2007.04_INT_1.121_Raël - im Wallis unerwünscht_ENT

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INTERPELLATION
der UDC/SVP-Fraktion, durch Grossrat Jean-Luc Addor, betreffend Raël: im Wallis
unerwünscht (12.12.2006) 1.121
Im Westschweizer Fernsehen konnte man erfahren, dass Claude Vorilhon, besser
bekannt unter dem Pseudonym Raël, in der Schweiz - in Miège um genau zu sein - unter
Beibringung eines Arbeitsvertrags ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung gestellt hat.
Die Sekte, deren Guru Vorilhon ist, braucht hier wohl nicht näher vorgestellt zu
werden. Der Walliser Pfarrer Michel Salamolard verurteilt in einem von ihm mitverfassten
Buch mit dem Titel "Le réel de Raël" (übrigens nicht Gegenstand einer gerichtlichen
Verfolgung) die Entgleisungen innerhalb dieser Sekte, die auch mit bizarren Geschichten über
Ausserirdische nicht verschleiert werden können: Geniokratie, pädophil orientierte Schriften
über die sexuelle Erziehung, provokante Kampagnen für das menschliche Klonen oder gegen
den Papst, Errichtung eines "Raël-Steins" in Miège ohne Bewilligung, Gefahr der mentalen
Manipulation der Anhänger dieser Sekte oder - wie es bei solchen Bewegungen oft der Fall ist
- einfach nur Geldmacherei.
Nach der Sonnentempler-Affäre, die der Welt, aber ganz besonders dem Wallis noch
in bleibender Erinnerung ist, muss man sich zu Recht Sorgen machen, wenn man einen Text
wie den folgenden liest, den Claude Vorilhon in einer Zeitschrift mit dem Titel "Internationale
Apokalypse" geschrieben hat: "Es gibt nichts Schöneres auf dieser Erde, als für die Elohim zu
sterben. Dies ist der Schlüssel zum Garten Allahs oder zum Planeten der Unsterblichen. (…)
Nur jene, die sich bewusst zu einem solchen Opfer bereit erklären, werden den Planeten der
Unsterblichen erreichen können. (…) Welche Seelengrösse hat doch jener, der Benzin über
sich giesst und es mit einem Streichholz anzündet, damit sein Land nicht weiter unter dem
Joch der amerikanischen Tyrannei leiden muss! Wären wir bereit, dies für die Elohim zu tun?
(...) Das ist die höchste Form der Selbstlosigkeit" (vgl. Salamolard/Rottet, Le Réel de Raël,
S. 115 - Übersetzung).
In seiner Ausgabe vom 10. Oktober 2005 zitiert der "Nouvelliste" Herrn Vorilhon. Der
Mann, der sich nun im Wallis um eine Aufenthaltsbewilligung bemüht, sagte damals über die
Walliser: "Es ist mir egal, wenn mich die Walliser nicht mögen. Ich mag mich." Und folgende
freundliche Worte hatte er im Jahre 2003 auf einer Website seiner Sekte für jenes Dorf übrig,
in dem er sich nun niederlassen will: "Ausser der Schönheit seiner Landschaft hat das Dorf
Miège nichts zu bieten. Im Gegensatz zu den Nachbardörfern ist es einfach nur banal." Er
machte später einen Aufruf, damit Miège "noch viel berühmter als Lourdes" werde und damit
es als "jenes avantgardistische Dorf weltweit bekannt werde, das das Risiko eingegangen ist,
Raël vor allen anderen anzuerkennen". Das liess damals so manchen befürchten, dass Miège
ein Schweizer Mandarom (Ort in den französischen Alpen, in dem sich die Anhänger des
"aumisme" niedergelassen haben) werden könnte.
Deshalb möchten wir vom Staatsrat Folgendes wissen:
1.
Betrachtet er die Raël-Bewegung als eine Sekte?
2.
Wie steht er zum berechtigten Verdacht, wonach gewisse, von der Raël-Bewegung
oder von Claude Vorilhon stammende Texte die Pädophilie verherrlichen?
3.
Ist das Klonen eines Menschen, das der Raël-Bewegung nach eigenen Angaben vor
einigen Jahren gelungen sein soll, nicht ausdrücklich in der Bundesgesetzgebung
(Art. 3, Abs. 1 Bst. c des Bundesgesetzes über die Forschung an embryonalen
Stammzellen - StFG) verboten? Handelt es sich nicht sogar um eine Straftat (Art. 24
StFG)?
4.
Ist die von der Raël-Bewegung und insbesondere von Claude Vorilhon gepredigte
Geniokratie mit der schweizerischen Verfassungsordnung vereinbar?
5.
6.
7.
8.
9.
Stellen die provozierenden und hasserfüllten Kampagnen, die von der Raël-Bewegung
im Wallis gegen die katholische Kirche und insbesondere gegen den Papst geführt
wurden und in denen sogar zur Enttaufung aufgerufen wird, keine Gefahr für den
Frieden zwischen den Religionsgemeinschaften dar, insbesondere in Anbetracht von
Artikel 72 Absatz 2 der Bundesverfassung?
Aufgrund der oben aufgeworfenen Fragen muss man feststellen, dass Herr Vorilhon
ein Verhalten fördert, das mit der schweizerischen Verfassungsordnung wohl nicht
vereinbar ist. Gegebenenfalls ist er sogar selber eines solchen Verhaltens schuldig oder
zumindest duldet er es von den Anhängern seiner Sekte. Dies wirft folgende Frage auf:
Ist jemand, der gegen die öffentliche Ordnung verstösst, auf schweizerischem und
insbesondere auf Walliser Boden nicht unerwünscht? (vgl. Entscheid vom 04.12.1974
im Fall Yvonne van Duyn, in welchem der Europäische Gerichtshof die Ablehnung
eines Aufenthaltsbewilligungsgesuchs durch die englischen Behörden aus Gründen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnungswahrung als gerechtfertigt betrachtete. Das
Gesuch war von einer niederländischen Staatsangehörigen gestellt worden, die sich um
eine Stelle als Sekretärin bei der Scientology-Kirche beworben hatte.)
Wurde der Arbeitsvertrag, der anscheinend von Claude Vorilhon als Rechtfertigung
für sein Aufenthaltsgesuch vorgelegt wurde, von einem Anhänger der Raël-Bewegung
unterzeichnetet, vielleicht sogar vom Vertreter dieser Bewegung für die Schweiz,
Allan Tschopp, Bürger von Miège?
Wurde der Vertrag für einen Beruf abgeschlossen, den Claude Vorilhon bereits
ausgeübt hat, den er anscheinend ausüben kann oder von dem er einfach nur glaubhaft
machen konnte, dass er ihn auszuüben gedenkt (und um was für einen Beruf handelt es
sich)?
Haben die zuständigen Dienststellen des Staates Wallis versucht in Erfahrung zu
bringen, warum Claude Vorilhon Kanada verlassen und ins Wallis ziehen will? Wenn
ja, gäbe es da unter Umständen keine zusätzlichen Gründe, ihm die
Aufenthaltsbewilligung zu verweigern?
Sitten, den 12. Dezember 2006
(09.10 Uhr)
UDC/SVP-Fraktion, durch
Jean-Luc Addor, Grossrat
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