Abteilung III Berufsoberschule - BAG Merkblatt Berufsaufbauschule 1. Allgemeines Die Ausbildung an der Berufsaufbauschule soll auf die Übernahme qualifizierter Tätigkeiten im Berufsleben vorbereiten und den Übergang in weiterführende Bildungseinrichtungen ermöglichen. Aufbauend auf den Besuch der Berufsschule oder einer Berufsfachschule und einer praktischen Berufsausbildung oder Tätigkeit vermittelt sie eine erweiterte, auf die technische Entwicklung bezogene Allgemeinbildung und führt zur Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss). Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Schuljahr und endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Fachschulreife erworben wird. 2. Aufnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsaufbauschule sind das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand, das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder, wenn diese nicht besucht wurde, einer einjährigen Berufsfachschule oder das Abschlusszeugnis einer sonstigen mindestens zweijährigen, nicht zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule der erfolgreiche Abschluss in einem anerkannten gewerblichen Ausbildungsberuf oder eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des Besuchs einer Berufsfachschule mit Ausnahme wiederholter Schuljahre angerechnet wird, bei ausländischen Bewerbern zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. 3. Aufnahmeantrag Einheitlicher Schlusstermin für die Abgabe der Bewerbung um Aufnahme in die Berufsaufbauschule ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr. Dem Aufnahmeantrag (Formblatt) sind beizufügen: ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang, beglaubigte Kopien sowohl der Zeugnisse als auch der Nachweise über die berufliche Ausbildung und/oder Tätigkeit. den einzureichenden Bewerbungsunterlagen ist das letzte Halbjahreszeugnis beizufügen, sofern das für die Aufnahme maßgebende Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt. Verwenden Sie bitte für Ihre Bewerbung keine Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Sie erleichtern damit der Schule die Arbeit. Ein Lichtbild ist erst bei der Ausstellung eines Schülerausweises erforderlich. Bis Anfang April des jeweiligen Jahres erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung. 4. Auswahlverfahren Ein Auswahlverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn nicht alle Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden können. 5. Probezeit Alle Schüler werden zunächst zur Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet entsprechend der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Berufsaufbauschule verlassen. Er kann einmal erneut auf Grund eines Aufnahmeverfahrens nach der Schulordnung aufgenommen werden. Berufsschule Berufskolleg Berufsoberschule Fachschule Technisches Gymnasium FON 0721 133-4837 FAX 0721 133-4849 Steinhäuserstr. 23, 76135 Karlsruhe [email protected] www.ces.karlsruhe.de 6. Unterrichtsfächer Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium Baden-Württemberg erlassenen Bildungs- und Lehrplänen. Die Stundentafel sieht Unterricht mit insgesamt 34 Wochenstunden vor in den Pflichtfächern Religionslehre, Deutsch, Englisch, Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Mathematik, Physik und Chemie. Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik sind außerdem die Kernfächer. 7. Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung soll der Schüler nachweisen, dass er das Ausbildungsziel der Berufsaufbauschule erreicht hat und die geforderten allgemeinen und fachtheoretischen Kenntnisse besitzt. Für die Zulassung zur Prüfung werden in allen Fächern Anmeldenoten (ganze Noten) gebildet, die aus den während des Schuljahres erbrachten Einzelleistungen zu ermitteln sind. Zur Abschlussprüfung sind alle Schüler zugelassen, die die zur Bildung der Anmeldenoten erforderlichen Einzelleistungen erbracht haben. Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung. In den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik werden schriftliche Prüfungen abgelegt. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Religionslehre erstrecken. Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneutem Besuch der Berufsaufbauschule einmal wiederholen. 8. Möglichkeiten der Weiterbildung Die an der Berufsaufbauschule erworbene Fachschulreife eröffnet folgende weitere Bildungswege: über das einjährige Berufskolleg Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule, über die Technische Oberschule zum Studium bestimmter Fächer an einer Universität. Ein mittlerer Bildungsabschluss ermöglicht auch den Zugang zum mittleren Dienst öffentlicher Arbeitgeber. 9. Ausbildungsförderung Die Ausbildung an der gewerblich-technischen Berufsaufbauschule wird nach den Richtlinien des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) gefördert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben. Bescheinigungen über Schulbesuch oder nach § 9 BAföG können erst nach Schulbeginn ausgestellt werden, d.h. frühestens in der ersten Unterrichtswoche. Der Bereichsleiter Herr Hartmann ( [email protected] ) ist gern bereit, Interessenten zu beraten; Telefon: 0721 133-4837 (Sekretariat). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.ces.karlsruhe.de. Stand Juni 2015 Die Schulleitung Seite - 2 -