Info Busfahrkarte - Bärbel-von-Ottenheim

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Bärbel - von - Ottenheim - Gemeinschaftsschule
Schwanau / Meißenheim
Informationen zur Busfahrkarte
Schüler aus Schwanau und Meißenheim:
Die Busfahrkarte kaufen Sie zum Preis von 33,50 € bei den Fahrkartenverkaufsstellen der
SWEG oder direkt beim Busfahrer.
Die Gemeinden Schwanau und Meißenheim erstatten auf Antrrückwirkend die Hälfte des
Fahrpreises; d.h. die „abgefahrenen“ Fahrkarten werden auf ein Formblatt aufgeklebt, das
die Schüler von der Schule erhalten. Mit Bankverbindung, Name und Adresse versehen wird
dies ausgefüllt wieder im Sekretariat abgegeben. Immer für 3 bzw. 4 Monate gesammelt
(Jan. – April, Mai – Juli, September – Dezember) wird dann der Gemeindezuschuss an die
Eltern ausbezahlt.
Schüler aus Neuried, Lahr oder anderen Gemeinden:
Schüler, die nicht aus Schwanau oder Meißenheim kommen, bezahlen nur den vom
Landratsamt Ortenaukreis festgelegten monatlichen Eigenanteil von 33,50 €. Die Eltern
überweisen diesen Eigenanteil monatlich oder auch für mehrere Monate auf das Konto der
Gemeinde Schwanau (Konto Volksbank Lahr DE 85682900000031203406 GENODE61LAH),
geben den Überweisungsbelegt rechtzeitig im Sekretariat der Schule ab und erhalten einen
blauen Berechtigungsausweis für die Schülermonatskarte. Mit diesem Berechtigungsausweis
erhalten Sie an den üblichen Fahrkartenverkaufsstellen der SWEG oder im Bus die Fahrkarte.
Befreiung von den Busfahrkosten:
Familien die ein Pflegekind betreuen sowie Familien mit 3 und mehr Kindern, die alle mit
dem Bus zur jeweiligen Schule fahren müssen, können im Sekretariat einen Antrag auf
Befreiuung von den Fahrkosten stellen.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,
Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, einen Antrag auf Übernahme der
Fahrkosten beim zuständigen Landratsamt oder der Kommunalen Arbeitsförderung stellen.
[email protected]
07824/6457-0 Sekretariat
07824/6457-11 Schulleitung
Schwarzwaldstr. 10 77963 Schwanau
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