Nummer 17 Fellbacher Stadtanzeiger 쑺쑺쑺쑺 Donnerstag, 25. April 2013 Amtliche Bekanntmachungen Aufstellung eines Bebauungsplans Aufstellung des Bebauungsplans 28.02/4 „Rommelshauser Weg II“ und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften im Planbereich 28.02 Rommelshauser Weg II und 28.03 Rommelshauser Weg III; Änderung des Bebauungsplanes 28.02/3 „Rommelshauser Weg II“, Markung Schmiden; hier: Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Stadt Fellbach hat in seiner Sitzung am 9.4.2013 dem Entwurf des Bebauungsplanes 28.02/4 „Rommelshauser Weg II“ und dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften in den Planbereichen 28.02 Rommelshauser Weg II und 28.03 Rommelshauser Weg III sowie der Änderung des Bebauungsplanes 28.02/3 „Rommelshauser Weg II“, Markung Schmiden zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Teil des Schmidener Gewerbegebietes, welches sich östlich der Ortslage zwischen der Stauferstraße im Norden und der Bahnlinie im Süden erstreckt. Die etwa 3 ha große Fläche wird im Osten von der Welfenstraße, im Süden von der Salierstraße und im Nordwesten von der Stauferstraße begrenzt und wird überwiegend gewerblich genutzt. Maßgebend ist der Lageplan des Stadtplanungsamts vom 26. Oktober 2011. Auf den abgedruckten Lageplan wird hingewiesen. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist schwarz gestrichelt umrandet. Ziele der Planung: Innerhalb des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes wurden in den letzten Jah- ren mehrere Anfragen bzw. Anträge auf Bauvorbescheid hinsichtlich einer Nachnutzung leerstehender Gebäude auf nicht mehr genutzten Grundstücken gestellt. Diese betrafen Nutzungsarten, die zum einen zwar als Ausnahme gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO hätten zugelassen werden können, aber wegen ihrer Größenordnung und den damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Umgebung nicht positiv beschieden wurden. Zum anderen betrafen die Anfragen Nutzungen, die insbesondere den Festsetzungen bezüglich der zulässigen Einzelhandelsbetriebe widersprochen haben und deshalb abgelehnt wurden. Zur Stabilisierung und Wahrung des vorhandenen Gebietscharakters sowie aufgrund der derzeit in der Stadt Fellbach geringen Anzahl an zur Verfügung stehenden größeren Gewerbegrundstücken besteht das städtebauliche Ziel, am Standort zwischen Staufer-, Salier- und Welfenstraße gebietstypische Gewerbebetriebe zu sichern und zu entwickeln und das Gebiet dafür vorzuhalten. Auslegung: Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften einschließlich der Begründung vom 18. Februar 2013 liegen in der Zeit vom 6.5.2013 bis 7.6.2013 beim Stadtplanungsamt der Stadt Fellbach, Marktplatz 1, 2. Stock, Flur, 70734 Fellbach, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während des Auslegungszeitraums können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unbe- rücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Öffnungszeiten des Stadtplanungsamtes für die Planauslage: Montag bis Mittwoch 8 bis 14 Uhr, Donnerstag 8 bis 18.30 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr. Die Informationen können ab 6.5.2013 auch im Internet unter www.fellbach.de (Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt/ Planen und Bauen/ Bebauungsplanung/Öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.