Fragen der „Nonnenstieg-Bürgerinitiative“ zur Bauausschuss-Sitzung am 23.05.2013 (TOP Ö6) "Nachnutzung ehemaliges IWF-Areal - Rahmenbedingungen" Grundsätzlich: Der Beschlussvorschlag hat innerhalb der BI eine größere Anzahl von Fragen aufgeworfen, die angesichts der relativ kurzen Zeit seit Veröffentlichung des Vorschlags noch nicht hinreichend diskutiert, vervollständigt und formuliert werden konnten. Die BI bat deshalb bereits in einer allen Beteiligten zugesandten Stellungnahme um Vertagung des Beschlusses. Kann dieser Bitte stattgegeben werden? (1) Kann die Vorlage abgestimmt werden, ohne dass die im Text erwähnte "Kartierung Fledermäuse und Avifauna" vorliegt? (2) Werden, wenn dieser Vorlage zugestimmt wird, für den Rat rechtsverbindliche Vorentscheidungen getroffen und dadurch in irgendeiner Weise vollendete Tatsachen geschaffen? Ist es möglich und rechtlich unbedenklich, wenn der später auszuarbeitende Bebauungsplan in Teilaspekten dem aktuell verabschiedeten Papier widerspricht? Testentwürfe (3) Werden in den Testentwürfen solche Entwürfe von vornherein ausgeschlossen, die eine monotone Wiederholung von Baukörpern beinhalten, so wie dies bei den 4 Entwürfen im vergangenen Jahr der Fall gewesen war? (4) Testentwürfe: Wer darf solche Testentwürfe vorschlagen? Darf auch ein Architekt, wenn er es kostenlos macht, solch einen Testentwurf vorschlagen? Bis wann müssen sie vorliegen, bei wem müssen sie eingereicht werden? An wen muss man sich wenden? (5) Sollen die Testentwürfe auch Aspekte des Verkehrs berücksichtigen? Erhaltung der Luftqualität, Lärmreduzierung, Tempo 30 auf dem gesamten Nonnenstieg? GFZ (6) Die Referenz für den Wert 0,95 findet sich nicht in der unmittelbaren Umgebung des IWFAreals. In der Umgebung einschließlich der Bebauung auf dem Areal selbst sind die Werte deutlich niedriger. Wurde also erst die GFZ bestimmt und dann eine Referenzfläche aus der weiteren Umgebung ausgewählt? www.nonnenstieg-buergerinitiative.de Email: [email protected] Biotopkartierung, schützenswerte Flächen und Bauflächen (7) Große Bereiche des Geländes sind in Anlage 2 (Biotopkartierung) als "Laubforst mit einheimischen Arten" (WXH) ausgewiesen. Warum sind diese Laubforste nicht als schützenswert gekennzeichnet worden? (8) Wäre es möglich, um diese Laubforste zu erhalten, im Bebauungsplan das Baufeld auf den derzeit überbauten bzw. asphaltierten Bereich zu begrenzen? Dies würde eine weitere Versiegelung und Naturzerstörung vermeiden, für welche es ohnehin keine geeigneten Ausgleichsflächen gäbe. Eine entsprechende Karte wurde von der BI vorbereitet. (9) Könnte die Stadt für Ratsmitglieder und interessierte Bürger eine Ortsbegehung des Geländes organisieren? Möglichkeiten des Bebauungsplans (10) Welche Möglichkeiten bestehen, im Bebauungsplan Rahmenbedingungen für eine ansprechende, nicht-monotone Architektur vorzuschreiben? Die Frage nach der Ästhetik der Bebauung hat in der BI zusammen mit den Naturschutz-Aspekten die höchste Priorität. Wir haben vor, Formulierungen auszuarbeiten, um im Bebauungsplan ästhetische Gesichtspunkte in der Architektur verwaltungstechnisch vorzuschreiben. Bei welchem Stand des Verfahrens werden wir hierzu unsere Vorschläge einbringen können? Wären Sie bereit, sich vorher nochmal mit uns zusammenzusetzen, damit wir besprechen können, wie solche Gesichtspunkte in einen Bebauungsplan integriert werden können? (11) In welchem Umfang gestattet ein Bebauungsplan die Nutzung bzw. Funktion der Bebauung festzulegen? Stadtentwicklung (12) Auf welcher Ermittlung des Wohnraumbedarfs bauen die Planungen der Stadt auf? Ist der Bedarf zwingend und kann nicht durch Umnutzung bzw. Umgestaltung vorhandener Gebäude befriedigt werden? Welche Ansprüche gingen mit welcher Rechtfertigung in die Bedarfsermittlung ein und inwiefern sind diese Ansprüche als nachhaltig einzustufen? (13) Welche Kriterien liegen der Planung bzgl. der Optimierung des Verhältnisses zwischen innerstädtischen Grünanlagen von stadtökologischer Bedeutung und baulicher Verdichtung zugrunde? www.nonnenstieg-buergerinitiative.de Email: [email protected]