Merkblatt Hygienemaßnahmen bei stationären Patienten mit HUS

Werbung
Merkblatt (V1 vom 31.05.2011)
Hygienemaßnahmen bei stationären Patienten mit blutigen Durchfällen durch
Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC) bzw. mit hämolytisch-urämischem
Syndrom (HUS)
Erreger:
Enterohämorrhagische Escherichia (E.) coli sind Bakterien, die die Eigenschaft zur Bildung bestimmter
Zytotoxine besitzen. Einige dieser Erreger können schwere Verläufe mit hämorrhagischer Kolitis und
hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) hervorrufen. Bereits geringe Keimzahlen von 10-100 Erregern
können für eine Infektion ausreichen.
EHEC - auch als Verotoxin-bildende Escherichia (E.) coli (VTEC) oder Shigatoxin-bildende E. coli (STEC)
bezeichnet – sind durch ihre Fähigkeit zur Bildung bestimmter Giftstoffe (Toxine) charakterisiert.
Natürliches Reservoir ist der Darm von Wiederkäuern, speziell von Rindern.
Die Bakterien sind empfindlich gegen Hitze, überleben jedoch gut in gefrorenen Lebensmitteln und im
sauren Milieu.
Inkubationszeit:
In der Regel treten Symptome 1-3 Tage (selten bis 10) Tage nach der Infektion auf.
Die Erkrankung beginnt mit wässrigen Durchfällen, die zum Teil nach einigen Tagen blutig verlaufen und
von starker Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen begleitet sein können. Die Krankheit ist meist
selbstlimitierend und dauert im Durchschnitt acht bis zehn Tage. Bei 10 - 20 % der Patienten entwickelt
sich eine hämorrhagische Kolitis mit blutigem Stuhl und teilweise Fieber.
Bei 5 - 10 % der Erkrankten, besonders bei Kindern im Vorschulalter, kann es wenige Tage nach Beginn
der Durchfallerkrankung zu einer charakteristischen Folgeerkrankung kommen, dem hämolytischurämischen Syndrom (HUS). Dabei binden die Shigatoxine an spezielle Rezeptoren der Zellwände
(hauptsächlich des Nierenendothels) und schädigen diese. Die kleinen Blutkapillaren werden zerstört,
und in weiterer Folge kann es zu Nierenversagen (keine Harnbildung), Blutarmut, verminderter Anzahl
an Blutplättchen, Hautblutungen und neurologischen Veränderungen kommen. Shigatoxine führen
außerdem zu einer Überaktivierung des Komplementsystems. Dies führt ebenfalls zu einer Zerstörung
der Niere.
Übertragung:
Orale Aufnahme z. B. durch Kontakt mit Wiederkäuern oder Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln.
Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch fäkal-orale Schmierinfektion bei mangelhafter Händehygiene.
Seite 1 von 3
Hygienemaßnahmen im stationären Bereich:
Isolierung:
Einzelunterbringung mit eigener Toilette
Händedesinfektion:
Die Händedesinfektion gilt als wichtige Maßnahme.
Durchführung vor und nach Patientenkontakt, nach Kontakt mit erregerhaltigem Material bzw.
kontaminierten Gegenständen sowie vor Verlassen des Zimmers
Einmalhandschuhe:
Bei Tätigkeiten mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten Gegenständen
Nach Tätigkeit umgehende korrekte Entsorgung der Handschuhe mit anschließender Händedesinfektion
Schutzkittel:
Verwendung bei zu erwartendem Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontaminierten
Gegenständen
Mund/Nasenschutz:
Nur bei aerosolbildenden Tätigkeiten mit erregerhaltigem Material
Wäscheentsorgung:
Entsorgung im Zimmer in flüssigkeitsdichtem Wäschesack
Geschirr:
Aufbereitung entsprechend den geltenden Vorgaben zur Aufbereitung von Patientengeschirr
Pflegeutensilien/Behandlungsmaterial (Medizinprodukte):
Patientenbezogene Verwendung
Aufbereitung entsprechend den Vorgaben von Medizinprodukten
Abfallentsorgung:
übliche Entsorgung
Flächen:
Gezielte Desinfektion nach Kontamination;
mind. einmal tägliche Desinfektion aller patientennaher Flächen sowie der Sanitärbereiche
Schlussdesinfektion:
Nach Entlassung bzw. Verlegung des Patienten
Seite 2 von 3
Behandlung:
Eine Therapie, die den Wasser- und Elektrolythaushalt wieder ausgleicht, ist ausreichend. Eine
Behandlung mit Antibiotika gilt im Allgemeinen als kontraindiziert, da die Bakterien unter
Antibiotikaeinwirkung vermehrt Toxine produzieren und sich somit die Komplikationsraten erhöhen
können. Schwerwiegende Folgeerkrankungen (z. B. HUS) machen eine intensiv-medizinische Behandlung
notwendig. Dort ist gegebenenfalls auch der Einsatz eines Komplementinhibitors, wie z.B. Eculizumab,
angezeigt, um die Komplement-vermittelten Zerstörungen zu minimieren. Nur bei dieser Therapie ist
der zusätzliche (prophylaktische) Einsatz von Antibiotika lege artis, weil die Blockade des
Komplementsystems den Körper anfällig für Meningokokken macht. Es kommen dann deswegen auch
nur solche Antibiotika zum Einsatz, die gegen Meningokokken, aber nicht gegen EHEC wirken.
Hinweise zur Meldepflicht:
Gemäß Epidemiegesetz 1950 sind Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an bakteriellen und viralen
Lebensmittelvergiftungen meldepflichtig.
Bei Fragen:
Seite 3 von 3
Herunterladen