Bebauungsplan "Im Bogen" - textliche Festsetzungen

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MARKT KÖSCHING
Bebauungsplanänderung „Im Bogen“, Kösching
A) Festsetzung durch Planzeichen
WA
allgemeines Wohngebiet
0,4
Die Grundflächenzahl beträgt 0,4
0,6
Die Geschossflächenzahl beträgt 0,6
E + I, E + D
Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig
Baugrenze
S
Satteldach
25° - 30°
Zulässige Dachneigung bei E+I
31° - 42°
Zulässige Dachneigung bei E+D
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
B) Festsetzung durch Text
1. Dachform:
Im Geltungsbereich sind Satteldächer zulässig.
3. Wandhöhe: max. 6,20 m, gemessen ab dem natürlichen Gelände bei E+I bis Schnittpunkt
Wand/Dachhaut
max. 4,20 m, gemessen ab dem natürlichen Gelände bei E+D bis Schnittpunkt
Wand/Dachhaut
4. Bauweise:
Es sind Einzel- oder Doppelhäuser zulässig.
5. Zahl der Wohneinheiten:
Pro Wohngebäude sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.
6. Stellplätze: pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze herzustellen. Vor Garagen ist ein Stauraum von
5 m zur straßenseitigen Grundstücksgrenze einzuhalten.
7. Nebenanlagen:
Nebenanlagen sind auch außerhalb der Baugrenze zulässig. Der Vorgartenbereich
(private Fläche mit 3m Tiefe entlang öffentlicher Verkehrsflächen) darf mit offenen
Carports und Nebengebäuden mit maximal 30 m² bebaut werden, davon maximal
12m² mit Nebengebäuden.
8. Entwässerung:
Das Baugrundstück darf mit max. 80 % versiegelt werden. Bei einer Versiegelung von
50 % bis 80 % ist nachzuweisen, wie das Oberflächenwasser zurückgehalten wird.
9. Grünordnung:
Der vorhandene Baumbestand ist nach Möglichkeit zu erhalten. Auf den
Grundstücken, auf welchen die Erhaltung des Baumbestandes nicht möglich ist, ist
mindestens alle 400 m² Grundstück ein standortheimischer Baum zu pflanzen. Der
nicht zu erhaltende Baumbestand ist in Bezug auf den Artenschutz außerhalb der
Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September), zwischen Oktober und Februar, zu
entfernen.
C) Textliche Hinweise:
1. Bodendenkmäler
Vor den Baumaßnahmen ist das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege an den notwendigen
Eingriffen zu beteiligen. Auf Art. 7 Abs. 1 DSchG wird verwiesen.
2. Klimaschutz
Um dem Klimawandel entgegenzuwirken ist auf verstärktes Energiesparen zu achten. Der Einsatz
energieeffizienter Bauweisen sowie die optimierte Nutzung regenerativer Energien sind
wünschenswert.
Aufgestellt: 05.02.2013
Geändert: 21.03.2013
Ausgefertigt:
Markt Kösching, den
Maximilian Schöner
1. Bürgermeister
D) Verfahrensvermerke
1. Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Kösching hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 die Änderung des Bebauungsplanes „Im
Bogen“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 06.02.2013 ortsüblich bekanntgemacht.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für
den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.02.2013 hat in der Zeit vom 14.02.2013 bis
15.03.2013 stattgefunden.
3. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für
den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 05.02.2013 hat in der Zeit vom 05.02.2013 bis
14.02.2013 stattgefunden.
4. Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 21.03.2013 wurde mit der Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.02.2014 bis 24.03.2014 öffentlich ausgelegt.
5. Satzungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Kösching hat mit Beschluss vom 27.03.2014 den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1
BauGB in der Fassung vom 21.03.2013 als Satzung beschlossen.
Kösching, den …………………………….
………………………………………..
Schöner 1. Bürgermeister
6. Bekanntmachung
Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am …………….............. gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2
BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten.
Kösching, den …………………………….
…………………………………………
Schöner 1. Bürgermeister
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