2016 wird am Sonntag, den 4. September die Zusammensetzung des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern neu gewählt. Dieses Faltblatt des Landesjugendrings beantwortet folgende Fragen von jungen Menschen zur Wahl: • Warum gibt es eigentlich Wahlen? • Was sind eigentlich Wahlgrundsätze? • Wie geht das mit den Erst- und Zweitstimmen? • Was beinhaltet der Stimmzettel? • Was bedeutet die Fünf-ProzentSperrklausel? • Wer darf wählen? • Was ist ein Wählerverzeichnis? • Was ist eine Briefwahl? • Wann ist eine Stimme ungültig? • Wie viele Abgeordnete werden gewählt? Herausgeber: Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e. V. Goethestr. 73, 19053 Schwerin V. i. S. d. P.: Friedhelm Heibrock, Geschäftsführer T. 0385 76076-11 F. 0385 76076-20 Email: [email protected] Internet: www.ljrmv.de Am er_ 4. Sep in tem den nen ber M Jah 7. Lan ecklen wähle r d n Jug e 2016 tag fü burg-V die B end o r r b nalw lich is 20 die n pomm ürgä e 2 c e a , 1 h rns and .W s mer hlen äh ten er n, e rst in Me s als b len dü fünf ab 18 cklenb ei Ko rfen m Jah u ren rg-Vo mu. rpo m- Wahlen – was sind das? Wahlen sind die einfachste Form der politischen Beteiligung. Sie sind gleichzeitig die wichtigste Form politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Nutzt eure demokratischen Rechte! Geht wählen! Informationen für Wähler_innen zur Landtagswahl am 4. September 2016 Warum gibt es eigentlich Wahlen? Wahlen sind die einfachste Form der politischen Beteiligung. Sie sind gleichzeitig die wichtigste Form politischer Beteiligung in der Demokratie. Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Durch Wahlen werden die politische Führung und der politische Kurs in der nächsten Legislaturperiode (Zeitraum zwischen zwei Wahlen) bestimmt. Wahlen sind ein wirksames Instrument politischer Kontrolle. Wenn die Wähler_innen mit der Politik der politisch Verantwortlichen unzufrieden sind, können sie andere Personen und Parteien wählen und einen Machtwechsel herbeiführen. Was sind eigentlich Wahlgrundsätze? In Artikel 38 des Grundgesetzes steht: „Die Abgeordneten (…) werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Was bedeutet das? „allgemein“: Alle Staatsbürger_innen ab einem bestimmten Alter dürfen wählen und gewählt werden. „unmittelbar“: Die Wähler_innen wählen direkt die Abgeordneten oder mehrere über eine Liste. „frei“: Auf die Wähler_innen darf kein Druck ausgeübt werden, ihre Stimme für einen Kandidaten oder eine Partei abzugeben. Den Bürger_innen steht es auch frei nicht zu wählen. “gleich“: Jede Stimme zählt gleich viel. „geheim“: Es bleibt geheim, wie der/die Wähler_in abstimmt. Die Wahlkabine, Stimmzettel und Umschlag (Briefwahl) und die Wahlurne dienen diesem Zweck. Wie geht das mit den Erst- und Zweitstimmen? Bei der Landtagswahl hat jede_r Wahlberechtigte zwei Stimmen, kann also auf dem Stimmzettel zwei Kreuze machen. Mit der Erststimme können die Wähler_innen direkt über eine Person entscheiden, die ihren Wahl- kreis im Landtag vertritt. Wahlsieger_in ist der/die Kandidat_in, der/die die meisten Erststimmen erhält. Sie/Er zieht für die nächsten fünf Jahre in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Diese Parteien stellen auf einer Landesliste Kandidat_innen zusammen. Die Sitze im Parlament werden entsprechend den für die Listen insgesamt abgegeben Stimmen auf die Parteien verteilt. Ausschlaggebend für die Sitzverteilung ist also die Zweitstimme. Möglich ist natürlich auch eine unterschiedliche Stimmabgabe, d. h. man wählt mit der Erststimme den Kandidaten der Partei A und mit der Zweitstimme die Liste der Partei B. Das nennt man Stimmensplitting. Was beinhaltet der Stimmzettel? Der/Die Wähler_in erhält für die Landtagswahl einen Stimmzettel. Der Stimmzettel enthält für die Bewerber im Wahlkreis deren Namen, Vornamen, Beruf und die Anschrift, bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien außerdem den Namen der Partei und die Kurzbezeichnung. Für die Wahl der Landeslisten enthält er die Namen der Parteien, deren Kurzbezeichnung und die Namen und Vornamen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten. Was bedeutet die Fünf-Prozent-Sperrklausel? Für die Landtagswahl gilt die Regelung, dass bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens 5 % der abgegebenen Zweitstimmen erhalten haben. Wer darf wählen? Bei der Landtagswahl sind wahlberechtigt: alle deutschen Staatsbürger_innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Was ist ein Wählerverzeichnis? Das Wählerverzeichnis ist ein Verzeichnis der Wahlberechtigten im Wahlbezirk. Wählen kann nur, wer als Wahlberechtigte_r in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Auf der Wahlberechtigung steht, wo das Wahllokal ist und wann gewählt werden kann. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist mit zur Wahl zu nehmen und dem Wahlvorstand vorzulegen. Wenn sie verloren gegangen ist, muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Was ist eine Briefwahl? Sollte man am Wahltag aus verschiedenen Gründen (beispielsweise Urlaub) an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert sein, kann man auf Antrag einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten, welche die Briefwahl ermöglichen. Das heißt man erhält die Wahlunterlagen (u. a. einen Stimmzettel) und kann diese zu Hause ausfüllen. Dann wird alles in einem geschlossenen Umschlag an das Wahlbüro geschickt. Wann ist eine Stimme ungültig? Wenn z. B. auf dem Stimmzettel das Kreuz nicht eindeutig zuzuordnen ist, wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält, wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt enthält oder wenn mehr als ein Bewerber oder mehr als eine Liste angekreuzt wurde. Wie viele Abgeordnete werden gewählt? Der Landtag setzt sich zusammen aus 71 Abgeordneten, die für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. 36 Abgeordnete werden durch direkte Wahl in den Wahlkreisen gewählt.