Konzept Schutz vor sexuellem Missbrauch Inhaltsverzeichnis Einleitung __________________________________________________________________________3 Definition _______________________________________________________________3 Sexueller Missbrauch _________________________________________________________________3 Sexuelle Übergriffe oder Belästigungen __________________________________________________3 Subtilere Formen __________________________________________________________________3 Eindeutige Formen_________________________________________________________________4 Gesetzliche Bestimmungen _________________________________________________4 Artikel 187 Sexuelle Handlungen mit Kindern ____________________________________________4 Artikel 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen ________________________________________4 Artikel 189 Sexuelle Nötigung ________________________________________________________4 Artikel 198 Sexuelle Belästigung ______________________________________________________4 Offizialdelikte _____________________________________________________________________4 Weitere strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität ________________________________5 Signale _________________________________________________________________5 Körperliche, psychosomatische Signale: __________________________________________________5 Emotionale Reaktionen: ______________________________________________________________6 Soziale Auffälligkeiten: _______________________________________________________________6 Grundhaltungen __________________________________________________________6 Allgemeine förderliche Haltungen _______________________________________________________6 Weniger Aufgeregtheit, mehr ruhige Reflexion___________________________________________6 Freundliches Begleiten ______________________________________________________________6 Störungen und Unvollkommenheiten als Chance begreifen _________________________________7 Allgemeine Normen __________________________________________________________________7 Allgemeines ______________________________________________________________________7 Kinder ___________________________________________________________________________7 Nähe und Distanz _________________________________________________________________7 Zärtlichkeiten unter Kindern/Jugendlichen ______________________________________________8 Sprache _________________________________________________________________________8 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Nacktheit ________________________________________________________________________8 Intimsphäre/Intimpflege ____________________________________________________________8 Selbstbefriedigung _________________________________________________________________8 Medienkonsum ____________________________________________________________________8 (Genital-) sexuelle Kontakte _________________________________________________________8 Empfängnisverhütung ______________________________________________________________9 Mitarbeitende / Betreuung__________________________________________________9 Auftrag ____________________________________________________________________________9 Bestimmungen/Grenzen/Regeln ________________________________________________________9 Personenauswahl____________________________________________________________________9 Wohngruppe ___________________________________________________________10 Räumlichkeiten ____________________________________________________________________10 Sexualaufklärung im Alltag ___________________________________________________________10 Prävention _____________________________________________________________11 Gefährdung _____________________________________________________________________11 Ansprechpersonen ________________________________________________________________12 Stärkung der Persönlichkeit _________________________________________________________12 Elternarbeit _____________________________________________________________________13 Sexualunterricht ________________________________________________________13 Konzept zur Sexualpädagogik _______________________________________________________13 Aufgaben sexueller Bildung _________________________________________________________14 Persönlicher Bereich ______________________________________________________________14 Sozialer Bereich __________________________________________________________________14 Sexualität und Sprache ____________________________________________________________14 Lehrplan ________________________________________________________________________14 Vorgehen und Entscheidungsablauf bei sexuellen Übergriffen ______________________15 Umgang mit sexueller Ausbeutung oder Verdacht _______________________________________15 Verdacht auf sexuelle Ausbeutung durch Angehörige oder Bekannte ________________________15 Verdacht von sexueller Ausbeutung durch MitarbeiterInnen _______________________________16 Ablaufschemata _________________________________________________________17 Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt ______________________________________________17 Vorgehen bei sexueller Gewalt ________________________________________________________18 Vorgehen bei zivil- oder strafrechtlichen Massnahmen _____________________________________19 Umgang mit den Medien __________________________________________________20 nach vermutetem oder erwiesenem sexuellen Übergriff __________________________________20 2 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Einleitung Die bei uns platzierten Jugendlichen bringen ihre unterschiedlichen Geschichten und Erfahrungen mit, auch was Zuwendung, Zärtlichkeit und den Umgang mit ihrem Körper und der Sexualität anbelangt. Auch die erwachsenen Menschen sind von ihrem Leben und ihren Erfahrungen geprägt und haben dadurch unterschiedliche Erwartungen und Haltungen entwickelt. Alle haben auch mit der Sexualität und der Sexualpädagogik verschiedene Erfahrungen gemacht und diese prägen unsere Auseinandersetzung mit dem Thema stark. Um im Bereich Sexualpädagogik und Schutz vor Missbrauch für die Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu arbeiten, braucht es: klare Abmachungen und Regeln für Betreuende, Kinder und Jugendliche das Wissen worum es beim Thema sexueller Missbrauch geht Aufmerksamkeit im Alltag auf Situationen und Signale eine gemeinsame Grundhaltung der Betreuenden Entsprechende räumliche Voraussetzungen Präventive Schulung, insbesondere die Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls der Kinder und Jugendlichen Schulische Sexualerziehung Einbezug des Umfeldes der Betreuten Zudem ist es wichtig, dass die Betreuenden und die betreuende Institution auf Vorkommnisse im Bereich Sexueller Missbrauch vorbereitet sind betreffend Vorgehen, Kontaktpersonen und Abläufen. Definition Sexueller Missbrauch „Sexuelle Ausbeutung ist eine sexuelle Handlung einer erwachsenen oder einer jugendlichen Person mit einem oder einer Jugendlichen oder einem Kind, das diesen Handlungen aufgrund der intellektuellen und emotionalen Entwicklung nicht frei und informiert zustimmen kann. Die überlegene Person nützt den Wissens- oder Erfahrungsvorsprung und ein Macht-, Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis aus, um das Kind, den Jugendlichen oder die Jugendliche zur Kooperation zu überreden oder zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind, den Jugendlichen oder die Jugendliche zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt.“ Sexuelle Übergriffe oder Belästigungen Die eindeutige Wahrnehmung eines sexuellen Übergriffes und damit das Aufdecken eines solchen ist schwierig. Die Grenze zwischen normalem Körperkontakt und sexueller Belästigung oder Übergriffen ist fliessend. Die belästigenden Handlungen meist getarnt oder kaschiert. Immer handelt es sich dabei um eine Grenzverletzung, in der ein Machtgefälle ausgenützt wird. Die körperliche Integrität eines Kindes, eines Jugendlichen oder einer Jugendlichen wird verletzt. Verunsicherung und Angst entstehen. Sexuelle Ausbeutung hinterlässt beim Opfer schwerwiegende und meist lang andauernde Folgen. Verharmlosung und Abwertung zu einer Bagatelle sind oft die Reaktion des Täters oder der Täterin. Man unterscheidet zwischen eindeutigen und subtileren Formen. Subtilere Formen: sexuelle Annäherung unnötiger Körperkontakt Voyeurismus (z.B. Dusche) 3 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] verbale Übergriffe: Kommentieren der körperlichen Entwicklung oder des Aussehens unangemessene Aufklärung anzügliche Bemerkungen und Blicke sexistische und abwertende Sprache Eindeutige Formen: Geschlechtsverkehr Versuchter Geschlechtsverkehr Vergewaltigung Orale, anale, vaginale Befriedigung Sexuelle Berührungen (Brüste, zwischen den Beinen) intimes Küssen Manipulieren der Genitalien des Opfers Masturbieren vor den Augen des Opfers Zwang zum Ausziehen Gesetzliche Bestimmungen Artikel 187 Sexuelle Handlungen mit Kindern Wer mit Kindern unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft. Sie bleiben straffrei, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Artikel 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis abhängig ist, sexuelle Handlungen vornimmt, wird nach Artikel 188 mit Gefängnis bestraft. Artikel 189 Sexuelle Nötigung Wer eine Person zur Duldung einer Beischlafs ähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich in dem er/sie sie/ihn bedroht, Gewalt anwendet, unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft. In Verbindung mit Artikel 187 betreffen auch die Artikel 190 Vergewaltigung und 191 Schändung, Ausnutzung der fehlenden Widerstands- oder Entscheidungsfähigkeit die sexuelle Integrität von Kindern. Artikel 198 Sexuelle Belästigung Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Haft oder Busse bestraft. Offizialdelikte Die meisten strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Unmündigen sind so genannte Offizialdelikte, d.h. Polizei und Untersuchungsbehörden müssen den Fall von Amtes wegen verfolgen, sobald sie von einer solchen Tat erfahren. Damit gibt das Gesetz der Strafbarkeit solcher Handlungen mehr Nachdruck. 4 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Das Kindswohl sollte jedoch immer an erster Stelle stehen und alle Schritte mit den Betroffenen abgesprochen werden. Denn eine Anzeige ist für das Opfer nicht in jedem Fall die richtige Konsequenz. Es muss belastende Verfahren durchstehen, es muss sowohl eine Verurteilung als auch einen Freispruch des Täters/ der Täterin verkraften und oft mit seinen eigenen Schuldgefühlen umgehen können. Es empfiehlt sich immer die Hilfe und Unterstützung von spezialisierten Beratungs- und Opferhilfestellen in Anspruch zu nehmen. Art. 193 Abs. 1 StGB: Ausnützung der Notlage „Wer eine Person veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft." Der Begriff der „sexuellen Handlung" hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Für die inhaltliche Bestimmung von sexuellen Handlungen mit Kindern ist der Schutzzweck der Normen zu berücksichtigen, nämlich der Schutz der Jugend und der sexuellen Selbstbestimmung vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechts auf sexuelle Integrität. Als sexuelle Handlungen gelten Verhaltensweisen, die für Aussenstehende nach ihrem äusseren Erscheinungsbild eindeutig sexualbezogen sind. In Zweifelsfällen kann z.B. bei sexuellen Handlungen mit Kindern das Alter des Opfers oder der Altersunterschied zum Täter eine Rolle spielen. Ein „Abhängigkeitsverhältnis" im Sinne des Gesetzes ist gegeben, wenn eines der im Gesetzestext erwähnten Beispiele zutrifft oder ein atypisches Abhängigkeitsverhältnis vorliegt, wie z.B. die Abhängigkeit im Zusammenhang mit einer Psychotherapie. Das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses muss ebenfalls anhand der besonderen Umstände des Einzelfalles geprüft werden. Weitere strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität gemäss Strafgesetzbuch Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. 189: 190: 191: 194: 195: 197: 198: Sexuelle Nötigung Vergewaltigung Schändung Exhibitionismus Förderung der Prostitution Pornographie Sexuelle Belästigung Signale Mögliche Hinweise auf einen Missbrauch können folgende sein: Körperliche, psychosomatische Signale: Schlafstörungen Erstickungsanfälle Alpträume Müdigkeit Konzentrationsprobleme; träumt, ist abwesend Leistungsschwäche Gewichtszunahme Essstörungen Hauterkrankungen 5 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] In seltenen Fällen körperliche Gewaltzeichen Emotionale Reaktionen: Angst, Unruhe, Ekel Geringes Selbstbewusstsein Negatives Selbstbild Zwanghaftes Verhalten Flucht in eine Fantasiewelt Selbstzerstörerisches Verhalten Leistungsabfall Soziale Auffälligkeiten: Isolation Anklammern Grenzenloses Verhalten Überangepasstes Verhalten Aggressives Verhalten Kein eigener Wille Suchtverhalten Weglaufen Sexualisierte Sprache Auffällig sexualisiertes Verhalten Elementare Verunsicherung über die eigene Geschlechterrolle Grundhaltungen Allgemeine förderliche Haltungen Uwe Sielert beschreibt Haltungen, die für eine gelingende Sexualerziehung förderlich sind: Weniger Aufgeregtheit, mehr ruhige Reflexion Sexualerziehung soll ruhig und reflektiert angegangen werden, im Bewusstsein um die Begrenztheit sowohl des Auftrags, wie der Möglichkeit von Erziehung und im Vertrauen auf die Selbstgestaltungskraft der Kinder und Jugendlichen. In der Sexualerziehung sind Kompetenz, Authentizität und Präsenz entscheidend. Deshalb ist es bedeutend, dass wir unsere Geschichte, unsere Haltung zu Sexualität reflektiert haben und uns unserer Haltungen bewusst sind. Freundliches Begleiten Sexualerziehung berücksichtigt den Lebenskontext der Kinder und Jugendlichen und begleitet aufklärend, konfrontierend und helfend, in Achtung vor der Lebendigkeit und dem Selbstbestimmungsrecht der Kinder und Jugendlichen. Wir akzeptieren die individuellen sexuellen Entwicklungen auf allen Altersstufen ohne zu werten. Wir unterstützen und begleiten die Kinder und Jugendlichen im täglichen Leben zu sexueller Selbstbestimmung und Verantwortlichkeit. In unserer Institution geltende Regeln machen wir transparent und alle Mitarbeitenden achten auf deren Einhaltung. 6 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Störungen und Unvollkommenheiten als Chance begreifen Die individuellen biographischen Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen enthalten auch Brüche, Sackgassen und Konflikte. Unsere Sexualerziehung soll mitfühlend und mitdenkend Mut machen, diese Ereignisse als Chancen zu nutzen und vor eigener Stellungnahme und Konfrontation mit den Kindern und Jugendlichen nicht zurückschrecken. Sexualität ist nicht nur Problem, sondern vor allem Lust-, Energie- und Kraftquelle für den Menschen. (vgl. Uwe Sielert, 1993). Allgemeine Normen Allgemeines Sexuelle Verhaltensweisen unterstehen den allgemeinen Regeln des sozialen Zusammenlebens wie Achtung, Respekt und Beachtung der Grenzen der anderen Person. In diesem Rahmen werden sexuelle Verhaltensweisen der betreuten Kinder und Jugendlichen in unserer Institution akzeptiert und begleitet. Normüberschreitungen der Kinder und Jugendlichen werden mit Bestimmtheit angesprochen, gewünschte Verhaltensänderungen der Betreuten werden klar formuliert und/oder unterstützende Hilfestellung wird angeboten. Zum Schutz und zur Vorbeugung vor sexuellen Übergriffen müssen die sexuellen Äusserungen und Verhaltensweisen sorgfältig wahrgenommen und entsprechend gehandhabt werden. Im Sinne von „Augen auf, Ohren auf!“ Sexuell motivierte Gewaltanwendung wird sofort gestoppt und nicht geduldet. Kinder Die sexualpädagogischen Massnahmen (Erlaubnisse und Einschränkungen) werden mit den Eltern, der gesetzlichen Vertretung und den Betroffenen abgesprochen. „Doktorspiele" sind unter dem Vorbehalt der Integrität eines jeden Kindes zugelassen. Im Kindergarten und auf der Unterstufe geschieht dies im Rahmen der normalen Entwicklung. Nähe und Distanz Körperkontakt im Zusammenhang mit normalen, alltäglichen Umgangsformen wird toleriert, soweit die Beteiligten dies wünschen und damit umgehen können. Begrüssungs-, Verabschiedungsrituale, Gutenacht-Rituale und Sympathiekundgebungen gehören zu den Alltagsbegegnungen. Die Mitarbeitenden beachten beim Austausch von Berührungen und Umarmungen mit Kindern und Jugendlichen die jeweilige Situation, das Lebensalter und die geistige Entwicklung. Zu den Kindern ist eine natürliche körperliche Distanz aufzubauen und die Privatsphäre wird geschützt. Heikel Gleichgewicht Therapeutische und pädagogische Massnahmen, bei denen es zu intensivem Körperkontakt kommt, müssen fachlich begründet werden können (Massagen, Trostspenden, „Gute-Nacht“-Ritual, Hilfestellungen im Sportunterricht, etc.). Zumindest muss dabei eine zweite Betreuungsperson informiert werden über Art, Ort und Dauer. Besser ist die Anwesenheit einer zweiten Betreuungsperson. Die Türe zum Betreffenden Raum ist offen angelehnt, evtl. mit einem Infoblatt gekennzeichnet. Bei Kindern und Jugendlichen, die keine ausreichende (körperliche und verbale) Distanz zu andern Personen einhalten können, oder die besonders gefährdet sind, sexuell ausgebeutet zu werden, wird nach geeigneten Massnahmen gesucht. 7 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Zärtlichkeiten unter Kindern/Jugendlichen Weil in unserer Institution nur Knaben und männliche Jugendliche platziert sind, und deshalb die Möglichkeit Kontakt zum anderen Geschlecht aufzunehmen erschwert ist, wird bei und Zärtlichkeit unter den Betreuten genau beobachtet. Sprache In der Institution finden Mitarbeitende eine klare Sprache zu sexuellen Ausdrücken. Die Umgangssprache darf nicht sexistisch oder verletzend sein. Die verbale Abwertung von Sexualität sowie Vulgärsprache der Kinder und Jugendlichen wird konfrontiert und thematisiert. Nacktheit Grundsätzlich wird Nacktheit als etwas Natürliches angesehen und ihr keine besondere Beachtung geschenkt. Da unsere Betreuten aus unterschiedlichen Kulturen und Gepflogenheiten stammen (Geographisch und Erziehung), ist Nacktheit bei uns Privatsache. Individuelle Grenzen werden so akzeptiert. Intimsphäre/Intimpflege Die Intimsphäre der Kinder und insbesondere der Jugendlichen ist zu achten. Dazu gehört: Die Kinder- und Jugendlichenzimmer gehören den Bewohnern. Dies bedeutet: Anklopfen, Besuch nur mit Bewilligung der Betreuungsperson, Gestaltungsfreiraum. Keine Besucher und unbeteiligte Mitarbeitenden in Intimräumen wie Duschen, Badezimmer, Schlafzimmer usw. Keine „Mehrfachbelegung“ von Badezimmer, WC usw. bei intimer Körperpflege, auch nicht, wenn es organisatorisch „nicht anders“ geht (Ausnahme: Zähneputzen, Händewaschen, Kämmen etc) In unserer Institution wird die Intimpflege grundsätzlich von den Betreuten selber geleistet. Sorgfältiger Umgang mit anvertrauten Informationen Selbstbefriedigung Trotz der sexuellen Liberalisierung ist Selbstbefriedigung ein Bereich des sexuellen Lebens geblieben, der nach wie vor tabuisiert wird. Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen der Sexualerziehung unterstützt werden, eine positive Haltung zu Körperselbsterkundungen und Selbstbefriedigung zu entwickeln. Eine sexualfreundliche Haltung in diesem Bereich kann helfen, mit dem Körper vertrauter zu werden. Eine Form der eigenen gelebten Sexualität und wird deshalb in geschütztem Rahmen toleriert. Wenn Kinder oder Jugendliche korrigiert werden, weil sie öffentlich onanieren, ist zu unterscheiden, dass sie kritisiert werden, wo sie es tun und nicht für das, was sie tun. Medienkonsum Pornografische Literatur, pornografisches Material über DVD, Handy, MSM, Internet oder andere Medien darf nicht an betreute Kinder und Jugendliche abgegeben oder ihnen zugänglich gemacht werden. (Genital-) sexuelle Kontakte In unserer Institution sind nur Knaben und männliche Jugendliche platziert. Deshalb und wegen der abgelegenen Lage ist die Möglichkeit Kontakt zum anderen Geschlecht aufzunehmen erschwert. Deshalb finden sexuelle Kontakte bei uns, wenn, dann mit externen Personen statt. Für unsere betreuten Jugendlichen gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für alle Kinder und Jugendlichen. „Sexuelle Handlungen“ sind im Rahmen der Gesetzgebung erlaubt. Damit die sexuellen Erfahrungen positiv verlaufen, achten wir darauf, dass 8 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] beide Partner diese Handlungen (Schmusen, Petting, Geschlechtsverkehr) wollen, ohne Ausübung von Druck des andern. der Aufklärungsunterricht erfolgt ist. die Eltern über die sexuellen „Interessen“ ihrer Kinder orientiert sind. beide Partner sich ausreichend gegen eine Vater- bzw. Mutterschaft und gegen Geschlechtskrankheiten schützen und entsprechend informiert sind. Empfängnisverhütung Eine intensive sexualpädagogische Auseinandersetzung mit Verhütungsmitteln ist zu gegebenem Zeitpunkt unerlässlich. Dabei gilt es zu beachten, dass es sich dabei um die Themenkreise Vaterschaftsverhütung, Schwangerschaftsverhütung und Gesundheitsschutz handelt. Mitarbeitende / Betreuung Auftrag Beobachtung, Begleitung, Förderung und Grenzsetzung im Bereich der Sexualität. Einbezug der Eltern und Zusammenarbeit mit ihnen oder der gesetzlichen Vertretung in Fragen der Sexualerziehung. Bei schwierigen Entscheidungen werden Fachleute konsultiert Mitarbeitende sind verpflichtet, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und das Konzept umzusetzen Die Mitarbeitenden der Bereiche Betreuung, Schulung und Therapie werden dazu angehalten, sich Fachkenntnisse zum Thema Sexualität, Sexualpädagogik und sexuelle Ausbeutung anzueignen. Bestimmungen/Grenzen/Regeln Für alle Mitarbeitenden legt die Verpflichtungserklärung (integrierender Bestandteil zur Ernennung / zum Arbeitsvertrag s. Betriebshandbuch) die Grundhaltungen und Grundsätze in der sozialpädagogischen Betreuung fest. Regeln, die für die Kinder und Jugendlichen gelten, werden ihnen transparent gemacht und erläutert. Verantwortlich: Bezugsperson. In der Institution finden Mitarbeitende eine klare Sprache zu sexuellen Ausdrücken. Die Umgangssprache darf nicht sexistisch oder verletzend sein. Die verbale Abwertung von Sexualität sowie Vulgärsprache der Kinder und Jugendlichen wird konfrontiert und thematisiert. Personenauswahl Eine Bedingung der institutionellen Prävention auf der Ebene der Mitarbeitenden ist der Aspekt der Personenauswahl. Um sowohl für unsere Klientel, als auch für unsere Mitarbeitenden einen sicheren Ort schaffen zu können, halten wir uns bereits bei der Personenwahl an klare Regeln. Dadurch sinkt das Risiko, eine Fachperson anzustellen, die sich aus pädosexuellen Motiven zu einer Neuanstellung verpflichten lassen möchte. Bei der Auswahl einer Fachperson wird genau geprüft, ob solche Motive vorhanden sind. Vor dem Bewerbungsgespräch wird der berufliche Werdegang einer sich bewerbenden Person genau studiert (Studieren der Zeugnisse und des Lebenslaufes: sind im chronologischen Lebenslauf nicht erklärte Unterbrechungen, Ungereimtheiten? Wenn ja, warum?) werden zusätzlich Referenzen beim vorherigen Arbeitgeber eingeholt. 9 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Im Bewerbungsverfahren werden schriftliche Informationen der Institution (z.B. Konzepte) eingebracht. Beim Bewerbungsgespräch wird das Thema der sexuellen Ausbeutung sowie das vorliegende Konzept thematisiert und die Offenheit und Diskussionsbereitschaft in Bezug auf das Thema der sexuellen Ausbeutung deutlich gemacht Wohngruppe Im Alltag müssen persönliche Grenzen wahrgenommen, geschützt und respektiert werden. Dem Schutz der Intimsphäre und der Schaffung von Schonräumen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Sozialisation ein erhöhtes Risiko aufweisen Opfer von Übergriffen zu werden, kommt eine besondere Bedeutung zu. Räumlichkeiten Die Gestaltung der Räumlichkeiten widerspiegelt die Kultur unserer Institution. Freundlich gestaltete Räume tragen zu einer guten Atmosphäre bei. Die räumlichen Rahmenbedingungen garantieren den Schutz der Privat- und Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen. Deshalb haben alle betreuten Kinder und Jugendlichen ihr eigenes Zimmer. sind alle angewiesen anzuklopfen und auf die Einwilligung zum betreten zu warten dürfen auf Anfrage die Kinder und Jugendlichen ihr Zimmer abschliessen werden die Türen bei besuchen von Mitbewohnern oder Betreuenden offen gelassen dürfen die Zimmer von den anderen Mitbewohnenden nur mit Bewilligung der Betreuungsperson betreten werden halten sich die Jugendlichen zwischen 22.00 und 07.00 Uhr in den eigenen Zimmern auf. Alle Einrichtungen sollen sich wenn möglich an folgenden Minimalstandards orientieren: räumlich getrennte Toiletten und Waschräume Duschen in der Regel von innen verschliessbar Die Räumlichkeiten werden, von den verantwortlichen Erwachsenen, die in diesen Räumen mit Kindern und Jugendlichen zusammen sind, regelmässig auf heikle Stellen, die sexuelle Ausbeutungen begünstigen können, untersucht und gegebenenfalls umgestaltet. Sexualaufklärung im Alltag Aufklärungsliteratur (siehe Anhang) zur Verfügung stellen Intimsphäre für jedes Kind/Jugendliche schaffen, Intimsphäre von anderen respektieren lehren Regeln, Möglichkeiten und Grenzen im Bereich Sexualität lehren. Vor Ausbeutung schützen. Regelmässige Gespräche mit Kindern und Jugendlichen zu folgenden Themen: - Sprache - Liebe, Freundschaft - Hygiene - Zärtlichkeiten, Selbstbefriedigung, angenehme und unangenehme Berührungen - Nein sagen, Nein akzeptieren - Vorbereitung auf ersten Samenerguss - Begleitung in Verhütungsfragen - Auseinandersetzung ermöglichen über Geschlechterrollen und Geschlechtsidentifikation - Sexuelle Orientierung 10 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen dokumentieren spezielle Beobachtungen bei einzelnen Kindern und Jugendlichen (Verdacht auf Missbrauch usw.) Die Eltern werden von der Bezugsperson in die Aufklärung einbezogen und informiert. Prävention Sexuelle Ausbeutung ist ein sehr komplexes Thema, das erfahrungsgemäss bei allen Menschen starke Gefühle wie Verunsicherung, Ohnmacht und Wut auslösen kann, mit denen wir einen adäquaten und bewussten Umgang finden müssen. Gefährdung Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, welche in irgendeiner Weise zuwendungsbedürftig sind, sehr schüchtern sind, ein geringes Selbstbewusstsein haben und die, was das Geschlechtliche anbelangt, nicht aufgeklärt sind. Zu beachten ist, dass die allermeisten Missbräuche aus dem engeren Umfeld des Kindes oder Jugendlichen erfolgen, mit gezielt aufgebautem Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnis, sich der Täter in den meisten Fällen geduldig einschleicht sexueller Missbrauch immer eine Wiederholungs- und Eskalationstat ist im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch immer eine Realitätsverwirrung besteht; je jünger das Opfer und je weniger körperlicher Zwang vom Täter angewandt wird, desto weniger erkennt das Opfer seine Opferrolle Prävention bedingt: eine klare Grundhaltung gegen Gewalt einen reflektierten, verantwortungsbewussten Umgang mit Machtunterschieden eine Kultur, die geprägt ist von Offenheit, Transparenz, gegenseitiger Achtung und Wertschätzung Aufmerksamkeit für delikate Situationen Präventiv arbeiten heisst deshalb: das Recht jedes Menschen auf seine individuellen Möglichkeiten und Chancen zu seiner Lebensentfaltung zu unterstützen und zu fördern emotionalen Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen zu vermeiden die Isolation und Ausgrenzung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen abzubauen, deren Selbstwertgefühl zu stärken altersgemässe Aufklärung: Zugang zu Informationen über den Körper, Sexualität und sexuelle Gewalt zu verschaffen ein offenes und unbefangenes Gesprächsklima bezüglich geschlechtlicher Dinge und Vorkommnisse fördern vorbeugende Aufklärung bezüglich konkreten Anfangssituationen einer Missbrauchseskalation der Geheimhaltungspflicht muss entgegengearbeitet werden in der Schule ist das Thema nach Lehrplan zu behandeln (siehe Sexualerziehung) Institutionelle Prävention bedeutet: eine fachliche und persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema das Wahrnehmen und Anerkennen eigener Grenzen bei entsprechenden Vorkommnissen gemischte Teams von Frauen und Männern als Betreuende sind eine wichtige Massnahme in Bezug auf Prävention 11 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] alle Mitarbeitenden, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die Gefahr eines Machtmissbrauchs, wie ihn die sexuelle Ausbeutung darstellt, zu sensibilisieren. Die sieben Punkte zur Prävention sollten dafür als Leitlinien dienen (siehe unten). Ansprechpersonen Teil dieses Präventionskonzeptes ist die Bezeichnung einer Ansprechperson, die für Fragen zum Bereich Sexualität und Ausbeutung sowohl für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zuständig sind. Es gehört zum andragogischen Auftrag der Bezugsperson, Wünsche nach Beziehung und Sexualität zu erkennen und altersgemäss zu ermöglichen. Stärkung der Persönlichkeit Diese ist im Kindergarten, in der Schule, bei der Arbeit sowie im Wohnbereich eine wichtige Aufgabe zur Prävention. Die Stärkung des Selbstbewusstseins, des Selbstwertgefühls und der Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in der Prävention von zentraler Bedeutung. Im Sinne der folgenden Punkte stärken Mitarbeitende Kinder, Jugendliche und Erwachsene: DEINE GEFÜHLE SIND WICHTIG Wir reden über Gefühle, auch wenn es schwierig ist. Du kannst deinen Gefühlen vertrauen. Es gibt angenehme Gefühle, bei denen du dich gut und wohl fühlst. Unangenehme und seltsame Gefühle sagen dir, dass etwas nicht stimmt. Wir sind froh, wenn du mit uns über deine Gefühle sprichst, auch wenn es schwierige Gefühle sind. ÜBER DEINEN KÖRPER BESTIMMST DU ALLEINE Dein Körper gehört dir. Du bist wichtig und hast das Recht zu bestimmen, wie, wann, wo und von wem du angefasst werden möchtest. ES GIBT ANGENEHME UND UNANGENEHME BERÜHRUNGEN Es gibt Berührungen, die sich gut anfühlen und richtig glücklich machen. Es gibt aber auch solche, die seltsam sind, Angst auslösen oder sogar weh tun. Erwachsene haben nicht das Recht, ihre Hände unter deine Kleider zu stecken und dich an der Scheide, am Penis, am Po oder an der Brust zu berühren. Manche Leute möchten von dir so berührt werden, wie du es nicht willst, aber niemand hat das Recht, dich dazu zu überreden oder zu zwingen; auch nicht Menschen, die du gern hast. DU HAST DAS RECHT, NEIN ZU SAGEN Wenn dich jemand gegen deinen Willen anfassen will oder Dinge von dir verlangt, die du nicht tun willst, dann darfst du Nein sagen und dich wehren. Es gibt Situationen, in denen du nicht gehorchen musst. Lass uns überlegen, in welchen Situationen es schlecht sein könnte zu gehorchen. GUTE UND SCHLECHTE GEHEIMNISSE Es gibt gute Geheimnisse, die Freude machen und spannend sind. Schlechte Geheimnisse fühlen sich schwer und unheimlich an. Solche Geheimnisse, die dir ein ungutes Gefühl geben, darfst du weitererzählen, auch wenn du versprochen hast, es niemanden zu sagen. SPRICH DARÜBER UND SUCHE HILFE! Wenn dich ein unheimliches Geheimnis oder Problem belastet, bitte ich dich, es mir oder einer anderen Person, der du vertraust, zu erzählen. 12 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Höre nicht auf zu erzählen, bis dir geholfen ist. Lass uns eine Liste von Menschen machen, mit denen du über „schwierige Dinge“ reden kannst. DU BIST NICHT SCHULD Falls du gelernt hast, dich zu wehren, und trotzdem sexuell ausgebeutet wirst – du bist nicht schuld; auch wenn du immer wieder hörst, du seist schuld! ob du Nein sagst oder nicht- sind immer die Erwachsenen verantwortlich für das, was passiert. Elternarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit in unserer Institution. Es ist wichtig, die Eltern vor der Realisation einer Präventionsmassnahme zu informieren. Damit wird ihnen einerseits Wertschätzung entgegengebracht, andererseits können allfällige Bedenken aufgefangen werden, und sie können zudem motiviert werden, die Thematik der sexuellen Ausbeutung zu Hause in ihren Erziehungsalltag zu integrieren. Sexualunterricht Jedes Kind/Jugendliche hat ein Recht auf alters- und situationsgemässe sexuelle Aufklärung. Die Betreuenden Personen haben, zusammen mit den Eltern, die Verantwortung für die Aufklärung der Kinder / Jugendlichen. Die Eltern werden vorgängig über die Inhalte des geplanten Unterrichts informiert. Bezugsperson hat die Verantwortung für die Koordination der Aufklärung Konzept zur Sexualpädagogik Das Konzept beschreibt, wie die gesunde psychosexuelle Entwicklung der jungen Menschen gefördert und unterstützt werden soll. Zu diesem Zweck sind Ziele und Inhalte der schulischen und der sozialpädagogischen Sexualerziehung festzulegen. Folgende Themen sollen im Konzept zur Sexualpädagogik behandelt werden, falls sie betreffend Thema und Zeitpunkt für die Jugendlichen bedeutsam sind: Zärtlichkeiten zwischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einerseits und Mitarbeitenden andererseits (z.B. Gute-Nacht-Situationen, Streicheln, Trösten, Umarmen) Körper- und Krankenpflege, Massage Schutz der Intimsphäre Aufklärungsgespräche Geschlechtsverkehr, Abgabe von Verhütungsmitteln Sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Jugendlichen innerhalb der Einrichtung und zwischen Betreuten der Einrichtung und deren Freunden und Freundinnen (inkl. gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte) Masturbation Nacktheit Medien mit pornographischem Inhalt Elektronische Geräte, welche potentiell sexuelle Ausbeutung oder den Konsum von Pornografie ermöglichen und unterstützen Abnahme von Urinproben, „Filzen“ Prostitution von weiblichen oder männlichen Jugendlichen ausserhalb der Einrichtung Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche ein auffälliges Sexualverhalten äussern oder bereits sexuelle Übergriffe begangen haben 13 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Aufgaben sexueller Bildung Persönlicher Bereich Wahrnehmung des eigenen Körpers Zärtlichkeit und Lustgefühl Selbstbefriedigung Aufklärung Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsgefühl in Bezug auf das Thema Sexualität Verhaltensweisen und Normen Sozialer Bereich Nähe und Distanz Freundschaft und Partnerschaft Sexualität Kulturelle Normen zur Sexualität Tabuisierung Rückzugs- und Begegnungsmöglichkeiten Prävention (Kapitel 6) Sexualität und Sprache Wir vermitteln den Kindern/Jugendlichen auf den Wohngruppen und in der Schule ein Vokabular, das ihnen ermöglicht, sich in der Schule, auf den Wohngruppen, mit Ärzten/Ärztinnen oder in anderen Situationen ausserhalb des Schulheimes angemessen und eindeutig zu verständigen. Die Erwachsenen bleiben bei einer ihnen angemessenen und authentischen Sprache und zeigen den Kindern/Jugendlichen den Unterschied zwischen Gassensprache und angemessener Sprache, z.B. in der Schule, auf. Lehrplan Wir stützen uns auf den Lehrplan Volksschule des Kantons Bern Grobziele und Inhalte zum Thema Sexualaufklärung Stufe: Basis 1/2 / UK Ich selber sein – Leben in Gemeinschaft (NMM13) Körperveränderungen feststellen. Grundlagen für die Gesunderhaltung des Körpers kennen und entsprechend handeln. Wachsen, Kraft, Bewegung, Körperhygiene. Sich vor Übergriffen auf die eigene Person schützen. Gewalt gegen Kinder, sexuelle Ausbeutung. Sprache zu Körper und Sexualität entwickeln Stufe: 3/4 / UMK Ich selber sein – Leben in Gemeinschaft (NMM20) Gefühle und Bedürfnisse wahrnehmen und mitteilen Eine positive Haltung zu sich selber aufbauen. Eigene Empfinden und Verhaltensweisen Mut, Freude; Trauer, Angst, Wut, Wünsche, Ansprüche. (NMM20) Orientierungshilfen für sich selber finden. Soziale Sachverhalten aufgreifen und besprechen eigene Wertvorstellungen überprüfen. Mädchen – Knaben; Vorbilder Selbstwert, Selbstwertgefühle Zusammenhänge zwischen Hygiene und Gesundheit erkennen und verstehen Bau, Funktion und Pflege der Haut Sich vor Übergriffen auf die eigene Person schützen. Gewalt an Kindern, sexuelle Ausbeutung Gemeinschaft erleben und aktiv mitgestalten. Sich gegenseitig achten. Gleich sein – anders sein. Regeln für das Zusammenleben erarbeiten und anwenden Sprache zu Körper und Sexualität entwickeln Stufe 5/6 / OMK Ich selber sein – Leben in Gemeinschaft (NMM28) Sich als Person erfahren und eigene Anliegen ausdrücken können: Wer bin ich? Wie lebe ich? Wie gestalte ich meine Zeit? Selbstbild und Fremdbild, Gefühle, Bedürfnisse, Wünsche. Soziale Sachverhalte aufgreifen und besprechen. Regeln gemeinsam erarbeiten. Werte erfahren und Konsequenzen für sich und andere prüfen: Gruppendruck, Rollen, Mädchen und Knaben, Vorbilder 14 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Den Ursachen von Konflikten nachgehen und Lösungen suchen: Zu sich stehen – sich anpassen, Gehorsam – Ungehorsam, Vorurteile. Gesundheit – Wohlbefinden (NMM28) (NMM29) Eine positive Grundhaltung zu sich selber aufbauen. Sich der eigenen Verantwortung für Gesundheit und Wohlbefinden bewusst werden: Lebensfreude, Lebenslust, krank sein, behindert sein. Sich mit Fragen zu Freundschaft, Liebe und Sexualität befassen: Persönliche Empfindungen und Wahrnehmungen, Unsicherheiten im Gespräch mit Gleichaltrigen, sich aussprechen dürfen. Veränderungen des eigenen Körpers wahrnehmen und verstehen. Kenntnisse im Bereich Sexualität erwerben: Entwicklung der Geschlechtsorgane, Menstruation, Samenerguss, Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft, Geburt. Sich vor Übergriffen auf die eigene Person schützen. Gewalt und sexuelle Ausbeutung Sprache zu Körper und Sexualität entwickeln. Stufe 7-9 / OK Ich selber sein – Leben in Gemeinschaft (NMM43) Eigenes und fremdes Rollenverhalten erkennen. Sich mit unterschiedlichen Formen des Verhaltens und Zusammenlebens auseinandersetzen: Gruppe, Gruppendruck, Rollen, Typisch Mann? Typisch Frau? Familie Lebensgemeinschaften sexuelle Vielfalt, sexuelle Orientierung. Grundlegende Erfahrungen in der Begegnung mit andern Menschen reflektieren: Freiheit und Abhängigkeit, Liebe, Freundschaft, Partnerschaft, Homosexualität, Sexualität, Verhütung. Gesundheit – Wohlbefinden (NMM45) Sich mit Fragen zu Freundschaft, Liebe und Sexualität auseinandersetzen. Verantwortung für sich selbst und die Partnerin oder den Partner wahrnehmen: Formen der Sexualität, Aids, Aidsprävention, Geschlechtskrankheiten, Empfängnisverhütung, Geburtenkontrolle, Schwangerschaftsabbruch Sprache zu Körper und Sexualität entwickeln. Vorgehen und Entscheidungsablauf bei sexuellen Übergriffen Umgang mit sexueller Ausbeutung oder Verdacht Ziel der folgenden Vorgehensweise ist der Schutz des Kindes und Jugendlichen und das überlegte Handeln zur Wahrung der Integrität betreuter Personen. Jeder Verdacht wird ernst genommen, Grenzüberschreitungen werden nicht geduldet. Verdacht auf sexuelle Ausbeutung durch Angehörige oder Bekannte Werden von Mitarbeitenden Beobachtungen gemacht, die auf sexuelle Ausbeutung hinweisen, gilt: Ruhe und Umsicht bewahren Tatsachen sammeln und aufschreiben Meldung an die nächste übergeordnete Stelle oder bei evtl. Befangenheit an eine externe Fachstelle die Mitarbeitenden leiten keine Massnahmen ein. Multiprofessionell handeln: mehrere Personen unterschiedlicher Professionalität beschäftigen sich mit dem Fall Die Vertrauensperson sucht mit dem evtl. Opfer ins Gespräch zu kommen Vorsicht im Umgang: Verantwortungsübernahme bezüglich Geheimnisgebot, keine WarumFragen, keine Vorhaltungen, keine Verwünschungen des Täters, Ambivalenz des evtl. Opfers erkennen und respektieren Fällt der Verdacht auf ein Familienmitglied, wird das weitere Vorgehen zuerst mit der Heimleitung und der Bereichsleitung besprochen. Diese klären und treffen die Entscheidung, ob die Pädagogische Leitung die Vertrauensperson des mutmasslichen Opfers (z. B. Patin, Therapeutin, Bezugsperson) der Hausarzt die gesetzliche Vertretung 15 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] hinzugezogen wird. Fällt der Verdacht auf eine Person aus dem Bekanntenkreis, müssen die nötigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Vertretung oder mit den nächsten Angehörigen eingeleitet werden. Verdacht von sexueller Ausbeutung durch MitarbeiterInnen Vorgehen bei einem Verdacht Falls auf Grund von Beobachtungen oder Aussagen von Betreuten oder Mitarbeitenden ein Verdacht gegen eine bestimmte Person besteht, sind umgehend die zuständige Bereichsleitung und die Heimleitung zu informieren. Diese werden dem Verdacht nachgehen (Erkundigungen im Umfeld, Gespräch mit den Betroffenen etc). Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, wird sofort Anzeige erstattet. Der Verdacht und die genauen Umstände müssen schriftlich festgehalten werden. Die Heimleitung entscheidet wer zu welchem Zeitpunkt informiert werden muss. Bei erwiesener sexueller Grenzüberschreitung oder sexueller Ausbeutung ist schnell und konsequent zu handeln. In schwerwiegenden Fällen organisiert die Heimleitung eine Kriseninterventionsgruppe. Die Kriseninterventionsgruppe setzt sich aus folgenden Personen zusammen: - Heimleitung - zuständige Bereichsleitung - entsprechende gesetzliche Vertretung oder zuständige Vormundschaftsbehörde - Fachstellen oder Fachperson Die Kriseninterventionsgruppe plant das weitere Vorgehen und die Heimleitung weist klare Verantwortungen zu: - Spurensicherung veranlassen - Vertrauensarzt beiziehen - betroffene Angestellte von der Arbeit suspendieren - Schwangerschaft verhindern (Pille danach) - Information der Angehörigen oder gesetzlichen Vertretung - Information der Stärenegg - Vorgehen gegenüber den Medien - Strafanzeige - Geeignete Hilfe für Opfer, Angehörige und MitarbeiterInnen organisieren 16 [Geben Sie Text ein] [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce Ablaufschemata Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt Kind beobachtet/erlebt Grenzüberschreitung MitarbeiterIn beobachtet Grenzüberschreitung Beobachtende- führt Gespräch mit beobachteter Person ja Kind informiert MitarbeiterIn (keine Befragung des Kindes) Beobachtung im Gespräch anbringen? nein Gespräch zwischen Ansprechperson XY und beobachteter Person ungutes Gefühl ausgeräumt? ja nein Meldung des Verdachts an eine bezeichnete Ansprechperson XY Gemeldete Beobachtung schriftlich festhalten Meldung an Heimleitung oder Geschäftsleitung ja keine weiteren Massnahmen Weiteres Vorgehen mit einer Fachstelle besprechen, z.B. Fachstelle Kinderschutz / DISG Abschlussgespräch mit allen beteiligten Personen Verdacht ausgeräumt? nein siehe Vorgehen bei sexueller Gewalt ja Abschluss des Falles, Info an Beteiligte oder Betroffene Rehabilitation des Angeschuldigten, falls sich der Verdacht als unbegründet erwiesen hat. 17 [Geben Sie Text ein] [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce Vorgehen bei sexueller Gewalt Bildung eines Case Teams, Einschalten der Fachstelle Kinderschutz, Info an Dienststelle Volksschulbildung oder DISG Soziale Einrichtungen Vorgehen gegenüber Medien festlegen Je nach Beurteilung der Gesamtsituation: Hilfe und Begleitung an Opfer, Angeschuldigte, Erziehungsberechtigte, evtl. weitere Betroffene - strafrechtliche Massnahmen - zivilrechtliche Massnahmen - einvernehmliche Massnahmen - Unterstützungsmassnahmen, Beratungsstellen, ärztliche oder therapeutische Begleitung Spurensicherung veranlassen falls nötig: Info an Opfer, Angeschuldigte, Erziehungsberechtigte, evt. weitere Betroffene 18 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Vorgehen bei zivil- oder strafrechtlichen Massnahmen Weiterverfolgung des Tatbestandes? nein Case Team regelt weiteres Vorgehen, Info, Hilfe an Opfer ja Strafanzeige erstatten und Meldung an Vormundschaftsbe- nein hörde? Case Team regelt weiteres Vorgehen, Info, Hilfe an Opfer Ja Professionelle Befragung des Kindes durch Behörde Case Team regelt Vorgehen Info an Opfer, Melder/in Info an Erziehungsberechtigte, Versorgerin, Vormund des Opfers und des/r Angeschuldigten Info in Einrichtung und an indirekt Betroffene (z.B. andere Erziehungsberechtigte) Hilfe und Begleitung an Opfer, Angeschuldigte, Erziehungsberechtigte, evtl. weitere Betroffene 19 [Geben Sie Text ein] Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce [Geben Sie Text ein] Umgang mit den Medien nach vermutetem oder erwiesenem sexuellen Übergriff Wenn in unserer Institution sexuelle Ausbeutung vorgekommen ist oder ein entsprechender Verdacht besteht, entscheidet das Team, ob die Medien informiert werden sollen. In der Regel ist Zurückhaltung gegenüber Medien angezeigt. Sie trifft die nötigen Vorkehrungen um schnell und kompetent auf eine Anfrage von Medien reagieren zu können (es ist nicht auszuschliessen, dass ein/eine Verdächtigte/r selbst die Medien informiert). Folgende Punkte sind zu beachten: Anfragen von den Medien werden ausschliesslich durch die Leitung oder eine durch das Team bezeichnete Person beantwortet. Mitarbeitende geben keine Auskunft. Medien erhalten keine telefonische Auskunft, sondern werden auf eine Medieninformation verwiesen, die, wenn möglich, bereits am folgenden Tag stattfinden soll. Diese Informationsveranstaltung wird durch das Team vorbereitet. Sie erfolgt ausserhalb der Einrichtung unter Beizug von mit der Thematik betrauten Fachleuten. Es ist wenn immer möglich zu vermeiden, dass nahe betroffene Personen (z.B. die Erziehungsberechtigten der direkt Betroffenen) durch die Presse von den Vorfälle erfahren. Das Opfer und weitere direkt betroffene Personen (auch der/die mutmassliche Angeschuldigte) werden vor Medienkontakten geschützt. Wenn die Medien vor Ort zu recherchieren beginnen, sind sie mit Hinweis auf die Schutz vor Schutzbedürftigkeit der Klienten und Klientinnen von diesen fernzuhalten. Die Medien werden nicht mit Lügen bedient, die Folgen können sonst für alle Beteiligten doppelt belastend sein. 20