Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt beschlossen durch den PASSEPARTOUT-Steuerungsausschuss Basel-Stadt am 05.02.2013 Volksschulen OS-Lehrpersonen ohne Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I (Französisch/Englisch) Rahmenbedingungen für alle Lehrpersonen, die an der Primarschule oder Sekundarschule Französisch und/oder Englisch unterrichten werden: 1. Die Lehrperson absolviert die methodisch-didaktische PASSEPARTOUT-Weiterbildung vor Unterrichtsbeginn (Informationen dazu unter: http://www.passepartout-bs.ch/weiterbildung). 2. Die Lehrperson überprüft ihre Sprachkompetenz anhand der für Sie geltenden Regelung. Nr. Gruppe von Lehrpersonen Thema UNTERRICHTSBERECHTIGUNG 1a 1b 2 1 Lehrpersonen die an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichten ohne entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I mit Vorvertrag für die Sekundarschule Lehrpersonen die an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichten ohne entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I mit Vorvertrag für die Primarschule SPRACHKOMPETENZ Die Sprachkompetenz wird gemäss dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) erhoben. Im Anschluss an den Einstufungstest wird gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen. SPRACHKOMPETENZ Die Sprachkompetenz wird gemäss dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) erhoben. Im Anschluss an den Einstufungstest wird gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen. Regelung Alle Lehrpersonen, die an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichten und einen Vorvertrag für die Sekundarschule haben, werden zum Unterricht von Französisch und/oder Englisch auf der Sekundarschule ab dem Schuljahr 2015/2016 zugelassen. Die Bereitschaft sich gemäss oben stehenden Rahmenbedingungen weiterzubilden wird vorausgesetzt. Die Lehrperson hat: − bisher an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichtet, − einen Vorvertrag für den Unterricht auf der Sekundarschule, − kein entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I, − kein oder ein vor 2000 absolviertes Sprachzertifikat zur Validierung der Sprachkompetenz. 1 Die Lehrperson absolviert einen Einstufungstest : • Resultat C2 = Kein weiterer Nachweis erforderlich • Resultat C1 = Besuch des berufsspezifischen C2*-Kurses bis 2018 • Resultat B2 = Nachweis C1-Sprachkompetenz-Niveau mit Zertifikat und Besuch des berufsspezifischen C2*-Kurses bis 2018 Die Lehrperson hat: − bisher an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichtet, − einen Vorvertrag für den Unterricht an der Primarschule, − kein entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I, − kein oder ein vor 2000 absolviertes Sprachzertifikat zur Validierung der Sprachkompetenz. 1 Die Lehrperson muss einen Einstufungstest absolvieren: • Resultat C1 = kein weiterer Nachweis erforderlich • Resultat B2 = Besuch des berufsspezifischen C1*-Kurses bis 2017 Der Einstufungstest findet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule beider Basel statt. Als Nachweis der Sprachkompetenz gemäss Regelung gilt nur der offizielle PASSEPARTOUTEinstufungstest, der mit einer Anmeldung bei den Zuständigen des „PASSEPARTOUT-Teilprojekts Umsetzung“ ([email protected]) absolviert werden kann.