(An die Redaktion des Weserkurier) Leserbrief zum Artikel „Belgien will Sterbehilfe für Kinder“ Sie kommt fast harmlos daher, getragen von tiefem Mitgefühl für die Betroffenen und deren amtlich festgestellten „Unheilbarkeit“: Die neue gesetzlichen Erlaubnis, Minderjährige zu töten. Wir müssen es uns so drastisch vor Augen führen, es geht um das aktive Töten von Menschen. Das vor diesem finalen Schritt eine Vielzahl von gesetzlichen Sicherungen eingebaut sind und damit „nur Ausnahmefälle“ in Betracht kommen sollen, ändert nichts und ist langfristig nicht realistisch. In den Niederlanden sind bereits Missbrauchsfälle dokumentiert. Die Weltgemeinschaft hat in der Menschenrechtscharta die Unversehrtheit und Gleichberechtigung Aller als erstes und wichtigstes Recht definiert. In der christlichen Ethik ist jedes Menschengeschöpf unterschiedslos wertvoll und gleichwertig. Gewollt oder ungewollt kommt es zu einer Aufweichung dieser unveräußerlichen Werte/Rechtsgüter. Per Definition wird das Lebensrecht schleichend hierarchisiert. Es gibt wieder Menschen, deren Leben „minderwertiger“ als das der anderen ist. Als Integrationspädagoge habe ich mit schwerstmehrfachbehinderten Kindern gearbeitet, deren Lebenserwartung laut medizinischen Gutachten sehr begrenzt war. Einige dieser mittlerweile Dreißigjährigen habe ich in letzter Zeit besucht. Wer kann sich so weit über seine Schwester/über seinen Bruder erheben, dass er zu seinem Richter über Leben und Tod wird? (Wilhelm Haase-Bruns, Kirchlinteln 2014)