1 1a Einleitung Kurzdarstellung Der Bebauungsplan der „Wohn- und eingeschränktes Gewerbegebiet Neustädtel“ ist mit Inkraftsetzung vom 18. Juli 2006 wirksam und bereits weitestgehend realisiert worden. Eines der Baufelder an der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Planung wurde vom angrenzenden Sportverein erworben und soll für Vereinsstellplätze genutzt werden. Deshalb kann vom Grundstück die festgesetzte Baugrenze entfallen. Diese wird durch die Festsetzung als Fläche für private Stellplätze ersetzt. Insgesamt verbleibt die Fläche in der Ausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ und ordnet sich somit auf der Basis der zusätzlichen Festsetzungen zum Emissions- und Immissionsschutz in die umgebende Nutzung ein, wie auch die Erweiterung der Baugrenze in Richtung Sportplatz für das Flurstück 19/75 zur Errichtung eines Wintergartens durch eine entsprechende Festsetzung möglich wurde. Weiterhin entfällt der auf dem Flurstück 617/92 geplante Wertstoffcontainerplatz zu Gunsten einer öffentlichen Grünfläche. Der Wertstoffcontainerplatz wird außerhalb des Geltungsbereiches dieses B-Planes betrieben. 1b Ziele des Umweltschutzes Die wichtigsten betroffenen Ziele des Umweltschutzes sind die Sicherung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, die die sozialen und umweltschonenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen in Einklang bringt, mit der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Wohn- und Nutzungsstrukturen. Die Wertigkeit und Beachtung dieser Ziele ändert sich durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht. Der Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie effektive Nutzung der vorhandenen Erschließungen stehen neben dem Schutz des Schutzgutes Boden durch geringste Versiegelung und minimierte Eingriffe als Grundprämisse auch weiterhin im Fordergrund. 2 2a Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Derzeitiger Umweltzustand Die bisher nicht bebaute Fläche im Geltungsbereich der wirksamen Plansatzung soll auch weiterhin als Bauland zur städtebaulichen Nutzung zur Verfügung stehen (Grundausweisung bleibt „Allgemeines Wohngebiet“). Eine Änderung ist nicht geplant. 2 2b Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands Durch die zukünftige Nutzung als Stellplatzfläche ändert sich gegenüber der geplanten Nutzung des Bebauungsplanes für die Entwicklung des Umweltzustandes nichts Wesentliches. Durch die versickerungsfähige Gestaltung der Stellplatzflächen (festgesetzt) wird das Schutzgut Boden eher geringer belastet. Die Abpflanzung der Stellplätze als insbesondere Sichtschutz wurde auch als Maßnahme des Naturausgleichs festgesetzt. Dafür entfällt für diesen Bereich die ansonsten festgesetzte Baumpflanzung zwischen den Stellplätzen, welche zu einer unbilligen Härte gegenüber den Besitzer führen würde. Durch die geringfügige Erweiterung der Baugrenze, das Flurstück 19/75 betreffend und den Entfall der Wertstoffcontainerfläche entsteht keine neue Situation zur Bewertung des Umweltzustand. 2c Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Es werden keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Trotzdem wird zu Verbesserung der Verhältnisse der städtebaulichen Ordnung eine zusätzliche Eingrünung der Stellplatzflächen gegenüber dem sonstigen Baugebiet festgesetzt. Die allgemeinen Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Grünordnung bleiben davon unberührt. Zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen in Bezug auf Immissionen gegenüber den Wohnbereichen werden ergänzende Festsetzungen für die Änderungsbereiche in die Planung übernommen. 2d Alternative Planungsmöglichkeiten Alternative Planungsmöglichkeiten ergeben sich nicht, sonstige als Stellplatz nutzbare Flächen im Bereich der angrenzenden Sportstätte sind nicht vorhanden. Ein Abstellen der Fahrzeuge im vorhandenen Verkehrsraum ist nicht möglich, da die notwendige Verkehrsfläche dafür nicht geplant ist. Der beabsichtigte Wintergartenanbau ist nur an der geplanten Stelle möglich. 3 3a Zusätzliche Angaben Verwendete Verfahren zur Umweltprüfung • • • • • • Flächennutzungsplan Städtebund „Silberberg“ Planteil Stadt Schneeberg, Landschaftsplanung zum Flächennutzungsplan der Stadt Schneeberg, Satzung des Bebauungsplanes und des dazugehörigen Grünordnungsplanes BauGB und BauNVO, Begehungen im Rahmen der Entscheidungsfindung Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und 3 • 3b Prognose zur Schallemission / -immission Berichts-Nr.: 005-2008-L02 vom 04.02.2008 sowie das ergänzende Schreiben vom 15.02.2008 des Büro Grüner & Partner GmbH Chemnitz. Überwachung der Auswirkungen des Bauleitplans auf die Umwelt Die Bauleitplanung wird vom Bauamt der Stadt überwacht. 3c Zusammenfassung Mit der Änderung der städtebaulichen Satzung werden die Ziele der gemeindlichen Entwicklung, so wie im FNP geplant nicht geändert. Es werden im Rahmen der Nutzung der Fläche als Innenbereichsfläche die Schutzgüter Boden und Natur und Landschaft nicht mehr als nach B-Plansatzung bisher geplant belastet. Die Belastungen werden im möglichen Umfang minimiert. Das Schutzgut Mensch aber hat einen Vorteil davon, dass dringend erforderliche Stellplätze, ein Anbau an ein Wohngebäude geschaffen / ermöglicht werden können und somit u.a. der städtebauliche Missstand des nicht zulässigen Parkens im Wohngebiet ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Bauflächen überwunden wird. Der Entfall der ehemals geplanten Wertstoffcontaineranlage ermöglicht die Schaffung einer ergänzenden öffentlichen Grünfläche zur Verbesserung der Eingriffsbilanz im Satzungsgebiet.