Deckungserweiterungen

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Deckungserweiterungen und Entschädigungsgrenzen
zur R+V-IndustriePolice
Die nachfolgenden vertraglichen Deckungserweiterungen und Entschädigungsgrenzen haben – sofern nicht
ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen – nur für die Gefahren und Sachen Gültigkeit, für die
Versicherungsschutz beantragt wird.
A. Gebäude- und Inhaltsversicherung
Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten,
Mehrkosten und Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich
13 % der Versicherungssummen ohne Höherhaftung für Gebäude (G)
und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung, Waren und Vorräte – sowie
Vorsorge, mindestens 2.500.000 EUR, maximal 12.500.000 EUR pro
Vertrag, begrenzt.
I Mitversicherte Kosten und Mehrkosten
soweit
beantragt
für
Entschädigungs
grenze in EUR
(max.)
Aufräumungs- und Abbruchkosten (C 15.1)
G/I
-
Bewegungs- und Schutzkosten (C 15.2)
G/I
-
Feuerlöschkosten (C 15.3)
G/I
-
Mehrkosten infolge Preissteigerungen (C 15.4)
G/I
-
Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
(C 15.5)
G/I
-
Mehrkosten durch Technologiefortschritt (C 15.6)
G/I
-
Mehrkosten für verbesserte Verbrauchseffizienz (C 15.7)
G/I
50.000
Kosten für die Dekontamination von Erdreich (C 15.9)
G/I
-
Kosten des Sachverständigenverfahrens (C 15.10)
bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR
G/I
-
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (C 15.11)
G/I
150.000
Mehrkosten infolge erhöhtem Energieverbrauch im Schadenfall (C 15.13)
G/I
10.000
Kosten für den Mehrverbrauch von Flüssigkeiten und Erdgas (C 15.15)
(gilt nur für die Gefahren Leitungswasser und Wasserlöschanlagenleckage)
G/I
-
Zusätzliche Montagekosten (C 15.17) und
Kosten für
- Notverschluss (C 15.16)
- Anstriche und Folien (C 15.18)
- das Bewegen von Schutzgittern (C 15.19)
- Rahmen und Beschläge (C 15.20)
- die Beseitigung von Schäden an Waren und Dekorationsmitteln (C 15.21)
(gilt nur für die Gefahr Glasbruch)
G/I
je 2.500
Kosten für die Rekultivierung von gärtnerischen Anlagen (D 6.1)
(gilt nur für die Gefahr Feuer)
G
-
Kosten für das Entfernen umgestürzter Bäume (D 6.2)
(gilt nur für die Gefahr Sturm-/Hagel)
G
-
Kosten zur Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen (E 26.1)
I
-
Stand 07/2012
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Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden (E 26.2)
I
-
Kosten für Schlüsselverlust für besondere Behältnisse (E 26.3)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
-
Kosten für
- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (E 26.4)
- Notmaßnahmen (E 26.6)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
Türschlossänderungskosten (E 26.7)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
II Mitversicherte Deckungserweiterungen
I
25.000
Feuer-Rohbau (D 8)
G
2.500.000
Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 4)
I
-
KFZ von Betriebsangehörigen und Besuchern (E 5)
(gilt nur für die Gefahr Feuer)
I
-
Anschauungsmodelle und Ähnliches (E 7)
I
-
Dekorationsmittel (E 8)
I
5.000
Bargeld und Wertsachen (E 9)
(gilt nicht für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
3 % der
Inhaltssumme
inkl. Vorsorge,
mind. 20.000,
max. 2.500.000
Bargeld und Wertsachen (E 9)
 in verschlossenen Wertschutzschränken (VdS-Widerstandsgrad NVII) mit einem Mindest-Leergewicht von 1.000 kg
 in Wertschutzschränken mit einem Leergewicht unter 1.000 kg (mit
VdS-Widerstandsgrad N-VII) die gemäß der Montageanleitung des
Herstellers verankert sind
 in Einbau-Wertschutzschränken mit mehrwandiger Tür (VdSWiderstandsgrad N-VII)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
Je Wertschutzschrank
20.000
Bargeld und Wertsachen (E 9)
 in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten und zwar auch
gegen Wegnahme des Behältnisses selbst
 ohne Verschluss während der Geschäftszeit
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
Bargeld und Wertsachen auf Transportwegen (E 9)
(gilt nur für die Gefahr Feuer)
I
Bargeld in Registrierkassen (E 9)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen ohne
Höherhaftung für Gebäude (G) und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung,
Waren und Vorräte – sowie Vorsorge sind bis zu den aufgeführten
Entschädigungsgrenzen mitversichert:
Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität
zum Neuwert (G 3.c)
Selbstbehalt je Schadenfall: 2.500 EUR
(gilt nur für die Gefahr Feuer)
Stand 07/2012
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5.000
2.000
2.000
25.000
je Kasse 50
insgesamt 250
soweit
Entschädigungsbeantragt
grenze in EUR
für
(max.)
G/I
50.000
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen ohne
Höherhaftung für Gebäude (G) und Inhalt (I) – namentlich Einrichtung,
Waren und Vorräte – sowie Vorsorge sind bis zu den aufgeführten
Entschädigungsgrenzen mitversichert:
soweit
Entschädigungsbeantragt
grenze in EUR
für
(max.)
- Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte (G 15)
- Kosten für Notmaßnahmen (G 16)
(gilt nur bei Bestehen einer Feuerversicherung)
G
150.000
5.000
Sachen in Gebäuden – insbesondere in Schaufenstern –, die durch
Einbruchdiebstahl abhandenkommen ohne dass der Täter das Gebäude
betritt (H 2.a)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
5.000
Raub innerhalb des Versicherungsortes und des allseitig umfriedeten
Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt auf erstes Risiko (H 4)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
30.000
Raub auf Transportwegen innerhalb Deutschlands auf erstes Risiko (H 5)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
25.000
Sachen in Schaukästen und Vitrinen (H 14)
(gilt nur für die Gefahr Einbruchdiebstahl)
I
5.000
Diebstahl von Gebäudebestandteilen anlässlich eines Einbruchs (I 8);
es gilt kein Selbstbehalt vereinbart
(gilt nur für die Gefahr Böswillige Beschädigung)
G
25.000
B. Ertragsausfallversicherung
Die Entschädigung auf erstes Risiko für die folgenden Kosten und
Deckungserweiterungen ist insgesamt auf zusätzlich 10 % der
Versicherungssumme für Ertragsausfall ohne Nachhaftung, maximal
5.000.000 EUR, pro Vertrag begrenzt.
I Mitversicherte Kosten
Kosten für Vertragsstrafen (F 33.2)
Kosten für Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen (F 33.5)
Kosten für zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen (F
33.6)
Entschädigungsgrenze
(max.)
Insgesamt 1 % aus der
Versicherungssumme,
mind. 5.000 EUR,
max. 500.000 EUR
Kosten des Sachverständigenverfahrens (F 33.7)
bei entschädigungspflichtigen Schäden über 25.000 EUR
Mehrkosten, die nicht Schadenminderungskosten sind (F 33.3)
Kosten für Werbemaßnahmen zum Kundenerhalt, die nicht
Schadenminderung sind (F 33.8)
II Mitversicherte Deckungserweiterungen
Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete
Wiederaufbau- oder Betriebsbeschränkungen (F 33.1)
Stand 07/2012
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5 % aus der
Versicherungssumme
25.000 EUR
-
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme für
Ertragsausfall ohne Nachhaftung sind bis zu den aufgeführten
Entschädigungsgrenzen mitversichert:
Geltungsbereich
Entschädigung
sgrenze
Rückwirkungsschäden (ohne Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom,
Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und
Telekommunikationsdienstleistungen) (F 16)
Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR.
(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,
Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und
Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und
Rauch sowie Überschallknall)
Europa
10 % der Vers.Summe, max.
1.500.000 EUR
100.000 EUR
Rückwirkungsschäden (durch Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom,
Wasser, Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und
Telekommunikationsdienstleistungen)
zeitlicher Selbstbehalt je Schadenfall: 24 Stunden (F 16)
(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,
Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und
Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und
Rauch sowie Überschallknall)
Europa
Welt
10 % der Vers.Summe, max.
250.000 EUR
Rückwirkungsschäden
Deutschland
Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR;
Ausnahme: bei Ausfall von Versorgungsleistungen: Strom, Wasser,
Erdgas, Erdöl, Wärme, Kälte, Luft, Dampf und
Telekommunikationsdienstleistungen gilt ein zeitlicher Selbstbehalt von 24
Stunden (F 16)
(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,
Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch,
Unbenannte Gefahren sowie Glas)
10 % der Vers.Summe, max.
50.000 EUR
Nutzungsbeschränkungen (F 17)
Selbstbehalt je Schadenfall: 5 %, mindestens 12.500 EUR
10 % der Vers.Summe, max.
50.000 EUR
Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder atmosphärische Elektrizität
(G 3.c)
Selbstbehalt je Schadenfall: 12.500 EUR
(gilt nur für die Gefahr Feuer)
Deutschland
100.000 EUR
C. Kombiniert zur Gebäude-, Inhalts- und Ertragsausfallversicherung
Die kombinierten Entschädigungsgrenzen gelten pro Schadenereignis unabhängig davon, ob die Sach- und
Ertragsausfallversicherung in einem Vertrag oder in getrennten Verträgen (bei R+V) beurkundet ist.
Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen –
jeweils ohne Höher- und Nachhaftung – für Gebäude, Inhalt
(namentlich Einrichtung, Vorräte), Vorsorge und Ertragsausfall sind
folgende Deckungserweiterungen bis zu den aufgeführten
Höchstentschädigungen mitversichert:
Geltungsbereich
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (C 8, F 11)
(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,
Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und
Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und
Rauch sowie Überschallknall, Glas)
Deutschland
Europa
Welt
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke (C 8, F 11)
Deutschland
(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,
Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch
sowie Unbenannte Gefahren)
Stand 07/2012
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kombinierte
Höchstentschä
digung in EUR
(max.)
2.500.000
1.000.000
500.000
50.000
Abhängige Außenversicherung (E 13, F 12)
(gilt nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser,
Wasserlöschanlagenleckage, Sturm/Hagel, Innere Unruhe und
Streik/Aussperrung sowie Böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall und
Rauch sowie Überschallknall, Glas)
Deutschland
Europa
Welt
Abhängige Außenversicherung (E 13, F 12)
Deutschland
(gilt nur für die Gefahren Einbruchdiebstahl, Überschwemmung, Erdbeben,
Lawinen und Schneedruck, Erdsenkung und Erdrutsch, Vulkanausbruch
sowie Unbenannte Gefahren)
Stand 07/2012
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2.500.000
1.000.000
500.000
50.000
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