BP.NöGoeth-Bgr.ohne rot, Layout 1

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Planungsgruppe KPS
Freie Architekten
und Stadtplaner
Claude-Dornier-Str. 4
73760 Ostfildern
Tel 0711 / 31 54 70 0
Fax 0711 / 31 54 70 20
[email protected]
www.plankps.de
Johannes Kleinhans
Christoph Paulitschek
Michael Paulitschek
Gemeinde Denkendorf, Landkreis Esslingen
"Nördlich Goethestraße"
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
und Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 16.09.2011, geändert 01.03.2012
1.
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Der Geltungsbereich wird abgegrenzt:
im Osten durch die Lenaustraße,
im Süden durch die Goethestraße,
im Westen durch die Gerhart-Hauptmann-Straße und das Flst.Nr. 2904/1
im Norden durch die Justinus-Kerner-Straße.
Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 2,00 ha.
2.
Allgemeines
2.1
Anlass für die Planung, Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes
Mit der geplanten Auslagerung der Firma Zimmermann bietet sich das frei werdende Grundstück
mit einer Fläche von ca. 1,10 ha als künftiger Schwerpunkt für die innerörtliche, verdichtete
Wohnbauentwicklung an. Diese stellt eine Ergänzung der im Westen, Osten und Süden angrenzenden Wohnbaufläche sowie des südlich der Goethestraße gelegenen Altenpflegeheims dar.
Innerhalb des Planungsgebiets liegen nördlich des Firmenareals gemischt genutzte Grundstücke.
Diese gehen über in weitere, nördlich der Justinus-Kerner-Straße anschließenden, ebenfalls gemischt genutzten Flächen.
Die geplante Umnutzung des Areals zu Wohnzwecken dient dem Anspruch der Gemeinde Denkendorf, der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung zu geben und gleichzeitig in
jedem Segment des Wohnungsmarktes ein ausreichendes Angebot bereit zu stellen. Ziel ist es,
dieses Vorhaben in eine Gesamtentwicklung einzupassen, die den Bestand der vorhandenen Gewerbebetriebe im Binnenraum zur Gerhart-Hauptmann-Straße sichert und Grundlage für eine
verträgliche Nachbarschaft von Wohnen und Gewerbe ist.
Die Vorteile des Standortes liegen insbesondere in der verkehrsgünstigen Lage für die innerörtliche und überörtliche Anbindung, in seiner Nähe zu den örtlichen Verkaufseinrichtungen und zu
den bestehenden Versorgungseinrichtungen (u. a. Kindergarten, Jugendmusikschule und AlbertSchweitzer-Schule) sowie in seiner kompakten Grundstücksform und der topografischen Lage
auf einem leicht nach Süden geneigten Hang.
Grundlage für den Bebauungsplan ist die städtebauliche Planung der Planungsgruppe KPS, Ostfildern, vom Mai 2007. Diese wurde durch das Büro Steidle Architekten, München, weiterentwikkelt.
2.2
Verfahren
Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats für den Bebauungsplan datiert vom 12.11.2007
Für die planungsrechtlich gesicherte Realisierung des Projekts ist die Erstellung eines Bebauungsplans des erforderlich, da bislang nur ein einfacher Bebauungsplan von 1958 existiert, der
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hier eine gewerbliche Nutzung vorsieht.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Die Voraussetzungen dafür liegen vor, weil es sich um eine Nachverdichtung im Bestand handelt, und die geplante Grundfläche unterhalb der Grenze von 20.000 qm liegt. Es gelten
die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend, d.h
Wegfall der Umweltprüfung und Wegfall der Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden.
2.3
Bestehende Rechtsverhältnisse
2.3.1
Flächennutzungsplan
In der Fortschreibung des Flächennutzungsplans, wirksam seit 10.07.2008, ist das Planungsgebiet Teil einer größeren sich nördlich anschließenden Gemischten Baufläche. Diese beherbergt
unter anderem die Betriebsflächen einer Baufirma und den Bauhof der Gemeinde. Der Bereich
wird allseitig von Wohnbauflächen eingeschlossen, die Entwicklung dieser Teilfläche zum Wohnen ist im Sinne einer Anpassung an die Umgebung folgerichtig.
Die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt entsprechend 13a (2) 2 BauGB
im Wege der Berichtigung.
2.3.2
Landschaftsplan
Im Landschaftsplan - Entwurf - vom 03.12.2007 ist das Plangebiet als besiedelte Fläche dargestellt.
2.3.3
Bebauungspläne und sonstige planungs- und bauordnungsrechtliche Bauvorschriften
Das Planungsgebiet liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplans "Erweiterung Justinus-Kerner-Straße (Nr. 32), rechtsverbindlich seit 07.07.1958 mit geringfügigen Änderungen von 1962
(Nr. 51) und 1963 (Nr. 55), der für den gesamten Bereich Industrie und Gewerbe festsetzt.
Die Festsetzungen in den betreffenden (Teil-)bereichen werden durch die Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes ersetzt. Die Aufhebung dieser Festsetzungen hat auch dann Bestand, wenn sich der vorhandene Bebauungsplan "Nördlich Goethestraße" als unwirksam erweisen sollte. Diese endgültige Aufhebung ist insbesondere bei der Art der baulichen Nutzung städtebaulich geboten, da ein reines Industrie- und Gewerbegebiet auf Grund der bereits im Gebiet
und in unmittelbarer Nähe vorhandenen Wohnbebauung nicht mehr möglich ist.
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2.4
Angrenzende Bebauungspläne
Südlich der Goethestraße der Bebauungsplan "Goethestraße" (Nr. 175) vom 27.03.2002,
Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet und Gemeinbedarf (Seniorenwohnanlage)
Südwestlich der Goethestraße der Bebauungsplan "Richard-Wagner-Straße" (Nr. 126)
vom 15.01.1977, Art der Nutzung: Allg. Wohngebiet.
Östlich des Plangebiets der Bebauungsplan "Lange Äcker III" (Nr. 162) vom 05.03.1992
Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet
Nördlich des Plangebiets der Bebauungsplan "Erweiterung Justinus-Kerner-Straße (Nr. 32)
vom 07.07.1958, Art der Nutzung: Gewerbe.
Westlich des Baugebiets die Bebauungspläne "Bei der Eiche" (Nr. 179) vom 14.03.1952,
"Justinus-Kerner-Straße" (Nr. 22) vom 03.03.1956 und "Erweiterung Justinus-Kerner-Straße"
(Nr. 32) rechtsverbindlich seit 07.071958. Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet.
Zum Bestand des Planungsgebiets
Lage und Topografie
Das Gelände liegt in einem vom Wohnen dominierten Bereich nord-östlich des Ortskerns von
Denkendorf. Im Süden und Osten grenzen Flächen für die öffentliche Versorgung (Altenpflegeheim und Schulzentrum) an. Lediglich im Norden finden sich gemischt genutzte Bereiche. Das
Gelände fällt um ca. 4 m nach Süden ab.
2
Fahrerschließung
Die Fahrerschließung erfolgt allseitig über die angrenzenden öffentlichen Straßenräume. Das Gebiet ist auf kurzem Wege über die Ortsdurchfahrt Denkendorfs an die Ostumfahrung Nellingens
und damit an das (über-) regionale Straßennetz (A 8, B 10) sowie an den Ortskern angebunden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Auf Grund der Nähe zum Schulzentrum ist auch die Erschließung des Planungsgebiets für den
ÖPNV hervorragend gesichert. Die Bushaltestelle an der Hindenburgstraße/Eichersteige wird von
der END-Linie Esslingen-Ostfildern/Nellingen-Denkendorf im15-Minuten-Takt angefahren. Das
Planungebiet wird außerdem direkt durch die Haltestellen 1 und 2 der Bürgerbuslinie erschlossen.
Damit ist sowohl die schnelle Erreichbarkeit des Ortskerns (Einkaufen) als auch des näheren Umlands (Arbeiten) gewährleistet.
Nutzungen im Gebiet und in der Nachbarschaft
Das Areal wird derzeit für die Herstellung großformatiger Portalfräsen genutzt und ist mit großflächigen Werkstatt-, Ausstellungs- und Bürogebäuden bebaut. Die Freiflächen sind größenteils als
Parkierungs- und Erschließungsflächen asphaltiert und versiegelt. Die vorhandenen Gebäude
werden durch die Verlagerung des Betriebs außerhalb Denkendorfs schrittweise disponibel und
entfernt.
Neben dem zur Disposition stehenden Flächen der Firma Zimmermann befinden sich im Planungsgebiet noch die Firma Köhler, Fördertechnik, mit Werkstatt und Lagerflächen sowie weitere
Wohngebäude. Im Norden angrenzend gibt es u.a. folgende gewerbliche Nutzungen: Galvanikbetrieb, Zimmerei, Dreherei, der Bauhof der Gemeinde und nördlich davon das Betriebsgelände einer Baufirma. Westlich, südlich und östlich grenzen teilweise dicht bebaute Wohnquartiere mit Einzel-, Doppel-, Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten sowie Pflegeheim und Schulgebäude an.
Innerörtliche Anbindung
Wichtige Einrichtungen der örtlichen Versorgung wie Kindergarten, Jugendmusikschule, Spielplatz
etc. liegen in kurzer fußläufiger Distanz. Das Schulzentrum Albert-Schweitzer-Schule ist unmittelbar angrenzend. Gut erreichbar sind im Gewerbegebiet an der Rechbergstraße unter anderem
ein Penny-Markt und ein Lidl-Markt. Weitere Läden befinden sich an der Ortsdurchfahrt in Höhe
Schnellenstraße und beim Rathaus.
3.
Städtebauliches Konzept der geplanten Wohnbebauung
Der städtebauliche Entwurf der Planungsgruppe KPS vom Mai 2007 schlägt drei Gebäudezeilen
senkrecht zu Goethestraße vor, die im Osten durch eine den Straßenraum zur Goethe- und Lenaustraße schließende Randbebauung ergänzt werden. Letztere nimmt die städtebaulichen Vorgaben (Kubatur und Gebäudeausrichtung) des benachbarten Pflegeheims und der Geschosswohnungsbauten an der Lenaustraße auf.
Diese Grundgedanken werden durch den Entwurf des Büros Steidle Architekten, München, weiterentwickelt. Dieser gliedert die o.g. Gebäudezeilen in jeweils eine kürzere Reihenhauszeile mit einem nördlich zugeordnetem Doppelhaus. Der Geschosswohnungsbau im Eckbereich Goethe-/
Lenaustraße nimmt den Straßenraum wie vorgegeben auf. Nach Westen hin wird diese Bauform
jedoch in einzelne Baukörper aufgegliedert. Es entstehen eine vierte Gebäudezeile und zwei weitere quadratische Gebäude. Diese Gliederung der Baukörper ermöglicht zum einen eine dichte
Überbauung des Quartiers, zum anderen wird aber die Maßstäblichkeit deutlich kleinteiliger und
die Möglichkeiten für die Gestaltung der Freiflächen verbessert. Die Abstaffelung zu den nördlich
angrenzenden (Wohn-)Gebäuden im Mischgebiet wird durch die Begrenzung der Gebäudehöhe
auf 9 m (drei Geschosse) gewährleistet.
3.1
Begrünung
Das Areal der Firma Zimmermann ist derzeit schon von dichtem Grünbewuchs an der Goetheund Lenaustraße eingefasst. Dieser "grüne Rahmen" soll durch die Begrünung der von der Bebauung freigehaltenen privaten Vorzone erheblich verbreitert werden. Die rückwärtigen Grund-
3
stücksflächen sollen mit Ausnahme der Gebäudeerschließung, Terrassen etc. vollständig begrünt
werden. Dieser Ansatz wird durch das sehr eingeschränkte Angebot ebenerdiger Parkierung unterstützt.
3.2
Fahrerschließung und Parkierung
Alle Bereiche des Planungsgebiets einschließlich des Mischgebiets sind über öffentliche Straßen
mit dem PKW direkt anfahrbar. Dabei soll die Parkierung vor allem der geplante Überbauung des
Zimmermannareals in erster Linie in Tiefgaragen erfolgen. Die TG-Zufahrten durch die begrünte
Vorzone an der Goethestraße sind auf 2 beschränkt. Die Höhendifferenz ermöglicht hier kurze
Rampen. Weitere Zufahrtsmöglichkeiten befinden sich an der Lenaustraße und der Justinus-Kerner-Straße. So ist eine barrierefreie und direkte Andienung der Wohngebäude gewährleistet. Öffentliche Stellplätze werden wie bisher an der Goethestraße (als Längsparkierung) und im angrenzenden öffentlichen Straßenraum angeboten.
3.3
Sichere Verkehrsführung
Das neue Wohnquartier wird tangiert von wichtigen Fußwegverbindungen der bestehenden Wohngebiete zum Kindergarten und zur Alber-Schweizer-Schule. Insbesondere der Kurvenbereich Goethe-/ Lenaustraße wies in der Vergangenheit aufgrund fehlender Gehwege entlang des Zimmermannareals und der eingeschränkten Einsehbarkeit erhebliche Mängel für die Sicherheit der
Schulkinder auf. Durch die Anordnung eines Gehwegs auch auf der Nordseite der Goethestraße
und der Westseite der Lenaustraße soll dieser Missstand künftig behoben werden. Flankiert wird
diese Maßnahme durch die Anordnung von Querungshilfen an geeigneten Stellen, durch die Verhinderung von Fußgängerquerungen im Kurvenbereich mithilfe breiter öffentlicher Grünflächen an
der Straße und durch den Bau eines Minikreisels in der Lenaustraße. Die Fortführung des Gehwegs auf der Norseite der Goethestraße und die Anbindung an den öffentlichen Fußweg zur Hermann-Löns-Straße ist denkbar und wünschenswert.
3.4
Nachbarschaft von Gewerbe und Wohnen
Die Abstaffelung des geplanten Wohngebiets zu den nördlich angrenzenden, teilweise gewerblich
genutzten Flächen erfolgt über die Festsetzung einer ca. 50 m breiten Mischgebietsfläche an der
Justinus-Kerner-Straße. Hierdurch soll sicher gestellt werden, dass die geplante Wohnbebauung
durch die möglichen Emissionen der vorhandenen Gewerbebetriebe und des Gemeindebauhofes
nördlich der Justinus-Kerner-Straße nicht belastet und umgekehrt der Bestand der Betriebe durch
die neu geschaffene Wohnnutzung nicht eingeschränkt wird. In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die oben genannten Betriebe bereits jetzt in enger Nachbarschaft
zu ausschließlich dem Wohnen dienenden Grundstücken und Gebäuden liegen.
3.5
Realisierung in Bauabschnitten
Geplant ist die Realisierung der Wohnbebauung auf dem Zimmermannareal in Bauabschnitten
von Westen nach Osten. Die zu Ausstellungszwecken durch die Firma Zimmermann derzeit genutzte Halle an der Ecke Lenaustraße und Justinus-Kerner-Straße soll zunächst erhalten bleiben.
Von der bestehenden Nutzung (Bestandsschutz) gehen keine Störungen für das geplante Wohnen aus.
4.
Bebauungsplanentwurf
4.1
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend dem städtebaulichen Konzept und unter Berücksichtigung der umgebenden städtebaulichen Situation wird das geplante Allgemeine Wohngebiet (WA) nach Nord-Westen durch ein
Mischgebiet (MI 1 und MI 2) gegenüber den vorhandenen Betrieben abgestaffelt. Ziel ist die Entwicklung eines attraktiven Quartiers mit einem hohen Wohnwert.
Die getroffenen Nutzungsausschlüsse dienen der Stärkung des jeweiligen Gebietscharakters und
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sollen potenzielle Störungen - funktionelle, bauliche und gestalterische - ausschließen. Insbesondere soll der Charakter eines kompakten, positiv nach außen wirkenden Quartiers gesichert werden.
•
•
Im WA betrifft dies
Gartenbaubetriebe: diese widersprechen dem städtebaulichen Konzept und überfordern mit ihrem
Flächenbedarf die geplante Grundstücksstruktur;
Tankstellen kommen mit ihrem hohen Störpotenzial (Lärm, Geruch, Schadstoffemissionen, ggf.
Nachtbetrieb, Verkehrsaufkommen) nicht in Frage.
Analog zum WA werden im MI 1 und MI 2 die allgemein zulässigen Nutzungen Anlagen für sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Dies gilt
konsequenterweise auch für die ausnahmeweise zulässigen Vergnügungsstätten gem. § 6 Absatz
3 BauNVO.
Neben der Sicherstellung einer konfliktvermeidenden Abstafflung entspricht die Festsetzung eines
Mischgebiets auch der dort bestehenden Nutzung aus Gewerbe und Wohnen.
4.2
Maß der baulichen Nutzung
Mit dem festgesetzten Maß der baulichen Nutzung soll eine optimale Grundstücksausnutzung im
Interesse der Schonung des Außenbereichs erzielt werden. Gleichzeitig wird ein aufgelockertes
und durchgrüntes Quartier mit einer hohen Wohnumfeldqualität geschaffen.
Die im Allgemeinen Wohngebiet maximal zulässige GRZ von 0,4 wird nicht überschritten. Die im
Mischgebiet maximal zulässige GRZ von 0,6 wird mit den festgesetzten 0,5 im MI 1 und 0,4 im MI
2 unterschritten. Hiermit orientieren sich diese Festsetzungen am angrenzenden Bestand im Planungsgebiet und außerhalb.
Die festgesetzten Gebäudehöhen bauen auf Bezugshöhen (siehe Planeinschrieb) auf, die für jedes Baufeld gesondert bestimmt werden. Dabei orientieren sich die festgesetzten Gebäudehöhen
jeweils am angrenzenden Bestand.
Im Allgemeinen Wohngebiet und im MI 2 sind nur Flach- und Pultdächer zulässig. Die Gebäudehöhen beziehen sich bei Flachdächern auf die Oberkante Flachdachattika, bei Pultdächern auf die
Firsthöhe. Im Randbereich zur Lenaustraße und zur Goethestraße wird auch eine Mindestgebäudehöhe von 7.00 m festgesetzt; damit soll die Verwirklichung eines einheitlichen Städtebaus in der
Nachbarschaft zu den öffentlichen Einrichtungen südlich der Goethestraße und im Anschluss an
die vorhandene Wohnbebauung an der Lenaustraße erreicht werden. Insbesondere die Gebäude
südlich der Goethestraße (Pflegeheim, Seniorenwohnheim) sind mit Gebäudehöhen bis zu vier
Geschossen ortsbildprägend. Zusammen mit den nördlich angrenzenden Wohngebäuden Lenaustraße 11 - 15 soll eine durchgehende, straßenraumprägende Gebäudeabwicklung entstehen,
die im Bereich des Bebauungsplans nicht durch niedrigere Gebäude unterbrochen wird.
Innerhalb der Baufenster im WA und im MI 2 (ohne Baufenster A und B) wird die Gebäudehöhe
nach Westen und Norden um 2 m nach unten abgestaffelt. Dies soll bei der Ausnutzung des gesamten Baufensters in Verbindung mit der jeweils maximal möglichen Gebäudehöhe die Dichte
des Quartiers auflockern und zum nördlich angrenzenden Bestand abmildern.
4.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Die Festsetzung der offenen Bauweise entspricht dem städtebaulichen Konzept. Durch die gleichzeitige differenzierte Festsetzung von unterschiedlich großen Baufenstern werden die Gebäudelängen den jeweils benachbarten Gebäudekubaturen und dem Gebäudebestand im Gebiet angepasst. Grundsätzlich sind im Randbereich des Geltungsbereiches größere Bauformen zulässig als
im Inneren. Hierdurch wird eine wirtschaftliche Bebauung bei gleichzeitiger großer Durchlässigkeit
des Gebiets vor allem von der Goethestraße aus ermöglicht.
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4.4
Stellplätze und Garagen, Nebenanlagen
4.4.1
Stellplätze und Garagen
Mit den Festsetzungen zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze im WA wird ein möglichst
autofreies Wohnquartier angestrebt. Im Allgemeinen Wohngebiet sollen alle erforderlichen Stellplätze in Tiefgaragen untergebracht werden, ausgenommen hiervon ist eine kleine St-Fläche an
der Gerhard-Hauptmann-Straße.
Im Bereich des Mischgebiets MI 1 können Stellplätze als offene und in Carports und Garagen wie
derzeit auch darüber hinaus auf den nicht überbaubaren Grundstückflächen zugelassen werden.
Im MI 2 gilt diese Bestimmung innerhalb der festgesetzten Fläche für offene Stellplätze, Garagen
und Carports.
Die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch unterirdische Anlagen im WA und im MI ermöglicht die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze auch in Tiefgaragen.
Dieses Parkierungskonzept verfolgt das Ziel eines möglichst autofreien Quartiers, vor allem für
Kinder und alte / behinderte Menschen. Das Quartier kann so auch den nötigen Raum für kindliche Bewegungsspiele bereit stellen. Zusätzlich können die Frei-, Grün- und begrünten Freiflächen
rund um die Bebauung ihre positive Wirkung - Erholung, Ortsbild, Ökologie - entfalten.
Stellplatzverpflichtung
Die Zahl der notwendigen Stellplätze regelt die "Satzung über die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen im Gemeindegebiet" vom 22. April 1996 (rechtskräftig am 25. Juli 1996), die
auch für den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes gilt. Demnach müssen für Gebäude mit einer Wohnung 2 Stellplätze nachgewiesen werden.
•
•
4.4.2
Für Gebäude mit mehr als einer Wohnung gilt:
je Wohnung ab 80 qm: 1,5 Stellplätze je Wohnung
je Wohnung mit weniger als 80 qm: 1 Stellplatz je Wohnung.
Nebenanlagen
Mit der Möglichkeit, im WA und im MI 2 auf dem Grundstück ausnahmsweise Nebenanlagen zu
errichten, wird zum einem der lokalen Nutzungstradition Rechnung getragen, zum anderen dient
sie der Attraktivierung des unmittelbaren Wohnumfeldes und schafft damit zusätzliche Anreize, im
Ort zu wohnen.
Auf eine Beschränkung der Anzahl wurde verzichtet, um den Eigentümern die Befriedigung ihrer
Ansprüche, z.B. Gartenhaus, Gewächshaus, Unterbrinung der Müllcontainer, zu ermöglichen.
Im Mischgebiet MI 1 sind zur Sicherung der vorhandenen gewerblichen Nutzung Nebenanlagen
generell zulässig.
4.5
Flächen für Pflanzbindungen und Pflanzgebote, Begrünung der Grundstücke
Ziel ist die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts, attraktives Wohnen in einem begrünten Umfeld zu schaffen. Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a BauGB i.V.m. § 8a BNatSchG sowie ein
Umweltbericht sind nicht erforderlich, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13a BauGB handelt, in dem die Summe aller geplanten Grundflächen unter 20.000 qm
liegt. Die festgesetzten Pflanzgebote nehmen den Grünbestand auf und entwickeln ihn weiter.
Dachbegrünung und Begrünung von Tiefgaragen dienen der weitgehenden Rückhaltung und Verdunstung des unbelasteten Regenwassers im Gebiet. Die festgesetzten Dachformen - Flachdach
und Pultdach bis 15° Neigung - eignen sich gut für ihre Begrünung.
Insgesamt wird der Anteil begrünter Flächen gegenüber dem Bestand erheblich erhöht.
4.6
Gewerbeemissionen
Aufgrund der Nähe des geplanten Allgemeinen Wohngebiets zu in der Nachbarschaft vorhande-
6
nen Gewebebetrieben und zum Betriebshof der Gemeinde Denkendorf können Störungen durch
diese nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese Betriebe befinden sich allerdings schon jetzt
in enger Nachbarschaft zu den bestehenden Wohngebieten. Über Störungen ist im Vorfeld der
Planerstellung nichts bekannt geworden. Einem möglichst konfliktfreien Nebeneinander der bestehenden gewerblichen Nutzungen und der geplanten Wohnnutzungen dient die Abstaffelung durch
das Mischgebiet.
An dieser Stelle ist ausdrücklich hervorzuheben, dass durch das geplante Wohngebiet mögliche
Störungen der umgebenden Wohnbebauung und des Altenheims durch die bisherige gewerbliche
Nutzung (LKW-Verkehr, Betriebslärm auch wärend der Nacht u.ä.) künftig ausgeschlossen werden.
4.6.1
Fluglärm
Das Plangebiet liegt außerhalb der Tag- und Nachtschutzzone entsprechend der Verordnung der
Landesregierung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Verkehrsflughafen Stuttgart vom 20.12.2010. Hieraus ergibt sich zunächst kein Handlungsbedarf für das Planungsgebiet.
Dennoch unterliegt das Gebiet einem fluglärmbedingten Dauerschallpegel von ca. 65 dB(A) nach
Maßgabe der DIN 45643. Die Orientierungswerte nach DIN 18005 (55 db(A) für ein Allgemeines
Wohngebiet werden damit überschritten. Deshalb werden im B-Plan die geforderten, ausreichenden baulichen Schallschutzmaßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Gutachters festgesetzt. Dies deckt sich auch mit den Hinweisen des Wirtschaftsministeriums und des
Verkehrsministeriums über die Berücksichtigung des Fluglärmschutzes bei der Bauleitplanung im
Bereich des Flughafen Stuttgart vom 06.09.1993 (vgl GABl. v. 30.9.1993, S. 1042).
Lärmminderungsplan
Entsprechend Lärmminderungsplan Denkendorf, Fluglärm nachts (22.00 - 6.00 Uhr) Beurteilungsprognose 2010 + x der ACCON GmbH vom 07.07.2002 liegt das Planungsgebiet im Bereich
wohnverträglicher 50 - 55 dB(A). Der obere Wert würde das Wohnen unter Maßgabe durchaus üblicher planungsrechtlicher Festsetzungen ermöglichen, siehe oben Lärmschutzmaßnahmen.
4.7
Ver- und Entsorgung, Entwässerung
Die Versorgung der baulichen Anlagen im Geltungsbereich mit Wasser, Gas und Strom sowie die
Abwasserentsorgung ist über die vorhandenen Anlagen gesichert.
5.
Örtliche Bauvorschriften
Die Gestaltungsvorschriften zu Dachform und Dachneigung im Rahmen der Sonnenenergienutzung, Dachbegrünung und Werbeanlagen setzen das Gestaltungskonzept des städtebaulichen
Entwurfs um. Sie stellen insoweit gestalterische Mindestanforderungen sicher, als sie einerseits
die prägenden Grundmerkmale des Städtebaus wahren und andererseits weitergehende architektonische Gestaltungsansätze nicht vereiteln.
In diesem Sinne stellen auch die Festsetzungen zur Gestaltung der privaten Grundstücksflächen
und der Grundstückseinfriedigungen erforderliche Mindeststandards sicher, insbesondere was die
Vermeidung von Versiegelungsflächen (Regulierung des Feuchtigkeitshaushaltes, Grundwasserneubildung, Entlastung der Kanalisation) und die Sicherung der ökologischen Funktion (Grünvernetzung im und außerhalb des Gebietes) der nicht überbauten Grundstücksflächen anbelangt.
6.
Maßnahmen
6.1
Bodenordnung
Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich zum größten Teil in Privatbesitz,
der Rest ist im Gemeindeeigentum (Verkehrsflächen). Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens ist nicht erforderlich.
6.2
Grundsätze für soziale Maßnahmen
Grundsätzliche soziale Probleme bei der Durchführung des Bebauungsplanes sind nicht zu erwarten. Auf die vorhandene Bebauung wird Rücksicht genommen.
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