Planungsgruppe KPS Freie Architekten und Stadtplaner Claude-Dornier-Str. 4 73760 Ostfildern Tel 0711 / 31 54 70 0 Fax 0711 / 31 54 70 20 [email protected] www.plankps.de Johannes Kleinhans Christoph Paulitschek Michael Paulitschek Gemeinde Denkendorf, Landkreis Esslingen "Nördlich Goethestraße" Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB und Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 16.09.2011, geändert 01.03.2012 1. • • • • Der Geltungsbereich wird abgegrenzt: im Osten durch die Lenaustraße, im Süden durch die Goethestraße, im Westen durch die Gerhart-Hauptmann-Straße und das Flst.Nr. 2904/1 im Norden durch die Justinus-Kerner-Straße. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 2,00 ha. 2. Allgemeines 2.1 Anlass für die Planung, Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes Mit der geplanten Auslagerung der Firma Zimmermann bietet sich das frei werdende Grundstück mit einer Fläche von ca. 1,10 ha als künftiger Schwerpunkt für die innerörtliche, verdichtete Wohnbauentwicklung an. Diese stellt eine Ergänzung der im Westen, Osten und Süden angrenzenden Wohnbaufläche sowie des südlich der Goethestraße gelegenen Altenpflegeheims dar. Innerhalb des Planungsgebiets liegen nördlich des Firmenareals gemischt genutzte Grundstücke. Diese gehen über in weitere, nördlich der Justinus-Kerner-Straße anschließenden, ebenfalls gemischt genutzten Flächen. Die geplante Umnutzung des Areals zu Wohnzwecken dient dem Anspruch der Gemeinde Denkendorf, der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung zu geben und gleichzeitig in jedem Segment des Wohnungsmarktes ein ausreichendes Angebot bereit zu stellen. Ziel ist es, dieses Vorhaben in eine Gesamtentwicklung einzupassen, die den Bestand der vorhandenen Gewerbebetriebe im Binnenraum zur Gerhart-Hauptmann-Straße sichert und Grundlage für eine verträgliche Nachbarschaft von Wohnen und Gewerbe ist. Die Vorteile des Standortes liegen insbesondere in der verkehrsgünstigen Lage für die innerörtliche und überörtliche Anbindung, in seiner Nähe zu den örtlichen Verkaufseinrichtungen und zu den bestehenden Versorgungseinrichtungen (u. a. Kindergarten, Jugendmusikschule und AlbertSchweitzer-Schule) sowie in seiner kompakten Grundstücksform und der topografischen Lage auf einem leicht nach Süden geneigten Hang. Grundlage für den Bebauungsplan ist die städtebauliche Planung der Planungsgruppe KPS, Ostfildern, vom Mai 2007. Diese wurde durch das Büro Steidle Architekten, München, weiterentwikkelt. 2.2 Verfahren Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats für den Bebauungsplan datiert vom 12.11.2007 Für die planungsrechtlich gesicherte Realisierung des Projekts ist die Erstellung eines Bebauungsplans des erforderlich, da bislang nur ein einfacher Bebauungsplan von 1958 existiert, der 1 hier eine gewerbliche Nutzung vorsieht. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür liegen vor, weil es sich um eine Nachverdichtung im Bestand handelt, und die geplante Grundfläche unterhalb der Grenze von 20.000 qm liegt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend, d.h Wegfall der Umweltprüfung und Wegfall der Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. 2.3 Bestehende Rechtsverhältnisse 2.3.1 Flächennutzungsplan In der Fortschreibung des Flächennutzungsplans, wirksam seit 10.07.2008, ist das Planungsgebiet Teil einer größeren sich nördlich anschließenden Gemischten Baufläche. Diese beherbergt unter anderem die Betriebsflächen einer Baufirma und den Bauhof der Gemeinde. Der Bereich wird allseitig von Wohnbauflächen eingeschlossen, die Entwicklung dieser Teilfläche zum Wohnen ist im Sinne einer Anpassung an die Umgebung folgerichtig. Die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt entsprechend 13a (2) 2 BauGB im Wege der Berichtigung. 2.3.2 Landschaftsplan Im Landschaftsplan - Entwurf - vom 03.12.2007 ist das Plangebiet als besiedelte Fläche dargestellt. 2.3.3 Bebauungspläne und sonstige planungs- und bauordnungsrechtliche Bauvorschriften Das Planungsgebiet liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplans "Erweiterung Justinus-Kerner-Straße (Nr. 32), rechtsverbindlich seit 07.07.1958 mit geringfügigen Änderungen von 1962 (Nr. 51) und 1963 (Nr. 55), der für den gesamten Bereich Industrie und Gewerbe festsetzt. Die Festsetzungen in den betreffenden (Teil-)bereichen werden durch die Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes ersetzt. Die Aufhebung dieser Festsetzungen hat auch dann Bestand, wenn sich der vorhandene Bebauungsplan "Nördlich Goethestraße" als unwirksam erweisen sollte. Diese endgültige Aufhebung ist insbesondere bei der Art der baulichen Nutzung städtebaulich geboten, da ein reines Industrie- und Gewerbegebiet auf Grund der bereits im Gebiet und in unmittelbarer Nähe vorhandenen Wohnbebauung nicht mehr möglich ist. • • • • • 2.4 Angrenzende Bebauungspläne Südlich der Goethestraße der Bebauungsplan "Goethestraße" (Nr. 175) vom 27.03.2002, Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet und Gemeinbedarf (Seniorenwohnanlage) Südwestlich der Goethestraße der Bebauungsplan "Richard-Wagner-Straße" (Nr. 126) vom 15.01.1977, Art der Nutzung: Allg. Wohngebiet. Östlich des Plangebiets der Bebauungsplan "Lange Äcker III" (Nr. 162) vom 05.03.1992 Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet Nördlich des Plangebiets der Bebauungsplan "Erweiterung Justinus-Kerner-Straße (Nr. 32) vom 07.07.1958, Art der Nutzung: Gewerbe. Westlich des Baugebiets die Bebauungspläne "Bei der Eiche" (Nr. 179) vom 14.03.1952, "Justinus-Kerner-Straße" (Nr. 22) vom 03.03.1956 und "Erweiterung Justinus-Kerner-Straße" (Nr. 32) rechtsverbindlich seit 07.071958. Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet. Zum Bestand des Planungsgebiets Lage und Topografie Das Gelände liegt in einem vom Wohnen dominierten Bereich nord-östlich des Ortskerns von Denkendorf. Im Süden und Osten grenzen Flächen für die öffentliche Versorgung (Altenpflegeheim und Schulzentrum) an. Lediglich im Norden finden sich gemischt genutzte Bereiche. Das Gelände fällt um ca. 4 m nach Süden ab. 2 Fahrerschließung Die Fahrerschließung erfolgt allseitig über die angrenzenden öffentlichen Straßenräume. Das Gebiet ist auf kurzem Wege über die Ortsdurchfahrt Denkendorfs an die Ostumfahrung Nellingens und damit an das (über-) regionale Straßennetz (A 8, B 10) sowie an den Ortskern angebunden. Öffentlicher Personennahverkehr Auf Grund der Nähe zum Schulzentrum ist auch die Erschließung des Planungsgebiets für den ÖPNV hervorragend gesichert. Die Bushaltestelle an der Hindenburgstraße/Eichersteige wird von der END-Linie Esslingen-Ostfildern/Nellingen-Denkendorf im15-Minuten-Takt angefahren. Das Planungebiet wird außerdem direkt durch die Haltestellen 1 und 2 der Bürgerbuslinie erschlossen. Damit ist sowohl die schnelle Erreichbarkeit des Ortskerns (Einkaufen) als auch des näheren Umlands (Arbeiten) gewährleistet. Nutzungen im Gebiet und in der Nachbarschaft Das Areal wird derzeit für die Herstellung großformatiger Portalfräsen genutzt und ist mit großflächigen Werkstatt-, Ausstellungs- und Bürogebäuden bebaut. Die Freiflächen sind größenteils als Parkierungs- und Erschließungsflächen asphaltiert und versiegelt. Die vorhandenen Gebäude werden durch die Verlagerung des Betriebs außerhalb Denkendorfs schrittweise disponibel und entfernt. Neben dem zur Disposition stehenden Flächen der Firma Zimmermann befinden sich im Planungsgebiet noch die Firma Köhler, Fördertechnik, mit Werkstatt und Lagerflächen sowie weitere Wohngebäude. Im Norden angrenzend gibt es u.a. folgende gewerbliche Nutzungen: Galvanikbetrieb, Zimmerei, Dreherei, der Bauhof der Gemeinde und nördlich davon das Betriebsgelände einer Baufirma. Westlich, südlich und östlich grenzen teilweise dicht bebaute Wohnquartiere mit Einzel-, Doppel-, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten sowie Pflegeheim und Schulgebäude an. Innerörtliche Anbindung Wichtige Einrichtungen der örtlichen Versorgung wie Kindergarten, Jugendmusikschule, Spielplatz etc. liegen in kurzer fußläufiger Distanz. Das Schulzentrum Albert-Schweitzer-Schule ist unmittelbar angrenzend. Gut erreichbar sind im Gewerbegebiet an der Rechbergstraße unter anderem ein Penny-Markt und ein Lidl-Markt. Weitere Läden befinden sich an der Ortsdurchfahrt in Höhe Schnellenstraße und beim Rathaus. 3. Städtebauliches Konzept der geplanten Wohnbebauung Der städtebauliche Entwurf der Planungsgruppe KPS vom Mai 2007 schlägt drei Gebäudezeilen senkrecht zu Goethestraße vor, die im Osten durch eine den Straßenraum zur Goethe- und Lenaustraße schließende Randbebauung ergänzt werden. Letztere nimmt die städtebaulichen Vorgaben (Kubatur und Gebäudeausrichtung) des benachbarten Pflegeheims und der Geschosswohnungsbauten an der Lenaustraße auf. Diese Grundgedanken werden durch den Entwurf des Büros Steidle Architekten, München, weiterentwickelt. Dieser gliedert die o.g. Gebäudezeilen in jeweils eine kürzere Reihenhauszeile mit einem nördlich zugeordnetem Doppelhaus. Der Geschosswohnungsbau im Eckbereich Goethe-/ Lenaustraße nimmt den Straßenraum wie vorgegeben auf. Nach Westen hin wird diese Bauform jedoch in einzelne Baukörper aufgegliedert. Es entstehen eine vierte Gebäudezeile und zwei weitere quadratische Gebäude. Diese Gliederung der Baukörper ermöglicht zum einen eine dichte Überbauung des Quartiers, zum anderen wird aber die Maßstäblichkeit deutlich kleinteiliger und die Möglichkeiten für die Gestaltung der Freiflächen verbessert. Die Abstaffelung zu den nördlich angrenzenden (Wohn-)Gebäuden im Mischgebiet wird durch die Begrenzung der Gebäudehöhe auf 9 m (drei Geschosse) gewährleistet. 3.1 Begrünung Das Areal der Firma Zimmermann ist derzeit schon von dichtem Grünbewuchs an der Goetheund Lenaustraße eingefasst. Dieser "grüne Rahmen" soll durch die Begrünung der von der Bebauung freigehaltenen privaten Vorzone erheblich verbreitert werden. Die rückwärtigen Grund- 3 stücksflächen sollen mit Ausnahme der Gebäudeerschließung, Terrassen etc. vollständig begrünt werden. Dieser Ansatz wird durch das sehr eingeschränkte Angebot ebenerdiger Parkierung unterstützt. 3.2 Fahrerschließung und Parkierung Alle Bereiche des Planungsgebiets einschließlich des Mischgebiets sind über öffentliche Straßen mit dem PKW direkt anfahrbar. Dabei soll die Parkierung vor allem der geplante Überbauung des Zimmermannareals in erster Linie in Tiefgaragen erfolgen. Die TG-Zufahrten durch die begrünte Vorzone an der Goethestraße sind auf 2 beschränkt. Die Höhendifferenz ermöglicht hier kurze Rampen. Weitere Zufahrtsmöglichkeiten befinden sich an der Lenaustraße und der Justinus-Kerner-Straße. So ist eine barrierefreie und direkte Andienung der Wohngebäude gewährleistet. Öffentliche Stellplätze werden wie bisher an der Goethestraße (als Längsparkierung) und im angrenzenden öffentlichen Straßenraum angeboten. 3.3 Sichere Verkehrsführung Das neue Wohnquartier wird tangiert von wichtigen Fußwegverbindungen der bestehenden Wohngebiete zum Kindergarten und zur Alber-Schweizer-Schule. Insbesondere der Kurvenbereich Goethe-/ Lenaustraße wies in der Vergangenheit aufgrund fehlender Gehwege entlang des Zimmermannareals und der eingeschränkten Einsehbarkeit erhebliche Mängel für die Sicherheit der Schulkinder auf. Durch die Anordnung eines Gehwegs auch auf der Nordseite der Goethestraße und der Westseite der Lenaustraße soll dieser Missstand künftig behoben werden. Flankiert wird diese Maßnahme durch die Anordnung von Querungshilfen an geeigneten Stellen, durch die Verhinderung von Fußgängerquerungen im Kurvenbereich mithilfe breiter öffentlicher Grünflächen an der Straße und durch den Bau eines Minikreisels in der Lenaustraße. Die Fortführung des Gehwegs auf der Norseite der Goethestraße und die Anbindung an den öffentlichen Fußweg zur Hermann-Löns-Straße ist denkbar und wünschenswert. 3.4 Nachbarschaft von Gewerbe und Wohnen Die Abstaffelung des geplanten Wohngebiets zu den nördlich angrenzenden, teilweise gewerblich genutzten Flächen erfolgt über die Festsetzung einer ca. 50 m breiten Mischgebietsfläche an der Justinus-Kerner-Straße. Hierdurch soll sicher gestellt werden, dass die geplante Wohnbebauung durch die möglichen Emissionen der vorhandenen Gewerbebetriebe und des Gemeindebauhofes nördlich der Justinus-Kerner-Straße nicht belastet und umgekehrt der Bestand der Betriebe durch die neu geschaffene Wohnnutzung nicht eingeschränkt wird. In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die oben genannten Betriebe bereits jetzt in enger Nachbarschaft zu ausschließlich dem Wohnen dienenden Grundstücken und Gebäuden liegen. 3.5 Realisierung in Bauabschnitten Geplant ist die Realisierung der Wohnbebauung auf dem Zimmermannareal in Bauabschnitten von Westen nach Osten. Die zu Ausstellungszwecken durch die Firma Zimmermann derzeit genutzte Halle an der Ecke Lenaustraße und Justinus-Kerner-Straße soll zunächst erhalten bleiben. Von der bestehenden Nutzung (Bestandsschutz) gehen keine Störungen für das geplante Wohnen aus. 4. Bebauungsplanentwurf 4.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend dem städtebaulichen Konzept und unter Berücksichtigung der umgebenden städtebaulichen Situation wird das geplante Allgemeine Wohngebiet (WA) nach Nord-Westen durch ein Mischgebiet (MI 1 und MI 2) gegenüber den vorhandenen Betrieben abgestaffelt. Ziel ist die Entwicklung eines attraktiven Quartiers mit einem hohen Wohnwert. Die getroffenen Nutzungsausschlüsse dienen der Stärkung des jeweiligen Gebietscharakters und 4 sollen potenzielle Störungen - funktionelle, bauliche und gestalterische - ausschließen. Insbesondere soll der Charakter eines kompakten, positiv nach außen wirkenden Quartiers gesichert werden. • • Im WA betrifft dies Gartenbaubetriebe: diese widersprechen dem städtebaulichen Konzept und überfordern mit ihrem Flächenbedarf die geplante Grundstücksstruktur; Tankstellen kommen mit ihrem hohen Störpotenzial (Lärm, Geruch, Schadstoffemissionen, ggf. Nachtbetrieb, Verkehrsaufkommen) nicht in Frage. Analog zum WA werden im MI 1 und MI 2 die allgemein zulässigen Nutzungen Anlagen für sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Dies gilt konsequenterweise auch für die ausnahmeweise zulässigen Vergnügungsstätten gem. § 6 Absatz 3 BauNVO. Neben der Sicherstellung einer konfliktvermeidenden Abstafflung entspricht die Festsetzung eines Mischgebiets auch der dort bestehenden Nutzung aus Gewerbe und Wohnen. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Mit dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung soll eine optimale Grundstücksausnutzung im Interesse der Schonung des Außenbereichs erzielt werden. Gleichzeitig wird ein aufgelockertes und durchgrüntes Quartier mit einer hohen Wohnumfeldqualität geschaffen. Die im Allgemeinen Wohngebiet maximal zulässige GRZ von 0,4 wird nicht überschritten. Die im Mischgebiet maximal zulässige GRZ von 0,6 wird mit den festgesetzten 0,5 im MI 1 und 0,4 im MI 2 unterschritten. Hiermit orientieren sich diese Festsetzungen am angrenzenden Bestand im Planungsgebiet und außerhalb. Die festgesetzten Gebäudehöhen bauen auf Bezugshöhen (siehe Planeinschrieb) auf, die für jedes Baufeld gesondert bestimmt werden. Dabei orientieren sich die festgesetzten Gebäudehöhen jeweils am angrenzenden Bestand. Im Allgemeinen Wohngebiet und im MI 2 sind nur Flach- und Pultdächer zulässig. Die Gebäudehöhen beziehen sich bei Flachdächern auf die Oberkante Flachdachattika, bei Pultdächern auf die Firsthöhe. Im Randbereich zur Lenaustraße und zur Goethestraße wird auch eine Mindestgebäudehöhe von 7.00 m festgesetzt; damit soll die Verwirklichung eines einheitlichen Städtebaus in der Nachbarschaft zu den öffentlichen Einrichtungen südlich der Goethestraße und im Anschluss an die vorhandene Wohnbebauung an der Lenaustraße erreicht werden. Insbesondere die Gebäude südlich der Goethestraße (Pflegeheim, Seniorenwohnheim) sind mit Gebäudehöhen bis zu vier Geschossen ortsbildprägend. Zusammen mit den nördlich angrenzenden Wohngebäuden Lenaustraße 11 - 15 soll eine durchgehende, straßenraumprägende Gebäudeabwicklung entstehen, die im Bereich des Bebauungsplans nicht durch niedrigere Gebäude unterbrochen wird. Innerhalb der Baufenster im WA und im MI 2 (ohne Baufenster A und B) wird die Gebäudehöhe nach Westen und Norden um 2 m nach unten abgestaffelt. Dies soll bei der Ausnutzung des gesamten Baufensters in Verbindung mit der jeweils maximal möglichen Gebäudehöhe die Dichte des Quartiers auflockern und zum nördlich angrenzenden Bestand abmildern. 4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Die Festsetzung der offenen Bauweise entspricht dem städtebaulichen Konzept. Durch die gleichzeitige differenzierte Festsetzung von unterschiedlich großen Baufenstern werden die Gebäudelängen den jeweils benachbarten Gebäudekubaturen und dem Gebäudebestand im Gebiet angepasst. Grundsätzlich sind im Randbereich des Geltungsbereiches größere Bauformen zulässig als im Inneren. Hierdurch wird eine wirtschaftliche Bebauung bei gleichzeitiger großer Durchlässigkeit des Gebiets vor allem von der Goethestraße aus ermöglicht. 5 4.4 Stellplätze und Garagen, Nebenanlagen 4.4.1 Stellplätze und Garagen Mit den Festsetzungen zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze im WA wird ein möglichst autofreies Wohnquartier angestrebt. Im Allgemeinen Wohngebiet sollen alle erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen untergebracht werden, ausgenommen hiervon ist eine kleine St-Fläche an der Gerhard-Hauptmann-Straße. Im Bereich des Mischgebiets MI 1 können Stellplätze als offene und in Carports und Garagen wie derzeit auch darüber hinaus auf den nicht überbaubaren Grundstückflächen zugelassen werden. Im MI 2 gilt diese Bestimmung innerhalb der festgesetzten Fläche für offene Stellplätze, Garagen und Carports. Die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch unterirdische Anlagen im WA und im MI ermöglicht die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze auch in Tiefgaragen. Dieses Parkierungskonzept verfolgt das Ziel eines möglichst autofreien Quartiers, vor allem für Kinder und alte / behinderte Menschen. Das Quartier kann so auch den nötigen Raum für kindliche Bewegungsspiele bereit stellen. Zusätzlich können die Frei-, Grün- und begrünten Freiflächen rund um die Bebauung ihre positive Wirkung - Erholung, Ortsbild, Ökologie - entfalten. Stellplatzverpflichtung Die Zahl der notwendigen Stellplätze regelt die "Satzung über die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen im Gemeindegebiet" vom 22. April 1996 (rechtskräftig am 25. Juli 1996), die auch für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes gilt. Demnach müssen für Gebäude mit einer Wohnung 2 Stellplätze nachgewiesen werden. • • 4.4.2 Für Gebäude mit mehr als einer Wohnung gilt: je Wohnung ab 80 qm: 1,5 Stellplätze je Wohnung je Wohnung mit weniger als 80 qm: 1 Stellplatz je Wohnung. Nebenanlagen Mit der Möglichkeit, im WA und im MI 2 auf dem Grundstück ausnahmsweise Nebenanlagen zu errichten, wird zum einem der lokalen Nutzungstradition Rechnung getragen, zum anderen dient sie der Attraktivierung des unmittelbaren Wohnumfeldes und schafft damit zusätzliche Anreize, im Ort zu wohnen. Auf eine Beschränkung der Anzahl wurde verzichtet, um den Eigentümern die Befriedigung ihrer Ansprüche, z.B. Gartenhaus, Gewächshaus, Unterbrinung der Müllcontainer, zu ermöglichen. Im Mischgebiet MI 1 sind zur Sicherung der vorhandenen gewerblichen Nutzung Nebenanlagen generell zulässig. 4.5 Flächen für Pflanzbindungen und Pflanzgebote, Begrünung der Grundstücke Ziel ist die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts, attraktives Wohnen in einem begrünten Umfeld zu schaffen. Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a BauGB i.V.m. § 8a BNatSchG sowie ein Umweltbericht sind nicht erforderlich, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB handelt, in dem die Summe aller geplanten Grundflächen unter 20.000 qm liegt. Die festgesetzten Pflanzgebote nehmen den Grünbestand auf und entwickeln ihn weiter. Dachbegrünung und Begrünung von Tiefgaragen dienen der weitgehenden Rückhaltung und Verdunstung des unbelasteten Regenwassers im Gebiet. Die festgesetzten Dachformen - Flachdach und Pultdach bis 15° Neigung - eignen sich gut für ihre Begrünung. Insgesamt wird der Anteil begrünter Flächen gegenüber dem Bestand erheblich erhöht. 4.6 Gewerbeemissionen Aufgrund der Nähe des geplanten Allgemeinen Wohngebiets zu in der Nachbarschaft vorhande- 6 nen Gewebebetrieben und zum Betriebshof der Gemeinde Denkendorf können Störungen durch diese nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese Betriebe befinden sich allerdings schon jetzt in enger Nachbarschaft zu den bestehenden Wohngebieten. Über Störungen ist im Vorfeld der Planerstellung nichts bekannt geworden. Einem möglichst konfliktfreien Nebeneinander der bestehenden gewerblichen Nutzungen und der geplanten Wohnnutzungen dient die Abstaffelung durch das Mischgebiet. An dieser Stelle ist ausdrücklich hervorzuheben, dass durch das geplante Wohngebiet mögliche Störungen der umgebenden Wohnbebauung und des Altenheims durch die bisherige gewerbliche Nutzung (LKW-Verkehr, Betriebslärm auch wärend der Nacht u.ä.) künftig ausgeschlossen werden. 4.6.1 Fluglärm Das Plangebiet liegt außerhalb der Tag- und Nachtschutzzone entsprechend der Verordnung der Landesregierung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Stuttgart vom 20.12.2010. Hieraus ergibt sich zunächst kein Handlungsbedarf für das Planungsgebiet. Dennoch unterliegt das Gebiet einem fluglärmbedingten Dauerschallpegel von ca. 65 dB(A) nach Maßgabe der DIN 45643. Die Orientierungswerte nach DIN 18005 (55 db(A) für ein Allgemeines Wohngebiet werden damit überschritten. Deshalb werden im B-Plan die geforderten, ausreichenden baulichen Schallschutzmaßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Gutachters festgesetzt. Dies deckt sich auch mit den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums und des Verkehrsministeriums über die Berücksichtigung des Fluglärmschutzes bei der Bauleitplanung im Bereich des Flughafen Stuttgart vom 06.09.1993 (vgl GABl. v. 30.9.1993, S. 1042). Lärmminderungsplan Entsprechend Lärmminderungsplan Denkendorf, Fluglärm nachts (22.00 - 6.00 Uhr) Beurteilungsprognose 2010 + x der ACCON GmbH vom 07.07.2002 liegt das Planungsgebiet im Bereich wohnverträglicher 50 - 55 dB(A). Der obere Wert würde das Wohnen unter Maßgabe durchaus üblicher planungsrechtlicher Festsetzungen ermöglichen, siehe oben Lärmschutzmaßnahmen. 4.7 Ver- und Entsorgung, Entwässerung Die Versorgung der baulichen Anlagen im Geltungsbereich mit Wasser, Gas und Strom sowie die Abwasserentsorgung ist über die vorhandenen Anlagen gesichert. 5. Örtliche Bauvorschriften Die Gestaltungsvorschriften zu Dachform und Dachneigung im Rahmen der Sonnenenergienutzung, Dachbegrünung und Werbeanlagen setzen das Gestaltungskonzept des städtebaulichen Entwurfs um. Sie stellen insoweit gestalterische Mindestanforderungen sicher, als sie einerseits die prägenden Grundmerkmale des Städtebaus wahren und andererseits weitergehende architektonische Gestaltungsansätze nicht vereiteln. In diesem Sinne stellen auch die Festsetzungen zur Gestaltung der privaten Grundstücksflächen und der Grundstückseinfriedigungen erforderliche Mindeststandards sicher, insbesondere was die Vermeidung von Versiegelungsflächen (Regulierung des Feuchtigkeitshaushaltes, Grundwasserneubildung, Entlastung der Kanalisation) und die Sicherung der ökologischen Funktion (Grünvernetzung im und außerhalb des Gebietes) der nicht überbauten Grundstücksflächen anbelangt. 6. Maßnahmen 6.1 Bodenordnung Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich zum größten Teil in Privatbesitz, der Rest ist im Gemeindeeigentum (Verkehrsflächen). Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens ist nicht erforderlich. 6.2 Grundsätze für soziale Maßnahmen Grundsätzliche soziale Probleme bei der Durchführung des Bebauungsplanes sind nicht zu erwarten. Auf die vorhandene Bebauung wird Rücksicht genommen. 7