MARKT KÖSCHING Bebauungsplanänderung „Im Bogen“, Kösching A) Festsetzung durch Planzeichen WA allgemeines Wohngebiet 0,4 Die Grundflächenzahl beträgt 0,4 0,6 Die Geschossflächenzahl beträgt 0,6 E + I, E + D Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig Baugrenze S Satteldach 25° - 30° Zulässige Dachneigung bei E+I 31° - 42° Zulässige Dachneigung bei E+D Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B) Festsetzung durch Text 1. Dachform: Im Geltungsbereich sind Satteldächer zulässig. 3. Wandhöhe: max. 6,20 m, gemessen ab dem natürlichen Gelände bei E+I bis Schnittpunkt Wand/Dachhaut max. 4,20 m, gemessen ab dem natürlichen Gelände bei E+D bis Schnittpunkt Wand/Dachhaut 4. Bauweise: Es sind Einzel- oder Doppelhäuser zulässig. 5. Zahl der Wohneinheiten: Pro Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. 6. Stellplätze: pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze herzustellen. Vor Garagen ist ein Stauraum von 5 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze einzuhalten. 7. Nebenanlagen: Nebenanlagen sind auch außerhalb der Baugrenze zulässig. Der Vorgartenbereich (private Fläche mit 3m Tiefe entlang öffentlicher Verkehrsflächen) darf mit offenen Carports und Nebengebäuden mit maximal 30 m² bebaut werden, davon maximal 12m² mit Nebengebäuden. 8. Entwässerung: Das Baugrundstück darf mit max. 80 % versiegelt werden. Bei einer Versiegelung von 50 % bis 80 % ist nachzuweisen, wie das Oberflächenwasser zurückgehalten wird. 9. Grünordnung: Der vorhandene Baumbestand ist nach Möglichkeit zu erhalten. Auf den Grundstücken, auf welchen die Erhaltung des Baumbestandes nicht möglich ist, ist mindestens alle 400 m² Grundstück ein standortheimischer Baum zu pflanzen. Der nicht zu erhaltende Baumbestand ist in Bezug auf den Artenschutz außerhalb der Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September), zwischen Oktober und Februar, zu entfernen. C) Textliche Hinweise: 1. Bodendenkmäler Vor den Baumaßnahmen ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege an den notwendigen Eingriffen zu beteiligen. Auf Art. 7 Abs. 1 DSchG wird verwiesen. 2. Klimaschutz Um dem Klimawandel entgegenzuwirken ist auf verstärktes Energiesparen zu achten. Der Einsatz energieeffizienter Bauweisen sowie die optimierte Nutzung regenerativer Energien sind wünschenswert. Aufgestellt: 05.02.2013 Geändert: 21.03.2013 Ausgefertigt: Markt Kösching, den Maximilian Schöner 1. Bürgermeister D) Verfahrensvermerke 1. Aufstellungsbeschluss Der Marktgemeinderat Kösching hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 die Änderung des Bebauungsplanes „Im Bogen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.02.2013 ortsüblich bekanntgemacht. 2. Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.02.2013 hat in der Zeit vom 14.02.2013 bis 15.03.2013 stattgefunden. 3. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.02.2013 hat in der Zeit vom 05.02.2013 bis 14.02.2013 stattgefunden. 4. Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.03.2013 wurde mit der Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.02.2014 bis 24.03.2014 öffentlich ausgelegt. 5. Satzungsbeschluss Der Marktgemeinderat Kösching hat mit Beschluss vom 27.03.2014 den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 21.03.2013 als Satzung beschlossen. Kösching, den ……………………………. ……………………………………….. Schöner 1. Bürgermeister 6. Bekanntmachung Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am …………….............. gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Kösching, den ……………………………. ………………………………………… Schöner 1. Bürgermeister