Wahlen – was sind das?

Werbung
2016 wird am Sonntag, den 4. September
die Zusammensetzung des Landtags in
Mecklenburg-Vorpommern neu gewählt.
Dieses Faltblatt des Landesjugendrings beantwortet folgende Fragen von jungen Menschen
zur Wahl:
• Warum gibt es eigentlich Wahlen?
• Was sind eigentlich Wahlgrundsätze?
• Wie geht das mit den Erst- und Zweitstimmen?
• Was beinhaltet der Stimmzettel?
• Was bedeutet die Fünf-ProzentSperrklausel?
• Wer darf wählen?
• Was ist ein Wählerverzeichnis?
• Was ist eine Briefwahl?
• Wann ist eine Stimme ungültig?
• Wie viele Abgeordnete werden gewählt?
Herausgeber:
Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Goethestr. 73, 19053 Schwerin
V. i. S. d. P.: Friedhelm Heibrock, Geschäftsführer
T. 0385 76076-11
F. 0385 76076-20
Email: [email protected]
Internet: www.ljrmv.de
Am
er_ 4. Sep
in
tem
den nen
ber
M
Jah 7. Lan ecklen wähle
r
d
n
Jug e 2016 tag fü burg-V die
B
end
o
r
r
b
nalw lich is 20 die n pomm ürgä
e
2
c
e
a
,
1
h
rns
and
.W
s
mer hlen
äh ten
er
n, e
rst in Me s als b len dü fünf
ab
18 cklenb ei Ko rfen
m
Jah
u
ren rg-Vo mu.
rpo
m-
Wahlen –
was sind das?
Wahlen sind die einfachste Form der politischen
Beteiligung. Sie sind gleichzeitig die wichtigste Form
politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne Wahlen
ist Demokratie nicht denkbar.
Nutzt eure demokratischen Rechte!
Geht wählen!
Informationen für
Wähler_innen
zur
Landtagswahl
am 4. September 2016
Warum gibt es eigentlich Wahlen?
Wahlen sind die einfachste Form der politischen Beteiligung. Sie sind gleichzeitig die wichtigste Form
politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne
Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Durch Wahlen
werden die politische Führung und der politische
Kurs in der nächsten Legislaturperiode (Zeitraum
zwischen zwei Wahlen) bestimmt. Wahlen sind ein
wirksames Instrument politischer Kontrolle. Wenn
die Wähler_innen mit der Politik der politisch Verantwortlichen unzufrieden sind, können sie andere
Personen und Parteien wählen und einen Machtwechsel herbeiführen.
Was sind eigentlich Wahlgrundsätze?
In Artikel 38 des Grundgesetzes steht: „Die Abgeordneten (…) werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“
Was bedeutet das?
„allgemein“: Alle Staatsbürger_innen ab einem bestimmten Alter dürfen wählen und gewählt werden.
„unmittelbar“: Die Wähler_innen wählen direkt die
Abgeordneten oder mehrere über eine Liste.
„frei“: Auf die Wähler_innen darf kein Druck ausgeübt werden, ihre Stimme für einen Kandidaten oder
eine Partei abzugeben. Den Bürger_innen steht es
auch frei nicht zu wählen.
“gleich“: Jede Stimme zählt gleich viel.
„geheim“: Es bleibt geheim, wie der/die Wähler_in
abstimmt. Die Wahlkabine, Stimmzettel und Umschlag (Briefwahl) und die Wahlurne dienen diesem
Zweck.
Wie geht das mit den Erst- und Zweitstimmen?
Bei der Landtagswahl hat jede_r Wahlberechtigte
zwei Stimmen, kann also auf dem Stimmzettel zwei
Kreuze machen.
Mit der Erststimme können die Wähler_innen direkt über eine Person entscheiden, die ihren Wahl-
kreis im Landtag vertritt. Wahlsieger_in ist der/die
Kandidat_in, der/die die meisten Erststimmen erhält.
Sie/Er zieht für die nächsten fünf Jahre in den Landtag
Mecklenburg-Vorpommern ein.
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Diese
Parteien stellen auf einer Landesliste Kandidat_innen
zusammen. Die Sitze im Parlament werden entsprechend den für die Listen insgesamt abgegeben Stimmen auf die Parteien verteilt. Ausschlaggebend für
die Sitzverteilung ist also die Zweitstimme.
Möglich ist natürlich auch eine unterschiedliche
Stimm​abgabe, d. h. man wählt mit der Erststimme den
Kandidaten der Partei A und mit der Zweitstimme die
Liste der Partei B. Das nennt man Stimmensplitting.
Was beinhaltet der Stimmzettel?
Der/Die Wähler_in erhält für die Landtagswahl einen
Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält für die Bewerber im Wahlkreis deren Namen, Vornamen, Beruf und
die Anschrift, bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien
außerdem den Namen der Partei und die Kurzbezeichnung. Für die Wahl der Landeslisten enthält er die
Namen der Parteien, deren Kurzbezeichnung und die
Namen und Vornamen der ersten fünf Bewerber der
zugelassenen Landeslisten.
Was bedeutet die Fünf-Prozent-Sperrklausel?
Für die Landtagswahl gilt die Regelung, dass bei der
Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien
berücksichtigt werden, die mindestens 5 % der abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben.
Wer darf wählen?
Bei der Landtagswahl sind wahlberechtigt: alle deutschen Staatsbürger_innen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in
Mecklenburg-Vorpommern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und nicht
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Was ist ein Wählerverzeichnis?
Das Wählerverzeichnis ist ein Verzeichnis der Wahlberechtigten im Wahlbezirk. Wählen kann nur, wer
als Wahlberechtigte_r in ein Wählerverzeichnis
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Auf
der Wahlberechtigung steht, wo das Wahllokal ist
und wann gewählt werden kann. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist mit zur Wahl zu nehmen und
dem Wahlvorstand vorzulegen. Wenn sie verloren
gegangen ist, muss ein gültiger Personalausweis
oder Reisepass vorgelegt werden.
Was ist eine Briefwahl?
Sollte man am Wahltag aus verschiedenen Gründen (beispielsweise Urlaub) an der persönlichen
Stimmabgabe im Wahllokal verhindert sein, kann
man auf Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten, welche die Briefwahl ermöglichen. Das heißt man erhält die Wahlunterlagen
(u. a. einen Stimmzettel) und kann diese zu Hause
ausfüllen. Dann wird alles in einem geschlossenen
Umschlag an das Wahlbüro geschickt.
Wann ist eine Stimme ungültig?
Wenn z. B. auf dem Stimmzettel das Kreuz nicht
eindeutig zuzuordnen ist, wenn der Stimmzettel
keine Kennzeichnung enthält, wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt enthält oder
wenn mehr als ein Bewerber oder mehr als eine
Liste angekreuzt wurde.
Wie viele Abgeordnete werden gewählt?
Der Landtag setzt sich zusammen aus 71 Abgeordneten, die für die Dauer von fünf Jahren gewählt
werden. 36 Abgeordnete werden durch direkte
Wahl in den Wahlkreisen gewählt.
Herunterladen