Wissenschaftlichkeit Der Begriff der Wissenschaftlichkeit bemisst sich an dem, was als Wissenschaft bezeichnet wird. Demzufolge drückt „Wissenschaftlichkeit“ aus, dass etwas in der Art und Weise dem Wesen von Wissenschaft entspricht, oder diese fortsetzt. Eine allgemein gültige, hinreichende Definition von Wissenschaftlichkeit gibt es nicht. Es gibt jedoch einen weit reichenden Konsens über generelle Arbeitsweisen und Haltungen, die als Voraussetzung für Wissenschaftlichkeit gelten: Grundvoraussetzung von wissenschaftlicher Arbeit ist die schöpferische Denkleistung von Individuen. Ein intersubjektiver Nachvollzug von Erkenntnissen ist maßgeblich. Das bedeutet, Ergebnisse müssen im Prinzip für alle Menschen beim Einsatz gleicher Methoden nachvollziehbar sein. Die angewandten Verfahren müssen regelhaft und (über-)prüfbar sein. Vorwissen und fremde Vorleistungen müssen beachtet werden. Das heißt, Eigen- und Fremdleistungen müssen klar ausgewiesen, und die historisch-generationelle Genese von Wissen muss gewürdigt werden. Nicht zuletzt ist eine angemessene Gewichtung von Theorie und Empirie, und die Verwendung einer angemessenen Wissenschaftssprache angebracht sowie die Erkenntnistheoretische Positionierung als Grundlage für alles wissenschaftliche Arbeiten. Am zlw wird von folgendem Realitätsverständnis ausgegangen: Bei Forschungsvorhaben oder anderer wissenschaftlicher Arbeit ist die vom (forschenden oder erforschten) Individuum wahrnehmbare, soziale und physikalische Wirklichkeit relevant. Wissenschaft ist kein Bereich objektiver, sondern subjektabhängiger Erkenntnis. Es wird also nicht der Anspruch erhoben, die Realität so abzubilden wie sie letztendlich sein mag. Dennoch - nach der sozialkonstruktivistischen Sichtweise - können Konstruktionen sozial validiert werden. Das bedeutet, bei Wahrnehmungs- und Interpretationsprozessen gibt es Ähnlichkeiten zwischen Individuen, die unter Berücksichtigung individueller Unterschiede gewisse Verallgemeinerung zulassen müssten. Für das zlw bedeutet „Wissenschaftlichkeit“ daher insbesondere die Einhaltung anerkannter Standards im Bereich der eigenen Beratungs- und Weiterbildungsangebote. Die Unterstützungsleistungen für Akademiker/-innen sollen selbst wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Zusammenfassend lässt sich aus Sicht des zlw für die Praxis folgendem Ansatz zustimmen: „Wissenschaft und wissenschaftliches Denken beginnen dort, wo ich bereit bin, 1 meinem eigenen Denken zu trauen, es zu explizieren, auf die Meinungen anderer zu beziehen und seine Resultate in den wissenschaftlichen Diskurs einzubringen.“1 Quellen: Druwe, Ulrich (1992): Studienführer Politikwissenschaft. München: Ars una, S. 52 ff. Hoffmeister, Johannes (1954): Wörterbuch der philosophischen Begriffe. Hamburg : Meiner. Kruse, Otto: Keine Angst vor dem leeren Blatt (1999). Frankfurt/Main, Campus Verlag. Redaktion für Philosophie des Bibliographischen Instituts (Hrsg.) (1985): Die Philosophie. Ein Sachlexikon der Philosophie. Mannheim/Wien/Zürich : Bibliographisches Institut. Ressel, Wolfgang (Juni 2012): Rektorbrief 2. Universität Stuttgart. Kröber, Edith (2010): Wirksamkeit hochschuldidaktischer Weiterbildung am Beispiel der Veränderung von Lehrkonzeptionen. Eine Evaluationsstudie. Saarbrücken: Südwestdeutscher Verlag für Hochschulschriften. Stand: Mai 2013 1 Otto Kruse, S. 72 2