeitig empfiehlt der Vorstand den Mitgliedern den Bezug der Fachzeitschrift „Petri Heil“, die bei einer Sammelbestellung zu einem besonders günstigen Vorzugspreis (150 € pro Jahr) vom Verlag V bezogen werden kann. Es wird daher den Mitgliedern eine Unterschriftsmappe vorgelegt, in der sich zwei Dokumente befinden: die Glückwunschkarte und eine Liste für die Sammelbestellung der Zeitschrift. Mitglied K möchte nur die Glückwunschkarte unterzeichnen, nicht aber die Zeitschrift bestellen. Versehentlich unterschreibt er aber auf der Bestellliste. Als er 14 Tage später die Rechnung erhält, lehnt er deren Bezahlung ab und erklärt gegenüber V, er fühle sich an seine Erklärung nicht gebunden. V verlangt Abnahme und Bezahlung der Zeitschrift für ein Jahr, die Mindestdauer des Bezugs. Zu Recht? Fall 38: Fahrradverkauf V möchte sein Fahrrad verkaufen. Da er selbst dazu keine Zeit hat, bevollmächtigt er den S. Dieser bietet im Namen des V dem K das Fahrrad für 200 € an, der nach einigem Zögern schließlich zusagt. Später weigert sich V, das Fahrrad herauszugeben. Der S habe nicht hart genug verhandelt und hätte von dem geschäftsunerfahrenen K mindestens 300 € verlangen können. Dieser fragt, ob er Herausgabe und Übereignung verlangen kann. Abwandlung 1: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn V sich vom Vertrag lösen will, weil der S sich beim Vertragsabschluss versprochen und so versehentlich 200 € statt 300 € gefordert hatte? Abwandlung 2: S hat dem K den Zuschlag gegeben, obwohl der C 300 € geboten hat. K war klar, dass er bevorzugt wurde, weil er mit dem S gut befreundet ist und dieser ihm einen Gefallen tun wollte. Fall 39: Der selbstständige Lehrling Der 18jährige Maurerlehrling S wird von seinem Bauleiter K jeden Montag zum nahegelegenen Getränkegroßhandel V geschickt, um die Mineralwasservorräte für die kommende Woche einzukaufen. Da es sich dabei um erhebliche Mengen handelt, wird der Kaufpreis jeweils angeschrieben und von K jeweils am Monatsende bezahlt. Nach einiger Zeit geht S dazu über, zusätzlich immer ein Großpaket Magenbitter einzukaufen, der bei den Kollegen reißenden Absatz findet. V nimmt dies stillschweigend zur Kenntnis und bezahlt jeweils auch den auf diesen Posten entfallenden Betrag. Nachdem er S jedoch einmal nach dem Mittagessen bei einer ausgiebigen Siesta erwischt hat, weigert er sich, die Rechnung für den Magenbitter für den abgelaufenen Monat i.H.v. 200 € zu bezahlen. Zu Recht? Abwandlung: Wie ist die Rechtslage, wenn K von den Vorgängen keine Kenntnis hat, weil er sich um den Betrieb überhaupt nicht kümmert und die jeweiligen Rechnungen stets unbesehen bezahlt? Fall 40: Rache ist süß Der Verkaufsangestellte S im Warenhaus K war schon in der Probezeit wieder entlassen worden. Aus Rache tätigte er auf täuschend echt nachgemachten Bestellformularen einige für K unnütze Bestellungen bei den Firmen V1 und V2. Diese verlangen von K Abnahme und Bezahlung der bestellten Waren. K weigert sich. Hilfsweise begehren sie daher von S Schadensersatz. Während V1 von den Hintergründen der Bestellungen nichts wusste, hatte V2 gerüchteweise davon gehört. Wie ist zu entscheiden? Abwandlung: S hat die Einkaufsabteilung übernommen. K informierte alle seine Lieferanten durch Rundschreiben, dass S nunmehr zuständig für die Vertragsabschlüsse sei. K hat es jedoch unterlassen, die Lieferanten in gleicher Weise von dem Ausscheiden des S zu unterrichten. Sind die von S vorgenommenen Bestellungen für K verbindlich? Fall 41: Anfechtung der Vollmacht K will dem S Vollmacht erteilen, für ihn ein Reitpferd zum Preis von höchstens 8.000 € zu erwerben, verspricht sich aber und sagt „12.000 €“. S kauft im Namen des K ein Reitpferd für 10.000 €. Als das Pferd geliefert wird, stellt sich das Missverständnis heraus. K erklärt gegenüber S und dann auch gegenüber V, das er das Geschäft rückgängig machen wolle. V besteht auf Zahlung des Kaufpreises – von wem auch immer. Zumindest habe er einen Anspruch auf Bezahlung der Transportkosten in Höhe von 200 €. Mit Recht?