1 1a Einleitung Kurzdarstellung Der Bebauungsplan der „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ ist mit Inkraftsetzung vom 24. September 1993 wirksam geworden. Mit Beschluss des Stadtrates vom 20. Dezember 2007 soll dieses Plangebiet den aktuellen Bedingungen angepasst werden. Grundlage des Beschlusses war die Erkenntnis der Stadtverwaltung und beauftragter Sachverständiger, dass die Planung und dabei insbesondere die Festsetzungen zum Plan sehr kompliziert anzuwenden sind und teilweise nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Sächsisches Waldgesetz) entsprechen. Die zur 1. und 2. Entwurfsauslage gegebenen Hinweise wurden entsprechend Abwägung des Stadtrates in das Änderungsverfahren eingearbeitet. Zu mehren Teilbereichen haben sich die Planungsziele der Stadt zwischenzeitlich geändert und eine ergänzende Fläche wurde einbezogen. Durch die Übernahme auf die aktuelle Liegenschaftskarte (ALK) wurde eine digitalisierte Bearbeitung möglich. So wird u.a. die Lesbarkeit wesentlich verbessert, der aktuelle Leitungsbestand der Ver- und Entsorgungsunternehmen konnte übernommen werden und die realisierte verkehrliche Erschließung wird übernommen und ergänzend ergänzt. Eine Einzelauflistung der Änderungen kann wegen der Komplexität der Überarbeitung nicht erfolgen, da alle Teilbereiche dieser Bauleitplanung betroffen sind. Wie aus der Gegenüberstellung der Flächenbilanz zum Plan 1993 ersichtlich ist, ändert sich der Anteil der zur baulichen Nutzung geplanten Flächen im Prinzip nicht, der Grünflächenanteil wird aber nahezu verdoppelt. 1b Ziele des Umweltschutzes Die wichtigsten betroffenen Ziele des Umweltschutzes sind die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen und umweltschonenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen in Einklang bringt, mit der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Nutzungsstrukturen. Die Wertigkeit und Beachtung der Ziele insbesondere des Naturschutzes wird durch die Änderung des Bebauungsplanes erhöht, indem der Grünverbund vom Stadtpark über die neu geplante Parkfläche und die vorhandene Dauerkleingartenanlage bis zum Wildbacher Waldgebiet durchgängig gestaltet wird. Der Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie effektive Nutzung der vorhandenen Erschließungen stehen neben dem Schutz des Schutzgutes Boden durch geringste Versiegelung und minimierte Eingriffe als Grundprämisse auch weiterhin im Fordergrund der Planung. 2 2 2a Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Derzeitiger Umweltzustand Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ändert sich durch das Anfügen einer ca. 7.000 m² großen „Sonderbaufläche für Anlagen die der Gesundheit und dem Sozialwesen dienen“. Diese Ausweisung erfolgt auf der Basis des Flächennutzungsplanes auf einer ehemaligen Gewerbebrache und entspricht somit den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Danach sind baulich vorbelastete Flächen vorrangig und umgehend einer sozialgerechten Nachnutzung zuzuführen. Die im Bereich Langenbacher Straße neu ausgewiesene Fläche für eine Versorgungsanlage zur Errichtung einer Energiegewinnungsanlage ist wieder entfallen. Diese Fläche bleibt landwirtschaftliche Nutzfläche. Im zentralen Bereich des Baugebietes befindet sich eine Waldfläche. Im südlichen Bereich ist eine Teilfläche (ca. 1.800 m²) wegen Sturmschäden gerodet worden. Hier ist die gewerbliche Nutzung erheblich an das ehemalige Waldgebiet herangerückt, sodass eine Aufforstung nicht mehr möglich ist. Deshalb soll mittels Waldumwandlungsverfahren diese Fläche zukünftig als „allgemeine Grünfläche“ entwickelt werden. Als Ausgleich für die entfallene Waldfläche soll auf einem 2.000 m² großen städtischen Flurstück, angrenzend an eine Bestandswaldfläche, eine Erstaufforstung erfolgen. Die dafür erforderlichen Genehmigungen liegen vor. 2b Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands Durch die zukünftige bauliche Nutzung ändert sich gegenüber der bisher geplanten baulichen Nutzung des Bebauungsplangebietes für die Entwicklung des Umweltzustandes nichts Wesentliches da die Umwelt sichernden Festsetzungen des Planes erhaltend präzisiert und damit nur nachvollziehbarer kontrollfähig gestaltet werden. Durch die wesentliche Erhöhung des Grünflächenanteiles (Entfall von Gemeinschaftsgaragenanlagen) wird das Schutzgut Boden durch Entsiegelung geringer belastet. Die geplante Energiegewinnungsanlage auf der hinzukommenden Fläche entzieht zwar weiteren Grund und Boden, ermöglicht aber nach Aussage des zukünftigen Betreibers die Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen und entlastet so wiederum den Naturhaushalt. Mit der Erstaufforstung einer bisherigen Wiesenfläche wird ein Waldsaum den Bestandswald zukünftig besser schützen und die zu entwickelnde allgemeine Grünfläche bietet die Möglichkeit der Schaffung einer Erholungsfläche mit Aussichtspunkt. 3 2c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Es werden keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen erforderlich. Die Gebietszuordnung erfolgt passend nach der aktuellen Planungsrichtlinie „Schutz vor gewerblichen Schallimmissionen in der Bauleitplanung – NRW“. Danach erfolgt die Gebietszuordnung auch unter Beachtung der im Plangebiet bereits errichteten Lärmschutzanlagen entsprechend Vorgabe der TA Lärm. 2d Alternative Planungsmöglichkeiten Alternative Planungsmöglichkeiten ergeben sich nicht. Das Plangebiet ist vollständig erschlossen und teilweise bebaut. Eine alternative Ersatzfläche weist der Flächennutzungsplan nicht aus. Auch ist eine Ersatzfläche solange nicht erforderlich bis diese voll erschlossene Gewerbeanlage vollständig belegt ist. 3 3a Zusätzliche Angaben Verwendete Verfahren zur Umweltprüfung • • • • • • 3b Flächennutzungsplan Städtebund „Silberberg“ Planteil Stadt Schneeberg, Landschaftsplanung zum Flächennutzungsplan der Stadt Schneeberg, Satzung des Bebauungsplanes und des dazugehörigen Grünordnungsplanes BauGB und BauNVO, Begehungen im Rahmen der Entscheidungsfindung und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Überwachung der Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt Die Bauleitplanung wird vom Bauamt der Stadt überwacht. 3c Zusammenfassung Mit der Änderung der städtebaulichen Satzung werden die Ziele der gemeindlichen Entwicklung, so wie im FNP geplant nicht geändert. Die Planung wird hingegen der Flächenausweisung des FNP angepasst. Es werden im Rahmen der Nutzung der Fläche die Schutzgüter Boden und Natur und Landschaft geringer als nach B-Plansatzung des wirksamen Bebauungsplanes bisher geplant belastet. Das Schutzgut Mensch aber hat einen Vorteil davon, dass dringend erforderliche gewerbliche Arbeitsplätze einfacher realisierbar planerisch vorbereitet werden können. Die Planung löst keine erheblichen Umweltauswirkungen aus. Eine fachlich umfassendere Prüfung und Begutachtung kann somit entfallen.