Konzept Schutz vor sexuellem Missbrauch

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Konzept Schutz vor sexuellem Missbrauch
Inhaltsverzeichnis
Einleitung __________________________________________________________________________3
Definition _______________________________________________________________3
Sexueller Missbrauch _________________________________________________________________3
Sexuelle Übergriffe oder Belästigungen __________________________________________________3
Subtilere Formen __________________________________________________________________3
Eindeutige Formen_________________________________________________________________4
Gesetzliche Bestimmungen _________________________________________________4
Artikel 187 Sexuelle Handlungen mit Kindern ____________________________________________4
Artikel 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen ________________________________________4
Artikel 189 Sexuelle Nötigung ________________________________________________________4
Artikel 198 Sexuelle Belästigung ______________________________________________________4
Offizialdelikte _____________________________________________________________________4
Weitere strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität ________________________________5
Signale _________________________________________________________________5
Körperliche, psychosomatische Signale: __________________________________________________5
Emotionale Reaktionen: ______________________________________________________________6
Soziale Auffälligkeiten: _______________________________________________________________6
Grundhaltungen __________________________________________________________6
Allgemeine förderliche Haltungen _______________________________________________________6
Weniger Aufgeregtheit, mehr ruhige Reflexion___________________________________________6
Freundliches Begleiten ______________________________________________________________6
Störungen und Unvollkommenheiten als Chance begreifen _________________________________7
Allgemeine Normen __________________________________________________________________7
Allgemeines ______________________________________________________________________7
Kinder ___________________________________________________________________________7
Nähe und Distanz _________________________________________________________________7
Zärtlichkeiten unter Kindern/Jugendlichen ______________________________________________8
Sprache _________________________________________________________________________8
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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce
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Nacktheit ________________________________________________________________________8
Intimsphäre/Intimpflege ____________________________________________________________8
Selbstbefriedigung _________________________________________________________________8
Medienkonsum ____________________________________________________________________8
(Genital-) sexuelle Kontakte _________________________________________________________8
Empfängnisverhütung ______________________________________________________________9
Mitarbeitende / Betreuung__________________________________________________9
Auftrag ____________________________________________________________________________9
Bestimmungen/Grenzen/Regeln ________________________________________________________9
Personenauswahl____________________________________________________________________9
Wohngruppe ___________________________________________________________10
Räumlichkeiten ____________________________________________________________________10
Sexualaufklärung im Alltag ___________________________________________________________10
Prävention _____________________________________________________________11
Gefährdung _____________________________________________________________________11
Ansprechpersonen ________________________________________________________________12
Stärkung der Persönlichkeit _________________________________________________________12
Elternarbeit _____________________________________________________________________13
Sexualunterricht ________________________________________________________13
Konzept zur Sexualpädagogik _______________________________________________________13
Aufgaben sexueller Bildung _________________________________________________________14
Persönlicher Bereich ______________________________________________________________14
Sozialer Bereich __________________________________________________________________14
Sexualität und Sprache ____________________________________________________________14
Lehrplan ________________________________________________________________________14
Vorgehen und Entscheidungsablauf bei sexuellen Übergriffen ______________________15
Umgang mit sexueller Ausbeutung oder Verdacht _______________________________________15
Verdacht auf sexuelle Ausbeutung durch Angehörige oder Bekannte ________________________15
Verdacht von sexueller Ausbeutung durch MitarbeiterInnen _______________________________16
Ablaufschemata _________________________________________________________17
Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt ______________________________________________17
Vorgehen bei sexueller Gewalt ________________________________________________________18
Vorgehen bei zivil- oder strafrechtlichen Massnahmen _____________________________________19
Umgang mit den Medien __________________________________________________20
nach vermutetem oder erwiesenem sexuellen Übergriff __________________________________20
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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce
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Einleitung
Die bei uns platzierten Jugendlichen bringen ihre unterschiedlichen Geschichten und Erfahrungen mit,
auch was Zuwendung, Zärtlichkeit und den Umgang mit ihrem Körper und der Sexualität anbelangt.
Auch die erwachsenen Menschen sind von ihrem Leben und ihren Erfahrungen geprägt und haben
dadurch unterschiedliche Erwartungen und Haltungen entwickelt. Alle haben auch mit der Sexualität und
der Sexualpädagogik verschiedene Erfahrungen gemacht und diese prägen unsere Auseinandersetzung
mit dem Thema stark.
Um im Bereich Sexualpädagogik und Schutz vor Missbrauch für die Kinder und Jugendlichen bestmöglich
zu arbeiten, braucht es:
 klare Abmachungen und Regeln für Betreuende, Kinder und Jugendliche
 das Wissen worum es beim Thema sexueller Missbrauch geht
 Aufmerksamkeit im Alltag auf Situationen und Signale
 eine gemeinsame Grundhaltung der Betreuenden
 Entsprechende räumliche Voraussetzungen
 Präventive Schulung, insbesondere die Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls
der Kinder und Jugendlichen
 Schulische Sexualerziehung
 Einbezug des Umfeldes der Betreuten
Zudem ist es wichtig, dass die Betreuenden und die betreuende Institution auf Vorkommnisse im Bereich
Sexueller Missbrauch vorbereitet sind betreffend Vorgehen, Kontaktpersonen und Abläufen.
Definition
Sexueller Missbrauch
„Sexuelle Ausbeutung ist eine sexuelle Handlung einer erwachsenen oder einer jugendlichen Person mit
einem oder einer Jugendlichen oder einem Kind, das diesen Handlungen aufgrund der intellektuellen und
emotionalen Entwicklung nicht frei und informiert zustimmen kann. Die überlegene Person nützt den
Wissens- oder Erfahrungsvorsprung und ein Macht-, Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis aus, um
das Kind, den Jugendlichen oder die Jugendliche zur Kooperation zu überreden oder zu zwingen. Zentral
ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind, den Jugendlichen oder die Jugendliche zur
Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt.“
Sexuelle Übergriffe oder Belästigungen
Die eindeutige Wahrnehmung eines sexuellen Übergriffes und damit das Aufdecken eines solchen ist
schwierig. Die Grenze zwischen normalem Körperkontakt und sexueller Belästigung oder Übergriffen ist
fliessend. Die belästigenden Handlungen meist getarnt oder kaschiert. Immer handelt es sich dabei um
eine Grenzverletzung, in der ein Machtgefälle ausgenützt wird. Die körperliche Integrität eines Kindes,
eines Jugendlichen oder einer Jugendlichen wird verletzt. Verunsicherung und Angst entstehen. Sexuelle
Ausbeutung hinterlässt beim Opfer schwerwiegende und meist lang andauernde Folgen. Verharmlosung
und Abwertung zu einer Bagatelle sind oft die Reaktion des Täters oder der Täterin.
Man unterscheidet zwischen eindeutigen und subtileren Formen.
Subtilere Formen:



sexuelle Annäherung
unnötiger Körperkontakt
Voyeurismus (z.B. Dusche)
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




Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce
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verbale Übergriffe:
Kommentieren der körperlichen Entwicklung oder des Aussehens
unangemessene Aufklärung
anzügliche Bemerkungen und Blicke
sexistische und abwertende Sprache
Eindeutige Formen:









Geschlechtsverkehr
Versuchter Geschlechtsverkehr
Vergewaltigung
Orale, anale, vaginale Befriedigung
Sexuelle Berührungen (Brüste, zwischen den Beinen)
intimes Küssen
Manipulieren der Genitalien des Opfers
Masturbieren vor den Augen des Opfers
Zwang zum Ausziehen
Gesetzliche Bestimmungen
Artikel 187 Sexuelle Handlungen mit Kindern
Wer mit Kindern unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft. Sie bleiben straffrei, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
Artikel 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen
Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis abhängig ist, sexuelle Handlungen vornimmt, wird nach Artikel 188 mit Gefängnis bestraft.
Artikel 189 Sexuelle Nötigung
Wer eine Person zur Duldung einer Beischlafs ähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt,
namentlich in dem er/sie sie/ihn bedroht, Gewalt anwendet, unter psychischen Druck setzt oder zum
Widerstand unfähig macht, wird mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft.
In Verbindung mit Artikel 187 betreffen auch die Artikel
190 Vergewaltigung und
191 Schändung, Ausnutzung der fehlenden Widerstands- oder Entscheidungsfähigkeit die sexuelle
Integrität von Kindern.
Artikel 198 Sexuelle Belästigung
Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis
erregt, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit
Haft oder Busse bestraft.
Offizialdelikte
Die meisten strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Unmündigen sind so genannte
Offizialdelikte, d.h. Polizei und Untersuchungsbehörden müssen den Fall von Amtes wegen verfolgen,
sobald sie von einer solchen Tat erfahren. Damit gibt das Gesetz der Strafbarkeit solcher Handlungen
mehr Nachdruck.
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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce
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Das Kindswohl sollte jedoch immer an erster Stelle stehen und alle Schritte mit den Betroffenen abgesprochen werden. Denn eine Anzeige ist für das Opfer nicht in jedem Fall die richtige Konsequenz. Es
muss belastende Verfahren durchstehen, es muss sowohl eine Verurteilung als auch einen Freispruch
des Täters/ der Täterin verkraften und oft mit seinen eigenen Schuldgefühlen umgehen können.
Es empfiehlt sich immer die Hilfe und Unterstützung von spezialisierten Beratungs- und Opferhilfestellen
in Anspruch zu nehmen.
Art. 193 Abs. 1 StGB: Ausnützung der Notlage
„Wer eine Person veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit ausnützt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."
Der Begriff der „sexuellen Handlung" hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab. Für die
inhaltliche Bestimmung von sexuellen Handlungen mit Kindern ist der Schutzzweck der Normen zu berücksichtigen, nämlich der Schutz der Jugend und der sexuellen Selbstbestimmung vor dem Hintergrund
des Persönlichkeitsrechts auf sexuelle Integrität. Als sexuelle Handlungen gelten Verhaltensweisen, die
für Aussenstehende nach ihrem äusseren Erscheinungsbild eindeutig sexualbezogen sind. In Zweifelsfällen kann z.B. bei sexuellen Handlungen mit Kindern das Alter des Opfers oder der Altersunterschied zum
Täter eine Rolle spielen.
Ein „Abhängigkeitsverhältnis" im Sinne des Gesetzes ist gegeben, wenn eines der im Gesetzestext erwähnten Beispiele zutrifft oder ein atypisches Abhängigkeitsverhältnis vorliegt, wie z.B. die Abhängigkeit
im Zusammenhang mit einer Psychotherapie. Das Vorliegen eines Abhängigkeitsverhältnisses muss
ebenfalls anhand der besonderen Umstände des Einzelfalles geprüft werden.
Weitere strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität gemäss Strafgesetzbuch
Art.
Art.
Art.
Art.
Art.
Art.
Art.
189:
190:
191:
194:
195:
197:
198:
Sexuelle Nötigung
Vergewaltigung
Schändung
Exhibitionismus
Förderung der Prostitution
Pornographie
Sexuelle Belästigung
Signale
Mögliche Hinweise auf einen Missbrauch können folgende sein:
Körperliche, psychosomatische Signale:









Schlafstörungen
Erstickungsanfälle
Alpträume
Müdigkeit
Konzentrationsprobleme; träumt, ist abwesend
Leistungsschwäche
Gewichtszunahme
Essstörungen
Hauterkrankungen
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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce
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In seltenen Fällen körperliche Gewaltzeichen
Emotionale Reaktionen:







Angst, Unruhe, Ekel
Geringes Selbstbewusstsein
Negatives Selbstbild
Zwanghaftes Verhalten
Flucht in eine Fantasiewelt
Selbstzerstörerisches Verhalten
Leistungsabfall
Soziale Auffälligkeiten:











Isolation
Anklammern
Grenzenloses Verhalten
Überangepasstes Verhalten
Aggressives Verhalten
Kein eigener Wille
Suchtverhalten
Weglaufen
Sexualisierte Sprache
Auffällig sexualisiertes Verhalten
Elementare Verunsicherung über die eigene Geschlechterrolle
Grundhaltungen
Allgemeine förderliche Haltungen
Uwe Sielert beschreibt Haltungen, die für eine gelingende Sexualerziehung förderlich sind:
Weniger Aufgeregtheit, mehr ruhige Reflexion
Sexualerziehung soll ruhig und reflektiert angegangen werden, im Bewusstsein um die Begrenztheit
sowohl des Auftrags, wie der Möglichkeit von Erziehung und im Vertrauen auf die Selbstgestaltungskraft der Kinder und Jugendlichen.
In der Sexualerziehung sind Kompetenz, Authentizität und Präsenz entscheidend. Deshalb ist es bedeutend, dass wir unsere Geschichte, unsere Haltung zu Sexualität reflektiert haben und uns unserer Haltungen bewusst sind.
Freundliches Begleiten
Sexualerziehung berücksichtigt den Lebenskontext der Kinder und Jugendlichen und begleitet aufklärend, konfrontierend und helfend, in Achtung vor der Lebendigkeit und dem Selbstbestimmungsrecht der Kinder und Jugendlichen.
Wir akzeptieren die individuellen sexuellen Entwicklungen auf allen Altersstufen ohne zu werten.
Wir unterstützen und begleiten die Kinder und Jugendlichen im täglichen Leben zu sexueller Selbstbestimmung und Verantwortlichkeit.
In unserer Institution geltende Regeln machen wir transparent und alle Mitarbeitenden achten auf
deren Einhaltung.
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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce
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Störungen und Unvollkommenheiten als Chance begreifen
Die individuellen biographischen Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen enthalten auch Brüche,
Sackgassen und Konflikte. Unsere Sexualerziehung soll mitfühlend und mitdenkend Mut machen,
diese Ereignisse als Chancen zu nutzen und vor eigener Stellungnahme und Konfrontation mit den
Kindern und Jugendlichen nicht zurückschrecken. Sexualität ist nicht nur Problem, sondern vor allem
Lust-, Energie- und Kraftquelle für den Menschen. (vgl. Uwe Sielert, 1993).
Allgemeine Normen
Allgemeines
Sexuelle Verhaltensweisen unterstehen den allgemeinen Regeln des sozialen Zusammenlebens wie Achtung, Respekt und Beachtung der Grenzen der anderen Person. In diesem Rahmen werden sexuelle
Verhaltensweisen der betreuten Kinder und Jugendlichen in unserer Institution akzeptiert und begleitet.
Normüberschreitungen der Kinder und Jugendlichen werden mit Bestimmtheit angesprochen, gewünschte Verhaltensänderungen der Betreuten werden klar formuliert und/oder unterstützende Hilfestellung
wird angeboten.
Zum Schutz und zur Vorbeugung vor sexuellen Übergriffen müssen die sexuellen Äusserungen und Verhaltensweisen sorgfältig wahrgenommen und entsprechend gehandhabt werden.
Im Sinne von „Augen auf, Ohren auf!“
Sexuell motivierte Gewaltanwendung wird sofort gestoppt und nicht geduldet.
Kinder
Die sexualpädagogischen Massnahmen (Erlaubnisse und Einschränkungen) werden mit den Eltern, der
gesetzlichen Vertretung und den Betroffenen abgesprochen.
„Doktorspiele" sind unter dem Vorbehalt der Integrität eines jeden Kindes zugelassen. Im Kindergarten
und auf der Unterstufe geschieht dies im Rahmen der normalen Entwicklung.
Nähe und Distanz
Körperkontakt im Zusammenhang mit normalen, alltäglichen Umgangsformen wird toleriert, soweit die
Beteiligten dies wünschen und damit umgehen können. Begrüssungs-, Verabschiedungsrituale, Gutenacht-Rituale und Sympathiekundgebungen gehören zu den Alltagsbegegnungen.
Die Mitarbeitenden beachten beim Austausch von Berührungen und Umarmungen mit Kindern und Jugendlichen die jeweilige Situation, das Lebensalter und die geistige Entwicklung. Zu den Kindern ist eine
natürliche körperliche Distanz aufzubauen und die Privatsphäre wird geschützt.
Heikel Gleichgewicht
Therapeutische und pädagogische Massnahmen, bei denen es zu intensivem Körperkontakt kommt,
müssen fachlich begründet werden können (Massagen, Trostspenden, „Gute-Nacht“-Ritual, Hilfestellungen im Sportunterricht, etc.). Zumindest muss dabei eine zweite Betreuungsperson informiert werden
über Art, Ort und Dauer. Besser ist die Anwesenheit einer zweiten Betreuungsperson. Die Türe zum Betreffenden Raum ist offen angelehnt, evtl. mit einem Infoblatt gekennzeichnet.
Bei Kindern und Jugendlichen, die keine ausreichende (körperliche und verbale) Distanz zu andern Personen einhalten können, oder die besonders gefährdet sind, sexuell ausgebeutet zu werden, wird nach
geeigneten Massnahmen gesucht.
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Zärtlichkeiten unter Kindern/Jugendlichen
Weil in unserer Institution nur Knaben und männliche Jugendliche platziert sind, und deshalb die Möglichkeit Kontakt zum anderen Geschlecht aufzunehmen erschwert ist, wird bei und Zärtlichkeit unter den
Betreuten genau beobachtet.
Sprache
In der Institution finden Mitarbeitende eine klare Sprache zu sexuellen Ausdrücken. Die Umgangssprache darf nicht sexistisch oder verletzend sein. Die verbale Abwertung von Sexualität sowie Vulgärsprache
der Kinder und Jugendlichen wird konfrontiert und thematisiert.
Nacktheit
Grundsätzlich wird Nacktheit als etwas Natürliches angesehen und ihr keine besondere Beachtung geschenkt. Da unsere Betreuten aus unterschiedlichen Kulturen und Gepflogenheiten stammen (Geographisch und Erziehung), ist Nacktheit bei uns Privatsache. Individuelle Grenzen werden so akzeptiert.
Intimsphäre/Intimpflege
Die Intimsphäre der Kinder und insbesondere der Jugendlichen ist zu achten. Dazu gehört:
 Die Kinder- und Jugendlichenzimmer gehören den Bewohnern. Dies bedeutet: Anklopfen, Besuch
nur mit Bewilligung der Betreuungsperson, Gestaltungsfreiraum.
 Keine Besucher und unbeteiligte Mitarbeitenden in Intimräumen wie Duschen, Badezimmer,
Schlafzimmer usw.
 Keine „Mehrfachbelegung“ von Badezimmer, WC usw. bei intimer Körperpflege, auch nicht, wenn
es organisatorisch „nicht anders“ geht (Ausnahme: Zähneputzen, Händewaschen, Kämmen etc)
 In unserer Institution wird die Intimpflege grundsätzlich von den Betreuten selber geleistet.
 Sorgfältiger Umgang mit anvertrauten Informationen
Selbstbefriedigung
Trotz der sexuellen Liberalisierung ist Selbstbefriedigung ein Bereich des sexuellen Lebens geblieben, der
nach wie vor tabuisiert wird. Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen der Sexualerziehung unterstützt werden, eine positive Haltung zu Körperselbsterkundungen und Selbstbefriedigung
zu entwickeln.
Eine sexualfreundliche Haltung in diesem Bereich kann helfen, mit dem Körper vertrauter zu werden.
Eine Form der eigenen gelebten Sexualität und wird deshalb in geschütztem Rahmen toleriert.
Wenn Kinder oder Jugendliche korrigiert werden, weil sie öffentlich onanieren, ist zu unterscheiden, dass
sie kritisiert werden, wo sie es tun und nicht für das, was sie tun.
Medienkonsum
Pornografische Literatur, pornografisches Material über DVD, Handy, MSM, Internet oder andere Medien
darf nicht an betreute Kinder und Jugendliche abgegeben oder ihnen zugänglich gemacht werden.
(Genital-) sexuelle Kontakte
In unserer Institution sind nur Knaben und männliche Jugendliche platziert. Deshalb und wegen der abgelegenen Lage ist die Möglichkeit Kontakt zum anderen Geschlecht aufzunehmen erschwert. Deshalb
finden sexuelle Kontakte bei uns, wenn, dann mit externen Personen statt. Für unsere betreuten Jugendlichen gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für alle Kinder und Jugendlichen. „Sexuelle Handlungen“ sind im Rahmen der Gesetzgebung erlaubt.
Damit die sexuellen Erfahrungen positiv verlaufen, achten wir darauf, dass
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



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beide Partner diese Handlungen (Schmusen, Petting, Geschlechtsverkehr) wollen, ohne Ausübung von Druck des andern.
der Aufklärungsunterricht erfolgt ist.
die Eltern über die sexuellen „Interessen“ ihrer Kinder orientiert sind.
beide Partner sich ausreichend gegen eine Vater- bzw. Mutterschaft und gegen Geschlechtskrankheiten schützen und entsprechend informiert sind.
Empfängnisverhütung
Eine intensive sexualpädagogische Auseinandersetzung mit Verhütungsmitteln ist zu gegebenem Zeitpunkt unerlässlich. Dabei gilt es zu beachten, dass es sich dabei um die Themenkreise Vaterschaftsverhütung, Schwangerschaftsverhütung und Gesundheitsschutz handelt.
Mitarbeitende / Betreuung
Auftrag





Beobachtung, Begleitung, Förderung und Grenzsetzung im Bereich der Sexualität.
Einbezug der Eltern und Zusammenarbeit mit ihnen oder der gesetzlichen Vertretung in Fragen
der Sexualerziehung.
Bei schwierigen Entscheidungen werden Fachleute konsultiert
Mitarbeitende sind verpflichtet, sich mit dem Thema auseinander zu setzen und das Konzept umzusetzen
Die Mitarbeitenden der Bereiche Betreuung, Schulung und Therapie werden dazu angehalten, sich
Fachkenntnisse zum Thema Sexualität, Sexualpädagogik und sexuelle Ausbeutung anzueignen.
Bestimmungen/Grenzen/Regeln




Für alle Mitarbeitenden legt die Verpflichtungserklärung (integrierender Bestandteil zur Ernennung / zum Arbeitsvertrag s. Betriebshandbuch) die Grundhaltungen und Grundsätze in der
sozialpädagogischen Betreuung fest.
Regeln, die für die Kinder und Jugendlichen gelten, werden ihnen transparent gemacht und erläutert.
Verantwortlich: Bezugsperson.
In der Institution finden Mitarbeitende eine klare Sprache zu sexuellen Ausdrücken. Die Umgangssprache darf nicht sexistisch oder verletzend sein. Die verbale Abwertung von Sexualität
sowie Vulgärsprache der Kinder und Jugendlichen wird konfrontiert und thematisiert.
Personenauswahl
Eine Bedingung der institutionellen Prävention auf der Ebene der Mitarbeitenden ist der Aspekt der
Personenauswahl.
Um sowohl für unsere Klientel, als auch für unsere Mitarbeitenden einen sicheren Ort schaffen zu
können, halten wir uns bereits bei der Personenwahl an klare Regeln. Dadurch sinkt das Risiko, eine
Fachperson anzustellen, die sich aus pädosexuellen Motiven zu einer Neuanstellung verpflichten lassen möchte. Bei der Auswahl einer Fachperson wird genau geprüft, ob solche Motive vorhanden
sind.
Vor dem Bewerbungsgespräch
 wird der berufliche Werdegang einer sich bewerbenden Person genau studiert (Studieren der
Zeugnisse und des Lebenslaufes: sind im chronologischen Lebenslauf nicht erklärte Unterbrechungen, Ungereimtheiten? Wenn ja, warum?)
 werden zusätzlich Referenzen beim vorherigen Arbeitgeber eingeholt.
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

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce
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Im Bewerbungsverfahren werden schriftliche Informationen der Institution (z.B. Konzepte) eingebracht.
Beim Bewerbungsgespräch wird das Thema der sexuellen Ausbeutung sowie das vorliegende
Konzept thematisiert und die Offenheit und Diskussionsbereitschaft in Bezug auf das Thema der
sexuellen Ausbeutung deutlich gemacht
Wohngruppe
Im Alltag müssen persönliche Grenzen wahrgenommen, geschützt und respektiert werden. Dem Schutz der
Intimsphäre und der Schaffung von Schonräumen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund ihrer Sozialisation ein erhöhtes Risiko aufweisen Opfer von Übergriffen zu werden, kommt
eine besondere Bedeutung zu.
Räumlichkeiten
Die Gestaltung der Räumlichkeiten widerspiegelt die Kultur unserer Institution. Freundlich gestaltete
Räume tragen zu einer guten Atmosphäre bei. Die räumlichen Rahmenbedingungen garantieren den
Schutz der Privat- und Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen.
Deshalb
 haben alle betreuten Kinder und Jugendlichen ihr eigenes Zimmer.
 sind alle angewiesen anzuklopfen und auf die Einwilligung zum betreten zu warten
 dürfen auf Anfrage die Kinder und Jugendlichen ihr Zimmer abschliessen
 werden die Türen bei besuchen von Mitbewohnern oder Betreuenden offen gelassen
 dürfen die Zimmer von den anderen Mitbewohnenden nur mit Bewilligung der Betreuungsperson
betreten werden
 halten sich die Jugendlichen zwischen 22.00 und 07.00 Uhr in den eigenen Zimmern auf.
Alle Einrichtungen sollen sich wenn möglich an folgenden Minimalstandards orientieren:
 räumlich getrennte Toiletten und Waschräume
 Duschen in der Regel von innen verschliessbar
Die Räumlichkeiten werden, von den verantwortlichen Erwachsenen, die in diesen Räumen mit Kindern
und Jugendlichen zusammen sind, regelmässig auf heikle Stellen, die sexuelle Ausbeutungen begünstigen können, untersucht und gegebenenfalls umgestaltet.
Sexualaufklärung im Alltag




Aufklärungsliteratur (siehe Anhang) zur Verfügung stellen
Intimsphäre für jedes Kind/Jugendliche schaffen, Intimsphäre von anderen respektieren
lehren
Regeln, Möglichkeiten und Grenzen im Bereich Sexualität lehren. Vor Ausbeutung schützen.
Regelmässige Gespräche mit Kindern und Jugendlichen zu folgenden
Themen:
- Sprache
- Liebe, Freundschaft
- Hygiene
- Zärtlichkeiten, Selbstbefriedigung, angenehme und unangenehme Berührungen
- Nein sagen, Nein akzeptieren
- Vorbereitung auf ersten Samenerguss
- Begleitung in Verhütungsfragen
- Auseinandersetzung ermöglichen über Geschlechterrollen und Geschlechtsidentifikation
- Sexuelle Orientierung
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[Geben Sie Text ein]
Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen dokumentieren spezielle Beobachtungen bei einzelnen
Kindern und Jugendlichen (Verdacht auf Missbrauch usw.)
Die Eltern werden von der Bezugsperson in die Aufklärung einbezogen und informiert.
Prävention
Sexuelle Ausbeutung ist ein sehr komplexes Thema, das erfahrungsgemäss bei allen Menschen starke
Gefühle wie Verunsicherung, Ohnmacht und Wut auslösen kann, mit denen wir einen adäquaten und
bewussten Umgang finden müssen.
Gefährdung
Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, welche in irgendeiner Weise zuwendungsbedürftig
sind, sehr schüchtern sind, ein geringes Selbstbewusstsein haben und die, was das Geschlechtliche anbelangt, nicht aufgeklärt sind.
Zu beachten ist, dass
 die allermeisten Missbräuche aus dem engeren Umfeld des Kindes oder Jugendlichen erfolgen,
mit gezielt aufgebautem Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnis, sich der Täter in den meisten
Fällen geduldig einschleicht
 sexueller Missbrauch immer eine Wiederholungs- und Eskalationstat ist
 im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch immer eine Realitätsverwirrung besteht; je jünger
das Opfer und je weniger körperlicher Zwang vom Täter angewandt wird, desto weniger erkennt
das Opfer seine Opferrolle
Prävention bedingt:
 eine klare Grundhaltung gegen Gewalt
 einen reflektierten, verantwortungsbewussten Umgang mit Machtunterschieden
 eine Kultur, die geprägt ist von Offenheit, Transparenz, gegenseitiger Achtung und Wertschätzung
 Aufmerksamkeit für delikate Situationen
Präventiv arbeiten heisst deshalb:
 das Recht jedes Menschen auf seine individuellen Möglichkeiten und Chancen zu seiner Lebensentfaltung zu unterstützen und zu fördern
 emotionalen Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen zu vermeiden
 die Isolation und Ausgrenzung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen abzubauen, deren Selbstwertgefühl zu stärken
 altersgemässe Aufklärung: Zugang zu Informationen über den Körper, Sexualität und sexuelle
Gewalt zu verschaffen
 ein offenes und unbefangenes Gesprächsklima bezüglich geschlechtlicher Dinge und Vorkommnisse fördern
 vorbeugende Aufklärung bezüglich konkreten Anfangssituationen einer Missbrauchseskalation
 der Geheimhaltungspflicht muss entgegengearbeitet werden
 in der Schule ist das Thema nach Lehrplan zu behandeln (siehe Sexualerziehung)
Institutionelle Prävention bedeutet:
 eine fachliche und persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema
 das Wahrnehmen und Anerkennen eigener Grenzen bei entsprechenden Vorkommnissen
 gemischte Teams von Frauen und Männern als Betreuende sind eine wichtige Massnahme in Bezug auf Prävention
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[Geben Sie Text ein]

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alle Mitarbeitenden, Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die Gefahr eines Machtmissbrauchs, wie ihn die sexuelle Ausbeutung darstellt, zu sensibilisieren. Die sieben Punkte zur Prävention sollten dafür als Leitlinien dienen (siehe unten).
Ansprechpersonen
Teil dieses Präventionskonzeptes ist die Bezeichnung einer Ansprechperson, die für Fragen zum Bereich Sexualität und Ausbeutung sowohl für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zuständig sind.
Es gehört zum andragogischen Auftrag der Bezugsperson, Wünsche nach Beziehung und Sexualität zu
erkennen und altersgemäss zu ermöglichen.
Stärkung der Persönlichkeit
Diese ist im Kindergarten, in der Schule, bei der Arbeit sowie im Wohnbereich eine wichtige Aufgabe zur
Prävention. Die Stärkung des Selbstbewusstseins, des Selbstwertgefühls und der Selbstbestimmung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in der Prävention von zentraler Bedeutung.
Im Sinne der folgenden Punkte stärken Mitarbeitende Kinder, Jugendliche und Erwachsene:






DEINE GEFÜHLE SIND WICHTIG
Wir reden über Gefühle, auch wenn es schwierig ist.
Du kannst deinen Gefühlen vertrauen. Es gibt angenehme Gefühle, bei denen du dich gut und
wohl fühlst.
Unangenehme und seltsame Gefühle sagen dir, dass etwas nicht stimmt.
Wir sind froh, wenn du mit uns über deine Gefühle sprichst, auch wenn es schwierige Gefühle
sind.
ÜBER DEINEN KÖRPER BESTIMMST DU ALLEINE
Dein Körper gehört dir.
Du bist wichtig und hast das Recht zu bestimmen, wie, wann, wo und von wem du angefasst
werden möchtest.
ES GIBT ANGENEHME UND UNANGENEHME BERÜHRUNGEN
Es gibt Berührungen, die sich gut anfühlen und richtig glücklich machen.
Es gibt aber auch solche, die seltsam sind, Angst auslösen oder sogar weh tun.
Erwachsene haben nicht das Recht, ihre Hände unter deine Kleider zu stecken und dich an der
Scheide, am Penis, am Po oder an der Brust zu berühren.
Manche Leute möchten von dir so berührt werden, wie du es nicht willst, aber niemand hat das
Recht, dich dazu zu überreden oder zu zwingen; auch nicht Menschen, die du gern hast.
DU HAST DAS RECHT, NEIN ZU SAGEN
Wenn dich jemand gegen deinen Willen anfassen will oder Dinge von dir verlangt, die du nicht
tun willst, dann darfst du Nein sagen und dich wehren.
Es gibt Situationen, in denen du nicht gehorchen musst.
Lass uns überlegen, in welchen Situationen es schlecht sein könnte zu gehorchen.
GUTE UND SCHLECHTE GEHEIMNISSE
Es gibt gute Geheimnisse, die Freude machen und spannend sind.
Schlechte Geheimnisse fühlen sich schwer und unheimlich an.
Solche Geheimnisse, die dir ein ungutes Gefühl geben, darfst du weitererzählen, auch wenn du
versprochen hast, es niemanden zu sagen.
SPRICH DARÜBER UND SUCHE HILFE!
Wenn dich ein unheimliches Geheimnis oder Problem belastet, bitte ich dich, es mir oder einer
anderen Person, der du vertraust, zu erzählen.
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[Geben Sie Text ein]

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[Geben Sie Text ein]
Höre nicht auf zu erzählen, bis dir geholfen ist. Lass uns eine Liste von Menschen machen, mit
denen du über „schwierige Dinge“ reden kannst.
DU BIST NICHT SCHULD
Falls du gelernt hast, dich zu wehren, und trotzdem sexuell ausgebeutet wirst – du bist nicht
schuld; auch wenn du immer wieder hörst, du seist schuld!
ob du Nein sagst oder nicht- sind immer die Erwachsenen verantwortlich für das, was passiert.
Elternarbeit
ist ein wesentlicher Bestandteil der Präventionsarbeit in unserer Institution. Es ist wichtig, die Eltern vor
der Realisation einer Präventionsmassnahme zu informieren. Damit wird ihnen einerseits Wertschätzung
entgegengebracht, andererseits können allfällige Bedenken aufgefangen werden, und sie können zudem
motiviert werden, die Thematik der sexuellen Ausbeutung zu Hause in ihren Erziehungsalltag zu integrieren.
Sexualunterricht
Jedes Kind/Jugendliche hat ein Recht auf alters- und situationsgemässe sexuelle Aufklärung. Die Betreuenden Personen haben, zusammen mit den Eltern, die Verantwortung für die Aufklärung der Kinder /
Jugendlichen. Die Eltern werden vorgängig über die Inhalte des geplanten Unterrichts informiert.
Bezugsperson hat die Verantwortung für die Koordination der Aufklärung
Konzept zur Sexualpädagogik
Das Konzept beschreibt, wie die gesunde psychosexuelle Entwicklung der jungen Menschen gefördert
und unterstützt werden soll. Zu diesem Zweck sind Ziele und Inhalte der schulischen und der sozialpädagogischen Sexualerziehung festzulegen.
Folgende Themen sollen im Konzept zur Sexualpädagogik behandelt werden, falls sie betreffend Thema
und Zeitpunkt für die Jugendlichen bedeutsam sind:
 Zärtlichkeiten zwischen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einerseits
und Mitarbeitenden andererseits (z.B. Gute-Nacht-Situationen, Streicheln, Trösten, Umarmen)
 Körper- und Krankenpflege, Massage
 Schutz der Intimsphäre
 Aufklärungsgespräche
 Geschlechtsverkehr, Abgabe von Verhütungsmitteln
 Sexuelle Beziehungen zwischen Kindern und Jugendlichen innerhalb der Einrichtung und zwischen Betreuten der Einrichtung und deren Freunden und Freundinnen (inkl. gleichgeschlechtliche sexuelle Kontakte)
 Masturbation
 Nacktheit
 Medien mit pornographischem Inhalt
 Elektronische Geräte, welche potentiell sexuelle Ausbeutung oder den Konsum von Pornografie
ermöglichen und unterstützen
 Abnahme von Urinproben, „Filzen“
 Prostitution von weiblichen oder männlichen Jugendlichen ausserhalb der Einrichtung
 Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, welche ein auffälliges Sexualverhalten äussern oder bereits sexuelle Übergriffe begangen haben
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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Sur Soulce
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Aufgaben sexueller Bildung
Persönlicher Bereich






Wahrnehmung des eigenen Körpers
Zärtlichkeit und Lustgefühl
Selbstbefriedigung
Aufklärung
Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsgefühl in Bezug auf das Thema Sexualität
Verhaltensweisen und Normen
Sozialer Bereich







Nähe und Distanz
Freundschaft und Partnerschaft
Sexualität
Kulturelle Normen zur Sexualität
Tabuisierung
Rückzugs- und Begegnungsmöglichkeiten
Prävention (Kapitel 6)
Sexualität und Sprache
Wir vermitteln den Kindern/Jugendlichen auf den Wohngruppen und in der Schule ein Vokabular,
das ihnen ermöglicht, sich in der Schule, auf den Wohngruppen, mit Ärzten/Ärztinnen oder in anderen
Situationen ausserhalb des Schulheimes angemessen und eindeutig zu verständigen.
Die Erwachsenen bleiben bei einer ihnen angemessenen und authentischen Sprache und zeigen
den Kindern/Jugendlichen den Unterschied zwischen Gassensprache und angemessener Sprache,
z.B. in der Schule, auf.
Lehrplan
Wir stützen uns auf den Lehrplan Volksschule des Kantons Bern
Grobziele und Inhalte zum Thema Sexualaufklärung
Stufe: Basis 1/2 / UK

Ich selber sein – Leben in Gemeinschaft (NMM13)

Körperveränderungen feststellen. Grundlagen für die Gesunderhaltung des Körpers kennen und entsprechend handeln. Wachsen,
Kraft, Bewegung, Körperhygiene.

Sich vor Übergriffen auf die eigene Person schützen. Gewalt gegen Kinder, sexuelle Ausbeutung.

Sprache zu Körper und Sexualität entwickeln
Stufe: 3/4 / UMK

Ich selber sein – Leben in Gemeinschaft (NMM20)

Gefühle und Bedürfnisse wahrnehmen und mitteilen

Eine positive Haltung zu sich selber aufbauen. Eigene Empfinden und Verhaltensweisen

Mut, Freude; Trauer, Angst, Wut, Wünsche, Ansprüche. (NMM20)

Orientierungshilfen für sich selber finden. Soziale Sachverhalten aufgreifen und besprechen

eigene Wertvorstellungen überprüfen. Mädchen – Knaben; Vorbilder

Selbstwert, Selbstwertgefühle

Zusammenhänge zwischen Hygiene und Gesundheit erkennen und verstehen

Bau, Funktion und Pflege der Haut

Sich vor Übergriffen auf die eigene Person schützen. Gewalt an Kindern, sexuelle Ausbeutung

Gemeinschaft erleben und aktiv mitgestalten. Sich gegenseitig achten. Gleich sein – anders sein.

Regeln für das Zusammenleben erarbeiten und anwenden

Sprache zu Körper und Sexualität entwickeln
Stufe 5/6 / OMK

Ich selber sein – Leben in Gemeinschaft (NMM28)

Sich als Person erfahren und eigene Anliegen ausdrücken können: Wer bin ich? Wie lebe ich? Wie gestalte ich meine Zeit? Selbstbild
und Fremdbild, Gefühle, Bedürfnisse, Wünsche.

Soziale Sachverhalte aufgreifen und besprechen. Regeln gemeinsam erarbeiten. Werte erfahren und Konsequenzen für sich und andere prüfen: Gruppendruck, Rollen, Mädchen und Knaben, Vorbilder
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Den Ursachen von Konflikten nachgehen und Lösungen suchen: Zu sich stehen – sich anpassen, Gehorsam – Ungehorsam, Vorurteile.
Gesundheit – Wohlbefinden (NMM28) (NMM29)
Eine positive Grundhaltung zu sich selber aufbauen. Sich der eigenen Verantwortung für Gesundheit und Wohlbefinden bewusst werden: Lebensfreude, Lebenslust, krank sein, behindert sein.

Sich mit Fragen zu Freundschaft, Liebe und Sexualität befassen: Persönliche Empfindungen und Wahrnehmungen, Unsicherheiten im
Gespräch mit Gleichaltrigen, sich aussprechen dürfen.

Veränderungen des eigenen Körpers wahrnehmen und verstehen. Kenntnisse im Bereich Sexualität erwerben: Entwicklung der Geschlechtsorgane, Menstruation, Samenerguss, Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft, Geburt.

Sich vor Übergriffen auf die eigene Person schützen. Gewalt und sexuelle Ausbeutung

Sprache zu Körper und Sexualität entwickeln.
Stufe 7-9 / OK

Ich selber sein – Leben in Gemeinschaft (NMM43)

Eigenes und fremdes Rollenverhalten erkennen. Sich mit unterschiedlichen Formen des Verhaltens und Zusammenlebens auseinandersetzen: Gruppe, Gruppendruck, Rollen,

Typisch Mann? Typisch Frau? Familie Lebensgemeinschaften sexuelle Vielfalt, sexuelle

Orientierung.

Grundlegende Erfahrungen in der Begegnung mit andern Menschen reflektieren: Freiheit und Abhängigkeit, Liebe, Freundschaft,
Partnerschaft, Homosexualität, Sexualität, Verhütung.

Gesundheit – Wohlbefinden (NMM45)

Sich mit Fragen zu Freundschaft, Liebe und Sexualität auseinandersetzen.

Verantwortung für sich selbst und die Partnerin oder den Partner wahrnehmen: Formen der Sexualität, Aids, Aidsprävention, Geschlechtskrankheiten, Empfängnisverhütung,

Geburtenkontrolle, Schwangerschaftsabbruch

Sprache zu Körper und Sexualität entwickeln.



Vorgehen und Entscheidungsablauf bei sexuellen Übergriffen
Umgang mit sexueller Ausbeutung oder Verdacht
Ziel der folgenden Vorgehensweise ist der Schutz des Kindes und Jugendlichen und das überlegte Handeln zur Wahrung der Integrität betreuter Personen. Jeder Verdacht wird ernst genommen, Grenzüberschreitungen werden nicht geduldet.
Verdacht auf sexuelle Ausbeutung durch Angehörige oder Bekannte
Werden von Mitarbeitenden Beobachtungen gemacht, die auf sexuelle Ausbeutung hinweisen, gilt:
 Ruhe und Umsicht bewahren
 Tatsachen sammeln und aufschreiben
 Meldung an die nächste übergeordnete Stelle oder bei evtl. Befangenheit an eine externe Fachstelle
 die Mitarbeitenden leiten keine Massnahmen ein.
 Multiprofessionell handeln: mehrere Personen unterschiedlicher Professionalität beschäftigen sich
mit dem Fall
 Die Vertrauensperson sucht mit dem evtl. Opfer ins Gespräch zu kommen
 Vorsicht im Umgang: Verantwortungsübernahme bezüglich Geheimnisgebot, keine WarumFragen, keine Vorhaltungen, keine Verwünschungen des Täters, Ambivalenz des evtl. Opfers erkennen und respektieren
Fällt der Verdacht auf ein Familienmitglied, wird das weitere Vorgehen zuerst mit der Heimleitung und
der Bereichsleitung besprochen.
Diese klären und treffen die Entscheidung, ob
 die Pädagogische Leitung
 die Vertrauensperson des mutmasslichen Opfers (z. B. Patin, Therapeutin, Bezugsperson)
 der Hausarzt
 die gesetzliche Vertretung
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hinzugezogen wird.
Fällt der Verdacht auf eine Person aus dem Bekanntenkreis, müssen die nötigen Massnahmen in Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Vertretung oder mit den nächsten Angehörigen eingeleitet
werden.
Verdacht von sexueller Ausbeutung durch MitarbeiterInnen
Vorgehen bei einem Verdacht
Falls auf Grund von Beobachtungen oder Aussagen von Betreuten oder Mitarbeitenden ein Verdacht gegen eine bestimmte Person besteht, sind umgehend die zuständige Bereichsleitung und die Heimleitung
zu informieren.
Diese werden dem Verdacht nachgehen (Erkundigungen im Umfeld, Gespräch mit den Betroffenen etc).
Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, wird sofort Anzeige erstattet. Der Verdacht und die genauen Umstände müssen schriftlich festgehalten werden. Die Heimleitung entscheidet wer zu welchem
Zeitpunkt informiert werden muss.
Bei erwiesener sexueller Grenzüberschreitung oder sexueller Ausbeutung ist schnell und konsequent
zu handeln. In schwerwiegenden Fällen organisiert die Heimleitung eine Kriseninterventionsgruppe.
Die Kriseninterventionsgruppe setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Heimleitung
- zuständige Bereichsleitung
- entsprechende gesetzliche Vertretung oder zuständige Vormundschaftsbehörde
- Fachstellen oder Fachperson
Die Kriseninterventionsgruppe plant das weitere Vorgehen und die Heimleitung weist klare Verantwortungen zu:
- Spurensicherung veranlassen
- Vertrauensarzt beiziehen
- betroffene Angestellte von der Arbeit suspendieren
- Schwangerschaft verhindern (Pille danach)
- Information der Angehörigen oder gesetzlichen Vertretung
- Information der Stärenegg
- Vorgehen gegenüber den Medien
- Strafanzeige
- Geeignete Hilfe für Opfer, Angehörige und MitarbeiterInnen organisieren
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Ablaufschemata
Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
Kind beobachtet/erlebt
Grenzüberschreitung
MitarbeiterIn beobachtet
Grenzüberschreitung
Beobachtende- führt Gespräch mit beobachteter
Person
ja
Kind informiert MitarbeiterIn (keine Befragung des
Kindes)
Beobachtung
im Gespräch
anbringen?
nein
Gespräch zwischen Ansprechperson XY und
beobachteter Person
ungutes Gefühl
ausgeräumt?
ja
nein
Meldung des Verdachts an
eine bezeichnete Ansprechperson XY
Gemeldete Beobachtung
schriftlich festhalten
Meldung an Heimleitung
oder Geschäftsleitung
ja
keine weiteren Massnahmen
Weiteres Vorgehen mit
einer Fachstelle besprechen, z.B. Fachstelle Kinderschutz / DISG
Abschlussgespräch mit
allen beteiligten Personen
Verdacht
ausgeräumt?
nein
siehe Vorgehen bei sexueller Gewalt
ja
Abschluss des Falles, Info
an Beteiligte oder Betroffene
Rehabilitation des Angeschuldigten, falls sich der
Verdacht als unbegründet
erwiesen hat.
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Vorgehen bei sexueller Gewalt
Bildung eines Case Teams,
Einschalten der Fachstelle
Kinderschutz, Info an
Dienststelle Volksschulbildung oder DISG Soziale
Einrichtungen
Vorgehen gegenüber Medien festlegen
Je nach Beurteilung der
Gesamtsituation:
Hilfe und Begleitung an
Opfer, Angeschuldigte,
Erziehungsberechtigte,
evtl. weitere Betroffene
- strafrechtliche Massnahmen
- zivilrechtliche Massnahmen
- einvernehmliche Massnahmen
- Unterstützungsmassnahmen, Beratungsstellen,
ärztliche oder therapeutische Begleitung
Spurensicherung veranlassen falls nötig:
Info an Opfer, Angeschuldigte, Erziehungsberechtigte, evt. weitere Betroffene
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Vorgehen bei zivil- oder strafrechtlichen Massnahmen
Weiterverfolgung des Tatbestandes?
nein
Case Team regelt weiteres Vorgehen, Info, Hilfe
an Opfer
ja
Strafanzeige erstatten und Meldung an
Vormundschaftsbe-
nein
hörde?
Case Team regelt weiteres Vorgehen, Info, Hilfe
an Opfer
Ja
Professionelle Befragung
des Kindes durch Behörde
Case Team regelt Vorgehen
Info an Opfer, Melder/in
Info an Erziehungsberechtigte, Versorgerin, Vormund des Opfers und
des/r Angeschuldigten
Info in Einrichtung und an
indirekt Betroffene (z.B.
andere Erziehungsberechtigte)
Hilfe und Begleitung an
Opfer, Angeschuldigte,
Erziehungsberechtigte,
evtl. weitere Betroffene
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Umgang mit den Medien
nach vermutetem oder erwiesenem sexuellen Übergriff
Wenn in unserer Institution sexuelle Ausbeutung vorgekommen ist oder ein entsprechender Verdacht
besteht, entscheidet das Team, ob die Medien informiert werden sollen. In der Regel ist Zurückhaltung
gegenüber Medien angezeigt.
Sie trifft die nötigen Vorkehrungen um schnell und kompetent auf eine Anfrage von Medien reagieren
zu können (es ist nicht auszuschliessen, dass ein/eine Verdächtigte/r selbst die Medien informiert).
Folgende Punkte sind zu beachten:
 Anfragen von den Medien werden ausschliesslich durch die Leitung oder eine durch das Team
bezeichnete Person beantwortet.
 Mitarbeitende geben keine Auskunft.
 Medien erhalten keine telefonische Auskunft, sondern werden auf eine Medieninformation verwiesen, die, wenn möglich, bereits am folgenden Tag stattfinden soll.
 Diese Informationsveranstaltung wird durch das Team vorbereitet. Sie erfolgt ausserhalb der Einrichtung unter Beizug von mit der Thematik betrauten Fachleuten.
 Es ist wenn immer möglich zu vermeiden, dass nahe betroffene Personen (z.B. die Erziehungsberechtigten der direkt Betroffenen) durch die Presse von den Vorfälle erfahren.
 Das Opfer und weitere direkt betroffene Personen (auch der/die mutmassliche Angeschuldigte)
werden vor Medienkontakten geschützt.
 Wenn die Medien vor Ort zu recherchieren beginnen, sind sie mit Hinweis auf die Schutz vor
Schutzbedürftigkeit der Klienten und Klientinnen von diesen fernzuhalten.
 Die Medien werden nicht mit Lügen bedient, die Folgen können sonst für alle Beteiligten doppelt
belastend sein.
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