! ! ! ! Gymnasium Herkenrath ! ! Leistungskonzept ! -Fachbereich Philosophie- ! ! ! Seite 1 von 12 ! ! 1. Zusammensetzung der Gesamtleistung ! Im Fach Philosophie ergibt sich die Note in der Oberstufe in Grundkursen aus einer Note für die Klausuren (sofern der Schüler das Fach schriftlich belegt hat) und einer Note für die sonstige Mitarbeit. ! Die Abschlussnote wird „gleichwertig" (§ 13 APO-GOSt) aus den Klausurnoten und der Note für die sonstige Mitarbeit gebildet. Eine arithmetische Ermittlung der Note ist allerdings nicht zulässig, und entsprechend auch nicht eine Drittelung der Noten bei Kursen der Jahrgangsstufe EPH mit nur einer Klausur. ! Am Ende des zweiten Schulhalbjahres wird die Zeugnisnote unter angemessener Berücksichtigung der Gesamtentwicklung der Schülerin bzw. des Schülers während des ganzen Schuljahres sowie der Zeugnisnote des ersten Schulhalbjahres gebildet. ! ! ! 2. Schriftliche Arbeiten ! 2.1. Die Anzahl und Dauer Je nach Laufbahnwahl des Schülers können in der Oberstufe Klausuren geschrieben werden. Anzahl und Dauer der Klausuren entnehmen Sie bitte der allgemeinen Tabelle in KAPITEL/SEITE (wird später von den Experten eingefügt). ! 2.2. Aufgabenformate: Die Klausuren im Laufe der gymnasialen Oberstufe bereiten zunehmend auf die inhaltlichen und formalen Anforderungen des schriftlichen Teils der Abiturprüfungen vor. Die Inhalte der Klausuren ergeben sich aus den „Kompetenzerwartungen“ für die jeweilige Lernphase, wie sie im schulinternen Curriculum formuliert sind. Die Aufgabenformate sind in ihrer grundsätzlichen Struktur in EPH und Qualifikationsphase gleich und können zwei Formen annehmen: ! Seite 2 von 12 ! ! ! I Aufgabenart Erläuterung Erschließung eines philosophischen Textes mit Vergleich und Beurteilung Den Schülerinnen und Schülern wird ein ihnen unbekannter philosophischer Text vorgelegt, in dem eine philosophische Position entfaltet wird. ! Ziel der Bearbeitung ist • die Darstellung des philosophischen Problems bzw. des Autorenanliegens sowie der zentralen These und die Rekonstruktion des Gedankengangs in sachlicher und argumentativer Hinsicht, • ein Vergleich der in dem Text entfalteten philosophischen Position mit einer aus dem Unterricht bekannten philosophischen Position, die dazu zunächst zu rekonstruieren ist, sowie das Aufzeigen der Voraussetzungen und Konsequenzen der jeweiligen Positionen • die Beurteilung der gedanklichen Konsistenz und Tragfähigkeit der rekonstruierten philosophischen Positionen sowie die Entwicklung einer eigenen Stellungnahme. Seite 3 von 12 II Erörterung eines philosophischen Problems ! ! ! ! A ! ! B ! ! ! C ! ! ! auf der Grundlage eines philosophischen Textes ! auf der Grundlage einer oder mehrerer philosophischer Aussagen ! ! auf der Grundlage eines Fallbeispiels Den Schülerinnen und Schülern wird ein unbekanntes Material (ein philosophischer Text, eine oder mehrere philosophische Aussagen, ein Fallbeispiel) vorgelegt, aus dem jeweils ein philosophisches Problem entwickelt werden kann. ! Ziel der Bearbeitung ist • die Darlegung des Problems und seine Einordnung in einen umfassenderen fachlichen Kontext, • die argumentativ-diskursive Erörterung des Problems unter Bezug auf philosophische Positionen und Denkmodelle, die den Schülerinnen und Schülern aus dem Unterricht bekannt sind. ! ! (vgl. KLP 2013 S. 49f.) ! 2.3. Rückmeldung Die Rückmeldung zur Leistungsbewertung ist so gestaltet, dass sich die SchülerInnen ihrer derzeitigen Stärken und Schwächen bewusst werden. ! ! Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Philosophie in NRW (vgl. Kernlehrplan 2013: S.43f., S. 48ff.). ! Die Korrekturen der Klausuren erfolgen (gemäß KLP S.49) einerseits mit Randkorrekturen. Außerdem finden Bewertungsraster Verwendung, die an diejenigen aus den zentralen Abiturprüfungen angelehnt sind, um auf diese Weise möglichst einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sicherzustellen, und auf die entsprechenden Anforderungen im Abitur vorzubereiten. ! Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit führen zu einer Absenkung der Note gemäß APO-GOSt. ! Die Darstellungsleistung macht 20 von 120 Notenpunkten aus. Die Bewertungskriterien sind dabei folgende: ! Der Schüler bzw. die Schülerin … strukturiert seinen/ihren Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht • sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung. bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander. • Seite 4 von 12 • • • belegt seine/ihre Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u. a.). formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert. schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthografie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher. ! Die Zuordnung der Note erfolgt nach folgendem Schema: ! Note ! ! ! Punkte Erreichte Punktzahl Sehr gut plus 15 114-120 Sehr gut 14 108-113 Sehr gut minus 13 102-107 Gut plus 12 96-101 Gut 11 90-95 Gut minus 10 84-89 Befriedigend plus 09 78-83 Befriedigend 08 72-77 Befriedigend minus 07 66-71 Ausreichend plus 06 60-65 Ausreichend 05 54-59 Ausreichend minus 04 47-53 Mangelhaft plus 03 39-46 Mangelhaft 02 32-38 Mangelhaft minus 01 24-31 ungenügend 00 0 – 23 Musterbeispiele von Abiturklausuren und exakte Berechnungsschemata sind für jede Schülerin und jeden Schüler auf dem Landesserver www.standardsicherung.nrw.de einsichtig. ! ! 2.4. Facharbeit in der Oberstufe ! Kriterien / berücksichtigte Aspekte Seite 5 von 12 Inhaltliche Aspekte ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Eingrenzung des Themas und Entwicklung einer Fragestellung Themengerechte und logische Gliederung Logik und Stringenz der Argumentation Sind alle Ausführungen auf das Thema bezogen? Werden die in der Einleitung formulierten Fragen und Probleme in der Arbeit gelöst? Wie gedanklich reichhaltig ist die Arbeit? Kommt der Verfasser zu vertieften, abstrahierenden, selbstständigen und kritischen Einsichten? Methodischer Aspekt / wissenschaftliche Darstellungsweise ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Hat sich der/die Schüler/in in angemessenem Umfang um die Beschaffung von Informationen (Sekundärliteratur) bemüht? Sind die notwendigen fachlichen Begriffe bekannt? / Beherrschung von Fachsprache Souveränität im Umgang mit den Materialien und Quellen (Wird Sekundärliteratur nur einfach zitiert oder kritisch benutzt?) Wird gewissenhaft unterschieden zwischen der Darstellung von Fakten, der Einsichten anderer (Sekundärliteratur) und der eigenen Meinung / Interpretation? Wird das Bemühen um Objektivität und wissenschaftliche Distanz deutlich? (auch sprachlich) und: Wird gleichzeitig auch das persönliche Interesse des Verfassers an der Sache spürbar? (Zeigte sich das Interesse auch in der Vorbereitungszeit?) Wird stets der Bezug zum Thema klar? Sprachlicher Aspekt ! • • • • • strukturiert seinen Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung. bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander. belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u. a.). formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert. schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher. Formaler Aspekt ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Vollständigkeit der Arbeit (mit Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Erklärung zur Selbstständigkeit, Anlagen) Sauberkeit und Übersichtlichkeit des Schriftbildes / auch Einhaltung des vereinbarten Schreibformates (Rand, Abschnitte, Seitenangaben) Zitiertechnik Anmerkungen / Fußnoten/Quellenangaben Korrektheit des Literaturverzeichnisses (Primär- / Sekundärliteratur) Nutzung von Bildmaterial, Tabellen, Graphiken als Darstellungsmöglichkeiten Arbeitsprozess ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Selbstständigkeit Zeitplanung / Organisation (Arbeitstagebuch) Umgang mit auftretenden Problemen Ausdauer / Durchhaltevermögen Einholen und Nutzen von Hilfestellung / Beratung Verbesserung ! ! ! ! ! 3. Sonstige Mitarbeit ! 3.1. Beurteilungskriterien Seite 6 von 12 Zum Bereich sonstiger Mitarbeit im Unterricht zählen alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. Beispielsweise werden folgende Leistungen nach folgenden Kriterien bewertet: ! ! ! ! ! ! Art der Leistung Beiträge zum Unterrichtsgespräch Beurteilungskriterien (Beispiele) - Hausaufgaben - Referate - Essays - Schriftliche Übungen - Umfang, sachliche und gedankliche Stringenz, Selbstständigkeit der Reflexion und Darstellung, Bezug zum Unterrichtsgegenstand, sprachliche und fachterminologische Genauigkeit, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit. Umfang und Präzision der Kenntnisse, Intensität von Te x t und Problemverständnis, Methodenbewusstsein, Schlüssigkeit der Argumentation, sprachliche und fachterminologische Genauigkeit. Beschaffen und Verarbeiten von Material, sinnvolle Gliederung, Beherrschung von Techniken des Referierens sachliche und gedankliche Stringenz, Selbstständigkeit der Darstellung und Reflexion, sprachliche und fachterminologische Genauigkeit. Beschaffen und Verarbeiten von Material, sinnvolle Gliederung, B e h e r r s c h u n g v o n Te c h n i k e n d e s Referierens Selbstständigkeit der Reflexion und Darstellung, Schlüssigkeit der Argumentation, sprachliche und fachterminologische Genauigkeit. Beherrschung von Arbeitstechniken der Texterschließung etc., Verfügen über philosophisches Grundwissen. Seite 7 von 12 In der Jahrgangsstufe EPH könnte eine Klausur beispielsweise die folgende Form haben: ! Text: Auszug aus Artikel von Michael Pauen1, „Freier Wille und Bestimmung“, in: Neue Züricher Zeitung Folio, Ausgabe Dezember 2006. ! Nach einer weitverbreiteten Auffassung zeigen […] die Resultate der Neurowissenschaften2, dass Freiheit und Verantwortung bloße Illusionen sind. Vertreter dieser Auffassung berufen sich zum einen darauf, dass Prozesse im menschlichen Gehirn deterministisch ablaufen und daher keinen Raum für Freiheit und Verantwortung lassen. Zweitens verweisen sie auf konkrete Experimente, die offenbar die Willensfreiheit widerlegen. Was ist von diesen Behauptungen zu halten? Die erste setzt voraus, dass Freiheit und Determination einander ausschliessen. Diese Voraussetzung mag auf den ersten Blick plausibel erscheinen. Tatsächlich wird dabei übersehen, dass auch deterministische Naturgesetze nicht bestimmen, sondern nur beschreiben, was passiert: Galilei hat die Fallgesetze entdeckt und nicht erlassen. Die Strassenverkehrsordnung mag manchen dazu zwingen, langsamer zu fahren, als er es eigentlich gern täte, doch die Gravitationsgesetze zwingen keinem Planeten eine Bahn auf, die er nicht will. Umgekehrt führt die Aufhebung der Determination nicht zu einem Gewinn an Freiheit, sie verschafft dem Handelnden nicht mehr, sondern weniger Einfluss auf sein Tun – eine nicht determinierte Entscheidung kann eben auch durch den Handelnden nicht determiniert sein. Sie hängt nicht mehr von der Person, sondern nur noch vom Zufall ab. […] ! Wenn Freiheit nicht durch die Abwesenheit von Determination zustande kommt – wie entsteht sie dann? Wie die obigen Beispiele zeigen, kommt es darauf an, dass die Handlung nicht durch äußere Umstände, nicht durch Zwänge und nicht durch Zufälle bestimmt wird, sondern durch den Handelnden selbst! Freiheit lässt sich in Selbstbestimmung übersetzen, eine Übersetzung übrigens, die auch in der Alltagssprache sehr weit verbreitet ist. So sprechen wir oft davon, dass Befreiungsbewegungen für die Selbstbestimmung ihres Volkes kämpfen. Bei einzelnen Handlungen kann man von Selbstbestimmung sprechen, wenn sie durch die Wünsche, Überzeugungen und Charakterdispositionen des Handelnden selbst bestimmt werden. Umgekehrt wird die Selbstbestimmung 1 " 2 " Michael Pauen ist Professor für Philosophie in Magdeburg. Neurowissenschaften: Die das Nervensystem, insbesondere das menschliche Gehirn erforschenden Wissenschaften. Seite 8 von 12 beeinträchtigt, wenn Faktoren Einfluss auf die Handlung gewinnen, die nicht der Person selbst zuzurechnen sind. Solche Einflüsse müssen nicht unbedingt außerhalb des Körpers zu suchen sein, vielmehr kann Freiheit auch durch physische oder psychische Abhängigkeiten beeinträchtigt werden. Ist dies jedoch nicht der Fall, dann wird man mit Fug und Recht davon sprechen, dass die Handlung frei – und damit selbstbestimmt – ist. ! Aufgaben ! 1. Inwiefern sind Freiheit und Verantwortung Pauen zufolge nicht nur Illusion? Fasse seine Argumentation zusammen. ! 2. Ordne den im Auszug vorgestellten Ansatz als deterministisch oder indeterministisch ein. Beziehe dabei Dein Hintergrundwissen mit ein und vergleiche den Ansatz auch mit kennen gelernten Ansätzen anderer Autoren. ! 3. Erörtere eine der folgenden Fragen: ! ! ! ! a. Inwieweit bzw. in welchem Sinne können und möchten wir je ‚einfach ganz‘ frei sein von „physischen und psychischen Abhängigkeiten“ (Z. 38f.)? b. „Freiheit und Verantwortung bloße Illusionen“ (Z. 2) in einer determinierten Welt: Würde eine Gesellschaft mit „Verbrechen“ besser umgehen können, die auf den Schuldbegriff/Schuldzuweisungen verzichtet? c. „Selbstbestimmung“ (Z. 27) als Ziel: Welche Rollen würden „Intuition“ und „Spontaneität“ bei Entwicklung von Selbstbestimmung spielen? Seite 9 von 12 Ein Bewertungsraster für die oben beispielhaft gegebene Klausur der EPH könnte etwa folgende Form haben: ! ! A. Inhalt Punkte Teilaufgabe 1: Text- und Problemverständnis / 24 ! Der/die Schreibende fasst zusammen, inwiefern Freiheit und Verantwortung Pauen zufolge nicht nur Illusion sind: • Freiheit und Determination schließen einander nicht aus ( /3), o insofern Naturgesetze nur beschreiben, was passiert, es aber nicht vorschreiben wie menschliche Gesetze ( /4), o insofern Aufhebung von Determination auch Aufhebung von Freiheit wäre, weil eine durch nichts bewirkte Handlung auch nicht durch den Handelnden bewirkt wäre ( /6), • Sinnvoller denn als Gegensatz zu Determination ist Freiheit zu verstehen o als Selbstbestimmung von Handlungen durch den Handelnden selbst, bzw. durch dessen Wünsche und Überzeugungen ( /6), o statt durch äußere Zwänge oder Zufälle, wobei diese als psychische oder physische Abhängigkeiten auch innerhalb einer Person bestehen können ( /6), " • • • gibt keine unwichtigen Elemente des Textes wieder ( /2), gibt keine Elemente des Texte falsch wieder ( /3), erfüllt ggf. ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium ( / 4) Teilaufgabe 2: Analyse " " / 32 Der/die Schreibende charakterisiert Pauens Position in Bezug auf Determinismus und Indeterminismus: • • • Pauen argumentiert sowohl gegen einen strikten Determinismus als auch gegen einen strikten Indeterminismus ( / 6): o einerseits sind für ihn Handlungen gesetzmäßig determiniert ( / 4) o Andererseits wendet er sich gegen die Vorstellung, dass gesetzmäßige Determiniertheit unserer Handlungen etwas bedeutet wie eine Einschränkung unserer Handlungsmöglichkeiten durch eine menschliche Handlungsvorschrift ( / 6) o für ihn sind für ihn Determination und Freiheit kein Widerspruch, sondern Freiheit als Selbstbestimmung der Sonderfall von Bestimmtheit von Handlungen durch den Handelnden selbst ist ( / 6), insofern wendet sich Pauen deutlich gegen deterministische Ansätze wie den von Laplace, Nietzsche und Skinner, für die die Determiniertheit menschlicher Handlungen bedeutet, dass Freiheit nur eine Illusion ist ( / 8) " erfüllt ggf. ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium ( / 4) Seite 10 von 12 Teilaufgabe 3: Wertung, Gestaltung und problemorientierte Einordnung in größere Zusammenhänge / 24 " Der/die Schreibende • leitet die Erörterung ein, indem er/sie zu ihrem Thema hinführt 2) • • • • ( / nennt und erläutert / begründet ( / 10) eine Reihe von Gesichtspunkten, fasst zum Abschluss des Kommentars das Ergebnis ihrer Überlegungen in einer allgemeinen Einschätzung zusammen ( / 2) geht auf abweichende Meinungen ein bzw. zeigt Differenziertheit ( / 4), argumentiert nachvollziehbar ( / 4), vermeidet die bloße Wiedergabe von konventionellen Meinungen / Klischees ( / 4) " erfüllt ggf. ein weiteres aufgabenbezogenes Kriterium ( / 4) /80 Summe der inhaltlichen Leistung B. Darstellungsleistung / sprachliche Leistung " Punkte Der/die Schreibende 1. strukturiert seinen Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung. /5 2. bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander. /4 3. belegt seine Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u.a.). /3 4. formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert. /4 5. schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher. /4 Summe der Darstellungsleistung / 20 " GESAMTPUNKTZAHL: ______ / 100 NOTE: ______________________________ " " " Die Zuordnung der Note erfolgt nach folgendem Schema: " Note Punkte von bis 1+ 15 100 95 1 14 94 90 Seite 11 von 12 1- 13 89 85 2+ 12 84 80 2 11 79 75 2- 10 74 70 3+ 9 69 65 3 8 64 60 3- 7 59 55 4+ 6 54 50 4 5 49 45 4- 4 44 40 5+ 3 39 35 5 2 34 30 5- 1 29 20 6 0 19 0 " Musterbeispiele von Abiturklausuren und exakte Berechnungsschemata sind für jede Schülerin und jeden Schüler auf dem Landesserver www.standardsicherung.nrw.de einsichtig. 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