Autismus Konzept

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Selma-Lagerlöf-Schule
Förderschule
Schwerpunkt Geistige Entwicklung
REGIONHANNOVER
Konzept zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit Autismus
Dieses Konzept ist Teil des Schulkonzepts der Selma-Lagerlöf-Schule, Am
Wischacker 7, 30952 Ronnenberg. Grundlage sind die Empfehlungen der KMKKonferenz vom 16. Juni 2000 „Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von
Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten“.
Definition
Autismus (griechisch autos: selbst) wird als tief greifende Entwicklungsstörung
betrachtet, Ursachen liegen wahrscheinlich in einer komplexen Veränderung des
zentralen Nervensystems. Kennzeichnend sind vor allem Beeinträchtigungen in der
Kommunikation und Beziehungsverhalten.
Autismus ist keine geistige Behinderung, 2/3 aller Kinder mit Autismussyndrom sind
jedoch von geistiger Behinderung bedroht, wenn sie keine frühzeitige,
verständnisvolle und angemessene Förderung erhalten.
Es wird zwischen „Kannerautisten“(der so genannte frühkindliche Autismus) und
Autisten mit dem „Asperger Syndrom“ unterschieden. Die Diagnose Autismus kann
bei Kannerautisten schon in den ersten Lebensjahren gestellt werden, während das
Asperger Syndrom jedoch erst im Schulalter oder manchmal sogar erst im
Erwachsenenalter als solches diagnostiziert wird.
Die Bandbreite autistischen Verhaltens ist vielfältig und kann auch in der Entwicklung
nicht behinderter Kinder auftreten. Die Diagnose Autismus ist daher nicht leicht zu
stellen. Bei einer autistischen Störung müssen nach international anerkannten
Diagnosekriterien eine bestimmte Anzahl Symptome gleichzeitig und in großer
Intensität auftreten. Je mehr charakteristische Symptome zu beobachten sind, umso
sicherer ist die Feststellung des autistischen Syndroms.
Es wird angenommen, dass beim autistischen Syndrom eine Wahrnehmungsstörung
zugrunde liegt, die eine tief greifende Entwicklungsstörung verursacht. Eindeutige
Ursachen sind noch nicht bekannt. Man geht von mehreren Faktoren aus. Dadurch
werden grundlegende Lernfortschritte, z. B. das Imitationslernen oder den Erwerb der
Sprache, verhindert oder beeinträchtigt. Die Folge ist ein nur eingeschränkt
möglicher Austausch mit der Umwelt, der in Kombination mit der Störung in der
Wahrnehmungsverarbeitung in eine Kettenreaktion führt, die von den Betroffenen oft
ihr Leben lang nicht durchbrochen werden kann.
Beeinträchtigungen kann es in der Sinneswahrnehmung geben, in der Motorik, in der
Handlungskompetenz, im sozialen und emotionalen Verhalten, in der Fähigkeit
Gelerntes auf neue Situationen zu übertragen, in der Fähigkeit, sich in die
Vorstellungswelt anderer Menschen hineinzuversetzen. Darüber hinaus haben sie
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ein scheinbar eingeschränktes Repertoire von Aktivitäten und Interessen. Oft sind
Stereotypien, autoaggressives Verhalten und geringe Flexibilität zu beobachten.
Einige Autisten verfügen jedoch über enorme Teilleistungsstärken.
Das Bild der autistischen Beeinträchtigung kann sich mit wachsendem Lebensalter
verändern, wobei nicht generell von einer Verbesserung oder Verschlechterung der
Symptome ausgegangen werden kann. Auch hier kann eine Prognose nur individuell
gestellt werden, da der Verlauf der autistischen Störung von vielerlei Aspekten
abhängt.
Ziele
„Sonderpädagogische Förderung hilft Kindern und Jugendlichen mit autistischem
Verhalten bei ihrer Bewältigung von Schul- und Alltagssituationen und strebt als
Bestandteil von umfassenden Eingliederungsmaßnahmen an, dass sie
Zurückgezogenheit überwinden und Bildungsangebote annehmen können.
Einschränkungen und Störungen in der Einheit von Wahrnehmung und Motorik sowie
in der Kommunikation bei Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten
haben erhebliche Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung und die
Beziehungen zum sozialen Umfeld. Durch besondere Zuwendung können diese
Kinder und Jugendliche ihre Aktivitäten und Interessen erweitern, Sprache zur
Interaktion nutzen sowie sich für andere Menschen, Sachverhalte und Gegenstände
öffnen und Gemeinsamkeit erleben.
Sonderpädagogische Förderung hat zudem die Aufgabe, diesen Kindern und
Jugendlichen zur Begegnung und Auseinandersetzung mit sich selbst, mit eigenen
Wünschen und Vorstellungen in Familie, Schule, Freizeit, Beschäftigung und Arbeit
sowie in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft zu verhelfen. Die Kindern und
Jugendlichen mit autistischem Verhalten sollen erfahren, dass sowohl in der
menschlichen Begegnung als auch im Umgang mit Natur und Kultur ein erfülltes
Leben möglich ist. Die Förderung soll anknüpfend an die individuellen
Voraussetzungen zu einer selbst bestimmten Gestaltung des Lebens und zur
individuellen Entfaltung in der Gemeinschaft sowie zur Wahrnehmung von Rechten
und Pflichten in der Gesellschaft beitragen.“ (KMK-Konferenz 2002, S. 141)
„Sonderpädagogische Förderung unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche
mit autistischem Verhalten, die in ihrer geistigen Entwicklung schwer beeinträchtigt,
aber auch hochbegabt sein können. Ihre Förderung ist Aufgabe aller Schulformen.“
(KMK-Konferenz, S. 141). Die unterschiedliche Ausprägung der „autistischen
Verhaltensweisen erfordert eine individuelle Ausrichtung der pädagogischen
Maßnahmen. Erziehungsziele, unterrichtliche Inhalte und Methoden müssen an der
Individualität und an den pädagogischen Bedürfnissen des einzelnen Kindes oder
Jugendlichen anknüpfen.“ (KMK-Konferenz 2002, S. 141).
Diagnose
An der Selma-Lagerlöf-Schule (SLS) findet eine Überprüfung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs von Schülerinnen und Schülern mit autistischen
Verhaltensweisen statt. Die Überprüfung umfasst eine detaillierte Diagnostik und
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Anamnese, Gespräche mit Eltern und betroffenen pädagogischen und
therapeutischen Institutionen sowie die Sichtung ärztlicher Gutachten.
Die Ergebnisse der unterschiedlichen Fachkompetenzen fließen in ein
Fördergutachten mit abschließenden Empfehlungen zum sonderpädagogischen
Förderbedarf und erste Maßnahmen ein.
„In jedem Fall werden zur Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die
Ergebnisse der Diagnostik anderer Fachdisziplinen berücksichtigt. Die Annahme
autistischen Verhaltens beruht auf einer fachärztlichen Diagnose, auf freier und
gebundener Verhaltensbeobachtung und auf einer Anamnese und Exploration, bei
denen Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen und TherapeutInnen mit einbezogen
werden.“ (KMK-Konferenz 2002, S. 144)
Wird bei Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Überprüfung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs oder im Laufe der Beschulung an der SLS der
Verdacht auf das Syndrom Autismus geäußert, sollte hier ebenfalls intensiv
interdisziplinär gearbeitet werden. Der Verdacht muss in der interdisziplinären
Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachbereichen untermauert werden, ein
sensibles Vorgehen in den Gesprächen mit den Eltern sowie eine Abklärung einer
fachärztlichen Diagnose sind notwendig.
Förderplan
Im Schuljahr 2007/08 werden 6 Schülerinnen und Schüler mit Autismus an unserer
Schule beschult.
Das Fördergutachten und die Beobachtungen im Unterricht bilden die Grundlage für
die Erstellung eines individuellen Förderplans. So unterschiedlich Art und Ausmaß
der autistischen Beeinträchtigung sein können, so vielfältig sind die Förderansätze
und Förderschwerpunkte für das einzelne Kind. Im Förderplan sollen Aussagen zu
folgenden Förderschwerpunkten gemacht werden:
-
Sprache und Kommunikation
Lebenspraktische Fähigkeiten
Motorik
Wahrnehmung
Soziales Handeln
Handlungsplanung
Interessen und Begabungen
Abbau von Verhaltensauffälligkeiten
Methodische Möglichkeiten
Je nach individueller Lernausgangslage, erstelltem Förderplan und Fachkompetenz
des mit der Förderung betrauten Lehrers bzw. der Lehrerin können unterschiedliche
Methoden sinnvoll eingesetzt werden.
Zum Beispiel:
- Teacch Programm
- Tiere als therapeutischen Begleiter
- Verhaltensmodifikation
- Encouraging
- Sprachbegleitende Gebärden
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-
Gestützte Kommunikation (FC)
Lernen am PC
Sensorische Integrationstherapie
Psychomotorik
Organisatorische Möglichkeiten
Verschiedene Organisationsformen können nebeneinander mit unterschiedlichen
Anteilen, abhängig vom individuellen Förderplan, für die einzelne Schülerin, den
einzelnen Schüler sinnvoll sein.
- Einzelförderung
- Kleingruppenunterricht
- Klassenunterricht mit individueller Begleitung
- Unterricht in Kooperationsklassen mit individueller Begleitung
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Sprachtherapie
Zusätzliche Lehrerstunden für die Förderung
Grundsätzlich sollten jeder Schülerin, jedem Schüler mit einer autistischen
Beeinträchtigung vier zusätzliche Förderstunden zur Verfügung stehen. Die Art der
Förderung (Schwerpunkt/Methodik/Organisation) wird im Förderplan aufgeführt.
Unterschiedliche Regelungen über die Verteilung dieser Lehrerstunden sind mit dem
jeweiligen Klassenteam abzustimmen.
In Abhängigkeit vom Förderplan und den organisatorischen Möglichkeiten der
jeweiligen Stundenpläne wird entschieden, ob die Förderung
- in Einzel- oder Kleingruppenarbeit oder in einer Gastklasse der Regelschule,
- in vier Einzel-, zwei Doppelstunden oder anderen Zeiteinheiten,
- teamintern oder teamextern stattfinden soll.
Dem gegenüber steht die Stundenzuweisung durch die Landesschulbehörde.
Tatsächlich wird in der Statistik das Förderkonzept zurzeit nur mit 10 Stunden
Zusatzbedarf(je 2 Std. für 5 Schüler) angerechnet.
Zusammenarbeit mit Eltern
Der Zusammenarbeit mit den Eltern kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Eltern
sollen in die Förderung ihrer Kinder mit einbezogen werden. Sie sind „Experten“ für
ihr Kind. Aus ihren langjährigen Erfahrungen, ihrer Beobachtung und ihrem
Hintergrundwissen heraus können sie dem unterrichtenden Team helfen, auch
zunächst schwer verständliche Verhaltensweisen und /oder schwierige
Interaktionsprozesse, besser zu verstehen.
Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen
Um eine optimale Förderung eines Kindes oder Jugendlichen mit Autismus zu
erreichen, ist die Zusammenarbeit aller an der Förderung beteiligten Personen und
Einrichtungen unerlässlich. Die Selma-Lagerlöf-Schule arbeitet mit der Gesellschaft
für begleitende Hilfen, Therapie und Förderung (HTF), mit Sitz in der Vahrenwalder
Str. 195 a in Hannover, zusammen. Die Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere
Einrichtungen in der Region Hannover wird angestrebt.
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Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Schulformen
Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus erfolgt in
unterschiedlichen Förderformen und an unterschiedlichen Förderorten, eigene
Schulen gibt es für sie nicht. (Empfehlungen der KMK-Konferenz)
Die Selma-Lagerlöf-Schule kann im Rahmen von Kooperationsverträgen, von
sonderpädagogischer Beratung und gemeinsamer Fortbildung mit Grund-, Haupt-,
Realschulen und Gymnasien der Region Hannover, sowie mit anderen
Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte zusammen erarbeiten.
Vereinbart ist die Zusammenarbeit mit der Grundschule in Wettbergen, Auf der
Rehre, auf Grundlage des Kooperationsvertrages vom 1.8.2005 (neue Version SJ
07/08). Zwei Grundstufenklassen der Selma-Lagerlöf-Schule werden ab dem
1.2.2005 dort unterrichtet. In diesem Rahmen wird auch die Beschulung eines
Kindes mit Autismus in einer Grundschulklasse angestrebt.
Seit dem Schuljahr 06/07 nimmt ein Schüler mit sechs Wochenstunden am Unterricht
(Deutsch, Englisch, Mathe, GSW) der Klasse 6 der Marie-Curie-Schule teil.
Seit dem Schuljahr 07/08 nimmt eine Schülerin mit drei Wochenstunden am
Unterricht (Deutsch, Englisch) der Klasse 7 der Marie-Curie-Schule teil.
Mit dieser Schule besteht bisher kein offizieller Kooperationsvertrag.
Fachliche Kompetenz und Fortbildung
Die Förderung der autistischen Kinder und Jugendlichen soll in Absprache
teamintern oder teamextern stattfinden.
Fachliche Kompetenz ist durch die sonderpädagogische Ausbildung vorhanden.
Diese Kompetenz soll durch regelmäßige Fortbildungen erweitert werden.
So haben, nach mehreren Fortbildungsseminaren zum Thema Gestützte
Kommunikation, im Schuljahr 2006/07 vier Kolleginnen an einem Gruppencoaching
des FC-Zentrums in Bonn teilgenommen und sich konkret für die Stütze unserer
betroffenen Schülerinnen und Schüler schulen lassen.
Fortbildungsmöglichkeiten:
-
FBA Hilfe für das autistische Kind
Langzeitfortbildung Autismus über die Akademie für Rehaberufe in Hannover
Autismusbeauftragte der Staatlichen Schulämter
Fortbildung zur Teacch-Anwenderin
Fortbildung zur Gestützten Kommunikation, z. B. Verein zur Förderung
autistischer Kinder e. V. Therapiezentrum
Schulinterne Mitarbeiterfortbildung mit externen oder schuleigenen Referenten
Supervision
Arbeitsgruppenarbeit auf regionaler Ebene in Zusammenarbeit
unterschiedlicher Einrichtungen
Stand Schuljahr 2007/08
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