Demeter-Inspektionsbogen Anlage: Tierhaltung

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Demeter-Inspektionsbogen
Anlage: Tierhaltung
Datum der Inspektion:
Firma:
Jahr: 2016
Betriebsnummer:
lfd.
Nr.
A
A.1
RiliBezug
7.6.
7.6.IV
Bereich
A.2
7.6.IV
Bei Kastrationen werden Betäubungs- und/oder Schmerzmittel eingesetzt.
A.3
7.6.V
Enthornte Tiere werden nur mit Ausnahmegenehmigung gehalten.
A.4
7.6.V
A.5
7.6.V
Enthornung wird aktiv oder züchterisch nicht durchgeführt. In Einzelfällen liegt dafür eine
Ausnahmegenehmigung vor.
Aktiv oder züchterisch enthornte Tiere werden nur mit ANG zugekauft.
A.6
7.6.V
A.7
7.6.VII
A.8
7.6.VIII
Es findet keine Zucht mit genetisch hornlosen Nachkommen bei Milch- und Mutterkühen statt.
(Ausnahme: Angus-, Galloway-Herden).
Embryotransfer und Spermatrennung als Züchtungsmethode oder daraus entstandene Tiere
werden nicht eingesetzt.
Auf landwirtschaftlichen Betrieben werden mind. 0,2 GV/ha Raufutterfresser gehalten.
A.9
7.6.IX
Formaldehyd wird zur Desinfektion von Stalleinrichtungen oder Melkanlagen nicht eingesetzt.
X.1
Anhang 5 In der Status-Tabelle des Vorjahreszertifikats, Tiere nicht für Demeter-Warenverkehr, wurden
die Angaben zu allen Tieren, die nicht mit dem Status demeter gehandelt werden können
überprüft und aktualisiert.
Bei Neubetrieben bitte eine Liste der Rinder und Schafe, die Aufgrund der Herkunft/ihrer
Geburt nicht als demeter-Tiere gehandelt werden können, beifügen. Es werden folgende
Angaben benötigt: Tierart, Ohrmarken-Nr., Geb.-Datum, Geschlecht, Datum des Zugangs.
Prüfmethode **) Anl. Nr.
Allgemeine Regelungen Erzeugung, Tierhaltung
Es werden keine richtlinienrelevanten Eingriffe (wie z.B. , Zähnekneifen, Zähneschleifen,
Kuhtrainer, Nasenringe, Nasenkrampen, Schnäbel touchieren) bei Tieren durchgeführt.
X.2
JA
X.3
Nicht-Demeter-Rinder vorhanden
X.4
keine Veränderungen zum Vorjahr
X.5
Ergeb
nis *)
Alle Rinder/Schafe sind demeter
B
B.1
7.7.
7.7.I
B.2
7.7.II
Allgemeine Regelungen Erzeugung, Fütterung
Mind. 50 % TM der Gesamtjahresration wird auf dem eigenen Betrieb oder vom
Kooperationsbetrieb erzeugt. (Ausnahme für Gartenbau mit Geflügel < 350 St.)
Max. 33 % der Gesamtjahresration ist betriebseigenes Futter in Umstellung , 2. U-Jahr
B.3
7.7.III
Mind.66 % der Gesamtjahresration ist voll anerkanntes Demeter-Futter.
B.4
7.7.IV
100 % der Gesamtjahresration sind Bio-Futtermittel.
B.5
7.7.IV
Mind. 50 % TM der Tagesration sind bei allen Tierarten Demeter-Futtermittel.
B.6
7.7.V
B.7
7.7.VI
B.8
7.7.VII
Bei Schweinen sind max. 20 % der Jahresration Bio-Futtermittel. Für höhere Anteile liegt eine
Ausnahmegenehmigung vom Demeter e. V. vor.
Bei Geflügel sind max. 30 % der Jahresration Bio-Futtermittel. Für höhere Anteile liegt eine
Ausnahmegenehmigung vom Demeter e. V. vor.
Bei Raufutterfressern sind max. 20 % der Jahresration Bio-Futtermittel.
B.9
7.7.VIII
Wiederkäuer erhalten während der Winterfütterung mind. 3 kg TM Heu/Tag und GVE.
B.10 7.7.IX
B.11 7.7.X
Alle Raufutterfresser erhalten mindestens 50% (TM) Grünfutter in der täglichen SommerFutterration.
Es findet auch in Bezug auf die Tagesration keine reine Silage-Fütterung statt.
B.12 7.7.XI
An tierischen Futtermitteln wird nur Milch, Milchprodukte, Molke und Eier zugefüttert.
B.13 7.7.
Der Futterzukauf und alle Futterrationen (ggfls. beifügen) entsprechen den Demeter-Richtlinien.
B.14 7.7.XII
Tiere für Eigenbedarf werden mindestens ökologisch gefüttert.
B.15 Anhang 7 Demeter-Mischfuttermittel werden nur bei den in Anhang 7 oben genannten DemeterMarkenpartnern zugekauft
B.16 Anhang 7 Bio-Ergänzungsfuttermittel werden nur bei den in Anhang 7 genannten Herstellern zugekauft.
C
C.1
7.8.
7.8.II
Arzneimittelbehandlung bei Tieren
Es werden keine Medikamente mit Organophosphaten eingesetzt.
C.2
7.8.V
Pyrethroide werden nur als Pour-on-Präparate oder Ohrclips angewendet.
C.3
7.8.IV
C.4
7.8.IV
Es wird pro Tier nur eine Behandlung mit Avermectin gegen Myiasis (Fliegenmadenbe-fall) und
Oestrus ovis (Nasendasseln) durchgeführt.
Eine Behandlung der gesamten Herde mit Avermectin wurde nicht durchgeführt.
C.5
7.8.VI
*) Prüferg.ebnis:
√ = ohne Mangel,
X = Abweichung,
/ = nicht relevant,
0 = nicht geprüft
B
B
Entwurmung mit allopathischen Mitteln erfolgt nur nach vorheriger Kotuntersuchung und unter
Berücksichtigung von entsprechenden weidehygienischen Maßnahmen
**) Prüfmethode:
A = Auskunft
B = Befund
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Firma:
Jahr: 2016
Betriebsnummer:
lfd.
Nr.
C.6
RiliBezug
7.8.IX
D
D.1
7.9.1
7.9.1
E
E.1
7.9.2.
7.9.2.
Nach der Gabe allopathischer Medikamente wird die doppelte Wartezeit, mindestens jedoch 48
Stunden eingehalten
Kleine Wiederkäuer, Schafe
Graue gehörnte Heidschnucke, weiße gehörnte Heidschnucke und bei Skudden die
männlichen Tiere werden behornt gehalten.
Kleine Wiederkäuer, Ziegen
Es werden maximal 15 % hornlose Tiere gehalten.
E.2
7.9.2.
Der Ziegen-Zuchtbock ist nicht genetisch hornlos.
E.3
7.9.2.
Max. 15 % der milchgebenden Tiere sind hornlos. Für höhere Anteile liegt eine
Ausnahmegenehmigung vom Demeter e. V. vor.
*) Prüferg.ebnis:
√ = ohne Mangel,
X = Abweichung,
/ = nicht relevant,
0 = nicht geprüft
Bereich
Ergeb
nis *)
**) Prüfmethode:
A = Auskunft
B = Befund
Prüfmethode **) Anl. Nr.
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