Merkblatt (V1 vom 31.05.2011) Hygienemaßnahmen bei stationären Patienten mit blutigen Durchfällen durch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) bzw. mit hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) Erreger: Enterohämorrhagische Escherichia (E.) coli sind Bakterien, die die Eigenschaft zur Bildung bestimmter Zytotoxine besitzen. Einige dieser Erreger können schwere Verläufe mit hämorrhagischer Kolitis und hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) hervorrufen. Bereits geringe Keimzahlen von 10-100 Erregern können für eine Infektion ausreichen. EHEC - auch als Verotoxin-bildende Escherichia (E.) coli (VTEC) oder Shigatoxin-bildende E. coli (STEC) bezeichnet – sind durch ihre Fähigkeit zur Bildung bestimmter Giftstoffe (Toxine) charakterisiert. Natürliches Reservoir ist der Darm von Wiederkäuern, speziell von Rindern. Die Bakterien sind empfindlich gegen Hitze, überleben jedoch gut in gefrorenen Lebensmitteln und im sauren Milieu. Inkubationszeit: In der Regel treten Symptome 1-3 Tage (selten bis 10) Tage nach der Infektion auf. Die Erkrankung beginnt mit wässrigen Durchfällen, die zum Teil nach einigen Tagen blutig verlaufen und von starker Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen begleitet sein können. Die Krankheit ist meist selbstlimitierend und dauert im Durchschnitt acht bis zehn Tage. Bei 10 - 20 % der Patienten entwickelt sich eine hämorrhagische Kolitis mit blutigem Stuhl und teilweise Fieber. Bei 5 - 10 % der Erkrankten, besonders bei Kindern im Vorschulalter, kann es wenige Tage nach Beginn der Durchfallerkrankung zu einer charakteristischen Folgeerkrankung kommen, dem hämolytischurämischen Syndrom (HUS). Dabei binden die Shigatoxine an spezielle Rezeptoren der Zellwände (hauptsächlich des Nierenendothels) und schädigen diese. Die kleinen Blutkapillaren werden zerstört, und in weiterer Folge kann es zu Nierenversagen (keine Harnbildung), Blutarmut, verminderter Anzahl an Blutplättchen, Hautblutungen und neurologischen Veränderungen kommen. Shigatoxine führen außerdem zu einer Überaktivierung des Komplementsystems. Dies führt ebenfalls zu einer Zerstörung der Niere. Übertragung: Orale Aufnahme z. B. durch Kontakt mit Wiederkäuern oder Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln. Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch fäkal-orale Schmierinfektion bei mangelhafter Händehygiene. Seite 1 von 3 Hygienemaßnahmen im stationären Bereich: Isolierung: Einzelunterbringung mit eigener Toilette Händedesinfektion: Die Händedesinfektion gilt als wichtige Maßnahme. Durchführung vor und nach Patientenkontakt, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material bzw. kontaminierten Gegenständen sowie vor Verlassen des Zimmers Einmalhandschuhe: Bei Tätigkeiten mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Gegenständen Nach Tätigkeit umgehende korrekte Entsorgung der Handschuhe mit anschließender Händedesinfektion Schutzkittel: Verwendung bei zu erwartendem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Gegenständen Mund/Nasenschutz: Nur bei aerosolbildenden Tätigkeiten mit erregerhaltigem Material Wäscheentsorgung: Entsorgung im Zimmer in flüssigkeitsdichtem Wäschesack Geschirr: Aufbereitung entsprechend den geltenden Vorgaben zur Aufbereitung von Patientengeschirr Pflegeutensilien/Behandlungsmaterial (Medizinprodukte): Patientenbezogene Verwendung Aufbereitung entsprechend den Vorgaben von Medizinprodukten Abfallentsorgung: übliche Entsorgung Flächen: Gezielte Desinfektion nach Kontamination; mind. einmal tägliche Desinfektion aller patientennaher Flächen sowie der Sanitärbereiche Schlussdesinfektion: Nach Entlassung bzw. Verlegung des Patienten Seite 2 von 3 Behandlung: Eine Therapie, die den Wasser- und Elektrolythaushalt wieder ausgleicht, ist ausreichend. Eine Behandlung mit Antibiotika gilt im Allgemeinen als kontraindiziert, da die Bakterien unter Antibiotikaeinwirkung vermehrt Toxine produzieren und sich somit die Komplikationsraten erhöhen können. Schwerwiegende Folgeerkrankungen (z. B. HUS) machen eine intensiv-medizinische Behandlung notwendig. Dort ist gegebenenfalls auch der Einsatz eines Komplementinhibitors, wie z.B. Eculizumab, angezeigt, um die Komplement-vermittelten Zerstörungen zu minimieren. Nur bei dieser Therapie ist der zusätzliche (prophylaktische) Einsatz von Antibiotika lege artis, weil die Blockade des Komplementsystems den Körper anfällig für Meningokokken macht. Es kommen dann deswegen auch nur solche Antibiotika zum Einsatz, die gegen Meningokokken, aber nicht gegen EHEC wirken. Hinweise zur Meldepflicht: Gemäß Epidemiegesetz 1950 sind Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an bakteriellen und viralen Lebensmittelvergiftungen meldepflichtig. Bei Fragen: Seite 3 von 3