ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan „Hasenbühlsteige“ Der Gemeinderat der Universitätsstadt Tübingen hat in der Sitzung am 28.01.2008 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 13 a BauGB beschlossen, für den Bereich zwischen Zwehrenbühlstraße, Hasenbühlsteige und Paul-Löffler-Weg (entsprechend dem unten aufgeführten Kartenausschnitt) einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen und ein frühzeitiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der Planbereich des Bebauungsplanes „Hasenbühlsteige“ wird wie folgt begrenzt: - - im Norden durch einen Teil des Flst. Nr. 2823/2, die Flst. Nr. 2565/10, 2565/4, Teile der Flst. Nr. 2823/1, 2821/4, 2821/3, 2821/2, Flst. Nr. 2817, 2816/1, einen Teil des Flst. Nr. 2815/1 und die Zwehrenbühlstraße, im Osten durch die Hasenbühlsteige, im Süden durch die Hasenbühlsteige und den Paul-Löffler-Weg und im Westen durch die Flst. Nr. 2823/3 und 2564/2. Mit dem Bebauungsplan „Hasenbühlsteige“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Innenentwicklung im Bereich der Hasenbühlsteige geschaffen werden. In Anlehnung an die bereits bestehende Bebauung soll mit dem Bebauungsplan auch im Bereich der Hasenbühlsteige straßenseitig eine zweigeschossige Bebauung ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen Festsetzungen zur Gestaltung der Dachlandschaft getroffen werden, um den Charakter des Gebietes zu festigen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit gesondert öffentlich bekannt gemacht. Tübingen, den 02.02.2008 Bürgermeisteramt