1 Einleitung 1 a Kurzdarstellung 1 b Ziele des Umweltschutzes

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1a
Einleitung
Kurzdarstellung
Der Bebauungsplan der „Gewerbegebiet um den Gerichtsberg“ ist mit
Inkraftsetzung vom 24. September 1993 wirksam geworden. Mit Beschluss des
Stadtrates vom 20. Dezember 2007 soll dieses Plangebiet den aktuellen
Bedingungen angepasst werden. Grundlage des Beschlusses war die Erkenntnis
der Stadtverwaltung und beauftragter Sachverständiger, dass die Planung und
dabei insbesondere die Festsetzungen zum Plan sehr kompliziert anzuwenden sind
und teilweise nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Sächsisches
Waldgesetz) entsprechen. Die zur 1. und 2. Entwurfsauslage gegebenen Hinweise
wurden entsprechend Abwägung des Stadtrates in das Änderungsverfahren
eingearbeitet.
Zu mehren Teilbereichen haben sich die Planungsziele der Stadt zwischenzeitlich
geändert und eine ergänzende Fläche wurde einbezogen. Durch die Übernahme
auf die aktuelle Liegenschaftskarte (ALK) wurde eine digitalisierte Bearbeitung
möglich. So wird u.a. die Lesbarkeit wesentlich verbessert, der aktuelle
Leitungsbestand der Ver- und Entsorgungsunternehmen konnte übernommen
werden und die realisierte verkehrliche Erschließung wird übernommen und
ergänzend ergänzt.
Eine Einzelauflistung der Änderungen kann wegen der Komplexität der
Überarbeitung nicht erfolgen, da alle Teilbereiche dieser Bauleitplanung betroffen
sind.
Wie aus der Gegenüberstellung der Flächenbilanz zum Plan 1993 ersichtlich ist,
ändert sich der Anteil der zur baulichen Nutzung geplanten Flächen im Prinzip
nicht, der Grünflächenanteil wird aber nahezu verdoppelt.
1b
Ziele des Umweltschutzes
Die wichtigsten betroffenen Ziele des Umweltschutzes sind die Sicherung einer
nachhaltigen
städtebaulichen
Entwicklung,
die
die
sozialen
und
umweltschonenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen in Einklang bringt, mit der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler
Nutzungsstrukturen. Die Wertigkeit und Beachtung der Ziele insbesondere des
Naturschutzes wird durch die Änderung des Bebauungsplanes erhöht, indem der
Grünverbund vom Stadtpark über die neu geplante Parkfläche und die vorhandene
Dauerkleingartenanlage bis zum Wildbacher Waldgebiet durchgängig gestaltet
wird. Der Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie effektive
Nutzung der vorhandenen Erschließungen stehen neben dem Schutz des
Schutzgutes Boden durch geringste Versiegelung und minimierte Eingriffe als
Grundprämisse auch weiterhin im Fordergrund der Planung.
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2
2a
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Derzeitiger Umweltzustand
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ändert sich durch das Anfügen einer
ca. 7.000 m² großen „Sonderbaufläche für Anlagen die der Gesundheit und dem
Sozialwesen dienen“. Diese Ausweisung erfolgt auf der Basis des
Flächennutzungsplanes auf einer ehemaligen Gewerbebrache und entspricht somit
den Zielen des Landesentwicklungsplanes. Danach sind baulich vorbelastete
Flächen vorrangig und umgehend einer sozialgerechten Nachnutzung zuzuführen.
Die im Bereich Langenbacher Straße neu ausgewiesene Fläche für eine
Versorgungsanlage zur Errichtung einer Energiegewinnungsanlage ist wieder
entfallen. Diese Fläche bleibt landwirtschaftliche Nutzfläche.
Im zentralen Bereich des Baugebietes befindet sich eine Waldfläche. Im südlichen
Bereich ist eine Teilfläche (ca. 1.800 m²) wegen Sturmschäden gerodet worden.
Hier ist die gewerbliche Nutzung erheblich an das ehemalige Waldgebiet
herangerückt, sodass eine Aufforstung nicht mehr möglich ist. Deshalb soll
mittels Waldumwandlungsverfahren diese Fläche zukünftig als „allgemeine
Grünfläche“ entwickelt werden. Als Ausgleich für die entfallene Waldfläche soll
auf einem 2.000 m² großen städtischen Flurstück, angrenzend an eine
Bestandswaldfläche, eine Erstaufforstung erfolgen. Die dafür erforderlichen
Genehmigungen liegen vor.
2b
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands
Durch die zukünftige bauliche Nutzung ändert sich gegenüber der bisher
geplanten baulichen Nutzung des Bebauungsplangebietes für die Entwicklung des
Umweltzustandes nichts Wesentliches da die Umwelt sichernden Festsetzungen
des Planes erhaltend präzisiert und damit nur nachvollziehbarer kontrollfähig
gestaltet werden. Durch die wesentliche Erhöhung des Grünflächenanteiles
(Entfall von Gemeinschaftsgaragenanlagen) wird das Schutzgut Boden durch
Entsiegelung geringer belastet.
Die geplante Energiegewinnungsanlage auf der hinzukommenden Fläche entzieht
zwar weiteren Grund und Boden, ermöglicht aber nach Aussage des zukünftigen
Betreibers die Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen und entlastet
so wiederum den Naturhaushalt.
Mit der Erstaufforstung einer bisherigen Wiesenfläche wird ein Waldsaum den
Bestandswald zukünftig besser schützen und die zu entwickelnde allgemeine
Grünfläche bietet die Möglichkeit der Schaffung einer Erholungsfläche mit
Aussichtspunkt.
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2c
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
Es werden keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und
zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen erforderlich. Die Gebietszuordnung
erfolgt passend nach der aktuellen Planungsrichtlinie „Schutz vor gewerblichen
Schallimmissionen in der Bauleitplanung – NRW“. Danach erfolgt die
Gebietszuordnung auch unter Beachtung der im Plangebiet bereits errichteten
Lärmschutzanlagen entsprechend Vorgabe der TA Lärm.
2d
Alternative Planungsmöglichkeiten
Alternative Planungsmöglichkeiten ergeben sich nicht. Das Plangebiet ist
vollständig erschlossen und teilweise bebaut. Eine alternative Ersatzfläche weist
der Flächennutzungsplan nicht aus. Auch ist eine Ersatzfläche solange nicht
erforderlich bis diese voll erschlossene Gewerbeanlage vollständig belegt ist.
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3a
Zusätzliche Angaben
Verwendete Verfahren zur Umweltprüfung
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3b
Flächennutzungsplan Städtebund „Silberberg“ Planteil Stadt Schneeberg,
Landschaftsplanung zum Flächennutzungsplan der Stadt Schneeberg,
Satzung
des
Bebauungsplanes
und
des
dazugehörigen
Grünordnungsplanes
BauGB und BauNVO,
Begehungen im Rahmen der Entscheidungsfindung und
Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Überwachung der Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt
Die Bauleitplanung wird vom Bauamt der Stadt überwacht.
3c
Zusammenfassung
Mit der Änderung der städtebaulichen Satzung werden die Ziele der
gemeindlichen Entwicklung, so wie im FNP geplant nicht geändert. Die Planung
wird hingegen der Flächenausweisung des FNP angepasst. Es werden im Rahmen
der Nutzung der Fläche die Schutzgüter Boden und Natur und Landschaft geringer
als nach B-Plansatzung des wirksamen Bebauungsplanes bisher geplant belastet.
Das Schutzgut Mensch aber hat einen Vorteil davon, dass dringend erforderliche
gewerbliche Arbeitsplätze einfacher realisierbar planerisch vorbereitet werden
können. Die Planung löst keine erheblichen Umweltauswirkungen aus. Eine
fachlich umfassendere Prüfung und Begutachtung kann somit entfallen.
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