Bebauungsplan Nr. 955 – Lewackerstraße – für ein Gebiet südlich der Lewackerstraße, westlich der Langenberger Straße, nördlich der Bredenscheider Straße und östlich der Straße Lewackerhof er nd Ä KURZBEGRÜNDUNG n! te al f ur eh tw orb En v g un Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Stand: 12-2016) Vorgesehener Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 955 1 Plangebiet Bei dem ca. 13.000 m² großen Plangebiet handelt es sich um das Grundstück der ehemaligen Lewacker Schule, welche im Bochumer Süden im Stadtteil Linden liegt. Die Fläche grenzt im Osten an die Langenberger Straße und im Norden an die Lewackerstraße. Über die beiden Straßen ist die Erschließung des Plangebietes möglich. Südlich und westlich liegen private Gärten. Das direkte Umfeld wird durch Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern geprägt. Im näheren Umkreis befinden sich großräumige Naherholungsbereiche entlang der Ruhr und dem Kemnader Stausee. Das Stadtteilzentrum von Bochum-Linden ist fußläufig erreichbar. Wenige Meter entfernt befinden sich ÖPNV-Haltepunkte. Anlass des Bebauungsplanes er nd Ä Der Schulstandort wurde gem. Ratsbeschluss vom 24.11.2011 geschlossen. Nach der Übergangsnutzung als Flüchtlingsunterkunft stehen die Gebäude nun leer, werden aber zunächst bis zum Sommer 2017 als Reserveunterkunft vorgehalten. Eine langfristige Nachfolgenutzung der Schulgebäude ist nicht vorgesehen. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen. Auf Grund der günstigen Lagefaktoren soll auf dem Gelände attraktiver Wohnungsbau entstehen. Erfordernis des Bebauungsplanes al f ur eh tw orb En v g un Der gültige Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) und Wohnbaufläche dar. Um das Plangebiet geordnet städtebaulich zu entwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da eine Bebauung nach § 34 BauGB nicht möglich ist. Das Plangebiet bietet auf Grund seiner im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, bedarfs- und nachfragegerechten Wohnraum zu schaffen. Ziele des Bebauungsplanes Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Plangebiet für attraktiven Wohnungsbau bereitzustellen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern vorgesehen. n! te Inhalte des Bebauungsplanes Der Planbereich soll auf Grundlage des beiliegenden städtebaulichen Entwurfes als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen aus dem Regelkatalog festgesetzt werden. Zudem sollen im Bebauungsplan die notwendigen öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt werden. Auswirkungen des Bebauungsplanes Die Bebauung kann sich zum Teil an den vorhandenen Straßen orientieren. Darüber hinaus sind aber weitere Erschließungsmaßnahmen notwendig, da sich im Plangebiet keine innere Erschließung befindet. Der beiliegende städtebauliche Entwurf sieht eine Verbindung zwischen der Lewackerstraße und der Langenberger Straße vor. Eine davon abzweigende Stichstraße erschließt den westlichen Bereich der Fläche. Auf dem Gelände befinden sich Bäume unterschiedlicher Art und Größe. Inwieweit ein Erhalt sinnvoll oder möglich ist, muss im weiteren Verfahren geprüft werden. Das Verkehrsaufkommen auf den angrenzenden Straßen wird sich im Vergleich zum heutigen Stand voraussichtlich nur geringfügig erhöhen. 2 Durch die Nutzung des Plangebietes für Wohnungsbau wird eine Fläche innerhalb des Siedlungsraumes in Anspruch genommen und so der Zielsetzung des Vorrangs der Innenentwicklung vor Außenentwicklung entsprochen. Bisheriges Planverfahren Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 956 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am 03.07.2013 beschlossen und am 12. August 2013 im Amtsblatt bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde beschlossen, das Planverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Eine evtl. Umstellung auf das Normalverfahren gem. § 2 ff. BauGB wird im weiteren Verfahren noch einmal geprüft. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit einschl. Bürgerversammlung wird durchgeführt. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind Grundlage für die weitere Konkretisierung der Planung und die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes. Anschließend wird dieser Bebauungsplanentwurf für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Stadt Bochum al f ur eh tw orb En v g un er nd Ä Auskunft Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Technisches Rathaus Bochum Hans-Böckler-Straße 19 44777 Bochum Frau Czerwinski Zimmer 1.0.210 (Planauslage im Foyer), Tel.: 0234 / 910-1717 Herr Limpert Zimmer 1.0.250, Tel.: 0234 / 910-1219 E-Mail: [email protected] Internet: www.bochum.de/bebauungsplaene n! te 3