- Carl-Engler

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Abteilung III
Berufsoberschule - BAG
Merkblatt
Berufsaufbauschule
1. Allgemeines
Die Ausbildung an der Berufsaufbauschule soll auf die Übernahme qualifizierter Tätigkeiten im Berufsleben
vorbereiten und den Übergang in weiterführende Bildungseinrichtungen ermöglichen. Aufbauend auf den
Besuch der Berufsschule oder einer Berufsfachschule und einer praktischen Berufsausbildung oder Tätigkeit vermittelt sie eine erweiterte, auf die technische Entwicklung bezogene Allgemeinbildung und führt zur
Fachschulreife (mittlerer Bildungsabschluss).
Die Ausbildung dauert bei Vollzeitunterricht ein Schuljahr und endet mit einer Abschlussprüfung, durch
deren Bestehen die Fachschulreife erworben wird.
2. Aufnahmevoraussetzungen
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Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsaufbauschule sind das Abschlusszeugnis der
Hauptschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand,
das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder, wenn diese nicht besucht wurde, einer einjährigen
Berufsfachschule oder das Abschlusszeugnis einer sonstigen mindestens zweijährigen, nicht zur
Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschule
der erfolgreiche Abschluss in einem anerkannten gewerblichen Ausbildungsberuf oder eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen, wobei die Zeit des
Besuchs einer Berufsfachschule mit Ausnahme wiederholter Schuljahre angerechnet wird,
bei ausländischen Bewerbern zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
3. Aufnahmeantrag
Einheitlicher Schlusstermin für die Abgabe der Bewerbung um Aufnahme in die Berufsaufbauschule ist
jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr.
Dem Aufnahmeantrag (Formblatt) sind beizufügen:
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ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang,
beglaubigte Kopien sowohl der Zeugnisse als auch der Nachweise über die berufliche Ausbildung
und/oder Tätigkeit.
den einzureichenden Bewerbungsunterlagen ist das letzte Halbjahreszeugnis beizufügen, sofern
das für die Aufnahme maßgebende Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt. Verwenden
Sie bitte für Ihre Bewerbung keine Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Sie erleichtern damit
der Schule die Arbeit. Ein Lichtbild ist erst bei der Ausstellung eines Schülerausweises erforderlich.
Bis Anfang April des jeweiligen Jahres erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
4. Auswahlverfahren
Ein Auswahlverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn nicht alle Bewerber, die die Voraussetzungen
erfüllen, aufgenommen werden können.
5. Probezeit
Alle Schüler werden zunächst zur Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet entsprechend
der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.
Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Berufsaufbauschule verlassen. Er kann einmal erneut auf
Grund eines Aufnahmeverfahrens nach der Schulordnung aufgenommen werden.
Berufsschule  Berufskolleg  Berufsoberschule  Fachschule  Technisches Gymnasium
FON 0721 133-4837 FAX 0721 133-4849 Steinhäuserstr. 23, 76135 Karlsruhe
[email protected] www.ces.karlsruhe.de
6. Unterrichtsfächer
Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium Baden-Württemberg erlassenen Bildungs- und
Lehrplänen.
Die Stundentafel sieht Unterricht mit insgesamt 34 Wochenstunden vor in den Pflichtfächern Religionslehre, Deutsch, Englisch, Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Mathematik, Physik und Chemie. Deutsch,
Englisch, Mathematik und Physik sind außerdem die Kernfächer.
7. Abschlussprüfung
In der Abschlussprüfung soll der Schüler nachweisen, dass er das Ausbildungsziel der Berufsaufbauschule
erreicht hat und die geforderten allgemeinen und fachtheoretischen Kenntnisse besitzt.
Für die Zulassung zur Prüfung werden in allen Fächern Anmeldenoten (ganze Noten) gebildet, die aus den
während des Schuljahres erbrachten Einzelleistungen zu ermitteln sind. Zur Abschlussprüfung sind alle
Schüler zugelassen, die die zur Bildung der Anmeldenoten erforderlichen Einzelleistungen erbracht haben.
Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung. In den Kernfächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik werden schriftliche Prüfungen abgelegt. Die mündliche
Prüfung kann sich auf alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Religionslehre erstrecken.
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneutem Besuch der Berufsaufbauschule
einmal wiederholen.
8. Möglichkeiten der Weiterbildung
Die an der Berufsaufbauschule erworbene Fachschulreife eröffnet folgende weitere Bildungswege:
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über das einjährige Berufskolleg Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule,
über die Technische Oberschule zum Studium bestimmter Fächer an einer Universität.
Ein mittlerer Bildungsabschluss ermöglicht auch den Zugang zum mittleren Dienst öffentlicher Arbeitgeber.
9. Ausbildungsförderung
Die Ausbildung an der gewerblich-technischen Berufsaufbauschule wird nach den Richtlinien des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) gefördert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem
Amt für Ausbildungsförderung. Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk die Eltern ihren ständigen Wohnsitz
haben.
Bescheinigungen über Schulbesuch oder nach § 9 BAföG können erst nach Schulbeginn ausgestellt werden, d.h. frühestens in der ersten Unterrichtswoche.
Der Bereichsleiter Herr Hartmann ( [email protected] ) ist gern bereit, Interessenten zu beraten;
Telefon: 0721 133-4837 (Sekretariat).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.ces.karlsruhe.de.
Stand Juni 2015
Die Schulleitung
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