5.7 Prüfung von Standort- und Planungsalternativen

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APS 26-2012-2 Begründung
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Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung Nr. 118 A
Holzheim, Blausteinsweg-Nord
1.
Planungsanlass
Ziel der Änderungen des Flächennutzungsplanes Nr. 118 A und B und der gleichzeitigen
Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Wohnbebauung in Holzheim-Löveling nördlich des Blausteinswegs zu
schaffen.
Die Stadt Neuss verfolgt – vor dem Hintergrund des demographischen Wandels - das Ziel, die
Gesamteinwohnerzahl der Stadt auch zukünftig stabil zu halten. Um dieses zu erreichen,
empfehlen sowohl die Baulandanalyse, die im Rahmen der Aufstellung des Räumlichen
Strukturkonzeptes vom Büro scheuvens+wachten im Jahr 2010 erarbeitet wurde, als auch das
Handlungskonzept Wohnen, in den nächsten Jahren weitere Wohnbauflächen auszuweisen.
Weiterhin besteht ein hohes Zuwanderungsinteresse nach Neuss bei gleichzeitig sich
verkleinernden Haushaltsgrößen, worauf die Stadtplanung mit einer bedarfsorientierten
Bereitstellung von Wohnbauland reagieren muss. Mit beabsichtigten baulichen Entwicklung in
Holzheim wird dieser Empfehlung Rechnung getragen und die Stadt Neuss folgt außerdem
der gutachterlichen Empfehlung, die im Rahmen der Stärken-Schwäche Analyse des
„Handlungskonzeptes Wohnen - Neuss am Rhein“ (Instituts für Stadt-, Regional- und
Wohnungsforschung GmbH – GEWOS, 2010) u.a für den Ortsteil Holzheim empfohlen wurde.
Der Ortsteil im Gesamten betrachtet ist gekennzeichnet durch alternde Gebiete mit
überwiegend aufgelockerter Baustruktur und stabiler Bevölkerungsentwicklung. Aufgrund der
umfangreichen Siedlungserweiterungen bereits seit der zweiten Hälfte des letzten
Jahrhunderts sind die oftmals noch in ihren Eigenheimen lebenden Erstbezieher gemeinsam
mit den Wohnbaubeständen gealtert. In den letzten Jahren sind jedoch vermehrt junge
Familien in die Bestandseigenheime gezogen, so dass sich die Einwohnerzahl auf stabiler
Basis entwickelt. Als Handlungsbedarf wird gutachterlich eine Verstetigung dieser positiven
Entwicklung empfohlen, zudem sollen vorhandene Baulandpotenziale für familiengerechten
Wohnungsneubau genutzt werden. Mit diesem Bebauungsplan soll nunmehr die
Rechtsgrundlage für die Entwicklung eines Wohngebiets im Norden des Ortsteils Holzheim
geschaffen werden, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung dieser Fläche gemäß
Baugesetzbuch (BauGB) sicher zu stellen.
Zur
langfristigen
Sicherung
der
vorhandenen
sozialen
und
technischen
Infrastruktureinrichtungen in Holzheim mit zur Zeit 7.800 Einwohnern ist eine
Mantelbevölkerung in der heutigen Größenordnung auch langfristig erforderlich. Diese kann
nur durch künftig verfügbare Wohnbauflächen sichergestellt werden. Durch die
Neuausweisung von Baugebieten mit einem hohen Anteil an Eigenheimen, die insbesondere
für junge Familien mit Kindern attraktiv sind, soll diesem Ziel Rechnung getragen werden.
Selbst bei stagnierender oder rückläufiger Bevölkerung wird es eine Nachfrage nach neuem
Wohnraum geben. Die Ursachen sind eine steigende Zahl an Haushalten durch
Haushaltsverkleinerungen, Abgänge vom Wohnungsmarkt von marodem bzw. nicht mehr
nachfragegerechtem Wohnraum sowie eine immer weiter zunehmende Wohnfläche pro
Einwohner, die sich u.a. durch die Wohlstandsentwicklung begründen lässt. Durch eine
frühzeitige planungsrechtliche Sicherung zukünftiger Wohngebiete soll eine bedarfsgerechte
Realisierung gewährleistet werden.
Bauflächen für individuelle Eigenheime bietet Holzheim derzeit nur noch für den kurz- bis
mittelfristigen Bedarf. Bebaubare Baulücken im Bestand sind derzeit nur in geringem Umfang
verwertbar. Für den langfristigen Bedarf stehen in Holzheim keine Bauflächen zur Verfügung.
Deshalb muss schon heute mit der Planung neuer Wohnbauflächen begonnen werden.
In Holzheim sind nördlich des Blausteinsweg im Flächennutzungsplan Wohnbauflächen
dargestellt, die bislang noch nicht bebaut wurden, aber für eine wohnbauliche Entwicklung
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sehr gut geeignet sind. Für diese Fläche und den nördlich angrenzenden Bereich ist ein
Rahmenplan erarbeitet worden, der den genannten Zielen Rechnung trägt. Das städtebauliche
Konzept sieht die Ausbildung von mehreren Wohnquartieren vor, die durch öffentliche
Grünbereiche gegliedert sind. Es soll eine städtebauliche Struktur geschaffen werden, die sich
vor dem Hintergrund einer Realisierungszeit von mehreren Jahren flexibel an sich ändernde
Wohnwünsche anpassen kann. Durch Mischung unterschiedlicher Gebäudetypen soll ein
breites und differenziertes Angebot an Wohnformen entstehen. Insgesamt sind ca. 210
Wohneinheiten
auf
127
Baugrundstücken
geplant.
Parallel
zu
dieser
Flächennutzungsplanänderung wird auf Grundlage dieses Rahmenplans der Bebauungsplan
Nr. 449 aufgestellt, der die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen
sowie den Bereich umfasst, der bislang noch nicht im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt ist. Ein Teil des Plangebietes des Bebauungsplan Nr. 449 soll als
„Klimaschutzsiedlung Blausteinsweg“ entstehen. Bei Neubaumaßnahmen besteht die Option
der Bauherrenförderung im Rahmen des Programms „100 Klimaschutzsiedlungen“.
Aufgrund der Lage ist der Standort für Wohnbebauung sehr gut geeignet. Holzheim bietet eine
gute Infrastrukturausstattung mit Kindergärten, Grund- und Realschule, Versorgungs- und
Sporteinrichtungen. Viele dieser Einrichtungen sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Die
äußere Verkehrserschließung wird durch den vorhandenen Blausteinsweg und die neu zu
schaffende Anbindung der Siedlung an die Lövelinger Straße gewährleistet. Auf diese Weise
ist das Straßennetz geeignet, zusätzlich entstehende Verkehre aufzunehmen. Die Anbindung
an den öffentlichen Personennahverkehr ist durch die Nähe des DB-Haltepunktes NeussHolzheim und die Buslinie 843 sehr gut.
Obwohl diese Fläche im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) bereits
als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt ist, ist aufgrund landesplanerischer
Vorgaben die Stadt Neuss gehalten, eine andere, bereits im FNP dargestellte, ungenutzte
Wohnbaufläche für die Teilfläche zurückzunehmen. Als Tauschfläche in vergleichbarer
Größenordnung wird deshalb die Fläche in „Schlicherum, Am Kapellchen“ durch das
eigenständige Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 118 B planungsrechtlich
gesichert. Inhaltlich sind beide Verfahren miteinander verbunden.
2.
Änderungsbereich
Das ca. 4,5 ha umfassende Plangebiet liegt in Holzheim-Löveling westlich der Bahnlinie
Neuss-Grevenbroich und wird begrenzt durch den Blausteinsweg im Süden, durch die
Bahnlinie im Osten, durch die vorhandene Wohnbauflächendarstellung im Westen und durch
landwirtschaftliche Flächen im Norden.
Die von der Änderung betroffenen Gebiete sind im Plan durch eine schwarze unterbrochene
Linie umgrenzt.
Fast im gesamten, nahezu ebenen Plangebiet wird intensiv Ackerbau betrieben. Entlang der
Bahnlinie verlaufen. Im Süden des Änderungsbereiches befindet sich an der Bahnlinie ein
Wohnhaus auf einem ehemaligen Gewerbegrundstück. Östlich der Bahnlinie auf ehemaligen
Bahnflächen befinden sich gewerblich genutzte Hallen sowie das Gewerbegebiet Eisenstraße.
Nordwestlich angrenzend befindet sich der Theisenhof, der den jetzigen Ortsrand Richtung
Norden an der Lövelinger Straße bildet. Der Theisenhof ist als Baudenkmal und die
umgebenden Freiflächen sind als Bodendenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz NRW
geschützt.
Das Plangebiet liegt nördlich des Blausteinswegs und östlich der Lövelinger Straße. Es wird
über den Blausteinsweg und die Lövelinger Straße an das örtliche Straßennetz
angeschlossen. Der Blausteinsweg und die Lövelinger Straße schließen an die Landesstraße
L154 an, welche als Hauptverkehrsstraße in südlicher Richtung durch den Ortsteil Holzheim
führt.
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3.
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Planinhalte
In dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die
Landwirtschaft, als Verkehrsfläche, als Fläche für Bahnanlagen sowie als Gewerbegebiet
dargestellt. Die neu geplante städtebauliche Konzeption deckt sich nicht mehr mit den bislang
verfolgten Zielen in diesem Bereich und weicht deshalb von den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes ab.
Für die Fläche für die Landwirtschaft, die insgesamt eine Größe von 3 ha umfasst, fordert die
Bezirksregierung Düsseldorf aufgrund landesplanerischer Vorgaben eine „Tauschfläche“.
Das in diesem Änderungsbereich dargestellte Teilstück einer Straßenplanung wird
herausgenommen, da diese Umgehung von Holzheim schon seit Jahren nicht mehr
weiterverfolgt wird. Ein wesentlicher Grund ist in den sehr hohen Investitionskosten zu sehen,
die vor allem beim Queren der Bahnanlagen entstehen würden. Aber auch der
Entlastungseffekt ist aufgrund der mittlerweile fertig gestellten Kreisstraße 8n im Bereich der
Skihalle kaum noch darzustellen. Das mit einer GE-Darstellung belegte Wohnhaus ist heute
keinem gewerblichen Betrieb mehr zuzuordnen und wird deshalb in das Plangebiet
einbezogen. Die Fläche für Bahnanlagen unterliegt noch dem Eisenbahnrecht und ist aus
Sicht des Eigentümers grundsätzlich überplanbar. Eine Machbarkeitsprüfung zur
Entbehrlichkeit der Bahnnutzung ist noch in Arbeit. Das Freistellungsverfahren gem. § 23
Allgemeines Eisenbahngesetzt ist bereits eingeleitet.
Aufgrund
der
Kleinteiligkeit
werden
keine
Ausgleichsflächen
auf
der
Flächennutzungsplanebene dargestellt.
Das Plangebiet wird nunmehr insgesamt als Wohnbaufläche dargestellt.
4.
Gebietsentwicklungsplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den Änderungsbereich
als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar.
5.
Umweltbericht
Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der
Detailschärfe erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, trotzdem sind
auch auf dieser Ebene alle Umweltmedien und -belange zu prüfen, die im § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB aufgeführt sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, dessen
Aufbau durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorgegeben ist.
5.1
Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Ziel der 118. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung in Holzheim-Löveling nördlich des
Blausteinswegs zu schaffen. Das ca. 4,5 ha umfassende Plangebiet des Teilbereiches I wird
künftig als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt in Holzheim-Löveling westlich der Bahnlinie
Neuss-Grevenbroich. Fast im gesamten Plangebiet wird intensiv Ackerbau betrieben.
Wertvolle Grünstrukturen sind nicht vorhanden, lediglich entlang der Bahnlinie verläuft ein
Gehölzstreifen.
Im städtebaulichen Konzept zum Bebauungsplanentwurf Nr. 449 sind die einzelnen
Wohnquartiere durch öffentliche Grünbereiche voneinander getrennt. Es soll eine
städtebauliche Struktur geschaffen werden, die sich vor dem Hintergrund einer
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Realisierungszeit von mehreren Jahren flexibel an sich ändernde Wohnwünsche anpassen
kann. Insgesamt sind ca. 210 Wohneinheiten auf 127 Baugrundstücken geplant.
5.2
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes
Bereits für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes ist die Eingriffsregelung des
§ 1 a Abs. 3 BauGB beachtlich, auf die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im Zuge
der Umweltprüfung mit einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag mit Eingriffsbewertung
und Bilanzierung der Eingriffs-/Ausgleichssituation reagiert wird.
In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen umweltfachlichen Ziele
aufgeführt, die hinsichtlich der Schutzgüter für den Bauleitplan von Bedeutung sind.
Schutzgut
Fachgesetze / Richtlinien
Umweltrelevante Ziele
Mensch
TA Lärm / BImSchG /
DIN 18005
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Als
Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein
ausreichender Schallschutz notwendig.
Tiere und
Pflanzen
BauGB
Baugesetzbuch
BNatSchG
Gesetz über
Naturschutz und
Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzges
etz)
LG-NRW
Landschaftsgesetz NRW
Boden
BBodSchG
Gesetz zum Schutz vor
schädlichen
Bodenveränderungen
und zur Sanierung von
Altlasten
(Bundesbodenschutzges
etz).
BauGB
Bei Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des
Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege zu berücksichtigen; insbesondere die Auswirkungen auf
Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft , Klima und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt § 1a
BauGB
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als
Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen
Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu
pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter,
die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und
Lebensräume sowie·
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur
und Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Ziele des BBodSchG sind:
der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im
Naturhaushalt,
der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen
Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher
Bodenveränderungen
die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und
Altlasten.
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und
Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von
Böden.
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl
der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen
ihrer ökologischen Funktionen.
Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren
Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die
Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.
Niederschlagswasser ist für erstmals bebaute oder befestigte Flächen
ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten, sofern
es die örtlichen Verhältnisse zulassen.
Baugesetzbuch
Wasser
WHG
Wasserhaushaltsgesetz
LWG NRW
Landeswassergesetz
Klima
LG NRW
Landschaftsgesetz NRW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung des
Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als
Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung.
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Luft
BImSchG
Bundesimmissionsschut
zgesetz
Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers,
der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen
Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des
Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
Landschaft
BNatSchG
Gesetz über
Naturschutz und
Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzges
etz)
LG NRW
Landschaftsgesetz NRW
BauGB
Baugesetzbuch
DSchG NRW
Denkmalschutzgesetz
NRW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf
Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch
in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und
Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Kultur- und
sonstige
Sachgüter
Schutz von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor negativen Einflüssen,
Überbauung etc.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wurden folgende Gutachten erarbeitet bzw.
verwendet, die auch für den Umweltbericht dieser Flächennutzungsplanänderung von
Relevanz sind:
Geräusche:

TAC Technische Akustik; Schalltechnische Untersuchung über die zu erwartenden Geräuschimmissionen aus
öffentlichem Straßen- und Schienenverkehr sowie aus Gewerbebetrieben innerhalb des Rahmenplanes
„Holzheim, Blausteinsweg“ in Neuss, Stand 08.02.2008; Korschenbroich 2011

Schmitz, Prof.; TAC Technische Akustik; Schalltechnische Untersuchung über die zu erwartenden
Geräuschimmissionen aus öffentlichem Straßen- und Schienenverkehr sowie aus Gewerbe innerhalb des BPlan-Gebietes Nr. 449 „Holzheim, Blausteinsweg" in Neuss, Stand 17.03.2011, Korschenbroich 2011
Luftqualität

Förderverein des Rheinischen Instituts für Umweltforschung an der Universität zu Köln e.V., Köln; LufthygieneUntersuchung-LUNA Bericht "Beurteilung der Luftqualität für Bebauungspläne der Stadt Neuss auf der Basis
von kleinskaligen Ausbreitungsrechnungen im Rahmen des Projekts LUNA", / Köln, Februar 2006

„Lufttechnisches Gutachten des TÜV Süd für das Gebiet Neuss-Grefrath / Neuss Holzheim“ vom 16.11.2005
Boden


Bericht über Bodenuntersuchungen Niederschlagsversickerung Blausteinsweg, 18.05.2009, TERRA Umwelt
Consulting GmbH, Neuss 2009
Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung der Altablagerung Ne-1290, TERRA Umwelt Consulting GmbH,
Neuss November 2011
Artenschutz

Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung, Artenschutzgutachten Bebauungsplan Nr. 449,
Düsseldorf April 2010

Straube, M; Feldhamsterkartierung Bebauungsplan 449, Holzheim, Blausteinsweg, Erkelenz, 2010 Oktober
Natur und Landschaft

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Nr. 449 Blausteinsweg, Planungsstand April 2011, Dipl.Ing. L. Jägersküpper
Sonstige Unterlagen

Umweltinformationssystem der Stadt Neuss
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5.3
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Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes sowie Prognose über
die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
Naturräumliche Grundlagen
Naturräumlich ist der Einwirkungsbereich dem südlichen Bereich der Krefelder
Mittelterrasse zuzuordnen und darin in der nächsten Gliederungsstufe der Büttgener
Lehmplatte. Im Süden hat sie eine Höhe von etwa 46 m üNN und fällt nach Norden ab.
Die potentielle natürliche Vegetation des betroffenen Baugebietes ist der
maiglöckchenreiche Perlgras-Buchenwald
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Das Planungsgebiet wird derzeit größtenteils ackerbaulich genutzt. Die Fläche ist eben ohne
große Höhenunterschiede. Wichtiges Gliederungselement bildet die Gehölzhecke entlang der
Bahntrasse. Bei den Gehölzen dominiert Weißdorn (Crataegus monogyna). In geringem
Umfang beigemischt sind Holunder (Sambucus nigra) und Hartriegel (Cornus sanguinea). Das
städtische Biotopkataster stuft die erhaltenswerten Biotopstrukturen (Biotop BK4806-045)
entlang der Einsenbahnstrecke der DB AG als schutzwürdig ein.
An der südöstlichen Ecke des Plangebietes liegt ein etwa 2000 m² großes Wohngrundstück
mitgeringem Gehölzbestand, einer Koniferenhecke und intensiv gepflegten Rasenflächen. Der
südwestliche Teil des Plangebietes ist bebaut.
Schutzwürdige oder gesetzlich geschützte Biotope bzw. Landschaftsbestandteile gem.
Landschaftsplan Kreis Neuss, Teil I bzw. gem. Landschaftsgesetz werden durch die Planung
nicht betroffen. Im Landschaftsplan wird für den Änderungsbereich das Ziel 2 vorgegeben:
„Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen gliedernden
und belebenden Elementen“. Entlang der Bahnlinie sieht der Landschaftsplan das Anlegen
einer 1- bis mehrreihigen Gehölzpflanzung vor. Außerdem befindet sich an der
Eisenbahnstrecke eine Brachfläche, die gem. Landschaftsplan der natürlichen Entwicklung zu
überlassen ist.
Durch einen Fachgutachter ist eine Erfassung der Vögel und Fledermäuse vorgenommen und
die Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen geprüft worden
Südlich des Theisenhofs wurde im Rahmen der Kartierungen ein potenzielles
Zwergfledermaus-Quartier festgestellt. Der Gutachter stuft die Bedeutung des Plangebietes für
Fledermäuse als gering ein, die Zwergfledermaus nutzte nur gelegentlich Teilbereiche der
Vorhabensflächen zur Jagd. Die Zwergfledermaus ist die häufigste Art und gilt sowohl
bundesweit als auch in NRW als ungefährdet, ist jedoch als Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie
streng geschützt. Es wurden 16 Brutvogelarten festgestellt, die den Raum als Teillebensraum
und zur Nahrungssuche nutzen. Insgesamt wurden sechs Arten nachgewiesen, die in NRW
planungsrelevant sind (Zwergfledermaus und fünf Vogelarten).Von den Vögeln wird der
Vorhabenbereich zurzeit als Teillebensraum zur Nahrungssuche genutzt. Fortpflanzungs- und
Ruhestätten konnten nicht festgestellt werden. Eine Feldhamsterkartierung, die im Oktober
2010 vorgenommen wurde, konnte keine Feldhamster oder Spuren von Feldhamstern
nachweisen.
Die Empfindlichkeit hinsichtlich des Schutzgutes Pflanzen und Tiere wird als „gering“ beurteilt.
Durch die Bauleitplanung werden wesentliche Eingriffe in den Naturhaushalt durch
Mehrversiegelung planungsrechtlich vorbereitet. Ein großer zusammenhängender
Landschaftsteil von ca. 4,5 ha Fläche mit seinem Potenzial geht für den Naturhaushalt
verloren. Die überwiegend ackerbauliche Bewirtschaftung hat kaum zur Ausbildung
dauerhafter Lebensräume geführt. Sowohl in Fauna als auch Flora ist das Artenspektrum
gering. die Umsetzung der Planung führt nur in geringem Umfang zum Verlust von dauerhafter
Vegetation und von bestandsbildenden Gehölzstrukturen. In der Folge sind auch
Lebensräume von Tieren wenig betroffen. Der Eingriff für den Bau von
Lärmschutzeinrichtungen entlang der Bahnlinie kann zum Verlust von Brutplätzen von Lerche
und Turteltaube in diesem Bereich führen. Abseits der Bahnlinie sind jedoch geeignete
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Bruthabitate vorhanden, so dass kein erheblicher Einfluss auf die Populationen zu erwarten
ist. Die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen der betreffenden
Arten ist nicht zu erwarten.
Schutzgut Boden
Natürlich gewachsene Böden
Im Umweltinformationssystem wird der Bodentyp im überwiegenden Teil des Plangebietes als
Parabraunerde bestimmt. Die Schutzwürdigkeit wird mit „hoch“ der Belastungsgrad der Böden
als „gering“ angegeben. Durch die Neuplanung werden Flächen versiegelt. Natürliche
Bodenfunktionen gehen zum Teil verloren. Die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1 :
50.000 des GLD NRW klassifiziert die Böden im Plangebiet aufgrund ihrer hohen
Fruchtbarkeit als „besonders schutzwürdig“.
Für das Plangebiet liegen gem. der Digitalen Bodenbelastungskarte des Rhein-Kreis Neuss
keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen nach BBodSchG für die natürlich
gewachsenen Böden vor.
Die Böden weisen Bodenwertzahlen zwischen 60 und 75 auf und bieten gute
Nutzungsmöglichkeiten für die Land- und Forstwirtschaft.
In der Folge der Neuausweisung von Wohnbauflächen, in denen Verkehrsflächen und
technische Infrastrukturen enthalten sind, kommt es zu einem Verlust von unversiegelten
Böden bzw. teilweise zu einer dauerhaften Störung der Bodenstruktur. Auf der verbindlichen
Ebene der Bauleitplanung werden Bodenschutzmaßnahmen zur Vermeidung und Minderung
der Beeinträchtigungen festgesetzt. Auch die dort geplanten Pflanzmaßnahmen tragen zum
Erhalt der Bodenfunktionen bei.
Altlasten
Am nördlichen Rand des Änderungsbereiches liegt die Altablagerung Ne 1290. Nach den
durchgeführten Untersuchungen ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf das
Plangebiet.
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Nicht vorhanden
Grundwasser
Das Plangebiet liegt in keiner Wasserschutzzone. Hinweise auf Belastung des Grundwassers
liegen nicht vor.
Eine Prüfung der hydrogeologischen Verhältnisse hat ergeben, dass die Voraussetzungen für
die Versickerung des Niederschlagwassers im Plangebiet günstig sind. Entsprechende
Flächen sind bereits im Städtebaulichen Konzept bzw. im Bebauungsplan Nr. 449
berücksichtigt.
Schutzgüter Klima und Luft
Klima
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Belüftungskorridors. Im Umweltinformationssystem
wird die Schutzwürdigkeit des Siedlungsraumes als mittel bis hoch eingestuft. In der
Klimafunktionskarte wird der unbebaute Bereich als städtisches „Freilandklima“ und der
Bereich entlang der Bahnstrecke als „Klima der Industrie- und Gewerbegebiete“ eingeordnet.
Die Planung tangiert diesen Korridor nicht.
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Lufthygiene
Laut LUNA („Beurteilung der Luftqualität in Neuss auf Grund von Ausbreitungsberechnungen“)
werden die Luftschadstoff-Grenzwerte der 22. BImSchV eingehalten. Besondere Hinweise auf
lokale Belastungsspitzen liegen nicht vor. Durch die Planung werden keine lufttechnischen
Veränderungen hervorgerufen.
Schutzgut Mensch
Lärm
Das Plangebiet befindet sich im Einwirkungsbereich der DB-Strecke Neuss-Grevenbroich, von
Straßenverkehr (A 46) und von Gewerbebetrieben östlich der Bahnlinie. Eine schalltechnische
Untersuchung liegt vor. Durch den bestehenden Straßen- und Schienenverkehr werden die
orientierungswerte der DIN 18005 („Schallschutz im Städtebau“) für Allgemeine Wohngebiete
zum Teil überschritten. Zur Einhaltung der Orientierungswerte und der Immissionsgrenzwerte
der
Verkehrslärmschutzverordnung
(16.
BImSchV)
wird
eine
3,5
m
hohe
Lärmschutzeinrichtung (Wall bzw. Wand) entlang der Bahnlinie erforderlich. Diese wird im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Nur wenige Häuser sind noch erhöhten
Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Für diese sieht der Bebauungsplan weitergehende
Festsetzungen vor.
Für den Gewerbelärm hat die Untersuchung ergeben, dass tagsüber und nachts die
Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) für
Allgemeine Wohngebiete an allen Häusern eingehalten werden.
Gerüche
Das lufttechnische Gutachten des TÜV Süd kommt zum Ergebnis, dass die
Immissionsrichtwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie trotzt der Wertstoffaufbereitungsanlage
Löveling (Deponie) und der ortsansässigen Brauerei eingehalten werden.
Erholung und Landschaftsbild
Der überwiegende Teil des Plangebietes stellt sich als offene, ausgeräumte Ackerlandschaft
dar. Landschaftsgliedernde Elemente sind nur in Form des Gehölzstreifens entlang der
Bahnlinie sowie als Gehölzstrukturen am nordwestlich des Änderungsbereiches liegenden
Theisenhofes vorhanden. Erholungswirksame Strukturen sind aufgrund der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung im Änderungsbereich nicht vorhanden. Das Wohngebiet entlang
der Lövelinger Straße wird im Nordwesten überragt von der Deponie Grefrath. Die darauf auf
hohen Stützen errichtete Skihalle mit ihrer Metallfassade und dem geschwungenen Dach ist
nahezu im gesamten Plangebiet sichtbar. Trotz ihrer eigenwilligen Architektur ist die Skihalle
ein bekanntes Bauwerk, das der Orientierung im Landschaftsraum dient.
Durch die städtebauliche Konzeption werden gliedernde Grünbereiche geschaffen, die der
Durchgängigkeit und der Naherholung des Areals dienen. Durch die Lärmschutzwand müssen
Teile des Privatgrundstücks direkt westlich angrenzend an die Eisenbahnstrecke der DB AG,
für Lärmschutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Obwohl z.T. entlang der Bahnstrecke eine 3,50 m hohe Lärmschutzwand errichtet werden
muss, ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die neuen Wohngebäude nicht
zu befürchten.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Der im Nordwesten, außerhalb des Änderungsbereiches gelegene Theisenhof ist als
Bodendenkmal eingetragen. Hinweise auf Bodendenkmäler im Plangebiet selbst wurden bei
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einer Begehung des Plangebietes nicht gefunden. Beeinträchtigungen von Kulturgütern
ergeben sich durch die Planung nicht.
5.4
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt die landwirtschaftliche Nutzung. Aufgrund der
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sind positive Effekte auf Mensch und Umwelt bei
Nichtdurchführung der Planung nicht zu erwarten.
5.5
Beschreibung der umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum
Ausgleich der Umweltauswirkungen
Die Planung sieht für den Änderungsbereich als Maßnahmen zur Verringerung der
nachteiligen Umweltauswirkungen geringe Baudichten und –höhen sowie die Versickerung
des Niederschlagswassers vor. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen in den
Grünbereichen erfolgen.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird der erforderliche Ausgleichsbedarf ermittelt
und die Ausgleichsmaßnahmen bestimmt.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Aufgrund der Kleinteiligkeit dieser Maßnahmen werden keine Ausgleichsflächen auf der
Flächennutzungsplanebene dargestellt, deswegen wird auf die Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung verwiesen.
Die mit der Bauleitplanung verbundene Eingriffsintensität wurde im Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag in einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ermittelt. Im Vergleich zum Bestand
weist der Bebauungsplan Nr. 449 einen angemessenen Grünflächenanteil auf. Durch die
festgesetzte Dachbegrünung und die Baumpflanzungen wird neuer potentieller Lebensraum
für Tiere und Pflanzen geschaffen. Insgesamt verbleibt jedoch im Plangebiet des
Bebauungsplans ein Ausgleichsdefizit. Dieses wird durch die Anlage von Ausgleichsflächen
außerhalb des Plangebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 421 – Norf,
Gewerbegebiet Am Blankenwasser ausgeglichen.
Es wurde ein Artenschutzgutachten erstellt, die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
BNatSchG werden nicht erfüllt. Die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen
Populationen der betreffenden Arten ist nicht zu erwarten. Die artenschutzrechtlichen
Bestimmungen stehen der Planung nicht entgegen.
Schutzgut Boden
Wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von Bodeneingriffen ist die Sicherung des hohen
Grünflächenanteils durch den Bebauungsplan.
Bei Bodeneingriffen innerhalb der Altablagerung Ne-1290 sind Gefährdungen durch evtl.
Bodenverunreinigungen zu beachten und eine geordnete Wiederverwertung/ Entsorgung des
Bodenaushubs und ggf. geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Dachbegrünung, Baumpflanzungen)
vermindern die Eingriffsintensität in den Boden.
Schutzgut Wasser
Wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von Eingriffen in das Schutzgut Wasser ist der
mäßige zusätzliche Versiegelungsgrad durch die geplante Bebauung sowie die festgesetzten
Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen, Dachbegrünung.
Stand: 27.03.2012
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APS 26-2012-2 Begründung
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Das anfallende Niederschlagswasser der Dach- und Verkehrsflächen wird im Bereich
der
geplanten
östlichen
Grünfläche
zentral
versickert,
wodurch
die
Grundwasserneubildung im Plangebiet nur geringfügig beeinträchtigt wird.
Schutzgüter Klima und Lufthygiene
Eine wesentliche Veränderung der klimatischen Situation ist nicht zu befürchten.
Die in den Wohngebieten (WA und WR), in den Verkehrsflächen und auf den Grünflächen
gesicherten Gehölzpflanzungen tragen zu einer Glättung der Temperaturamplitude bei und
wirken so der Aufheizung der versiegelten Flächen positiv entgegen. Hierbei ist die Sicherung
des Grünflächenanteils, in Verbindung mit der festgesetzten Baupflanzungen in den
Verkehrsflächen, den öffentlichen Grünflächen und der Versickerungsfläche wesentlich, so
dass die mit dem Wegfall einiger Bäume verbundene nachteiligen Auswirkungen kompensiert
werden.
Die relativ geringe Gebäudehöhe und die offene Bauweise vermeiden eine wesentliche
Verschattung und erlauben eine starke Besonnung der Gebäude und sichern eine gute
Durchlüftung des Plangebietes.
Die Verkehrsbelastung ist gering. Eine wesentliche zusätzliche Luftbelastung ist nicht zu
befürchten. Aufgrund der günstigen Lage kann ein Teil des Verkehrs über den Umweltverbund
abgewickelt werden.
Schutzgut Mensch
Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung sind auf der Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung nicht durchführbar, deswegen wird auf die Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung verwiesen.
Der Schutz vor Lärm wird im Bebauungsplan Nr. 449 durch die Festsetzung von aktiven und
passiven Schallschutzmaßnahmen erreicht.
Die Erholungsmöglichkeit des Menschen in der Landschaft wird durch die Schaffung von
öffentlichen Grünflächen mit Wegebeziehung zur Lövelingerstr. und zum Blausteinsweg
aufgewertet. Die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzmaßnahmen im öffentlichen
Straßenraum und der öffentlichen Grünflächen sichern die Landschaftsqualität und damit
deren Erholungswert.
Mit den festgesetzten Gehölzpflanzungen werden die mit den Baukörpern zu erwartenden
Beeinträchtigungen der Landschaft deutlich gemildert.
5.6
Technische Verfahren bei der
Zusammenstellung der Angaben
Umweltprüfung
und
Schwierigkeiten
bei
der
Es wurden die oben genannten immissionsschutzrechtlichen Regelwerke sowie im Rahmen
des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages die einschlägigen naturschutzrechtlichen
Bewertungsverfahren angewendet. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen
haben sich nicht ergeben.
5.7
Prüfung von Standort- und Planungsalternativen
Standortalternativen für eine Wohnbauentwicklung in Holzheim wurden geprüft. Andere
restriktionsarme Flächen mit dieser Lagegunst sind in Holzheim/Löveling nicht vorhanden.
Der Standort knüpft direkt an die bestehenden Wohnsiedlungsstrukturen an und es können
vorhandene Infrastruktureinrichtungen in Holzheim genutzt werden.
Weiterer wichtiger Aspekt ist, dass der Standort den landesplanerischen Zielvorgaben
entspricht, denn der Regionalplan stellt den Änderungsbereich als zukünftigen Allgemeinen
Wohnsiedlungsbereich dar.
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Eine reine gewerbliche Nutzung wäre wegen der Nähe zu der vorhandenen Wohnbebauung
städtebaulich nicht vertretbar. Auch eine modifizierte Planung mit Wohnen und Gewerbe wäre
ökonomisch nicht tragfähig
5.8
Monitoring
Für die Ebene der Flächennutzungsplanung ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich erst
durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes (bzw. Satzungen) die Umsetzung von Vorhaben
erfolgt. Erst die sich daraus ergebenden Festsetzungen und Regelungen sind unmittelbar auf
Vollzug angelegt. Insofern ist der Anwendungsbereich eines Monitorings bei der
Flächennutzungsplanung erheblich eingeschränkt. Überwachungsmaßnahmen setzen aber
eine umgesetzte Planung voraus, so dass auf dieser Ebene auf die Regelungen im parallel
aufgestellten Bebauungsplan verwiesen wird.
Das Umweltinformationssystem der Stadt Neuss, das flächendeckend Daten zur Bewertung
aller relevanten Schutzgüter und Belastungsfaktoren enthält, wird in einem der jeweiligen
Fachaufgabe angemessenen Turnus vollständig aktualisiert und ermöglicht damit bei einer
wesentlichen Veränderung der Rahmenbedingungen ein schnelles und flexibles Reagieren. In
Intervallen werden zu den Lärmaus- bzw. einwirkungen Belastungsüberprüfungen anhand des
aktuellen Schallimmissionsplanes der Stadt Neuss und der strategischen Lärmkarten gemäß
EU-Umgebungslärmrichtlinie
Stufe
II
durchgeführt.
Die
Durchführung
der
Kompensationsmaßnahmen wird im Rahmen des Bebauungsplan sichergestellt und überprüft.
5.9
Abschließende Zusammenfassung und Bewertung
Mit der Bauleitplanung ist beabsichtigt, im nördlichen Bereich von Holzheim eine
Wohnsiedlung unter klimagerechten Gesichtpunkten zu schaffen, die dem demographischen
Wandel Rechnung trägt und dem hohen Zuwanderungsinteresse nach Neuss Rechnung trägt,
zu schaffen.
 Von der Bauleitplanung gehen keine wesentlichen schalltechnischen Beeinträchtigungen
aus. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 werden eingehalten.
 Die Geruchsimmissionsbelastung liegt unter den Richtwerten der GIRL.
 Erhebliche, negative Auswirkungen durch das Vorhaben auf Arten, die gem. § 7 (2)
BNatSchG besonders oder streng geschützt bzw. gefährdet sind, sind nicht zu erwarten.
Sonstige Fortpflanzungs-, Ruhe- oder sonstige essentielle Teillebensstätten
planungsrelevanter Arten sind nicht betroffen.
 Die geplante zusätzliche Versiegelung führt nur zu einer geringfügigen Verringerung der
Grundwasserneubildungsrate.
Mit
der
festgesetzten
Dachbegrünung,
den
Baumpflanzungen und insbesondere dem Versickerungsbecken werden diese
Auswirkungen gemindert.
 Die geplante Versiegelung liegt über der vorhandenen und der bisher planungsrechtlich
zulässigen Versiegelung. Somit ist mit der Realisierung der geplanten Bebauung eine
geringfügige
Veränderung
der
Temperaturverhältnisse
im
Bereich
des
Bebauungsplangebietes sowie im Bereich der angrenzenden Bebauung zu erwarten. Ein
positiver, ausgleichender Effekt kann erreicht werden, wenn die im Bebauungsplan
festgesetzte Begrünung der Dachflächen umgesetzt wird. Durch die flexible
Gebäudeorientierung, die relativ geringen Bauhöhen und die breiten Abstände zwischen
den Gebäuden ist eine wesentliche Änderung der Durchlüftung durch die geplante
Bebauung nicht zu erwarten. Die Luftströmungen zwischen östlich des Plangebiet werden
nicht tangiert.
 Wesentliche Beeinträchtigungen der zu prüfenden Schutzgüter werden mit der Planung
nicht vorbereitet. Ausschlaggebend für diese Bewertung sind die festgesetzten
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Ausgleichsmaßnahmen. Unter Berücksichtigung des Bestandes sowie der erläuterten
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen
werden mit dem Bebauungsplan keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf
die zu prüfenden Schutzgüter vorbereitet. Die geplanten Eingriffe können im Plangebiet
selbst sowie auf externen Flächen ausgeglichen werden.
Bei Nichtumsetzung der geplanten Wohnbauflächen würde die Nutzung als Ackerfläche
bestehen bleiben.
Sinnvolle Planungsalternativen existieren nicht. Die Mischung aus überwiegend
freistehenden niedrigen Wohngebäuden - gruppiert in überschaubaren Einheiten - und
öffentlichen Grünflächen ist städtebauliche und ökonomisch vertretbar und sinnvoll
umsetzbar.
Stand: 27.03.2012
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