Umweltbericht-Textteil

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1a
Einleitung
Kurzdarstellung
Der Bebauungsplan der „Wohn- und eingeschränktes Gewerbegebiet
Neustädtel“ ist mit Inkraftsetzung vom 18. Juli 2006 wirksam und bereits
weitestgehend realisiert worden. Eines der Baufelder an der Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches der Planung wurde vom angrenzenden
Sportverein erworben und soll für Vereinsstellplätze genutzt werden.
Deshalb kann vom Grundstück die festgesetzte Baugrenze entfallen. Diese
wird durch die Festsetzung als Fläche für private Stellplätze ersetzt. Insgesamt
verbleibt die Fläche in der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ und ordnet
sich somit auf der Basis der zusätzlichen Festsetzungen zum Emissions- und
Immissionsschutz in die umgebende Nutzung ein, wie auch die Erweiterung
der Baugrenze in Richtung Sportplatz für das Flurstück 19/75 zur Errichtung
eines Wintergartens durch eine entsprechende Festsetzung möglich wurde.
Weiterhin
entfällt
der
auf
dem
Flurstück
617/92
geplante
Wertstoffcontainerplatz zu Gunsten einer öffentlichen Grünfläche. Der
Wertstoffcontainerplatz wird außerhalb des Geltungsbereiches dieses B-Planes
betrieben.
1b
Ziele des Umweltschutzes
Die wichtigsten betroffenen Ziele des Umweltschutzes sind die Sicherung einer
nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen und
umweltschonenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber
künftigen Generationen in Einklang bringt, mit der Schaffung und Erhaltung
sozial stabiler Wohn- und Nutzungsstrukturen. Die Wertigkeit und Beachtung
dieser Ziele ändert sich durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht. Der
Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie effektive Nutzung
der vorhandenen Erschließungen stehen neben dem Schutz des Schutzgutes
Boden durch geringste Versiegelung und minimierte Eingriffe als
Grundprämisse auch weiterhin im Fordergrund.
2
2a
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Derzeitiger Umweltzustand
Die bisher nicht bebaute Fläche im Geltungsbereich der wirksamen
Plansatzung soll auch weiterhin als Bauland zur städtebaulichen Nutzung zur
Verfügung stehen (Grundausweisung bleibt „Allgemeines Wohngebiet“). Eine
Änderung ist nicht geplant.
2
2b
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands
Durch die zukünftige Nutzung als Stellplatzfläche ändert sich gegenüber der
geplanten Nutzung des Bebauungsplanes für die Entwicklung des
Umweltzustandes nichts Wesentliches. Durch die versickerungsfähige
Gestaltung der Stellplatzflächen (festgesetzt) wird das Schutzgut Boden eher
geringer belastet. Die Abpflanzung der Stellplätze als insbesondere Sichtschutz
wurde auch als Maßnahme des Naturausgleichs festgesetzt. Dafür entfällt für
diesen Bereich die ansonsten festgesetzte Baumpflanzung zwischen den
Stellplätzen, welche zu einer unbilligen Härte gegenüber den Besitzer führen
würde. Durch die geringfügige Erweiterung der Baugrenze, das Flurstück
19/75 betreffend und den Entfall der Wertstoffcontainerfläche entsteht keine
neue Situation zur Bewertung des Umweltzustand.
2c
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
Es werden keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und
zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Trotzdem wird zu Verbesserung
der Verhältnisse der städtebaulichen Ordnung eine zusätzliche Eingrünung der
Stellplatzflächen gegenüber dem sonstigen Baugebiet festgesetzt. Die
allgemeinen Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Grünordnung bleiben
davon unberührt. Zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Auswirkungen in Bezug auf Immissionen gegenüber den Wohnbereichen
werden ergänzende Festsetzungen für die Änderungsbereiche in die Planung
übernommen.
2d
Alternative Planungsmöglichkeiten
Alternative Planungsmöglichkeiten ergeben sich nicht, sonstige als Stellplatz
nutzbare Flächen im Bereich der angrenzenden Sportstätte sind nicht
vorhanden. Ein Abstellen der Fahrzeuge im vorhandenen Verkehrsraum ist
nicht möglich, da die notwendige Verkehrsfläche dafür nicht geplant ist. Der
beabsichtigte Wintergartenanbau ist nur an der geplanten Stelle möglich.
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3a
Zusätzliche Angaben
Verwendete Verfahren zur Umweltprüfung
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•
•
•
Flächennutzungsplan Städtebund „Silberberg“ Planteil Stadt
Schneeberg,
Landschaftsplanung zum Flächennutzungsplan der Stadt Schneeberg,
Satzung
des
Bebauungsplanes
und
des
dazugehörigen
Grünordnungsplanes
BauGB und BauNVO,
Begehungen im Rahmen der Entscheidungsfindung
Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
3
•
3b
Prognose zur Schallemission / -immission Berichts-Nr.: 005-2008-L02
vom 04.02.2008 sowie das ergänzende Schreiben vom 15.02.2008 des
Büro Grüner & Partner GmbH Chemnitz.
Überwachung der Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt
Die Bauleitplanung wird vom Bauamt der Stadt überwacht.
3c
Zusammenfassung
Mit der Änderung der städtebaulichen Satzung werden die Ziele der
gemeindlichen Entwicklung, so wie im FNP geplant nicht geändert. Es werden
im Rahmen der Nutzung der Fläche als Innenbereichsfläche die Schutzgüter
Boden und Natur und Landschaft nicht mehr als nach B-Plansatzung bisher
geplant belastet. Die Belastungen werden im möglichen Umfang minimiert.
Das Schutzgut Mensch aber hat einen Vorteil davon, dass dringend
erforderliche Stellplätze, ein Anbau an ein Wohngebäude geschaffen /
ermöglicht werden können und somit u.a. der städtebauliche Missstand des
nicht zulässigen Parkens im Wohngebiet ohne Inanspruchnahme zusätzlicher
Bauflächen überwunden wird. Der Entfall der ehemals geplanten
Wertstoffcontaineranlage ermöglicht die Schaffung einer ergänzenden
öffentlichen Grünfläche zur Verbesserung der Eingriffsbilanz im
Satzungsgebiet.
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