Einheit 06 SV 05 - Juristische Fakultät

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PROPÄDEUTISCHE Ü BUN GEN ZUM GRU N DKURS ZIVILRECHT I I
SOMMERSEMESTER 20 16
JURISTISCHE FAKULTÄT
LEHRSTUHL FÜR BÜR GER LICH ES RECHT, INTERNATIONALES
PRIVATRECHT UND RECH TSVE RGLEICHUNG
PROF. DR . STEPHAN LO RENZ
E INHEIT 6 – S ACHVERHALT
F ALL 5: E IN NEUER G EBRAUCHTER
Jurastudent Klemens (K) möchte sich nach bestandener Zwischenprüfung
seinen lang gehegten Wunsch nach einem sportlichen Pkw erfüllen. Ein
passendes Modell (BMW Z3) findet er in einer Kleinanzeige des Rentners
Valentin (V) in der Zeitschrift „Kompakt & Treffer“ zum Preis von € 20.000,–
. Nach eingehender Besichtigung des Wagens b eschließt K, ihn zu erwerben
und unterzeichnet das von V vorgelegte Standard-Verkaufsformular. In dem
Formular findet sich eine Rubrik: „Stand des km -Zählers“. Hier hatte V
„15.000“ eingetragen, was auch der Angabe auf dem Tacho entspricht.
Nachdem K den BMW erhalten und den Kaufpreis gezahlt hat, findet er bei
einem Werkstattbesuch durch Zufall heraus, dass der Wagen tatsächlich
eine Laufleistung von 30.000 km hat. Der wahre Wert des Pkw beträgt
dementsprechend
nur
€ 18.000,–.
Legt
man
die
Beschreibung
im
Kaufvertrag zugrunde, hätte er einen Wert von € 20.000,–. Als K den V
erbost zur Rede stellt, beteuert dieser glaubhaft, dass er von der wirklichen
Laufleistung keine Ahnung gehabt habe. Allenfalls sei er bereit, K einen
gleichwertigen BMW Z3 mit 15.000 km Laufleistung zu besorgen, ein
Freund aus seinem lokalen BMW-Club verkaufe einen solchen nämlich
gerade.
Mit einem anderen BMW Z3 will K sich allerdings nicht abspeisen lassen. Er
geht daher am nächsten Tag zu seinem Praktikumsbetreuer Rechtsanwalt
Klug und bittet ihn um Hilfe in der Sache. Insbesondere möchte er wissen,
ob er gegen Rückgabe des BMW von V die an diesen gezahlten € 20.000,–
zurückverlangen kann. Auch interessiert ihn, ob er alternativ den BMW
behalten und die von ihm „zu viel gezahlten“ € 2.000,– von V verlangen
kann.
Bearbeitervermerk:
Erstellen Sie das Rechtsgutachten des Rechtsanwalts Klug, das auf alle
aufgeworfenen Rechtsfragen eingeht.
AG ZUM GRUN DKU RS ZIVILRE CHT I I (PROF. DR. STEPHAN L ORENZ) · S OMMERSEMESTER 20 15
SACHVERHALT EINHEIT 6
Abwandlung:
Ändert sich etwas, wenn das Kaufvertragsformular folgende Klausel ent hält:
„Gekauft wie besichtigt.“?
F ALL 5 A ( E ): A UCH C ARBON KANN BRECHEN
Radfreak Stefan (S) ist leidenschaftlicher Sammler seltener Rad -SonderEditionen. Als er hört, dass Pinarello – ein italienischer Premiumhersteller
– ein auf 100 Stück limitiertes Sondermodell des 2015er Pinarello Dogma
F8, das „Dogma F8-Froomey“ auf den Markt gebracht hat, ruft er sofort bei
seinem Radhaus des Vertrauens (V) an und ist höchst erfreut zu hören, dass
V
wohl
aufgrund
guter
Beziehungen
ein
gebrauchtes
der
bereits
ausverkauften Exemplare erhalten hat und zum Verkauf anbietet. Ein
ehemaliger Profi hatte das Rad bei Pinarello direkt erworben, einen Monat
lang gefahren und dann an V weiterveräußert. Vollkommen aus dem
Häuschen ist S als er erfährt, dass der zweimalige „Tour de France“-Sieger
Christopher Froome einzig auf diesem Rad sein Autogramm hinterlassen
hat. Das wirkt sich natürlich äußerst wertsteigernd aus. Nach einer kurzen
Probefahrt schlägt S zu und nimmt das Rad zum Preis von € 15.000,- noch
am selben Tag mit. Das Kaufvertragsformular, das S unterzeichnet, enthält
folgende Klausel: „Gekauft wie besichtigt“.
Zwei Monate später stellt S traurig fest, dass sich am Oberrohr des Rahmens
Haarrisse zeigen, die den empfindlichen Carbon -Rahmen instabil werden
lassen. Das Rad ist daher nicht mehr verkehrstüchtig. Auch eine Reparatur
ist ausgeschlossen. Das Rad ist in diesem Zustand lediglich € 5.000,- wert.
Sauer reklamiert S den Schaden bei V und verlangt Schadensersatz i.H.v. €
10.000,-. Das Rad will er aber behalten, da es als einziges sein er Art die
Unterschrift von Christopher Froome trägt. V macht glaubhaft geltend, er
habe von den Haarrissen nichts gewusst, wenn sie denn überhaupt schon
von Anfang an vorgelegen hätten. Darüber hinaus habe S das Rad ja gekauft
wie besichtigt, V müsse daher nicht haften.
Bearbeitervermerk:
Kann S von V Schadensersatz i.H.v. € 10.000, - verlangen?
Abwandlung
Ändert sich etwas, wenn S kein privater Sammler, sondern ein gewerblich
tätiger Unternehmer ist, der mit seltenen Fahrrädern handelt?
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