Auffälliger Krebsabstrich? Papillomaviren im

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Auffälliger Krebsabstrich?
Papillomaviren im Gebärmutterhals
Dr. N. Ochsenbein
Sa, 12.3.2011, 14:40 - Saal blau
In der Schweiz erkranken jedes Jahr etwa 229 Frauen an Gebärmutterhalskrebs; etwa 90 sterben daran.
Gebärmutterhals-Krebs ist in Europa nach Brustkrebs das zweithäufigste Krebsleiden bei jungen
Frauen im Alter zwischen 15 und 44 Jahren und der vierthäufigste Krebs bei Frauen nach 45.
Für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs wird das humane Papilloma-Virus, kurz HPV genannt,
verantwortlich gemacht.
HPV-Infektionen sind sehr verbreitet. Schätzungen zufolge infizieren sich 80 bis 90 Prozent der
sexuell aktiven Frauen im Laufe ihres Lebens mit einem HP-Virus. Am häufigsten tritt die Erkrankung
zwischen dem 15. und 24. Lebensjahr auf. Die Infektion kann auch still verlaufen, ohne dass die Frau
Beschwerden hat. Sie gilt dann aber als Trägerin und kann das Virus weitergeben. Männer können sich
ebenfalls mit HP-Viren anstecken. Bei ihnen verläuft eine Erkrankung - insbesondere kleinere
Hautveränderungen am Penis - oft unbemerkt. Hetero- und homosexuelle Partner können sich jedoch
gegenseitig mit dem Erreger infizieren.
Durch einige Virentypen – es gibt etwa 150 eng miteinander verwandte HP-Virustypen – entstehen
Warzen (sogenannte Feigwarzen oder Kondylome) im Genitalbereich. Diese sind meistens nicht
gefährlich, aber lästig.
Hochrisiko-Typen des Virus können zur Entartung von Zellen der Gebärmutterhals-Schleimhaut
führen, wodurch nach Jahren Krebs entstehen kann. Zunächst entsteht eine Krebsvorstufe, Jahre später
kann sich Gebärmutterhalskrebs entwickeln.
Wichtig sind regelmässige Kontrollen und Inspektionen des Gebärmutterhalses durch den
Gynäkologen. Der Pap-Abstrich (Pap-smear) oder Krebsabstrich der Frau dient der Entdeckung von
Vorstadien des Gebärmutterhalskrebses. Der Pap-Abstrich wird im Rahmen der Krebsvorsorge
(Screening), also bei völlig asymptomatischen und risikofreien Frauen durchgeführt. Hier wird er im
Rahmen der Vorsorgeuntersuchung eingesetzt, die in der Schweiz nur alle 3 Jahre von der Kasse
bezahlt wird. Wird ein drohender Krebs frühzeitig entdeckt, bestehen gute Heilungschancen.
Seit Anfang 2007 ist in der Schweiz ein Impfstoff gegen 4 HP-Viren auf dem Markt.
Die Impfung kann sowohl gegen Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses (Zervixkarzinom) wie auch
gegen Genitalwarzen schützen.
Das Ziel dieser Impfung besteht darin, pro Jahr rund 2000 chirurgische Eingriffe wegen
Krebsvorstufen, 160 neue Fälle von Gebärmutterhalskrebs und 50 durch diese Krebsart verursachte
Todesfälle zu verhindern.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF)
empfehlen eine generelle Impfung für alle Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren. Seit dem 1.1.2011
werden die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) neu auch für Frauen im
Alter von 20 bis 26 Jahren von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, sofern sie im
Rahmen der kantonalen Impfprogramme erfolgt. Diese neue Regelung gilt bis Ende 2012 und soll die
Möglichkeit einer Nachholimpfung für Frauen im Alter von 20 bis 26 Jahren im Rahmen der
ergänzenden Impfungen gewährleisten.
Für einen dauerhaften Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs sind drei Injektionen innerhalb von sechs
Monaten notwendig.
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