Steuerungsausschuss Passepartout Basel-Stadt

Werbung
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
beschlossen durch den PASSEPARTOUT-Steuerungsausschuss Basel-Stadt am 05.02.2013
Volksschulen
OS-Lehrpersonen ohne Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I (Französisch/Englisch)
Rahmenbedingungen für alle Lehrpersonen, die an der Primarschule oder Sekundarschule Französisch und/oder Englisch unterrichten werden:
1. Die Lehrperson absolviert die methodisch-didaktische PASSEPARTOUT-Weiterbildung vor Unterrichtsbeginn
(Informationen dazu unter: http://www.passepartout-bs.ch/weiterbildung).
2. Die Lehrperson überprüft ihre Sprachkompetenz anhand der für Sie geltenden Regelung.
Nr.
Gruppe von Lehrpersonen Thema
UNTERRICHTSBERECHTIGUNG
1a
1b
2
1
Lehrpersonen die an der
Orientierungsschule (OS)
Französisch und/oder Englisch
unterrichten ohne entsprechendes
Fremdsprachen-Lehrdiplom der
Sekundarstufe I mit Vorvertrag für
die Sekundarschule
Lehrpersonen die an der
Orientierungsschule (OS)
Französisch und/oder Englisch
unterrichten ohne entsprechendes
Fremdsprachen-Lehrdiplom der
Sekundarstufe I mit Vorvertrag für
die Primarschule
SPRACHKOMPETENZ
Die Sprachkompetenz wird
gemäss dem „Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für
Sprachen“ (GER) erhoben.
Im Anschluss an den
Einstufungstest wird
gemeinsam das weitere
Vorgehen besprochen.
SPRACHKOMPETENZ
Die Sprachkompetenz wird
gemäss dem „Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für
Sprachen“ (GER) erhoben.
Im Anschluss an den
Einstufungstest wird
gemeinsam das weitere
Vorgehen besprochen.
Regelung
Alle Lehrpersonen, die an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch
unterrichten und einen Vorvertrag für die Sekundarschule haben, werden zum Unterricht von
Französisch und/oder Englisch auf der Sekundarschule ab dem Schuljahr 2015/2016
zugelassen. Die Bereitschaft sich gemäss oben stehenden Rahmenbedingungen
weiterzubilden wird vorausgesetzt.
Die Lehrperson hat:
− bisher an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichtet,
− einen Vorvertrag für den Unterricht auf der Sekundarschule,
− kein entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I,
− kein oder ein vor 2000 absolviertes Sprachzertifikat zur Validierung der Sprachkompetenz.
1
 Die Lehrperson absolviert einen Einstufungstest :
• Resultat C2 = Kein weiterer Nachweis erforderlich
• Resultat C1 = Besuch des berufsspezifischen C2*-Kurses bis 2018
• Resultat B2 = Nachweis C1-Sprachkompetenz-Niveau mit Zertifikat
und Besuch des berufsspezifischen C2*-Kurses bis 2018
Die Lehrperson hat:
− bisher an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichtet,
− einen Vorvertrag für den Unterricht an der Primarschule,
− kein entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I,
− kein oder ein vor 2000 absolviertes Sprachzertifikat zur Validierung der Sprachkompetenz.
1
 Die Lehrperson muss einen Einstufungstest absolvieren:
• Resultat C1 = kein weiterer Nachweis erforderlich
• Resultat B2 = Besuch des berufsspezifischen C1*-Kurses bis 2017
Der Einstufungstest findet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule beider Basel statt. Als Nachweis der Sprachkompetenz gemäss Regelung gilt nur der offizielle PASSEPARTOUTEinstufungstest, der mit einer Anmeldung bei den Zuständigen des „PASSEPARTOUT-Teilprojekts Umsetzung“ ([email protected]) absolviert werden kann.
Herunterladen