DIE REGIONALE / BRACHTTAL AKTUELL 05.02.2015 Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Gemeinde Brachttal, Ot. Neuenschmidten ♦ Bebauungsplan „Im langen Streich“, 1. Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) ♦ hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2(1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Entwurfsoffenlage gem. § 13(2)2 i. V. m. § 3(2) BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brachttal hat in ihrer Sitzung am 27.01.2015 gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im langen Streich“, 1. Änderung, im Ortsteil Neuenschmidten beschlossen. Die Beschlussfassung zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete und mit den benachbarten Nutzungen verträgliche Gewerbeentwicklung zur An- und Umsiedlung von insbesondere ortsansässigen Betrieben unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen betrieblichen Grundstücksansprüche geschaffen werden. Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Ortteiles Neuenschmidten, zwischen der Birsteiner Straße im Westen und der Brachtstraße im Osten sowie der Vogelsbergstraße im Süden und dem befestigten Rad- und Gehweg (Flurstück 110/5) im Norden. Lage und Abgrenzung sind der nachstehend abgedruckten Übersichtskarte zu entnehmen. Die Bebauungsplanänderung dient der Arrondierung und Nachverdichtung im besiedelten Bereich von Neuenschmidten bzw. anderen Maßnahmen der Innenentwicklung; da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird die Bebauungsplanänderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Nach § 13a(2)1 BauGB i.V.m. § 13(3)1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Nach der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a(1) Nr. 2 BauGB sind mit der Bebauungsplanänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. Zur Gewährleistung einer hinreichenden Beteiligung der Öffentlichkeit wird diese in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13(2) BauGB i.V.m. § 3(2) BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im langen Streich“, 1. Änderung, (01/ 2015) sowie die Begründung und die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls liegen in der Zeit von Montag, 16.02.2015 bis Freitag 20.03.2015 (einschl.) in der Bauverwaltung der Gemeindeverwaltung Brachttal (1. OG; Zimmer 15), Wächtersbacher Straße 48, in 63636 Brachttal/ Schlierbach während der üblichen Dienststunden und nach Vereinbarung öffentlich aus. Währenddessen hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können schriftlich eingereicht oder bei der Verwaltung mündlich zu Protokoll gegeben werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde Brachttal (http://www.Brachttal.de) eingesehen werden; Stellungnahmen können unter [email protected] und natürlich auf postalischem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Brachttal, den 28.01.2015 Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal gez. Christoph Stürz Bürgermeister