medieninformation - Kanton Nidwalden

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KANTON
STAATSKANZLEI
NIDWALDEN
Dorfplatz 2, 6371 Stans, 041 618 79 02, www.nw.ch
MEDIENINFORMATION
SPERRFRIST: keine
Referenden gegen Proporzgesetz: Regierungsrat unterstützt Variante
des Landrates
Die SVP sowie das Komitee „Majorz: Kopf- statt Parteiwahlen“ haben unabhängig voneinander zur landrätlichen Vorlage des Proporzgesetzes das
konstruktive Referendum hinterlegt. Die Kantonsregierung hält das von einer Parlamentsmehrheit unterstützte Wahlmodell weiterhin für die beste Variante. Dieses Modell vermag die Abbildungsgenauigkeit des Wählerwillens
und die Erfolgswertgleichheit der einzelnen Wähler am besten zu gewährleisten.
Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Schweizerische Volkspartei (SVP) am 4. Juni 2012 das konstruktive Referendum zur Vorlage des Landrates zum Gesetz über die Verhältniswahl des Landrates (Proporzgesetz) hinterlegt hat. Ebenso hat die Kantonsregierung die Hinterlegung des konstruktiven Referendums seitens des Referendumskomitees „Majorz: Kopf- statt Parteiwahlen“
zur Kenntnis genommen. Die Hinterlegung erfolgte am 13. Juni 2012.
Nur bei landrätlicher Variante hat jede Stimme gleiches Gewicht
Der Gegenvorschlag der SVP sieht vor, aus den politischen Gemeinden vier
Wahlkreisverbände zu bilden: Stans/Ennetmoos, Wolfenschiessen/Dallenwil/
Oberdorf, Beckenried/Buochs/Ennetbürgen/Emmetten und Hergiswil/Stansstad.
Die Kantonsregierung hält an dem vom Landrat am 25. April 2012 verabschiedeten Proporzgesetz fest. Das von einer Parlamentsmehrheit unterstützte Wahlmodell trägt den Grundsätzen der Abbildungsgenauigkeit und Erfolgswertgleichheit
am besten Rechnung: Auf Kantonsebene werden jeder Partei genau so viele Sitze zugeteilt, wie ihr nach Wählerstimmenanteil zustehen. Anders als beim SVPVorschlag, beim geltenden Wahlrecht oder bei Majorzwahlen hat hier jede Stimme im Kanton gleich viel Gewicht.
Das vom Landrat gutgeheissene Proporzgesetz sieht keine Änderung in Form der
Schaffung von Wahlkreisverbänden vor. Das System der Restmandate entfällt.
Die Gemeinden werden als Wahlkreise und somit die Gemeindevertretungen beibehalten. Die landrätliche Variante führt folglich zu keiner Änderung des bisher
bekannten Wahlakts. Sowohl bei der vom Landrat gewählten Variante als auch
bei jener der SVP ist es lediglich die vom kantonalen Abstimmungsbüro angewandte Berechnungsmethode, welche angepasst wird.
Beim Majorz gehen Stimmen verloren
Der Gegenvorschlag des Komitees „Majorz: Kopf- statt Parteiwahlen“ will, dass
die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind. Es ist nur ein Wahlgang
vorgesehen. Anders als beim Proporz spielen Parteistimmen keine Rolle. Scheidet ein Mitglied des Landrates vor Ablauf der Amtsdauer aus, rückt der erste Ersatz nach. Es ist möglich, dass der Ersatz nicht derselben Partei zugehört, wie
das scheidende Landratsmitglied. Ein Nachrücken kann somit die Parteizusammensetzung des Landrates ändern.
Der Regierungsrat sieht mit dem Gegenvorschlag den Grundsatz der Abbildungsgenauigkeit gefährdet: Beim Majorzmodell ist es möglich, dass eine Partei
deutlich mehr Sitze gewinnt, als ihr gemäss Stimmenanteil zustehen. Parteien mit
einer relativ gleichen Verteilung ihrer Wählerschaft auf die Gemeinden werden
gegenüber Parteien mit einer geographisch klar definierten Wählerschaft (Hochburgen) benachteiligt. Die relative Mehrheitswahl gefährdet auch die Erfolgswertgleichheit: Die Stimmen für die unterlegenen Kandidaten gehen verloren („The
winner takes it all“-Prinzip).
Das Referendumskomitee betont die Personenfokussierung der Mehrheitswahl.
Die Wahlberechtigten könnten wählen, wen sie für befähigter halten. Die Kantonsregierung lässt dieses Argument nur beschränkt gelten. Auch bei Mehrheitswahlen treten gewöhnlich keine Individualisten an, sondern Parteiorganisationen
angehörende Kandidaten. Die Wahlkämpfe verlaufen nach wie vor entlang von
Parteigrenzen. Bei Wahlen mit Proporz wird mittels der Möglichkeit des Panaschierens und Kumulierens dem Wunsch nach Personalisierung der Wahl Rechnung getragen. Die Anzahl Parteistimmen ergibt sich aus der Anzahl Stimmen,
welche die einzelnen Personen erhalten haben.
Ob der Gegenvorschlag des Majorzwahl-Referendumskomitees zulässig ist –
diesbezüglich bestehen erhebliche Zweifel – muss gemäss dem Gesetz über die
politischen Rechte im Kanton (Wahl- und Abstimmungsgesetz) vom Landrat im
Herbst 2012 festgestellt werden. Dies gilt auch für den SVP-Gegenvorschlag.
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Weiteres Vorgehen
Die Referendumsfrist des Proporzgesetzes läuft noch bis am 2. Juli 2012. Aufgrund der Publikation im Amtsblatt vom 13. Juni 2012, kann die SVP für ihren
Gegenvorschlag bis am 13. August 2012 die erforderlichen 250 Unterschriften
sammeln. Der Gegenvorschlag des Referendumskomitees „Majorz: Kopf- statt
Parteiwahlen“ wurde am 20. Juni 2012 publiziert. Entsprechend endet die Sammelfrist am 20. August 2012. Stellt der Regierungsrat in der Folge das Zustandekommen und der Landrat die Zulässigkeit der beiden Gegenvorschläge fest, sind
die Vorlagen binnen eines Jahres dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Da das
neue Wahlsystem vor den Landratswahlen 2014 rechtskräftig verabschiedet werden muss, soll die Abstimmung im Frühjahr 2013 abgehalten werden.
RÜCKFRAGEN
Regierungsrat Alois Bissig, Justiz- und Sicherheitsdirektor, [email protected],
041 618 45 83, 10 - 11 Uhr
Stans, 28. Juni 2012
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