Okenstr. 4, 77652 Offenburg Tel. 0781/805 8400, Fax: 0781/805 8401 Öffnungszeiten des Sekretariats: Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr und Mo. - Do. von 14.00 - 16.00 Uhr ©Gewerblich-Technische Schule Offenburg 1.2012 weitere Informationen erhalten Sie gerne unter: Gewerblich-Technische Schule Offenburg Moltkestraße 23 fon: 0781 - 805 8300 77654 Offenburg fax: 0781- 805 8301 auf unserer homepage www.gs-offenburg.de per email an [email protected] Gewerblich-Technische Schulen Offenburg Schulgebäude und Sekretariat für die Anmeldung zur Berufsaufbauschule ist: BAG Gewerblichtechnische Berufsaufbauschule Unterrichtsfächer Die Unterrichtsfächer sind: Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Geschichte mit Gemeinschaftskunde und Religionslehre. eine berufliche Schule des Ortenaukreises Gewerblich-technische Berufsaufbauschule BAG In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik wird die schriftliche Fachschulreifeprüfung abgelegt, mindestens ein weiteres Fach wird mündlich geprüft. Aufnahmevoraussetzungen Der Aufnahmeantrag ist an die Gewerblich-technischen Schulen Offenburg zu richten. Voraussetzung für die Aufnahme sind: Zweck der Ausbildung Die Berufsaufbauschule (Mittelstufe der Berufsoberschule) ist eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges. Sie bietet leistungsfähigen Schülern mit Berufsabschluss oder entsprechender beruflicher Erfahrung die Möglichkeit, ihre allgemeine Bildung zu erweitern und einen mittleren Bildungsabschluss zu erwerben. Erfolgreiche Absolventen der Berufsaufbauschule können zum Erwerb höherer Bildungsabschlüsse entweder in ein einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife, in eine Berufs-Oberschule oder in ein Berufliches Gymnasium eintreten. a) der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand b) der erfolgreiche Abschluss in einem für den Schultyp einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens vierjährige, für den Beruf einschlägige praktische Tätigkeit mit guten Beurteilungen. c) ausländische Bewerber müssen ausreichende deutsche Sparchkenntnisse nachweisen. Dem Aufnahmeantrag sind folgende beglaubigte Kopien beizufügen: Dauer der Ausbildung Die Ausbildung dauert im Vollzeitunterricht ein Jahr und endet mit der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung (Fachschulreifeprüfung). 1) Abschlusszeugnis der Hauptschule 2) Abschlusszeugnis der Berufsschule 3) Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief 4) Lebenslauf in tabellarischer Form Erfüllen mehr Bewerber die Aufnahmevoraus-setzungen als aufgenommen werden können, so erfolgt ein Auswahlverfahren. Probezeit Alle Schüler werden zunächst auf Probe aufgenom- men. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses entschieden, wer die Probezeit bestanden hat. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Berufsaufbauschule verlassen. Er kann einmal erneut auf-genommen werden. Zeugnisse Die Schüler erhalten am Ende des ersten Schulhalbjahres ein Zeugnis und am Ende des zweiten Schulhalbjahres nach bestandener Prüfung das Zeugnis der Fachschulreife. Wiederholung der Prüfung Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneutem Besuch der Berufsaufbauschule einmal wiederholen. Ausbildungsförderung Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) können Schüler der Berufsaufbauschule beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (in der Regel das Landratsamt) einen Antrag auf Ausbildungsförderung stelle