Bärbel - von - Ottenheim - Gemeinschaftsschule Schwanau / Meißenheim Informationen zur Busfahrkarte Schüler aus Schwanau und Meißenheim: Die Busfahrkarte kaufen Sie zum Preis von 33,50 € bei den Fahrkartenverkaufsstellen der SWEG oder direkt beim Busfahrer. Die Gemeinden Schwanau und Meißenheim erstatten auf Antrrückwirkend die Hälfte des Fahrpreises; d.h. die „abgefahrenen“ Fahrkarten werden auf ein Formblatt aufgeklebt, das die Schüler von der Schule erhalten. Mit Bankverbindung, Name und Adresse versehen wird dies ausgefüllt wieder im Sekretariat abgegeben. Immer für 3 bzw. 4 Monate gesammelt (Jan. – April, Mai – Juli, September – Dezember) wird dann der Gemeindezuschuss an die Eltern ausbezahlt. Schüler aus Neuried, Lahr oder anderen Gemeinden: Schüler, die nicht aus Schwanau oder Meißenheim kommen, bezahlen nur den vom Landratsamt Ortenaukreis festgelegten monatlichen Eigenanteil von 33,50 €. Die Eltern überweisen diesen Eigenanteil monatlich oder auch für mehrere Monate auf das Konto der Gemeinde Schwanau (Konto Volksbank Lahr DE 85682900000031203406 GENODE61LAH), geben den Überweisungsbelegt rechtzeitig im Sekretariat der Schule ab und erhalten einen blauen Berechtigungsausweis für die Schülermonatskarte. Mit diesem Berechtigungsausweis erhalten Sie an den üblichen Fahrkartenverkaufsstellen der SWEG oder im Bus die Fahrkarte. Befreiung von den Busfahrkosten: Familien die ein Pflegekind betreuen sowie Familien mit 3 und mehr Kindern, die alle mit dem Bus zur jeweiligen Schule fahren müssen, können im Sekretariat einen Antrag auf Befreiuung von den Fahrkosten stellen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, einen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten beim zuständigen Landratsamt oder der Kommunalen Arbeitsförderung stellen. [email protected] 07824/6457-0 Sekretariat 07824/6457-11 Schulleitung Schwarzwaldstr. 10 77963 Schwanau