Nachrichtliche Bekanntmachung

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Nachrichtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Weyhe:
Bebauungsplan Nr. 28 (98/33) „Westlich Hoher Geestweg“ – Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Weyhe hat den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 28 (98/33)
„Westlich Hoher Geestweg“ – Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB in der Sitzung vom
21.06.2017 gefasst.
Ziele der Planung sind die Schaffung eines neuen Wohngebietes für den familienorientierten Hausbau im Rahmen
einer Einfamilien- und Doppelhausbebauung sowie die Bestandssicherung und planungsrechtliche Beordnung des
städtebaulichen Umfeldes des denkmalgeschützten Sudweyher Bahnhofes.
Das Bebauungsplangebiet liegt im Ortsteil Sudweyhe. Es wird im Norden durch die südlichen Flurstücksgrenzen
der von der Sudweyher Straße erschlossenen Grundstücke und im Osten durch die westlichen Flurstücksgrenzen
der von der Straße Hoher Geestweg erschlossenen Grundstücke begrenzt. Im Westen begrenzt die Raiffeisenstraße, im Süden öffentliche Eisenbahninfrastruktur das Plangebiet. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung
Sudweyhe, Flur 17, die Flurstücke mit den Nr. 105/20, 107/4, 107/8, 107/10, 107/11, 107/12, 107/13, 108/1,
221/108 sowie einen Teilbereich des Flurstücks 105/21. Weiterhin umfasst der Geltungsbereich in der Gemarkung
Sudweyhe, Flur 14, einen Teilbereich des Flurstücks mit der Nr. 33/2. Die Lage des Bebauungsplangebiets ist im
angehängten, nicht maßstäblichen Übersichtsplan gekennzeichnet.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 (98/33) „Westlich Hoher Geestweg“ – Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Außerdem wird hiermit die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
bekannt gemacht. Zur öffentlichen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung findet eine
Bürgerversammlung am Donnerstag, den 17. August 2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Weyhe, Rathausplatz 1, 28844 Weyhe
statt. Mitwirkungsmöglichkeit im Rahmen dieser öffentlichen Veranstaltung besteht für alle Interessierten. Es wird
allen Anwesenden Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planungsabsichten gegeben.
Bei weiteren Fragen zu der Versammlung können Sie sich auch telefonisch (Tel.: 04203 71-107) oder per E-Mail
unter der Adresse [email protected] an die Gemeinde Weyhe, Fachbereich 4 - Gemeindeentwicklung und Umwelt - wenden.
Weyhe, den 24. Juli 2017
gez. Dr. Andreas Bovenschulte
Bürgermeister
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