Deckungserweiterungen und Entschädigungsgrenzen zur R+V-IndustriePolice Die nachfolgenden vertraglichen Deckungserweiterungen und Entschädigungsgrenzen haben – sofern nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen – nur für die Gefahren und Sachen Gültigkeit, für die Versicherungsschutz beantragt wird. A. Gebäude- und Inhaltsversicherung Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten, Mehrkosten und Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich 13 % der Versicherungssummen ohne Höherhaftung für Gebäude (G) und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung, Waren und Vorräte – sowie Vorsorge, mindestens 2.500.000 EUR, maximal 12.500.000 EUR pro Vertrag, begrenzt. I Mitversicherte Kosten und Mehrkosten soweit beantragt für Entschädigungs grenze in EUR (max.) Aufräumungs- und Abbruchkosten (C 15.1) G/I - Bewegungs- und Schutzkosten (C 15.2) G/I - Feuerlöschkosten (C 15.3) G/I - Mehrkosten infolge Preissteigerungen (C 15.4) G/I - Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen (C 15.5) G/I - Mehrkosten durch Technologiefortschritt (C 15.6) G/I - Mehrkosten für verbesserte Verbrauchseffizienz (C 15.7) G/I 50.000 Kosten für die Dekontamination von Erdreich (C 15.9) G/I - Kosten des Sachverständigenverfahrens (C 15.10) bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR G/I - Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (C 15.11) G/I 150.000 Mehrkosten infolge erhöhtem Energieverbrauch im Schadenfall (C 15.13) G/I 10.000 Kosten für den Mehrverbrauch von Flüssigkeiten und Erdgas (C 15.15) (gilt nur für die Gefahren Leitungswasser und Wasserlöschanlagenleckage) G/I - Zusätzliche Montagekosten (C 15.17) und Kosten für - Notverschluss (C 15.16) - Anstriche und Folien (C 15.18) - das Bewegen von Schutzgittern (C 15.19) - Rahmen und Beschläge (C 15.20) - die Beseitigung von Schäden an Waren und Dekorationsmitteln (C 15.21) (gilt nur für die Gefahr Glasbruch) G/I je 2.500 Kosten für die Rekultivierung von gärtnerischen Anlagen (D 6.1) (gilt nur für die Gefahr Feuer) G - Kosten für das Entfernen umgestürzter Bäume (D 6.2) (gilt nur für die Gefahr Sturm-/Hagel) G - Kosten zur Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen (E 26.1) I - Stand 07/2012 Seite 1 von 5 Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden (E 26.2) I - Kosten für Schlüsselverlust für besondere Behältnisse (E 26.3) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I - Kosten für - Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (E 26.4) - Notmaßnahmen (E 26.6) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I Türschlossänderungskosten (E 26.7) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) II Mitversicherte Deckungserweiterungen I 25.000 Feuer-Rohbau (D 8) G 2.500.000 Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 4) I - KFZ von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 5) (gilt nur für die Gefahr Feuer) I - Anschauungsmodelle und Ähnliches (E 7) I - Dekorationsmittel (E 8) I 5.000 Bargeld und Wertsachen (E 9) (gilt nicht für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I 3 % der Inhaltssumme inkl. Vorsorge, mind. 20.000, max. 2.500.000 Bargeld und Wertsachen (E 9) in verschlossenen Wertschutzschränken (VdS-Widerstandsgrad NVII) mit einem Mindest-Leergewicht von 1.000 kg in Wertschutzschränken mit einem Leergewicht unter 1.000 kg (mit VdS-Widerstandsgrad N-VII) die gemäß der Montageanleitung des Herstellers verankert sind in Einbau-Wertschutzschränken mit mehrwandiger Tür (VdSWiderstandsgrad N-VII) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I Je Wertschutzschrank 20.000 Bargeld und Wertsachen (E 9) in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten und zwar auch gegen Wegnahme des Behältnisses selbst ohne Verschluss während der Geschäftszeit (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I Bargeld und Wertsachen auf Transportwegen (E 9) (gilt nur für die Gefahr Feuer) I Bargeld in Registrierkassen (E 9) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen ohne Höherhaftung für Gebäude (G) und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung, Waren und Vorräte – sowie Vorsorge sind bis zu den aufgeführten Entschädigungsgrenzen mitversichert: Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität zum Neuwert (G 3.c) Selbstbehalt je Schadenfall: 2.500 EUR (gilt nur für die Gefahr Feuer) Stand 07/2012 Seite 2 von 5 5.000 2.000 2.000 25.000 je Kasse 50 insgesamt 250 soweit Entschädigungsbeantragt grenze in EUR für (max.) G/I 50.000 Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen ohne Höherhaftung für Gebäude (G) und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung, Waren und Vorräte – sowie Vorsorge sind bis zu den aufgeführten Entschädigungsgrenzen mitversichert: soweit Entschädigungsbeantragt grenze in EUR für (max.) - Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (G 15) - Kosten für Notmaßnahmen (G 16) (gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung) G 150.000 5.000 Sachen in Gebäuden – insbesondere in Schaufenstern –, die durch Einbruchdiebstahl abhandenkommen ohne dass der Täter das Gebäude betritt (H 2.a) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I 5.000 Raub innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt auf erstes Risiko (H 4) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I 30.000 Raub auf Transportwegen innerhalb Deutschlands auf erstes Risiko (H 5) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I 25.000 Sachen in Schaukästen und Vitrinen (H 14) (gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl) I 5.000 Diebstahl von Gebäudebestandteilen anlässlich eines Einbruchs (I 8); es gilt kein Selbstbehalt vereinbart (gilt nur für die Gefahr Böswillige Beschädigung) G 25.000 B. Ertragsausfallversicherung Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten und Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich 10 % der Versicherungssumme für Ertragsausfall ohne Nachhaftung, maximal 5.000.000 EUR, pro Vertrag begrenzt. I Mitversicherte Kosten Kosten für Vertragsstrafen (F 33.2) Kosten für Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen (F 33.5) Kosten für zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen (F 33.6) Entschädigungsgrenze (max.) Insgesamt 1 % aus der Versicherungssumme, mind. 5.000 EUR, max. 500.000 EUR Kosten des Sachverständigenverfahrens (F 33.7) bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR Mehrkosten, die nicht Schadenminderungskosten sind (F 33.3) Kosten für Werbemaßnahmen zum Kundenerhalt, die nicht Schadenminderung sind (F 33.8) II Mitversicherte Deckungserweiterungen Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen (F 33.1) Stand 07/2012 Seite 3 von 5 5 % aus der Versicherungssumme 25.000 EUR - Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für Ertragsausfall ohne Nachhaftung sind bis zu den aufgeführten Entschädigungsgrenzen mitversichert: Geltungsbereich Entschädigung sgrenze Rückwirkungsschäden (ohne Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom, Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und Telekommunikationsdienstleistungen) (F 16) Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR. (gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und Rauch sowie Überschallknall) Europa 10 % der Vers.Summe, max. 1.500.000 EUR 100.000 EUR Rückwirkungsschäden (durch Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom, Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und Telekommunikationsdienstleistungen) zeitlicher Selbstbehalt je Schadenfall: 24 Stunden (F 16) (gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und Rauch sowie Überschallknall) Europa Welt 10 % der Vers.Summe, max. 250.000 EUR Rückwirkungsschäden Deutschland Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR; Ausnahme: bei Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom, Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und Telekommunikationsdienstleistungen gilt ein zeitlicher Selbstbehalt von 24 Stunden (F 16) (gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch, Unbenannte Gefahren sowie Glas) 10 % der Vers.Summe, max. 50.000 EUR Nutzungsbeschränkungen (F 17) Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR 10 % der Vers.Summe, max. 50.000 EUR Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität (G 3.c) Selbstbehalt je Schadenfall: 12.500 EUR (gilt nur für die Gefahr Feuer) Deutschland 100.000 EUR C. Kombiniert zur Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung Die kombinierten Entschädigungsgrenzen gelten pro Schadenereignis unabhängig davon, ob die Sach- und Ertragsausfallversicherung in einem Vertrag oder in getrennten Verträgen (bei R+V) beurkundet ist. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen – jeweils ohne Höher- und Nachhaftung – für Gebäude, Inhalt (namentlich Einrichtung, Vorräte), Vorsorge und Ertragsausfall sind folgende Deckungserweiterungen bis zu den aufgeführten Höchstentschädigungen mitversichert: Geltungsbereich Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (C 8, F 11) (gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und Rauch sowie Überschallknall, Glas) Deutschland Europa Welt Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (C 8, F 11) Deutschland (gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch sowie Unbenannte Gefahren) Stand 07/2012 Seite 4 von 5 kombinierte Höchstentschä digung in EUR (max.) 2.500.000 1.000.000 500.000 50.000 Abhängige Außenversicherung (E 13, F 12) (gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und Rauch sowie Überschallknall, Glas) Deutschland Europa Welt Abhängige Außenversicherung (E 13, F 12) Deutschland (gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch sowie Unbenannte Gefahren) Stand 07/2012 Seite 5 von 5 2.500.000 1.000.000 500.000 50.000