Steuerungsausschuss Passepartout Basel-Stadt

Werbung
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
beschlossen durch den PASSEPARTOUT-Steuerungsausschuss Basel-Stadt am 05.02.2013
Volksschulen
Validiert: 04.11.2015
OS-Lehrpersonen ohne Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I (Französisch/Englisch)
Rahmenbedingungen für alle Lehrpersonen, die an der Primarschule oder Sekundarschule Französisch und/oder Englisch unterrichten werden:
1. Die Lehrperson absolviert die methodisch-didaktische PASSEPARTOUT-Weiterbildung vor Unterrichtsbeginn
(Informationen dazu unter: www.edubs.ch/beruf_weiterbildung/passepartout/methodisch-didaktisch).
2. Die Lehrperson überprüft ihre Sprachkompetenz anhand der für Sie geltenden Regelung.
Nr.
Gruppe von Lehrpersonen Thema
UNTERRICHTSBERECHTIGUNG
1a
1b
2
Lehrpersonen, die an der
Orientierungsschule (OS)
Französisch und/oder Englisch
ohne entsprechendes
Fremdsprachen-Lehrdiplom der
Sekundarstufe I mit Vorvertrag für
die Sekundarschule unterrichten
Lehrpersonen, die an der
Orientierungsschule (OS)
Französisch und/oder Englisch
ohne entsprechendes
Fremdsprachen-Lehrdiplom der
Sekundarstufe I mit Vorvertrag für
die Primarschule unterrichten
SPRACHKOMPETENZ
Die Sprachkompetenz wird
gemäss dem „Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für
Sprachen“ (GER) erhoben.
Im Anschluss an den
Einstufungstest wird
gemeinsam das weitere
Vorgehen besprochen.
SPRACHKOMPETENZ
Die Sprachkompetenz wird
gemäss dem „Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für
Sprachen“ (GER) erhoben.
Im Anschluss an den
Einstufungstest wird
gemeinsam das weitere
Vorgehen besprochen.
Regelung
Alle Lehrpersonen, die an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch
unterrichten und einen Vorvertrag für die Sekundarschule haben, werden zum Unterricht von
Französisch und/oder Englisch auf der Sekundarschule ab dem Schuljahr 2015/2016
zugelassen. Die Bereitschaft sich gemäss oben stehenden Rahmenbedingungen
weiterzubilden wird vorausgesetzt.
Die Lehrperson hat:
 bisher an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichtet,
 einen Vorvertrag für den Unterricht in der Sekundarschule,
 kein entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I,
 kein oder ein vor 2000 erlangtes Sprachzertifikat zur Validierung der Sprachkompetenz.
1
 Die Lehrperson absolviert einen Einstufungstest :
 Resultat C2 = Kein weiterer Nachweis erforderlich
 Resultat C1 = Besuch des berufsspezifischen C2*-Kurses bis 2018
 Resultat B2 = Nachweis C1-Sprachkompetenz-Niveau mit Zertifikat
und Besuch des berufsspezifischen C2*-Kurses bis 2018
Die Lehrperson hat:
 bisher an der Orientierungsschule (OS) Französisch und/oder Englisch unterrichtet,
 einen Vorvertrag für den Unterricht an der Primarschule,
 kein entsprechendes Fremdsprachen-Lehrdiplom der Sekundarstufe I,
 kein oder ein vor 2000 erlangtes Sprachzertifikat zur Validierung der Sprachkompetenz.
1
 Die Lehrperson muss einen Einstufungstest absolvieren:
 Resultat C1 = Kein weiterer Nachweis erforderlich
 Resultat B2 = Besuch des berufsspezifischen C1*-Kurses bis 2018
Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Volksschulen
1
beschlossen durch den PASSEPARTOUT-Steuerungsausschuss Basel-Stadt am 05.02.2013
Validiert: 04.11.2015
Der Einstufungstest findet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule beider Basel statt. Als Nachweis für die Sprachkompetenz gemäss Regelung gilt nur der offizielle
PASSEPARTOUT-Einstufungstest, der mit einer Anmeldung bei den für PASSEPARTOUT Zuständigen ([email protected]) absolviert werden kann.
Herunterladen