Entwicklung der regionalen ESF

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Landratsamt Hohenlohekreis
ESF-Geschäftsstelle
Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie
im Hohenlohekreis
für das Jahr 2017
für die Umsetzung
des Europäischen Sozialfonds
in der Förderperiode 2014 – 2020
beschlossen in der Strategie-Sitzung
des regionalen ESF-Arbeitskreises des Hohenlohekreises
am 15.06.2016
Stand: 22.07.2016
Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie im Hohenlohekreis für das Förderjahr 2017
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Vorbemerkung:
Mit dem am 1. September 2014 von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programm (OP) des Landes Baden-Württemberg für den ESF startete die Umsetzung der neuen
Förderperiode zum 1. Januar 2015. Die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg folgt der
EU-weiten Vorgabe, sowohl einer stringenten Ergebnisorientierung, als auch einer Konzentration der Mittel. Diese beiden Prämissen erfordern eine abgestimmte Steuerung in der Planung und Umsetzung von spezifischen Zielen und Interventionen. Ein wichtiges Strukturmerkmal des Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg ist und bleibt die regionale
Umsetzung einzelner spezifischer Ziele. Umsetzung meint in diesem Zusammenhang nicht
nur, dass die ESF-Fördermittel dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden;
Dies bedeutet vor allem, dass Interventionen in einzelnen Handlungsfeldern auf konkrete
Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen
(AK) maßgeblich geplant werden.
In der neuen ESF-Förderperiode werden die zwei spezifischen Ziele „B1.1 Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut
und Ausgrenzung bedroht sind“ und „C1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung
der Ausbildungsfähigkeit“ in der regionalen Umsetzung des ESF verfolgt. Die regionale ESFFörderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf, so
etwa besonders benachteiligte Personengruppen im Rechtskreis SGB II, aber auch junge
Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme
nicht (mehr) angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt
die Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, nämlich der Gleichstellung von
Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, der nachhaltigen
Entwicklung sowie der Förderung der transnationalen Zusammenarbeit.
Gemäß der Reihenfolge der spezifischen Regionalziele werden zentrale Indikatoren zur Beschreibung der Ausgangslage kleinteilig dargestellt. Die der Analyse zugrundeliegenden Daten für das Ziel B1.1 erfolgt auf der Grundlage der im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde
zusammengestellten Eckdaten aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit, im Ziel C1.1
können ebenfalls in diesem Datenset enthaltene Werte genutzt werden. Ergänzend hierzu
wurde die Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg genutzt.
Die Auswahl der regionalen Strategieziele und Zielgruppen erfolgt auf der Grundlage der
Beschreibung der Ausgangslage und der Ermittlung der regionalen Bedarfe für das Jahr 2017.
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Einleitung:
Diese Arbeitsmarktstrategie wurde nach folgender Vorgehensweise erstellt:
Schritt 1:
Analyse der Ausgangslage und Ermittlung des Handlungsbedarfs auf Grundlage der aktuell verfügbaren Arbeitsmarktdaten sowie der Einschätzungen und
Erfahrungen der Arbeitskreismitglieder
Schritt 2:
Formulierung von Zielen und Aktivitäten sowie Bestimmung der Zielgruppen
Schritt 3:
Umsetzung der Ziele
Schritt 4:
Festlegung Vorgehen zur Evaluation
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Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie im Hohenlohekreis für das Förderjahr 2017
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Schritt 1:
„Analyse der Ausgangslage und Ermittlung
des Handlungsbedarfs“
Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1:
Anhand folgender Basisindikatoren kann ein möglicher Problemdruck im Hohenlohekreis im
Hinblick auf das spezifische Ziel B 1.1 identifiziert werden:
• Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen
• Arbeitslose Personen nach Migrationshintergrund
• Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen.
Als Datenquelle dienen die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) und das von der
ESF-Verwaltungsbehörde bereitgestellte Datenset (September 2015):
• Arbeitsmarkt in Zahlen, Frauen und Männer – Länder, Kreise (Mai 2016)
• Arbeitsmarkt in Zahlen, Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III (Land und
Kreise) (September 2015)
• Bedarfsgemeinschaften und ihre Mitglieder – Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten (Länder und Kreise) (September 2015)
• Zugang Asylbewerber (Mitteilung des Jobcenters im Hohenlohekreis, Stand 12/2015
im Vergleich 06/2016)
• Darstellung der Ausbildungsabbrüche Heilbronn-Franken, Auswertung der IHK Heilbronn Franken, Stand Juni 2015
• Jugendarbeitslosigkeit in Europa, Politik/Hintergrund/aktuell, Quelle: Eurostat Daten
Die Arbeitsmarktsituation im Hohenlohekreis im Rechtskreis des SGB II
nach ausgewählten Merkmalen
Im Hohenlohekreis waren im Mai 2016 1.980 Menschen als arbeitslos gemeldet, davon 921
oder 46,5 % im Rechtskreis des SGB III und 1.059 oder 53,5 % im Rechtskreis des SGB II.
Gegenüber dem Vorjahrsmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen um 101 Personen
bzw. um 10,5 % zu, (1.059 Personen, Stand Mai 2016) Auf Landesebene sind im Berichtsmonat im SGB II Bereich 132.340 Personen (Monat Mai 2016) zu verzeichnen. Die Veränderung
zum Vorjahresmonat beträgt hier 1,0 %.
Die SGB II-Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahresmonat deutlich angestiegen.
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Frauen und Männer im SGB II
Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im Mai 2016 im Hohenlohekreis 42,1 % der
SGB II-Arbeitslosen Frauen (446) und 57,9 % Männer (613) sind.
Die Betrachtung der zeitlichen Entwicklung des Vorjahresmonats zeigt, dass bei den Männern eine Zunahme von 146 Personen oder 31,3 % und bei den Frauen eine Abnahme von
45 Personen um 9,2 % zu beobachten war.
Im Hohenlohekreis sind Männer und Frauen im Bereich des SGB II von Arbeitslosigkeit betroffen. Für die Personengruppe der Männer ist im Vergleich zum Vorjahresmonat eine
deutlich negative Entwicklung zu verzeichnen, bei den Frauen ist ein leichter Rückgang
sichtbar.
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II
Insgesamt waren 116 junge Erwachsene im Mai 2016 im Hohenlohekreis als arbeitslos im
SGB II registriert, d. h. 11,0 % der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre. Auf Landesebene, Baden-Württemberg, Stand Mai 2016, aktuell insgesamt 9.155 unter 25jährige im SGB II,
Vorjahresmonat Mai 2015, 7.650 Personen, Zunahme um 16,4 %.
Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei den jungen Männern gegenüber dem
Vorjahr eine Zunahme von 43 Personen, also 113,2 % zu beobachten ist, aktuell 81 Männer
für den Mai 2016. Die Zahl der Frauen lag im Monat Mai 2016 bei 35 Personen, Abnahme
zum Vorjahresmonat um 3 Personen (-7,9 %).
Insgesamt hat sich die Zahl der U25-SGB II-Arbeitslosen (um 40 Personen im Vergleich zum
Vorjahresmonat erhöht, aktuell für Mai 2016, 116 Personen, Vorjahresmonat 76 Personen)
Zunahme bei den U25-SGB II-Arbeitslosen. Starker Anstieg bei den jungen Männern, ein
leichter Rückgang bei den jungen Frauen.
Ältere Arbeitslose im SGB II (Ü 50)
Im Mai 2016 waren 360 Personen oder 34,0 % der SGB II-Arbeitslosen älter als 50 Jahre
(Ü 50) (BW: 31,3 %)
Gegenüber dem Vorjahresmonat stieg die Zahl der älteren SGB II-Arbeitslosen um 0,3 % bzw.
um 1 Person. Auf Landesebene ist die Zahl annähernd gleich geblieben. Lt. Datenset Ältere
SGB II Arbeitslose (Ü50) lag der Wert für September 2015 bei insgesamt 353 Personen.
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Anzahl der Arbeitslosen im Ü50 Bereich ist gleich geblieben, die Zahl der älteren SGB II
Arbeitslosen ist leicht angestiegen.
Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II
Im Mai 2016 waren von den 1.059 Arbeitslosen im SGB II insgesamt 462 Personen oder
43,6 % langzeitarbeitslos. Gegenüber dem Vorjahresmonat war hier eine Reduzierung von 19
Personen festzustellen (Vorjahresmonat Mai 2015 481 Personen) (BW: - 0,8 %).
Die 462 Personen gliedern sich in 224 Frauen (48,5 %) und in 238 Männer (51,5 %). Bei den
Frauen war im Vergleich zum Vorjahresmonat die Zahl nahezu gleichbleibend, ebenfalls bei
den Männern. Insgesamt kann von einer gleichbleibenden Rate bei der SGB II- Langzeitarbeitslosigkeit gesprochen werden. Frauen und Männer sind nahezu gleich von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.
Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II
Im Mai 2016 verfügten im Hohenlohekreis insgesamt 662 SGB II Arbeitslose über keine abgeschlossene Berufsausbildung, davon 283 Frauen (42,7 %) und 379 Männer (57,3 %). Insgesamt haben somit 62,5 % der SGB II-Arbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Gegenüber dem Vorjahresmonat ist eine Steigerung um 59 Personen festzustellen (8,9 %).
Im Vorjahresmonat 2015 waren es 603 Personen. Bei den Männern erfolgte eine Zunahme
um 59 Personen (15,3 %), bei den Frauen hingegen ein Rückgang von 2 Personen (-0,7 %).
Blickt man ergänzend noch auf die Verteilung, so zeigt sich, dass 57,2 % der arbeitslosen
Männer keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, während es bei den Frauen 42,7 %
sind.
Zunahme bei den SGB II-Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Mit Blick auf
die Geschlechter ist folgendes zu beobachten:
Geringer Anstieg bei den Frauen, starke Zunahme bei den Männern. Insgesamt verfügen
arbeitslose Männer häufiger über keine abgeschlossene Berufsausbildung als Frauen.
Ausländer/-innen im SGB II
Die Zahl der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II stieg im Hohenlohekreis im
Zeitraum Mai 2015 von 219 auf 355 Personen im Mai 2016 an (43,8 %). Mehr als 33,5 % der
SGB II-Arbeitslosen hat somit keine deutsche Staatsangehörigkeit. Der Landeswert liegt bei
37,3 %.
Von den 355 arbeitslosen ausländischen Personen im SGB II sind 123 Frauen (34,6 %) und
232 Männer (65,4 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist das bei den Frauen ein Zugang
von 4 Personen (3,3 %), sowie bei den Männern 132 Personen oder 132 %.
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Aktuell ist eine exorbitante Zunahme im Bereich der ausländischen SGB II arbeitslosen
Personen zu verzeichnen. Besonders Männer sind sehr häufig von dieser Entwicklung betroffen.
Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II
Im Mai 2016 wiesen im Hohenlohekreis 6,2 % der SGB II-Arbeitslosen eine Schwerbehinderung auf. Mit diesem Anteil liegt der Hohenlohekreis weiterhin leicht unter dem entsprechenden Anteil auf Landesebene (6,5 %).
Insgesamt hatten im Hohenlohekreis 66 arbeitslose Personen im SGB II eine Schwerbehinderung, davon 19 Frauen (28,8 %) und 47 Männer (71,2 %).
Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der SGB II-Arbeitslosen mit einer Schwerbehinderung um 4,8 % bzw. 3 Personen zu. Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass bei
den Frauen ein Rückgang um 3 Personen (13,6 %) zu verzeichnen war. Bei den Männern hat
sich die Zahl um 6 Personen erhöht (14,6 %).
Im Hinblick auf die Verteilung zeigt sich, dass rund 4,3 % der arbeitslosen Frauen im SGB II
eine Schwerbehinderung haben, bei den Männern sind es 7,6 %.
Insgesamt nahm die Zahl der Personen mit Schwerbehinderung im SGB II leicht zu. Bei den
Frauen ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen, bei den Männern ein leichter Zugang.
Arbeitslose Alleinerziehende im SGB II
Im Mai 2016 waren insgesamt 108 Alleinerziehende im SGB II gemeldet, 105 Frauen und
3 Männer.
Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der Frauen um 35 Frauen ab und um 3 Männer zu. Im Vorjahresmonat waren keine männlichen Personen als alleinerziehend im SGB II
gemeldet. Bei den Frauen ist somit ein Rückgang zum Vorjahresmonat um 26,6 % zu verzeichnen. Zunahme bei den Männern um 3 Personen.
Der ergänzende Blick auf die Verteilung im Mai 2016 zeigt zudem, dass 23,5 % der arbeitslosen Frauen im SGB II alleinerziehend sind.
Positive Entwicklung bei den weiblichen alleinerziehenden Frauen im SGB II Bereich.
Anstieg bei den männlichen Alleinerziehenden bei den absoluten Zahlen.
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Insgesamt zeigt sich:
Die aktuelle Situation im Hohenlohekreis im Bereich der SGB II Arbeitslosigkeit spiegelt, dass
einige Gruppen von negativen Entwicklungen betroffen sind:
 Junge, männliche SGB II-Arbeitslose
 Ältere SGB II-Arbeitslose
 SGB II-Langzeitarbeitslose
 SGB II-Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere Männer
 Ausländische SGB II-Arbeitslose, insbesondere Männer
 Männliche SGB II-Arbeitslose mit einer Schwerbehinderung
 Alleinerziehende SGB II-Arbeitslose
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Hohenlohekreis
Die aktuellen Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beziehen sich auf den Berichtsmonat Februar 2016.
Im Februar 2016 zählten insgesamt 1.719 Personen zu dem Personen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, 897 Frauen (52,2 %) und 822 Männer (47,8 %).
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist allgemein gesunken. Mehr als die
Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind Frauen.
Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die dies wie folgt dar:
Die Zahl der Ü55 Jahre und älter liegt bei 365 Personen, hiervon sind 170 Frauen (46,6 %)
und 195 Männer (53,4 %). Laut Datenset vom Juni 2015 liegt die Zahl Ü55 bei 368 Personen.
Im Alterssegment der unter 25-Jährigen liegt der Wert im Mai 2016 bei 267 Personen, darunter 126 Frauen (47,2 %) und 141 Männer (52,8 %). Im Vergleich zum Datenset Juni 2015
lag die Zahl bei 295 Personen.
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Ü55 ist leicht gesunken, die Zahl der
unter 25-Jährigen ging ebenfalls zurück.
Die Alleinerziehenden machten im Februar 2016 im Hohenlohekreis 17,4 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus. Von den 300 Personen sind 295 Frauen und 5 Männer alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Zum Vergleich vom Datenset September
2015 waren dies insgesamt 316 Personen (310 Frauen, 6 Männer).
Leichte Abnahme bei den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
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Im Mai 2016 hatten insgesamt 480 erwerbsfähige Leistungsberechtigte keine deutsche
Staatsangehörigkeit, davon 173 Frauen (36,0 %) und 307 Männer (63,9 %). Der Anteil der
ausländischen Personen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit 27,9 %
deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 30,8 %. Im Vergleich waren es im September
2014 insgesamt 338 Personen.
Die Zahl der ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist angestiegen. Mehr
als die Hälfte der ausländischen Leistungsberechtigten sind Männer.
Insgesamt zeigen sich bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei manchen Personengruppen Rückgänge, bei anderen jedoch sind Zuwächse zu verzeichnen.
Personen mit Migrationshintergrund im Hohenlohekreis
Definition des Migrationshintergrundes (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012)
Die Definition des Migrationshintergrundes ist in § 6 der MigrationshintergrundErhebungsverordnung (MighEV) geregelt:
Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn
1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der BRD liegt
und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der BRD nach 1949 erfolgte oder
3. der Geburtsort mindestens eines Elternteils der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der BRD liegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteils in das heutige
Gebiet der BRD nach 1949 erfolgte.
Eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund nach obiger Definition sind nach
§ 6 MighEV Aussiedler oder Spätaussiedler, sofern sie als Aussiedler oder Spätaussiedler,
dessen Ehegatten oder Abkömmlinge, die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949
erfolgte. Quelle: Methodenbericht der BA 2012
Aktuell werden hier die von der ESF-Verwaltungsbehörde zugesandten Datensets verwendet, Stand September 2015.
Laut Datenset hatten im Juni 2015 47,83 % der befragten arbeitslosen Menschen im Hohenlohekreis einen Migrationshintergrund (848 Personen), Baden-Württemberg 51,97 %.
67,15 % oder 92 arbeitslose Personen mit Migrationshintergrund hatten keinen Hauptschulabschluss, während 32,85 % oder 45 arbeitslose Personen ohne Migrationshintergrund über
keinen Schulabschluss verfügten.
61,92 % oder 496 arbeitslose Personen mit Migrationshintergrund hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung, während 38,08 % oder 305 arbeitslose Personen ohne Migrationshintergrund über keine Berufsausbildung verfügten. Im Juni 2014 waren es vergleichsweise
714 arbeitslose Menschen mit Migrationshintergrund im Hohenlohekreis.
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Insgesamt zeigt sich, dass die Zahl der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund ansteigt.
Asylbewerber aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern im SGB II
Entwicklung von 12/2015 im Vergleich 06/2016
Syrien
Irak
Iran
Eritrea
Afghanistan
Pakistan
Nigeria
Somalia
Gesamt
Stand 12/2015
119
3
6
2
8
9
1
0
148 Personen
Stand 06/2016
343
9
3
7
6
9
1
0
378 Personen
Es kann klar festgestellt werden, dass die Zuwanderung aus Syrien am größten ist.
Der Stand im Juni 2016 zu Dezember 2015 hat sich fast verdreifacht.
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
Die Schulsituation im Hohenlohekreis
Tabelle 1:
Schulabgänger/innen an allgemeinbildenden Schulen 2013 und 2014 im HOK
2013/14
Männlich
Weiblich
Deutsche
Ausländer
Insgesamt
Abgänger Ohne HSMit HSMittlerer
Hochschulreife
insgesamt Abschluss
Abschluss
Abschluss
671
28
262
282
99
608
22
123
333
130
1195
40
339
592
224
84
10
46
23
5
1279
50
385
615
229
2012/13
Abgänger Ohne HSMit HSMittlerer
Hochschulreife
insgesamt Abschluss
Abschluss
Abschluss
Männlich
722
37
213
346
126
Weiblich
611
20
131
302
158
Deutsche
1239
51
308
605
275
Ausländer
94
6
36
43
9
Insgesamt
1333
57
344
648
284
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Schulstatistik 2014)
Tabelle 2:
Schulabgänger/innen an beruflichen Schulen 2013 und 2014 im HOK
nach Geschlecht und Herkunft
2013/14
Männlich
Weiblich
Deutsche
Ausländer
Insgesamt
2012/13
Abgänger
insgesamt
davon Abgänger
ohne Abschlusszeugnis
1340
1242
2421
161
2582
Abgänger
insgesamt
188
200
342
46
388
davon Abgänger
ohne Abschlusszeugnis
Männlich
1306
Weiblich
1290
Deutsche
2420
Ausländer
176
Insgesamt
2596
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Schulstatistik 2014)
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177
213
333
57
390
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Niedriges Bildungsniveau (mit und ohne Hauptschulabschluss)
Im Schuljahr 2013/2014 lag der Anteil der Schulabgänger/-innen aus öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen mit niedrigem Bildungsniveau (mit und ohne Hauptschulabschluss) wie im Vorjahr bei 34,0 %. Der Landesdurchschnitt liegt bei 24,1 %.
Der Anteil der Schüler/-innen, die die öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen
ohne Hauptschulabschluss verlassen, beträgt im Hohenlohekreis 3,9 %, BW: 5,0 %. Im Schuljahr 2012/2013 lag der Anteil im Hohenlohekreis bei 4,3 %, BW: 4,6 %.
Im Schuljahr 2013/2014 verließen im Hohenlohekreis somit insgesamt 50 Schüler/-innen die
allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss. Im Jahr zuvor waren es 57
Schüler/-innen, d. h. es ist ein Rückgang um 7 Personen, 12,3 %, festzustellen.
Ausländische Schulabgänger/-innen
Von den insgesamt 1.279 Schulabgänger/-innen der allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2013/2014 haben 84 (6,6 %) keine deutsche Staatsangehörigkeit, in BadenWürttemberg waren es 11,7 %.
Betrachtet man die 50 Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss, so zeigt sich dass
10 Schüler/-innen (20,0 %) keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dieser Wert liegt
deutlich unter dem Landesdurchschnitt von 26,1 %.
Während im Hohenlohekreis 11,9 % der ausländischen Schüler/-innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, ist dies bei den deutschen Schüler/innen bei 3,3 % der Fall.
54,8 % der ausländischen Jugendlichen verlassen die allgemeinbildende Schule höchstens
mit einem Hauptschulabschluss. Im Sommer 2014 erreichen 224 deutsche Schulabgänger/innen die FH-/Hochschulreife (17,5 %), jedoch verlassen nur 5 ausländische Schüler/-innen
die allgemeinbildenden Schulen mit diesem Abschluss.
Bildungsniveau junger Frauen und Männer
Beim Schulabgang aus allgemeinbildenden Schulen im Hohenlohekreis verfügen junge Frauen und Männer über ein fast gleiches Bildungsniveau. Dennoch haben Frauen in der Regel
größere Probleme bei der Ausbildungsplatzsuche und Bildungsverwertung.
Am häufigsten verlassen nach wie vor die jungen Frauen und Männer die allgemeinbildenden Schulen mit der Mittleren Reife. Mehr Männer als Frauen verlassen die allgemeinbildenden Schulen mit einem Hauptschulabschluss oder ohne Abschluss.
Allgemeinbildende Abschlüsse an beruflichen Schulen
Im Sommer 2014 haben insgesamt 401 Männer und 399 Frauen allgemeinbildende Abschlüsse an beruflichen Schulen im Hohenlohekreis erworben. Davon haben anteilig mehr
Frauen als Männer die FH-/Hochschulreife nachgeholt. Es haben mehr Männer als Frauen
einen Mittleren Abschluss an beruflichen Schulen erzielt. Mehr als die Hälfte aller FH/Hochschulreife-Abschlüsse werden an beruflichen Schulen erworben.
Die voraussichtliche Entwicklung nach Abschlussarten bis 2020 lässt erwarten, dass die Zahl
der Hochschulreifezeugnisse bis 2016 um gut 7 % ansteigen wird. Der größte Teil dieses Zuwachses geht auf den Ausbau der beruflichen Gymnasien zurück. Danach führt die
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Regionale ESF-Arbeitsmarktstrategie im Hohenlohekreis für das Förderjahr 2017
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demografische Entwicklung bis 2020 zu sinkenden Abiturientenzahlen. Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen mit Fachhochschulreife dürfte bis 2020 das derzeitige Niveau in
etwa halten können. Der mittlere Abschluss wird in Baden-Württemberg vor der Hochschulreife der am häufigsten erworbene Abschluss sein. (Bildungsberichterstattung 2015)
Tendenziell verlassen weniger Schüler-/innen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen
Abschluss im Hohenlohekreis. Bei ausländischen Jugendlichen ist eine ungünstigere Schulabgangssituation festzustellen. Im Hohenlohekreis wird überdurchschnittlich häufig eine
höhere allgemeinbildende Qualifikation über den zweiten Bildungsweg erworben.
Informationen zu Ausbildungsabbrüchen Region IHK Heilbronn-Franken
Rückblick für 2015
Im Jahr 2015 wurden in der Region Heilbronn Franken 4.657 neue Ausbildungsverhältnisse
eingetragen, im Vergleich 2014 waren dies 4.651. Eine leichte Erhöhung nach oben,
+ 0,13 %. Diese 4.657 Ausbildungsverhältnisse gliedern sich in 2.794 kaufmännische Ausbildungsverhältnisse sowie 1.863 technische Ausbildungsverhältnisse. An der Spitze der meist
gewählten Ausbildungsberufe liegt die Ausbildung zum Industriekaufmann/frau. Auf Platz
vier liegt die Ausbildung zum Industriemechaniker/-in, dazwischen lediglich kaufmännische
Ausbildungen. In 2015 wurden insgesamt 933 Ausbildungsverhältnisse vorzeitig beendet, in
2014 waren dies 1.062. Gliedert man dies nach Zeitpunkt der Löschung sind dies in absoluten Zahlen:
Vor Beginn der Ausbildung
Während der Probezeit
1. Jahr
2. Jahr
3. und 4. Jahr
Gesamt
2015
126
217
244
248
98
933
2014
264
202
234
245
117
1062
Die Anzahl der vorzeitig gelöschten Ausbildungsplätze in 2015 betrug 933, im Jahr 2014
betrug die Zahl 1.062. Ein leichter Rückgang ist somit zu verzeichnen.
Gründe für eine vorzeitige Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses:
Ein Zuständigkeitswechsel, Gründe seitens des Unternehmens, vom Azubi selbst, oder im
gegenseitigen Einvernehmen. Nach Rücksprache mit der IHK Heilbronn-Franken sind die Zahlen analog für den Hohenlohekreis so anzuwenden. Die Zahlen gelten für Ausbildungsberufe,
die bei der IHK erfasst sind. Erfassungen bei der Handwerkskammer sind hier nicht enthalten.
(Quelle: Statistischer Jahresrückblick 2015/Berufsbildung IHK Heilbronn Franken)
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Jugendarbeitslosigkeit in Europa
Rund 4,4 Millionen der unter 25-jährigen in der Europäischen Union sind arbeitslos. Die Rezession, die auf die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 folgte, hat insbesondere junge
Menschen schwer getroffen. Die Jugendarbeitslosenquote gibt den Anteil der arbeitslosen
Menschen an der Zahl aller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden jungen Menschen
an. Betrachtet wird dabei die Altersgruppe der 15- bis einschließlich 24-Jährigen.
Am höchsten ist die Arbeitslosigkeit in jenen EU-Staaten, die am schwersten von der Wirtschaftskrise betroffen waren und sind – vor allem Griechenland und Spanien. Trotz leichter
rückläufiger Entwicklung der Jugendarbeitslosenquote in beiden Ländern war dort im Jahr
2014 etwa jeder zweite Jugendliche erwerbslos.
Im Februar 2016 waren nach den aktuellsten Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat in der der EU 4,381 Millionen Personen im Alter unter 25 Jahren arbeitslos. Damit lag
die Jugendarbeitslosenquote bei 19,4 % und ist im Vergleich zu den Jahren 2012 und 2013
gesunken. Vom Stand vor der Krise ist sie jedoch noch weit entfernt.
Am höchsten war die Jugendarbeitslosenquote Ende 2015 bzw. Anfang 2016 in Griechenland
(48,9 %), Spanien (45,3 %), Kroatien (40,3 %) und Italien (39,1 %). In Deutschland (6,9 %) fiel
sie im Vergleich am niedrigsten aus.
Quelle: Eurostat Daten 21.04.2016
 Die Situation des Schulversagens / des Schulabbruchs im HOK
Eine qualitative und quantitative Einschätzung zu dieser Zielgruppe im Hohenlohekreis kann
über vorliegende statistische Daten nicht erlangt werden.
In der bundesweiten Diskussion um den Schulabsentismus hat die NEUE CARITAS Schulsozialarbeit das Thema aufgegriffen (vom 14.05.2014).
Welches sind die zentralen Einflussgrößen?
In der Literatur wird in diesem Zusammenhang von sogenannten „Multiproblemlagen“ gesprochen, das heißt, man hat es hier mit komplexen Wechselwirkungen unterschiedlicher
Faktoren zu tun. Diese liegen sowohl in der Persönlichkeit des Jugendlichen selbst begründet
als auch in seinem sozialen Umfeld.
Die Entstehung und Entwicklung schulverweigernden Verhaltens besitzt ein hohes Maß an
Eigendynamik. Es muss als ein sich selbst verstärkender Prozess gesehen werden. Es gibt
nicht den „typischen“ Verlauf der Schulverweigerung oder „das typische Profil“ eines Schulverweigerers. Das Problem lässt sich auch nicht linear aus einer einzigen Ursache (z. B. zerrüttetes Elternhaus) heraus erklären und lösen. Es muss immer im Kontext verschiedener
Einflussgrößen betrachtet werden. Erfolgreiche Präventions- und Interventionsansätze
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zeichnen sich dadurch aus, dass sie zeitgleich und aufeinander abgestimmt in den unterschiedlichen Teilsystemen ansetzen.
In der Strategiesitzung wurden, wie bereits im Vorjahr, verschiedene Fachleute (der geschäftsführende Schulleiter der beruflichen Schulen des Hohenlohekreises, der Leiter des
Jugendamtes, der Jugendhilfeplaner sowie der Schulleiter des Staatlichen Schulamtes) befragt. Befragungen fanden im Vorfeld sowie in der Sitzung statt.
Während der Strategiesitzung am 15.06.2016 waren die befragten Experten teilweise anwesend. Die Mitglieder des Regionalen Arbeitskreises wurden über die Zielrichtung des C 1.1
und über die Ergebnisse dieser ersten Expertenbefragung informiert.
Zahlen:
Aus den Ergebnissen und Zahlen lassen sich Tendenzaussagen ableiten, die im Folgenden
zusammengefasst dargestellt werden:
An den beruflichen Schulen des Hohenlohekreises sind ca. 25–30 Schüler/innen pro Schule
und Schuljahr von „Schulabbruch“ bedroht. Zusammen mit den Ausbildungsabbrechern und
den Teilnehmer/-innen des VAB und BEJ sind dies ca. 150 Schüler/-innen pro Schuljahr. Bei
ca. 200 bis 300 Schüler/-innen ist eine „nachgehende Begleitung“ erforderlich, die aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt werden kann. An den allgemeinbildenden Schulen tritt das
Problem nur in wenigen Einzelfällen auf.
Gründe:
In der Diskussion während der Strategiesitzung wurden die in der Vorjahressitzung erhobenen drei Schwerpunkte erneut bestätigt:
• Fachliche Probleme auch beim Schulwechsel und beim Neustart
• Unrealistische Selbsteinschätzung, fehlgeleiteter Schulbesuch und abweichendes
Verhalten
• Instabile Familienverhältnisse, niedriges Selbstwertgefühl, Delinquenz.
Bestehende Maßnahmen und Interventionen:
An die Jugendhilfe gekoppelt gibt es bereits ein gutes Netzwerk von Schule, Jugendamt,
Schulsozialarbeit, offener Jugendarbeit und Jobcenter. Hier werden Interventionen abgestimmt und einzelfallbezogen durchgeführt. Ebenfalls gut wirksam sind die Maßnahmen der
Kammern gegen den Ausbildungsabbruch und das Projekt „Netzwerk Rückenwind aktiv“ (an
den Standorten der beruflichen Schulen).
Herr Bollgönn (Schulleiter Berufliche Schule) merkt an, dass die schulischen Probleme meist
an den allgemeinbildenden Schulen beginnen und an der Berufsschule dann zu Tage kommen. Die Schulsozialarbeit zeigt zusätzlich zum Projektangebot Wirkung, die Eltern können
besser in den Prozess mit eingebunden werden.
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Weiterer Bedarf:
Es fehlt eine nachgehende Begleitung für besonders Gefährdete an den Übergängen. Es
müsste eigentlich schon in der Grundschule begonnen werden. Hilfreich wäre eine selbststärkende Unterstützung mit Elementen aus der Arbeitswelt, um Erfolgserlebnisse zu ermöglichen und um eine nachhaltige realistische Selbsteinschätzung zu fördern.
Konsequenzen für den ESF:
Am Arbeitsmarkt nehmen Frauen aufgrund der traditionellen geschlechtstypischen Arbeitsteilung in Haushalt und Beruf zumeist eine nachgeordnete Position ein und befinden sich
noch häufig in der Rolle der Zuverdienerinnen. Es gilt langfristig, das bisher etablierte „Ernährermodell“ abzuschwächen und das durch die EU gewünschte Egalitätsmodell zu ersetzen. Hierzu ist eine Bewusstseinsänderung erforderlich und ein Veränderungsprozess zu
mehr Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt unter Beteiligung aller Akteure erforderlich.
Alle ESF-geförderten Projekte sollen der Frage unterzogen werden, inwieweit die Projektzielsetzung dazu beiträgt, die vorhandenen Verhältnisse aufzubrechen und zu verändern.
Bei einer Förderung von potenziellen Schulabgänger/-innen mit und ohne Hauptschulabschluss sollte der Ausländer/-innenanteil und ggf. Spätaussiedler/-innenanteil in dieser
Gruppe berücksichtigt werden. Umfangreiche Unterstützungsleistungen sind in den Bereichen: Gelingender Schulabschluss, Vermeiden von Schulversagen und Verringern von Qualifikationsdefiziten (auch sprachlichen) denkbar.
Bei berufspraktischen Projektanteilen soll besonders auf geschlechtsuntypische Branchen
und Berufen mit längerfristigen Beschäftigungsperspektiven eingegangen werden. Frauen
sollten hierbei überproportional zur Höhe ihres Anteils in den jeweiligen Zielgruppen gefördert werden.
Letztlich ist daran zu denken, dass die Projekte auch darauf abzielen, jungen Menschen vor
Augen zu führen, dass sie selbstverantwortlich ihre eigene Existenzgrundlage sichern müssen.
Es sind Projekte für langzeitarbeitslose, alleinerziehende Frauen vorstellbar. Hier läuft noch
das Projekt der VHS Künzelsau (IWidA) für diese Zielgruppe, Laufzeit 01.01.2015 –
31.12.2016. Aktuell läuft im Hohenlohekreis das Projekt Avanti aktiv, Laufzeit 01.01.2016 –
31.12.2016.
Als Zielgruppe der Personen, die besonders benachteiligt sind, könnten Ältere ab 50 Jahren,
Langzeitarbeitslose, Personen mit Migrationshintergrund vor allem Ausländer/-innen und
Alleinerziehende genannt werden.
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Schritt 2:
Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen
Prioritätsachse B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und
jeglicher Diskriminierung
Spezifisches Ziel B 1.1:
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die
besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind.
Wichtigste Zielgruppen sind: (gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014, S. 43 ff):
•
Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere
Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und
persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen
•
Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert
•
Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden
•
Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen,
Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen
•
Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern
aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
Geplante Maßnahmen sind: (gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014, S. 43):
•
•
•
•
Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Kultur- und geschlechtersensible Maßnahmen zur Alltagsstabilisierung
Maßnahmen zur gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung sowie zur sozialen Integration
Niedrigschwellige Angebote zur Erhöhung von Schlüsselqualifikationen
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Berücksichtigung der Querschnittsziele: (gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom
1. September 2014, S. 44)
a) Gleichstellung von Frauen und Männern
b) Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
c) Ökologische Nachhaltigkeit.
Aufgrund der Analyse der Ausgangslage kann im HOK ein möglicher Problemdruck im Hinblick auf das spezifische Ziel B 1.1 identifiziert werden:
•
•
•
Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II nach ausgewählten Merkmalen
Arbeitslose Personen nach Migrationshintergrund
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen.
Empfehlungen der Expertinnen und Experten aus dem regionalen ESF-Arbeitskreis:
Im Hohenlohekreis besteht bei der Integration von SGB II-Beziehern mit besonderen Merkmalen weiterhin Handlungsbedarf.
Beschluss ESF-AK:
Gewünscht werden Projekte mit längerfristiger Wirkung und folgenden Inhalten:
•
•
•
Angebote zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen, Verringerung von Vermittlungshemmnissen und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind Personen mit
schweren oder multiplen Vermittlungshemmnissen, insbesondere Personen ohne Ausbildung, mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Ältere
Projektinhalte mit individueller Betreuung, Verbesserung der Schlüsselqualifikationen,
Motivierung und Aktivierung
Projektanträge, bei denen Frauen mindestens gemäß ihrem Anteil an der Zielgruppe gefördert werden.
Prioritätsachse C: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen
und lebenslanges Lernen
Spezifisches Ziel C 1.1:
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Die Förderung in diesem Ziel konzentriert sich auf schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche im Schulalter sowie auf junge Menschen nach Beendigung der Schulpflicht, die von
den Regelsystemen der Jugendberufshilfe und des Übergangs- und Ausbildungsbereichs
nicht ausreichend erreicht werden. Ziel der Förderung ist die individuelle und soziale Stabilisierung der Teilnehmenden. Im Vordergrund stehen dabei das Erreichen eines Schulab-
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schlusses und/oder die Integration in Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder in eine berufliche Maßnahme.
Wichtigste Zielgruppen sind: (gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014, S. 53)
Die Förderung ist auf junge Menschen – in der Regel im Alter bis zu 25 Jahren - ausgerichtet,
die aufgrund ihres erheblichen Förderbedarfs nicht von Maßnahmen erreicht werden können, die im spezifischen Ziel A 2.1 (Verbesserung der Übergangs- und der Ausbildungssituation von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf) gefördert werden.
Zur Zielgruppe zählen:
Schüler/-innen ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht
sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht
werden können.
Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten
der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.
Geplante Maßnahmen sind: (gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom 1. September 2014, S. 52 ff)
Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe
dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen
und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Oftmals
wird eine individuelle und auch längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen
Menschen berücksichtigt.
Durch konkrete Hilfestellung und Beratung sollen junge Menschen, die zwar arbeitslos sind,
sich aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen entziehen, wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert werden.
Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken.
Bei Teilnehmenden ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal der Förderung.
Für junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können im Rahmen der Förderung im spezifischen Ziel C 1.1 auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden.
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Berücksichtigung der Querschnittsziele (gemäß OP, mit Beschluss der EU-Kommission vom
1. September 2014, S. 53)
Gerade bei der problembehafteten und oft schwer erreichbaren Zielgruppe ist eine geschlechtersensible Ausrichtung der Förderung von besonderer Bedeutung. Angesichts der
hohen Relevanz von geschlechterstereotypen Orientierungen der Zielgruppe können in diesem Förderziel auch geschlechterspezifische Konzepte zum Einsatz kommen. Durch die Fokussierung auf bildungsferne und z. T. gesellschaftlich marginalisierte junge Menschen, darunter insbesondere solche mit Migrationshintergrund, leistet die Förderung in diesem spezifischen Ziel einen besonderen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.
Durch individuelle, z. T. auch längerfristig angelegte Fördermaßnahmen, soll eine nachhaltige gesellschaftliche Integration der Teilnehmenden unterstützt werden.
Anhand der Analyse der Ausgangssituation kann im HOK ein möglicher Problemdruck im
Hinblick auf das spezifische Ziel C 1.1 identifiziert werden:
•
•
Situation der Schulabgänger/-innen aus allgemeinbildenden Schulen ohne bzw. mit
Hauptschulabschluss für das Schuljahr 2014/15 sowie Schüler/-innen an den beruflichen Schulen, die von Schulabbruch bedroht sind
Schulsituation von ausländischen Jugendlichen.
Empfehlungen der Experten und Expertinnen aus dem regionalen ESF-Arbeitskreis:
Aufgrund der Finanzsituation ist eine Förderung der Zielgruppen an den allgemeinbildenden
Schulen nicht möglich. Die Zielgruppen münden in der Regel in das berufliche Schulwesen.
Der Handlungsbedarf wird daher im Bereich der betroffenen Schülerinnen und Schüler der
beiden beruflichen Schulzentren in Künzelsau und Öhringen gesehen.
Beschluss ESF-AK:
Gewünscht werden Projekte mit längerfristiger Wirkung und folgenden Inhalten:
•
•
•
•
•
ergänzende Angebote im Sinne einer nachgehenden und weiterführenden Begleitung
für Jugendliche an den beruflichen Schulen, bei denen der Schulabschluss gefährdet
ist oder die Gefahr besteht, die berufliche Schule ohne Anschlussperspektive zu verlassen
ganzheitliche Ansätze zur Unterstützung junger Menschen, unter Einbeziehung der
Familien
aufsuchende/individuelle Beratung und sozialpädagogische Begleitung
Einbeziehung von Lehrkräften und Multiplikatoren in den Systemen Schule, Berufsberatung und Ausbildungsbegleitung
Übergangsmanagement mit geschlechtssensiblen und individuellen Elementen an BEJ
und VAB-Standorten mit Berufsorientierung und Nachbetreuung im Einzelfall, auch
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für Berufsfachschüler/-innen, Einbinden von Eltern sowie Betrieben und weitere
Trainingsmaßnahmen. Verbesserung der persönlichen Voraussetzungen, wie z. B. Sozialkompetenz und Durchhaltevermögen.
Schritt 3:
Umsetzung der Ziele
In der aktuellen Förderperiode steht dem Hohenlohekreis ein jährliches Mittelkontingent in
Höhe von 180.000 € zur Verfügung. Vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg sind für die beiden genannten spezifischen Ziele für den Hohenlohekreis pro Förderjahr als Sollvorgabe folgende Mittel- und Personen-Kontingente vorgesehen:
Spezifisches Ziel B1.1:
104.400 €
Spezifisches Ziel C1.1:
75.600 €
Die Veröffentlichung erfolgt nach der Durchführung der Strategiesitzung vom 15.06.2016 im
Juli 2016 in der Hohenloher Zeitung, den Gemeindeamtsblättern sowie auf der Internetseite
des Hohenlohekreises.
In der Veröffentlichung werden die vom regionalen ESF-Arbeitskreis vorgesehenen Zielgruppen gemeinsam mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aufgeführt. Die Inhalte der regionalen Arbeitsmarktstrategie sollen in den Projektanträgen der Träger berücksichtigt werden.
Eine pdf-Datei der Arbeitsmarktstrategie steht auf der Homepage des Landratsamtes:
www.hohenlohekreis.de unter Bürgerservice/Jugend und Soziales/Europäischer Sozialfonds
zum Download bereit.
Zusätzlich besteht für interessierte Projektträger die Möglichkeit, Gesprächstermine mit der
ESF-Geschäftsstelle und dem externen Berater zu vereinbaren, um eine mögliche Projektidee
bis zur Antragsreife weiter zu entwickeln.
Die Projektanträge der interessierten Träger sind zum jeweiligen Stichtag unter Nutzung des
elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einzureichen. Das für die Förderperiode eingerichtete ELAN-Tool steht auf der bekannten Internetseite: www.esf-bw.de
zur Verfügung.
Die förderfähigen Gesamtkosten eines Projektes müssen sich auf mindestens 30.000 €
belaufen. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss je Vorhaben mindestens 10 Personen betragen. Mit der Antragstellung ist eine gesicherte nationale Kofinanzierung in Höhe
von mindestens 50 % nachzuweisen.
In der regionalen ESF-Förderung wurde am 30.09.2015 verbindlich eine Pauschale eingeführt. Der Pauschalsatz bezieht sich auf die Kostenposition „Direkte Personalkosten“ und
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beträgt insgesamt 1,8 % für Abschreibungen, Miete/Leasing für Ausstattung sowie Porto und
Telekommunikationsgebühren.
Die zu fördernden Projekte werden vom regionalen ESF-Arbeitskreis bewertet. Mit Hilfe des
Ranking-Verfahrens wird eine Reihenfolge festgelegt.
Die entscheidenden Kriterien für die Auswahl der Projekte sind die Übereinstimmung
von Projektanträgen
•
•
•
•
•
Plausibilität des Antrags
Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Zielübereinstimmung mit dem OP für Baden-Württemberg 2014–2020
„Chancen fördern“ und der Arbeitsmarktstrategie des Regionalen ESF-Arbeitskreises
„Partnerschaft für Beschäftigung“ im Hohenlohekreis
den Zielgruppen sowie
den im OP genannten Querschnittszielen.
Erwartet werden
•
•
•
•
gendersensible Projektanträge
der Einsatz von Personal mit Genderkompetenz bzw. der Bereitschaft, dies zeitnah
durch Fort- und Weiterbildungen zu erwerben sowie
eine geschlechtergerechte Zusammensetzung des Projektteams und
eine Aussage zur Nachhaltigkeit des Projektes nach Ende der ESF-Förderung.
Die Geschäftsstelle und der regionale ESF-Arbeitskreis des HOK begleiten die Träger während der Projektzündungsphase sowie der Projektlaufzeit bei Bedarf.
Es gilt, einen gezielten Mitteleinsatz im Zuständigkeitsbereich des regionalen ESFArbeitskreises im Hohenlohekreis zu erreichen. Der regionale ESF-Arbeitskreis strebt eine
komplette Bindung des jährlichen Kontingentes an.
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Schritt 4:
Festlegung Vorgehen zur Evaluation (= Soll-Ist-Abgleich)
Die Erreichung der festgelegten Ziele des Arbeitskreises, der Projektziele einschließlich des
Querschnittsziels der Gleichstellung wird überprüft durch:
•
•
•
•
den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis
des jeweiligen ESF-Projektes
ein jährliches Vorstellen von Zwischenberichten nach ca. einem Vierteljahr nach Projektstart und Ergebnispräsentationen der einzelnen Projekte nach Ende der Projektlaufzeit durch die Träger als zusammenfassende Gesamtschau der Ergebnisse in einer
Sitzung des regionalen ESF-Arbeitskreises
Vor-Ort-Termine bei den Projektträgern ca. zur Halbzeit der Projektlaufzeit durch die
ESF-Geschäftsstelle
Überprüfung der Zielerreichung mit Hilfe aktualisierter Arbeitsmarktdaten.
Brigitte Suss-Geuther, ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Hohenlohekreis
Hartmut Kleinikel, K-consult Köngen
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