Fragenkatalog - Nonnenstieg

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Fragen der „Nonnenstieg-Bürgerinitiative“ zur Bauausschuss-Sitzung
am 23.05.2013 (TOP Ö6)
"Nachnutzung ehemaliges IWF-Areal - Rahmenbedingungen"
Grundsätzlich: Der Beschlussvorschlag hat innerhalb der BI eine größere Anzahl von Fragen
aufgeworfen, die angesichts der relativ kurzen Zeit seit Veröffentlichung des Vorschlags noch nicht
hinreichend diskutiert, vervollständigt und formuliert werden konnten. Die BI bat deshalb bereits in
einer allen Beteiligten zugesandten Stellungnahme um Vertagung des Beschlusses. Kann dieser
Bitte stattgegeben werden?
(1) Kann die Vorlage abgestimmt werden, ohne dass die im Text erwähnte "Kartierung
Fledermäuse und Avifauna" vorliegt?
(2)
Werden,
wenn
dieser
Vorlage
zugestimmt
wird,
für
den
Rat
rechtsverbindliche
Vorentscheidungen getroffen und dadurch in irgendeiner Weise vollendete Tatsachen geschaffen?
Ist es möglich und rechtlich unbedenklich, wenn der später auszuarbeitende Bebauungsplan in
Teilaspekten dem aktuell verabschiedeten Papier widerspricht?
Testentwürfe
(3) Werden in den Testentwürfen solche Entwürfe von vornherein ausgeschlossen, die eine
monotone Wiederholung von Baukörpern beinhalten, so wie dies bei den 4 Entwürfen im
vergangenen Jahr der Fall gewesen war?
(4) Testentwürfe: Wer darf solche Testentwürfe vorschlagen? Darf auch ein Architekt, wenn er es
kostenlos macht, solch einen Testentwurf vorschlagen? Bis wann müssen sie vorliegen, bei wem
müssen sie eingereicht werden? An wen muss man sich wenden?
(5) Sollen die Testentwürfe auch Aspekte des Verkehrs berücksichtigen? Erhaltung der
Luftqualität, Lärmreduzierung, Tempo 30 auf dem gesamten Nonnenstieg?
GFZ
(6) Die Referenz für den Wert 0,95 findet sich nicht in der unmittelbaren Umgebung des IWFAreals. In der Umgebung einschließlich der Bebauung auf dem Areal selbst sind die Werte deutlich
niedriger. Wurde also erst die GFZ bestimmt und dann eine Referenzfläche aus der weiteren
Umgebung ausgewählt?
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Biotopkartierung, schützenswerte Flächen und Bauflächen
(7) Große Bereiche des Geländes sind in Anlage 2 (Biotopkartierung) als "Laubforst mit
einheimischen Arten" (WXH) ausgewiesen. Warum sind diese Laubforste nicht als schützenswert
gekennzeichnet worden?
(8) Wäre es möglich, um diese Laubforste zu erhalten, im Bebauungsplan das Baufeld auf den
derzeit überbauten bzw. asphaltierten Bereich zu begrenzen? Dies würde eine weitere
Versiegelung und Naturzerstörung vermeiden, für welche es ohnehin keine geeigneten
Ausgleichsflächen gäbe. Eine entsprechende Karte wurde von der BI vorbereitet.
(9) Könnte die Stadt für Ratsmitglieder und interessierte Bürger eine Ortsbegehung des Geländes
organisieren?
Möglichkeiten des Bebauungsplans
(10) Welche Möglichkeiten bestehen, im Bebauungsplan Rahmenbedingungen für eine
ansprechende, nicht-monotone Architektur vorzuschreiben? Die Frage nach der Ästhetik der
Bebauung hat in der BI zusammen mit den Naturschutz-Aspekten die höchste Priorität. Wir haben
vor, Formulierungen auszuarbeiten, um im Bebauungsplan ästhetische Gesichtspunkte in der
Architektur verwaltungstechnisch vorzuschreiben. Bei welchem Stand des Verfahrens werden wir
hierzu unsere Vorschläge einbringen können? Wären Sie bereit, sich vorher nochmal mit uns
zusammenzusetzen, damit wir besprechen können, wie solche Gesichtspunkte in einen
Bebauungsplan integriert werden können?
(11) In welchem Umfang gestattet ein Bebauungsplan die Nutzung bzw. Funktion der Bebauung
festzulegen?
Stadtentwicklung
(12) Auf welcher Ermittlung des Wohnraumbedarfs bauen die Planungen der Stadt auf? Ist der
Bedarf zwingend und kann nicht durch Umnutzung bzw. Umgestaltung vorhandener Gebäude
befriedigt werden? Welche Ansprüche gingen mit welcher Rechtfertigung in die Bedarfsermittlung
ein und inwiefern sind diese Ansprüche als nachhaltig einzustufen?
(13) Welche Kriterien liegen der Planung bzgl. der Optimierung des Verhältnisses zwischen
innerstädtischen Grünanlagen von stadtökologischer Bedeutung und baulicher Verdichtung
zugrunde?
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