Wissenschaftlichkeit - Universität Stuttgart

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Wissenschaftlichkeit
Der Begriff der Wissenschaftlichkeit bemisst sich an dem, was als Wissenschaft bezeichnet
wird. Demzufolge drückt „Wissenschaftlichkeit“ aus, dass etwas in der Art und Weise dem
Wesen von Wissenschaft entspricht, oder diese fortsetzt. Eine allgemein gültige, hinreichende Definition von Wissenschaftlichkeit gibt es nicht.
Es gibt jedoch einen weit reichenden Konsens über generelle Arbeitsweisen und Haltungen, die als Voraussetzung für Wissenschaftlichkeit gelten: Grundvoraussetzung von wissenschaftlicher Arbeit ist die schöpferische Denkleistung von Individuen. Ein intersubjektiver
Nachvollzug von Erkenntnissen ist maßgeblich. Das bedeutet, Ergebnisse müssen im Prinzip
für alle Menschen beim Einsatz gleicher Methoden nachvollziehbar sein. Die angewandten
Verfahren müssen regelhaft und (über-)prüfbar sein. Vorwissen und fremde Vorleistungen
müssen beachtet werden. Das heißt, Eigen- und Fremdleistungen müssen klar ausgewiesen,
und die historisch-generationelle Genese von Wissen muss gewürdigt werden. Nicht zuletzt
ist eine angemessene Gewichtung von Theorie und Empirie, und die Verwendung einer angemessenen Wissenschaftssprache angebracht sowie die Erkenntnistheoretische Positionierung als Grundlage für alles wissenschaftliche Arbeiten. Am zlw wird von folgendem Realitätsverständnis ausgegangen:
Bei Forschungsvorhaben oder anderer wissenschaftlicher Arbeit ist die vom (forschenden oder erforschten) Individuum wahrnehmbare, soziale und physikalische Wirklichkeit relevant. Wissenschaft ist kein Bereich objektiver, sondern subjektabhängiger Erkenntnis. Es wird also nicht der Anspruch erhoben, die Realität so abzubilden wie sie letztendlich
sein mag.
Dennoch - nach der sozialkonstruktivistischen Sichtweise - können Konstruktionen
sozial validiert werden. Das bedeutet, bei Wahrnehmungs- und Interpretationsprozessen gibt
es Ähnlichkeiten zwischen Individuen, die unter Berücksichtigung individueller Unterschiede
gewisse Verallgemeinerung zulassen müssten.
Für das zlw bedeutet „Wissenschaftlichkeit“ daher insbesondere die Einhaltung anerkannter Standards im Bereich der eigenen Beratungs- und Weiterbildungsangebote. Die Unterstützungsleistungen für Akademiker/-innen sollen selbst wissenschaftlichen Ansprüchen
genügen.
Zusammenfassend lässt sich aus Sicht des zlw für die Praxis folgendem Ansatz zustimmen: „Wissenschaft und wissenschaftliches Denken beginnen dort, wo ich bereit bin,
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meinem eigenen Denken zu trauen, es zu explizieren, auf die Meinungen anderer zu beziehen und seine Resultate in den wissenschaftlichen Diskurs einzubringen.“1
Quellen:
Druwe, Ulrich (1992): Studienführer Politikwissenschaft. München: Ars una, S. 52 ff.
Hoffmeister, Johannes (1954): Wörterbuch der philosophischen Begriffe. Hamburg : Meiner.
Kruse, Otto: Keine Angst vor dem leeren Blatt (1999). Frankfurt/Main, Campus Verlag.
Redaktion für Philosophie des Bibliographischen Instituts (Hrsg.) (1985): Die Philosophie. Ein Sachlexikon
der Philosophie. Mannheim/Wien/Zürich : Bibliographisches Institut.
Ressel, Wolfgang (Juni 2012): Rektorbrief 2. Universität Stuttgart.
Kröber, Edith (2010): Wirksamkeit hochschuldidaktischer Weiterbildung am Beispiel der Veränderung von Lehrkonzeptionen. Eine Evaluationsstudie. Saarbrücken: Südwestdeutscher Verlag für Hochschulschriften.
Stand: Mai 2013
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Otto Kruse, S. 72
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