TOP/Seite APS 26-2012-2 Begründung Seite 1 von 12 TOP/Seite Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 118 A Holzheim, Blausteinsweg-Nord 1. Planungsanlass Ziel der Änderungen des Flächennutzungsplanes Nr. 118 A und B und der gleichzeitigen Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung in Holzheim-Löveling nördlich des Blausteinswegs zu schaffen. Die Stadt Neuss verfolgt – vor dem Hintergrund des demographischen Wandels - das Ziel, die Gesamteinwohnerzahl der Stadt auch zukünftig stabil zu halten. Um dieses zu erreichen, empfehlen sowohl die Baulandanalyse, die im Rahmen der Aufstellung des Räumlichen Strukturkonzeptes vom Büro scheuvens+wachten im Jahr 2010 erarbeitet wurde, als auch das Handlungskonzept Wohnen, in den nächsten Jahren weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Weiterhin besteht ein hohes Zuwanderungsinteresse nach Neuss bei gleichzeitig sich verkleinernden Haushaltsgrößen, worauf die Stadtplanung mit einer bedarfsorientierten Bereitstellung von Wohnbauland reagieren muss. Mit beabsichtigten baulichen Entwicklung in Holzheim wird dieser Empfehlung Rechnung getragen und die Stadt Neuss folgt außerdem der gutachterlichen Empfehlung, die im Rahmen der Stärken-Schwäche Analyse des „Handlungskonzeptes Wohnen - Neuss am Rhein“ (Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnungsforschung GmbH – GEWOS, 2010) u.a für den Ortsteil Holzheim empfohlen wurde. Der Ortsteil im Gesamten betrachtet ist gekennzeichnet durch alternde Gebiete mit überwiegend aufgelockerter Baustruktur und stabiler Bevölkerungsentwicklung. Aufgrund der umfangreichen Siedlungserweiterungen bereits seit der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts sind die oftmals noch in ihren Eigenheimen lebenden Erstbezieher gemeinsam mit den Wohnbaubeständen gealtert. In den letzten Jahren sind jedoch vermehrt junge Familien in die Bestandseigenheime gezogen, so dass sich die Einwohnerzahl auf stabiler Basis entwickelt. Als Handlungsbedarf wird gutachterlich eine Verstetigung dieser positiven Entwicklung empfohlen, zudem sollen vorhandene Baulandpotenziale für familiengerechten Wohnungsneubau genutzt werden. Mit diesem Bebauungsplan soll nunmehr die Rechtsgrundlage für die Entwicklung eines Wohngebiets im Norden des Ortsteils Holzheim geschaffen werden, um eine städtebaulich geordnete Entwicklung dieser Fläche gemäß Baugesetzbuch (BauGB) sicher zu stellen. Zur langfristigen Sicherung der vorhandenen sozialen und technischen Infrastruktureinrichtungen in Holzheim mit zur Zeit 7.800 Einwohnern ist eine Mantelbevölkerung in der heutigen Größenordnung auch langfristig erforderlich. Diese kann nur durch künftig verfügbare Wohnbauflächen sichergestellt werden. Durch die Neuausweisung von Baugebieten mit einem hohen Anteil an Eigenheimen, die insbesondere für junge Familien mit Kindern attraktiv sind, soll diesem Ziel Rechnung getragen werden. Selbst bei stagnierender oder rückläufiger Bevölkerung wird es eine Nachfrage nach neuem Wohnraum geben. Die Ursachen sind eine steigende Zahl an Haushalten durch Haushaltsverkleinerungen, Abgänge vom Wohnungsmarkt von marodem bzw. nicht mehr nachfragegerechtem Wohnraum sowie eine immer weiter zunehmende Wohnfläche pro Einwohner, die sich u.a. durch die Wohlstandsentwicklung begründen lässt. Durch eine frühzeitige planungsrechtliche Sicherung zukünftiger Wohngebiete soll eine bedarfsgerechte Realisierung gewährleistet werden. Bauflächen für individuelle Eigenheime bietet Holzheim derzeit nur noch für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf. Bebaubare Baulücken im Bestand sind derzeit nur in geringem Umfang verwertbar. Für den langfristigen Bedarf stehen in Holzheim keine Bauflächen zur Verfügung. Deshalb muss schon heute mit der Planung neuer Wohnbauflächen begonnen werden. In Holzheim sind nördlich des Blausteinsweg im Flächennutzungsplan Wohnbauflächen dargestellt, die bislang noch nicht bebaut wurden, aber für eine wohnbauliche Entwicklung Stand: 27.03.2012 TOP/Seite APS 26-2012-2 Begründung Seite 2 von 12 TOP/Seite sehr gut geeignet sind. Für diese Fläche und den nördlich angrenzenden Bereich ist ein Rahmenplan erarbeitet worden, der den genannten Zielen Rechnung trägt. Das städtebauliche Konzept sieht die Ausbildung von mehreren Wohnquartieren vor, die durch öffentliche Grünbereiche gegliedert sind. Es soll eine städtebauliche Struktur geschaffen werden, die sich vor dem Hintergrund einer Realisierungszeit von mehreren Jahren flexibel an sich ändernde Wohnwünsche anpassen kann. Durch Mischung unterschiedlicher Gebäudetypen soll ein breites und differenziertes Angebot an Wohnformen entstehen. Insgesamt sind ca. 210 Wohneinheiten auf 127 Baugrundstücken geplant. Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird auf Grundlage dieses Rahmenplans der Bebauungsplan Nr. 449 aufgestellt, der die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen sowie den Bereich umfasst, der bislang noch nicht im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist. Ein Teil des Plangebietes des Bebauungsplan Nr. 449 soll als „Klimaschutzsiedlung Blausteinsweg“ entstehen. Bei Neubaumaßnahmen besteht die Option der Bauherrenförderung im Rahmen des Programms „100 Klimaschutzsiedlungen“. Aufgrund der Lage ist der Standort für Wohnbebauung sehr gut geeignet. Holzheim bietet eine gute Infrastrukturausstattung mit Kindergärten, Grund- und Realschule, Versorgungs- und Sporteinrichtungen. Viele dieser Einrichtungen sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Die äußere Verkehrserschließung wird durch den vorhandenen Blausteinsweg und die neu zu schaffende Anbindung der Siedlung an die Lövelinger Straße gewährleistet. Auf diese Weise ist das Straßennetz geeignet, zusätzlich entstehende Verkehre aufzunehmen. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist durch die Nähe des DB-Haltepunktes NeussHolzheim und die Buslinie 843 sehr gut. Obwohl diese Fläche im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP99) bereits als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt ist, ist aufgrund landesplanerischer Vorgaben die Stadt Neuss gehalten, eine andere, bereits im FNP dargestellte, ungenutzte Wohnbaufläche für die Teilfläche zurückzunehmen. Als Tauschfläche in vergleichbarer Größenordnung wird deshalb die Fläche in „Schlicherum, Am Kapellchen“ durch das eigenständige Flächennutzungsplanänderungsverfahren Nr. 118 B planungsrechtlich gesichert. Inhaltlich sind beide Verfahren miteinander verbunden. 2. Änderungsbereich Das ca. 4,5 ha umfassende Plangebiet liegt in Holzheim-Löveling westlich der Bahnlinie Neuss-Grevenbroich und wird begrenzt durch den Blausteinsweg im Süden, durch die Bahnlinie im Osten, durch die vorhandene Wohnbauflächendarstellung im Westen und durch landwirtschaftliche Flächen im Norden. Die von der Änderung betroffenen Gebiete sind im Plan durch eine schwarze unterbrochene Linie umgrenzt. Fast im gesamten, nahezu ebenen Plangebiet wird intensiv Ackerbau betrieben. Entlang der Bahnlinie verlaufen. Im Süden des Änderungsbereiches befindet sich an der Bahnlinie ein Wohnhaus auf einem ehemaligen Gewerbegrundstück. Östlich der Bahnlinie auf ehemaligen Bahnflächen befinden sich gewerblich genutzte Hallen sowie das Gewerbegebiet Eisenstraße. Nordwestlich angrenzend befindet sich der Theisenhof, der den jetzigen Ortsrand Richtung Norden an der Lövelinger Straße bildet. Der Theisenhof ist als Baudenkmal und die umgebenden Freiflächen sind als Bodendenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz NRW geschützt. Das Plangebiet liegt nördlich des Blausteinswegs und östlich der Lövelinger Straße. Es wird über den Blausteinsweg und die Lövelinger Straße an das örtliche Straßennetz angeschlossen. Der Blausteinsweg und die Lövelinger Straße schließen an die Landesstraße L154 an, welche als Hauptverkehrsstraße in südlicher Richtung durch den Ortsteil Holzheim führt. Stand: 27.03.2012 TOP/Seite 3. APS 26-2012-2 Begründung Seite 3 von 12 TOP/Seite Planinhalte In dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft, als Verkehrsfläche, als Fläche für Bahnanlagen sowie als Gewerbegebiet dargestellt. Die neu geplante städtebauliche Konzeption deckt sich nicht mehr mit den bislang verfolgten Zielen in diesem Bereich und weicht deshalb von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab. Für die Fläche für die Landwirtschaft, die insgesamt eine Größe von 3 ha umfasst, fordert die Bezirksregierung Düsseldorf aufgrund landesplanerischer Vorgaben eine „Tauschfläche“. Das in diesem Änderungsbereich dargestellte Teilstück einer Straßenplanung wird herausgenommen, da diese Umgehung von Holzheim schon seit Jahren nicht mehr weiterverfolgt wird. Ein wesentlicher Grund ist in den sehr hohen Investitionskosten zu sehen, die vor allem beim Queren der Bahnanlagen entstehen würden. Aber auch der Entlastungseffekt ist aufgrund der mittlerweile fertig gestellten Kreisstraße 8n im Bereich der Skihalle kaum noch darzustellen. Das mit einer GE-Darstellung belegte Wohnhaus ist heute keinem gewerblichen Betrieb mehr zuzuordnen und wird deshalb in das Plangebiet einbezogen. Die Fläche für Bahnanlagen unterliegt noch dem Eisenbahnrecht und ist aus Sicht des Eigentümers grundsätzlich überplanbar. Eine Machbarkeitsprüfung zur Entbehrlichkeit der Bahnnutzung ist noch in Arbeit. Das Freistellungsverfahren gem. § 23 Allgemeines Eisenbahngesetzt ist bereits eingeleitet. Aufgrund der Kleinteiligkeit werden keine Ausgleichsflächen auf der Flächennutzungsplanebene dargestellt. Das Plangebiet wird nunmehr insgesamt als Wohnbaufläche dargestellt. 4. Gebietsentwicklungsplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den Änderungsbereich als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar. 5. Umweltbericht Auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes ist die Umweltprüfung nicht in der Detailschärfe erforderlich wie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, trotzdem sind auch auf dieser Ebene alle Umweltmedien und -belange zu prüfen, die im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführt sind. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Planbegründung, dessen Aufbau durch die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB vorgegeben ist. 5.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Ziel der 118. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnbebauung in Holzheim-Löveling nördlich des Blausteinswegs zu schaffen. Das ca. 4,5 ha umfassende Plangebiet des Teilbereiches I wird künftig als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt in Holzheim-Löveling westlich der Bahnlinie Neuss-Grevenbroich. Fast im gesamten Plangebiet wird intensiv Ackerbau betrieben. Wertvolle Grünstrukturen sind nicht vorhanden, lediglich entlang der Bahnlinie verläuft ein Gehölzstreifen. Im städtebaulichen Konzept zum Bebauungsplanentwurf Nr. 449 sind die einzelnen Wohnquartiere durch öffentliche Grünbereiche voneinander getrennt. Es soll eine städtebauliche Struktur geschaffen werden, die sich vor dem Hintergrund einer Stand: 27.03.2012 APS 26-2012-2 Begründung Seite 4 von 12 TOP/Seite TOP/Seite Realisierungszeit von mehreren Jahren flexibel an sich ändernde Wohnwünsche anpassen kann. Insgesamt sind ca. 210 Wohneinheiten auf 127 Baugrundstücken geplant. 5.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Bereits für das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes ist die Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB beachtlich, auf die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung im Zuge der Umweltprüfung mit einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag mit Eingriffsbewertung und Bilanzierung der Eingriffs-/Ausgleichssituation reagiert wird. In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen umweltfachlichen Ziele aufgeführt, die hinsichtlich der Schutzgüter für den Bauleitplan von Bedeutung sind. Schutzgut Fachgesetze / Richtlinien Umweltrelevante Ziele Mensch TA Lärm / BImSchG / DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Tiere und Pflanzen BauGB Baugesetzbuch BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzges etz) LG-NRW Landschaftsgesetz NRW Boden BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzges etz). BauGB Bei Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen; insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft , Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt § 1a BauGB Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie· die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Ziele des BBodSchG sind: der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Niederschlagswasser ist für erstmals bebaute oder befestigte Flächen ortsnah zu versickern, zu verrieseln oder in ein Gewässer einzuleiten, sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen. Baugesetzbuch Wasser WHG Wasserhaushaltsgesetz LWG NRW Landeswassergesetz Klima LG NRW Landschaftsgesetz NRW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Stand: 27.03.2012 APS 26-2012-2 Begründung Seite 5 von 12 TOP/Seite TOP/Seite Luft BImSchG Bundesimmissionsschut zgesetz Schutz der Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). Landschaft BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzges etz) LG NRW Landschaftsgesetz NRW BauGB Baugesetzbuch DSchG NRW Denkmalschutzgesetz NRW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Kultur- und sonstige Sachgüter Schutz von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor negativen Einflüssen, Überbauung etc. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wurden folgende Gutachten erarbeitet bzw. verwendet, die auch für den Umweltbericht dieser Flächennutzungsplanänderung von Relevanz sind: Geräusche: TAC Technische Akustik; Schalltechnische Untersuchung über die zu erwartenden Geräuschimmissionen aus öffentlichem Straßen- und Schienenverkehr sowie aus Gewerbebetrieben innerhalb des Rahmenplanes „Holzheim, Blausteinsweg“ in Neuss, Stand 08.02.2008; Korschenbroich 2011 Schmitz, Prof.; TAC Technische Akustik; Schalltechnische Untersuchung über die zu erwartenden Geräuschimmissionen aus öffentlichem Straßen- und Schienenverkehr sowie aus Gewerbe innerhalb des BPlan-Gebietes Nr. 449 „Holzheim, Blausteinsweg" in Neuss, Stand 17.03.2011, Korschenbroich 2011 Luftqualität Förderverein des Rheinischen Instituts für Umweltforschung an der Universität zu Köln e.V., Köln; LufthygieneUntersuchung-LUNA Bericht "Beurteilung der Luftqualität für Bebauungspläne der Stadt Neuss auf der Basis von kleinskaligen Ausbreitungsrechnungen im Rahmen des Projekts LUNA", / Köln, Februar 2006 „Lufttechnisches Gutachten des TÜV Süd für das Gebiet Neuss-Grefrath / Neuss Holzheim“ vom 16.11.2005 Boden Bericht über Bodenuntersuchungen Niederschlagsversickerung Blausteinsweg, 18.05.2009, TERRA Umwelt Consulting GmbH, Neuss 2009 Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung der Altablagerung Ne-1290, TERRA Umwelt Consulting GmbH, Neuss November 2011 Artenschutz Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung, Artenschutzgutachten Bebauungsplan Nr. 449, Düsseldorf April 2010 Straube, M; Feldhamsterkartierung Bebauungsplan 449, Holzheim, Blausteinsweg, Erkelenz, 2010 Oktober Natur und Landschaft Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bebauungsplan Nr. 449 Blausteinsweg, Planungsstand April 2011, Dipl.Ing. L. Jägersküpper Sonstige Unterlagen Umweltinformationssystem der Stadt Neuss Stand: 27.03.2012 APS 26-2012-2 Begründung Seite 6 von 12 TOP/Seite 5.3 TOP/Seite Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Naturräumliche Grundlagen Naturräumlich ist der Einwirkungsbereich dem südlichen Bereich der Krefelder Mittelterrasse zuzuordnen und darin in der nächsten Gliederungsstufe der Büttgener Lehmplatte. Im Süden hat sie eine Höhe von etwa 46 m üNN und fällt nach Norden ab. Die potentielle natürliche Vegetation des betroffenen Baugebietes ist der maiglöckchenreiche Perlgras-Buchenwald Schutzgut Tiere und Pflanzen Das Planungsgebiet wird derzeit größtenteils ackerbaulich genutzt. Die Fläche ist eben ohne große Höhenunterschiede. Wichtiges Gliederungselement bildet die Gehölzhecke entlang der Bahntrasse. Bei den Gehölzen dominiert Weißdorn (Crataegus monogyna). In geringem Umfang beigemischt sind Holunder (Sambucus nigra) und Hartriegel (Cornus sanguinea). Das städtische Biotopkataster stuft die erhaltenswerten Biotopstrukturen (Biotop BK4806-045) entlang der Einsenbahnstrecke der DB AG als schutzwürdig ein. An der südöstlichen Ecke des Plangebietes liegt ein etwa 2000 m² großes Wohngrundstück mitgeringem Gehölzbestand, einer Koniferenhecke und intensiv gepflegten Rasenflächen. Der südwestliche Teil des Plangebietes ist bebaut. Schutzwürdige oder gesetzlich geschützte Biotope bzw. Landschaftsbestandteile gem. Landschaftsplan Kreis Neuss, Teil I bzw. gem. Landschaftsgesetz werden durch die Planung nicht betroffen. Im Landschaftsplan wird für den Änderungsbereich das Ziel 2 vorgegeben: „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen gliedernden und belebenden Elementen“. Entlang der Bahnlinie sieht der Landschaftsplan das Anlegen einer 1- bis mehrreihigen Gehölzpflanzung vor. Außerdem befindet sich an der Eisenbahnstrecke eine Brachfläche, die gem. Landschaftsplan der natürlichen Entwicklung zu überlassen ist. Durch einen Fachgutachter ist eine Erfassung der Vögel und Fledermäuse vorgenommen und die Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen geprüft worden Südlich des Theisenhofs wurde im Rahmen der Kartierungen ein potenzielles Zwergfledermaus-Quartier festgestellt. Der Gutachter stuft die Bedeutung des Plangebietes für Fledermäuse als gering ein, die Zwergfledermaus nutzte nur gelegentlich Teilbereiche der Vorhabensflächen zur Jagd. Die Zwergfledermaus ist die häufigste Art und gilt sowohl bundesweit als auch in NRW als ungefährdet, ist jedoch als Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie streng geschützt. Es wurden 16 Brutvogelarten festgestellt, die den Raum als Teillebensraum und zur Nahrungssuche nutzen. Insgesamt wurden sechs Arten nachgewiesen, die in NRW planungsrelevant sind (Zwergfledermaus und fünf Vogelarten).Von den Vögeln wird der Vorhabenbereich zurzeit als Teillebensraum zur Nahrungssuche genutzt. Fortpflanzungs- und Ruhestätten konnten nicht festgestellt werden. Eine Feldhamsterkartierung, die im Oktober 2010 vorgenommen wurde, konnte keine Feldhamster oder Spuren von Feldhamstern nachweisen. Die Empfindlichkeit hinsichtlich des Schutzgutes Pflanzen und Tiere wird als „gering“ beurteilt. Durch die Bauleitplanung werden wesentliche Eingriffe in den Naturhaushalt durch Mehrversiegelung planungsrechtlich vorbereitet. Ein großer zusammenhängender Landschaftsteil von ca. 4,5 ha Fläche mit seinem Potenzial geht für den Naturhaushalt verloren. Die überwiegend ackerbauliche Bewirtschaftung hat kaum zur Ausbildung dauerhafter Lebensräume geführt. Sowohl in Fauna als auch Flora ist das Artenspektrum gering. die Umsetzung der Planung führt nur in geringem Umfang zum Verlust von dauerhafter Vegetation und von bestandsbildenden Gehölzstrukturen. In der Folge sind auch Lebensräume von Tieren wenig betroffen. Der Eingriff für den Bau von Lärmschutzeinrichtungen entlang der Bahnlinie kann zum Verlust von Brutplätzen von Lerche und Turteltaube in diesem Bereich führen. Abseits der Bahnlinie sind jedoch geeignete Stand: 27.03.2012 APS 26-2012-2 Begründung Seite 7 von 12 TOP/Seite TOP/Seite Bruthabitate vorhanden, so dass kein erheblicher Einfluss auf die Populationen zu erwarten ist. Die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist nicht zu erwarten. Schutzgut Boden Natürlich gewachsene Böden Im Umweltinformationssystem wird der Bodentyp im überwiegenden Teil des Plangebietes als Parabraunerde bestimmt. Die Schutzwürdigkeit wird mit „hoch“ der Belastungsgrad der Böden als „gering“ angegeben. Durch die Neuplanung werden Flächen versiegelt. Natürliche Bodenfunktionen gehen zum Teil verloren. Die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000 des GLD NRW klassifiziert die Böden im Plangebiet aufgrund ihrer hohen Fruchtbarkeit als „besonders schutzwürdig“. Für das Plangebiet liegen gem. der Digitalen Bodenbelastungskarte des Rhein-Kreis Neuss keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen nach BBodSchG für die natürlich gewachsenen Böden vor. Die Böden weisen Bodenwertzahlen zwischen 60 und 75 auf und bieten gute Nutzungsmöglichkeiten für die Land- und Forstwirtschaft. In der Folge der Neuausweisung von Wohnbauflächen, in denen Verkehrsflächen und technische Infrastrukturen enthalten sind, kommt es zu einem Verlust von unversiegelten Böden bzw. teilweise zu einer dauerhaften Störung der Bodenstruktur. Auf der verbindlichen Ebene der Bauleitplanung werden Bodenschutzmaßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Beeinträchtigungen festgesetzt. Auch die dort geplanten Pflanzmaßnahmen tragen zum Erhalt der Bodenfunktionen bei. Altlasten Am nördlichen Rand des Änderungsbereiches liegt die Altablagerung Ne 1290. Nach den durchgeführten Untersuchungen ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf das Plangebiet. Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Nicht vorhanden Grundwasser Das Plangebiet liegt in keiner Wasserschutzzone. Hinweise auf Belastung des Grundwassers liegen nicht vor. Eine Prüfung der hydrogeologischen Verhältnisse hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Versickerung des Niederschlagwassers im Plangebiet günstig sind. Entsprechende Flächen sind bereits im Städtebaulichen Konzept bzw. im Bebauungsplan Nr. 449 berücksichtigt. Schutzgüter Klima und Luft Klima Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Belüftungskorridors. Im Umweltinformationssystem wird die Schutzwürdigkeit des Siedlungsraumes als mittel bis hoch eingestuft. In der Klimafunktionskarte wird der unbebaute Bereich als städtisches „Freilandklima“ und der Bereich entlang der Bahnstrecke als „Klima der Industrie- und Gewerbegebiete“ eingeordnet. Die Planung tangiert diesen Korridor nicht. Stand: 27.03.2012 TOP/Seite APS 26-2012-2 Begründung Seite 8 von 12 TOP/Seite Lufthygiene Laut LUNA („Beurteilung der Luftqualität in Neuss auf Grund von Ausbreitungsberechnungen“) werden die Luftschadstoff-Grenzwerte der 22. BImSchV eingehalten. Besondere Hinweise auf lokale Belastungsspitzen liegen nicht vor. Durch die Planung werden keine lufttechnischen Veränderungen hervorgerufen. Schutzgut Mensch Lärm Das Plangebiet befindet sich im Einwirkungsbereich der DB-Strecke Neuss-Grevenbroich, von Straßenverkehr (A 46) und von Gewerbebetrieben östlich der Bahnlinie. Eine schalltechnische Untersuchung liegt vor. Durch den bestehenden Straßen- und Schienenverkehr werden die orientierungswerte der DIN 18005 („Schallschutz im Städtebau“) für Allgemeine Wohngebiete zum Teil überschritten. Zur Einhaltung der Orientierungswerte und der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) wird eine 3,5 m hohe Lärmschutzeinrichtung (Wall bzw. Wand) entlang der Bahnlinie erforderlich. Diese wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung festgesetzt. Nur wenige Häuser sind noch erhöhten Lärmeinwirkungen ausgesetzt. Für diese sieht der Bebauungsplan weitergehende Festsetzungen vor. Für den Gewerbelärm hat die Untersuchung ergeben, dass tagsüber und nachts die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) für Allgemeine Wohngebiete an allen Häusern eingehalten werden. Gerüche Das lufttechnische Gutachten des TÜV Süd kommt zum Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte der Geruchsimmissionsrichtlinie trotzt der Wertstoffaufbereitungsanlage Löveling (Deponie) und der ortsansässigen Brauerei eingehalten werden. Erholung und Landschaftsbild Der überwiegende Teil des Plangebietes stellt sich als offene, ausgeräumte Ackerlandschaft dar. Landschaftsgliedernde Elemente sind nur in Form des Gehölzstreifens entlang der Bahnlinie sowie als Gehölzstrukturen am nordwestlich des Änderungsbereiches liegenden Theisenhofes vorhanden. Erholungswirksame Strukturen sind aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung im Änderungsbereich nicht vorhanden. Das Wohngebiet entlang der Lövelinger Straße wird im Nordwesten überragt von der Deponie Grefrath. Die darauf auf hohen Stützen errichtete Skihalle mit ihrer Metallfassade und dem geschwungenen Dach ist nahezu im gesamten Plangebiet sichtbar. Trotz ihrer eigenwilligen Architektur ist die Skihalle ein bekanntes Bauwerk, das der Orientierung im Landschaftsraum dient. Durch die städtebauliche Konzeption werden gliedernde Grünbereiche geschaffen, die der Durchgängigkeit und der Naherholung des Areals dienen. Durch die Lärmschutzwand müssen Teile des Privatgrundstücks direkt westlich angrenzend an die Eisenbahnstrecke der DB AG, für Lärmschutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Obwohl z.T. entlang der Bahnstrecke eine 3,50 m hohe Lärmschutzwand errichtet werden muss, ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die neuen Wohngebäude nicht zu befürchten. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Der im Nordwesten, außerhalb des Änderungsbereiches gelegene Theisenhof ist als Bodendenkmal eingetragen. Hinweise auf Bodendenkmäler im Plangebiet selbst wurden bei Stand: 27.03.2012 TOP/Seite APS 26-2012-2 Begründung Seite 9 von 12 TOP/Seite einer Begehung des Plangebietes nicht gefunden. Beeinträchtigungen von Kulturgütern ergeben sich durch die Planung nicht. 5.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt die landwirtschaftliche Nutzung. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sind positive Effekte auf Mensch und Umwelt bei Nichtdurchführung der Planung nicht zu erwarten. 5.5 Beschreibung der umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der Umweltauswirkungen Die Planung sieht für den Änderungsbereich als Maßnahmen zur Verringerung der nachteiligen Umweltauswirkungen geringe Baudichten und –höhen sowie die Versickerung des Niederschlagswassers vor. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen in den Grünbereichen erfolgen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird der erforderliche Ausgleichsbedarf ermittelt und die Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. Schutzgut Tiere und Pflanzen Aufgrund der Kleinteiligkeit dieser Maßnahmen werden keine Ausgleichsflächen auf der Flächennutzungsplanebene dargestellt, deswegen wird auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen. Die mit der Bauleitplanung verbundene Eingriffsintensität wurde im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag in einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ermittelt. Im Vergleich zum Bestand weist der Bebauungsplan Nr. 449 einen angemessenen Grünflächenanteil auf. Durch die festgesetzte Dachbegrünung und die Baumpflanzungen wird neuer potentieller Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen. Insgesamt verbleibt jedoch im Plangebiet des Bebauungsplans ein Ausgleichsdefizit. Dieses wird durch die Anlage von Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 421 – Norf, Gewerbegebiet Am Blankenwasser ausgeglichen. Es wurde ein Artenschutzgutachten erstellt, die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG werden nicht erfüllt. Die Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen der betreffenden Arten ist nicht zu erwarten. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen der Planung nicht entgegen. Schutzgut Boden Wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von Bodeneingriffen ist die Sicherung des hohen Grünflächenanteils durch den Bebauungsplan. Bei Bodeneingriffen innerhalb der Altablagerung Ne-1290 sind Gefährdungen durch evtl. Bodenverunreinigungen zu beachten und eine geordnete Wiederverwertung/ Entsorgung des Bodenaushubs und ggf. geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Dachbegrünung, Baumpflanzungen) vermindern die Eingriffsintensität in den Boden. Schutzgut Wasser Wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von Eingriffen in das Schutzgut Wasser ist der mäßige zusätzliche Versiegelungsgrad durch die geplante Bebauung sowie die festgesetzten Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen wie z.B. Baumpflanzungen, Dachbegrünung. Stand: 27.03.2012 TOP/Seite APS 26-2012-2 Begründung Seite 10 von 12 TOP/Seite Das anfallende Niederschlagswasser der Dach- und Verkehrsflächen wird im Bereich der geplanten östlichen Grünfläche zentral versickert, wodurch die Grundwasserneubildung im Plangebiet nur geringfügig beeinträchtigt wird. Schutzgüter Klima und Lufthygiene Eine wesentliche Veränderung der klimatischen Situation ist nicht zu befürchten. Die in den Wohngebieten (WA und WR), in den Verkehrsflächen und auf den Grünflächen gesicherten Gehölzpflanzungen tragen zu einer Glättung der Temperaturamplitude bei und wirken so der Aufheizung der versiegelten Flächen positiv entgegen. Hierbei ist die Sicherung des Grünflächenanteils, in Verbindung mit der festgesetzten Baupflanzungen in den Verkehrsflächen, den öffentlichen Grünflächen und der Versickerungsfläche wesentlich, so dass die mit dem Wegfall einiger Bäume verbundene nachteiligen Auswirkungen kompensiert werden. Die relativ geringe Gebäudehöhe und die offene Bauweise vermeiden eine wesentliche Verschattung und erlauben eine starke Besonnung der Gebäude und sichern eine gute Durchlüftung des Plangebietes. Die Verkehrsbelastung ist gering. Eine wesentliche zusätzliche Luftbelastung ist nicht zu befürchten. Aufgrund der günstigen Lage kann ein Teil des Verkehrs über den Umweltverbund abgewickelt werden. Schutzgut Mensch Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung sind auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht durchführbar, deswegen wird auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen. Der Schutz vor Lärm wird im Bebauungsplan Nr. 449 durch die Festsetzung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen erreicht. Die Erholungsmöglichkeit des Menschen in der Landschaft wird durch die Schaffung von öffentlichen Grünflächen mit Wegebeziehung zur Lövelingerstr. und zum Blausteinsweg aufgewertet. Die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und der öffentlichen Grünflächen sichern die Landschaftsqualität und damit deren Erholungswert. Mit den festgesetzten Gehölzpflanzungen werden die mit den Baukörpern zu erwartenden Beeinträchtigungen der Landschaft deutlich gemildert. 5.6 Technische Verfahren bei der Zusammenstellung der Angaben Umweltprüfung und Schwierigkeiten bei der Es wurden die oben genannten immissionsschutzrechtlichen Regelwerke sowie im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages die einschlägigen naturschutzrechtlichen Bewertungsverfahren angewendet. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen haben sich nicht ergeben. 5.7 Prüfung von Standort- und Planungsalternativen Standortalternativen für eine Wohnbauentwicklung in Holzheim wurden geprüft. Andere restriktionsarme Flächen mit dieser Lagegunst sind in Holzheim/Löveling nicht vorhanden. Der Standort knüpft direkt an die bestehenden Wohnsiedlungsstrukturen an und es können vorhandene Infrastruktureinrichtungen in Holzheim genutzt werden. Weiterer wichtiger Aspekt ist, dass der Standort den landesplanerischen Zielvorgaben entspricht, denn der Regionalplan stellt den Änderungsbereich als zukünftigen Allgemeinen Wohnsiedlungsbereich dar. Stand: 27.03.2012 TOP/Seite APS 26-2012-2 Begründung Seite 11 von 12 TOP/Seite Eine reine gewerbliche Nutzung wäre wegen der Nähe zu der vorhandenen Wohnbebauung städtebaulich nicht vertretbar. Auch eine modifizierte Planung mit Wohnen und Gewerbe wäre ökonomisch nicht tragfähig 5.8 Monitoring Für die Ebene der Flächennutzungsplanung ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich erst durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes (bzw. Satzungen) die Umsetzung von Vorhaben erfolgt. Erst die sich daraus ergebenden Festsetzungen und Regelungen sind unmittelbar auf Vollzug angelegt. Insofern ist der Anwendungsbereich eines Monitorings bei der Flächennutzungsplanung erheblich eingeschränkt. Überwachungsmaßnahmen setzen aber eine umgesetzte Planung voraus, so dass auf dieser Ebene auf die Regelungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan verwiesen wird. Das Umweltinformationssystem der Stadt Neuss, das flächendeckend Daten zur Bewertung aller relevanten Schutzgüter und Belastungsfaktoren enthält, wird in einem der jeweiligen Fachaufgabe angemessenen Turnus vollständig aktualisiert und ermöglicht damit bei einer wesentlichen Veränderung der Rahmenbedingungen ein schnelles und flexibles Reagieren. In Intervallen werden zu den Lärmaus- bzw. einwirkungen Belastungsüberprüfungen anhand des aktuellen Schallimmissionsplanes der Stadt Neuss und der strategischen Lärmkarten gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Stufe II durchgeführt. Die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen wird im Rahmen des Bebauungsplan sichergestellt und überprüft. 5.9 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung Mit der Bauleitplanung ist beabsichtigt, im nördlichen Bereich von Holzheim eine Wohnsiedlung unter klimagerechten Gesichtpunkten zu schaffen, die dem demographischen Wandel Rechnung trägt und dem hohen Zuwanderungsinteresse nach Neuss Rechnung trägt, zu schaffen. Von der Bauleitplanung gehen keine wesentlichen schalltechnischen Beeinträchtigungen aus. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 werden eingehalten. Die Geruchsimmissionsbelastung liegt unter den Richtwerten der GIRL. Erhebliche, negative Auswirkungen durch das Vorhaben auf Arten, die gem. § 7 (2) BNatSchG besonders oder streng geschützt bzw. gefährdet sind, sind nicht zu erwarten. Sonstige Fortpflanzungs-, Ruhe- oder sonstige essentielle Teillebensstätten planungsrelevanter Arten sind nicht betroffen. Die geplante zusätzliche Versiegelung führt nur zu einer geringfügigen Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Mit der festgesetzten Dachbegrünung, den Baumpflanzungen und insbesondere dem Versickerungsbecken werden diese Auswirkungen gemindert. Die geplante Versiegelung liegt über der vorhandenen und der bisher planungsrechtlich zulässigen Versiegelung. Somit ist mit der Realisierung der geplanten Bebauung eine geringfügige Veränderung der Temperaturverhältnisse im Bereich des Bebauungsplangebietes sowie im Bereich der angrenzenden Bebauung zu erwarten. Ein positiver, ausgleichender Effekt kann erreicht werden, wenn die im Bebauungsplan festgesetzte Begrünung der Dachflächen umgesetzt wird. Durch die flexible Gebäudeorientierung, die relativ geringen Bauhöhen und die breiten Abstände zwischen den Gebäuden ist eine wesentliche Änderung der Durchlüftung durch die geplante Bebauung nicht zu erwarten. Die Luftströmungen zwischen östlich des Plangebiet werden nicht tangiert. Wesentliche Beeinträchtigungen der zu prüfenden Schutzgüter werden mit der Planung nicht vorbereitet. Ausschlaggebend für diese Bewertung sind die festgesetzten Stand: 27.03.2012 TOP/Seite APS 26-2012-2 Begründung Seite 12 von 12 TOP/Seite Ausgleichsmaßnahmen. Unter Berücksichtigung des Bestandes sowie der erläuterten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen werden mit dem Bebauungsplan keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die zu prüfenden Schutzgüter vorbereitet. Die geplanten Eingriffe können im Plangebiet selbst sowie auf externen Flächen ausgeglichen werden. Bei Nichtumsetzung der geplanten Wohnbauflächen würde die Nutzung als Ackerfläche bestehen bleiben. Sinnvolle Planungsalternativen existieren nicht. Die Mischung aus überwiegend freistehenden niedrigen Wohngebäuden - gruppiert in überschaubaren Einheiten - und öffentlichen Grünflächen ist städtebauliche und ökonomisch vertretbar und sinnvoll umsetzbar. Stand: 27.03.2012